Steckersolar bekommt in Großbritannien und in den USA erstmals eigene Sicherheitsregeln. Die britische Produktspezifikation führt dabei die deutsche Norm DIN VDE V 0126-95 als Grundlage ihrer 960-Watt-Schwelle auf. Deutsche Käufer sollten trotzdem genau hinsehen: An der Haushaltssteckdose lässt London mehr Modulleistung zu als die deutsche Norm.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenSteckersolar darf ab dem 27. August 2026 in Großbritannien an der gewöhnlichen Haushaltssteckdose hängen. Die Verordnung 2026 No. 848 stammt vom 16. Juli 2026.[1] Im Regelwerk dahinter steht eine deutsche Vornorm.
Das Wichtigste in Kürze
- Großbritannien lässt Steckersolar ab dem 27. August 2026 zu, mit 800 VA und höchstens 2.000 Watt Modulleistung.
- Die britische Spezifikation führt DIN VDE V 0126-95 als geltende Norm und leitet daraus die 960-Watt-Schwelle ab.
- In Nordamerika gilt seit dem 11. Dezember 2025 mit UL 3700 eine eigene Prüfgrundlage, das erste konforme Gerät kam im Juli 2026.
- In Deutschland begrenzt die Produktnorm die Module am Haushaltsstecker auf 960 Watt, die vollen 2.000 Watt gelten nur an einer Energiesteckdose vom Elektriker.
Was ändert sich in Großbritannien und den USA?

Die britische Regierung ändert mit der Verordnung zwei Regelwerke: die Plugs and Sockets Regulations von 1994 sowie die Electricity Safety, Quality and Continuity Regulations von 2002.[1] Zulässig wird damit ein abweichender Stecker der Bauart BS 1363, sofern das Gerät die Interim Product Specification erfüllt. Diese deckelt die Scheinleistung auf 800 VA und den Strom auf 3,5 Ampere, erlaubt aber bis zu 2.000 Watt Modulleistung.[2]
In den USA lief der Weg über die Prüfstelle statt über den Gesetzgeber. UL veröffentlichte am 11. Dezember 2025 mit UL 3700 die erste nordamerikanische Prüfgrundlage für steckbare Photovoltaik,[4] die Zertifizierung startete am 8. Januar 2026. Hoymiles brachte am 15. Juli 2026 den ersten konformen Mikrowechselrichter heraus.[5] Deutschland hatte die Hürden längst abgeräumt, als das Solarpaket I im Mai 2024 die Anmeldung beim Netzbetreiber strich.
Warum steht eine deutsche Norm im britischen Regelwerk?
DIN VDE V 0126-95 definiert seit Dezember 2025 erstmals technische Anforderungen an Steckersolargeräte.[3] Die britische Spezifikation listet genau diese Vornorm unter den geltenden Regelwerken und begründet ihre 960-Watt-Schwelle ausdrücklich mit deren Prinzip.[2]
Der Grund liegt im Endstromkreis. Der eingespeiste Strom läuft nicht über den Sicherungsautomaten, Netzbezug und Solarstrom addieren sich auf derselben Leitung.[3] Oberhalb von 960 Watt Modulleistung speist ein Gerät nahezu dauerhaft mit 800 Watt ein. Genau dort steigt nach Untersuchungen der HTW Berlin das Brandrisiko.
Großbritannien hat die Grenze in eine Empfehlung verwandelt. Hersteller müssen Käufern oberhalb von 960 Watt lediglich eine fachliche Prüfung der Hausinstallation nahelegen, die 2.000 Watt bleiben am Haushaltsstecker erlaubt.[2] Die deutsche Norm verlangt an derselben Stelle eine spezielle Energiesteckdose vom Elektriker.
An der Haushaltssteckdose gehen die Regeln auseinander
Beide Regelwerke deckeln die eingespeiste Leistung bei 800 VA. Bei der Modulleistung am gewöhnlichen Haushaltsstecker endet die Übereinstimmung: Deutschland lässt 960 Watt zu, Großbritannien die vollen 2.000 Watt.
Mit DIN VDE V 0126-95 exportiert Deutschland zum ersten Mal eine Verbrauchernorm der Energiewende. London übernimmt daraus die Zahl 960 Watt, lässt die Verbindlichkeit aber weg.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Worauf sollten Käufer in Deutschland achten?
Gesetz und Norm sagen hierzulande nicht dasselbe. Das EEG fasst seit dem 16. Mai 2024 Geräte bis 2.000 Watt Modulleistung unter die Sonderregeln, die Registrierung im Marktstammdatenregister genügt binnen eines Monats.[6] Welche Pflichten sonst anfallen, zeigt der Überblick zu den Regeln für Balkonkraftwerke.
Vor dem Kauf zählt die Konformitätserklärung des Herstellers zu DIN VDE V 0126-95. Mehrfachsteckdosen bleiben unzulässig, je Haushalt erlaubt die Norm ein einziges Gerät.[3] Der erste amerikanische Mikrowechselrichter wirbt dagegen mit vier parallel gesteckten Einheiten.[5]
Speicher bleiben außen vor. Die Vornorm deckt Steckersolargeräte mit Batterie nicht ab, das Gremium DKE/K 373 arbeitet erst an einem weiteren Normteil.[3] Vermieter argumentieren beim Speicher bislang mit dem Brandschutz, wie der Streit um das Speicherverbot bei Vonovia zeigt. Ob sich ein Speicher am Balkonkraftwerk rechnet, hängt am eigenen Lastprofil und am geplanten Umbau der Einspeisevergütung.
Häufige Fragen zu Steckersolar
Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk in Deutschland haben?
Der Wechselrichter darf höchstens 800 VA einspeisen. Am gewöhnlichen Haushaltsstecker begrenzt die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 die Modulleistung auf 960 Watt. Die vollen 2.000 Watt Modulleistung erlaubt die Norm nur an einer speziellen Energiesteckdose, die eine Elektrofachkraft installiert.
Was regelt die Norm DIN VDE V 0126-95?
Die Vornorm aus dem Dezember 2025 definiert erstmals technische Anforderungen an Steckersolargeräte. Geregelt sind unter anderem die Leistungsgrenzen, der Schutz vor elektrischem Schlag mit einer Abschaltung des Wechselrichters binnen 100 Millisekunden, eine Anschlussleitung von mindestens fünf Metern und die Beschränkung auf ein Gerät je Haushalt.
Gilt die Norm auch für Balkonkraftwerke mit Speicher?
Nein. Steckersolargeräte mit Energiespeicher fallen ausdrücklich nicht unter DIN VDE V 0126-95, weil eine Batterie zusätzliche Prüfanforderungen auslöst. Das zuständige Gremium DKE/K 373 hat mit der Planung eines weiteren Normteils für Geräte mit Speicher begonnen.
Ab wann ist Steckersolar in Großbritannien erlaubt?
Ab dem 27. August 2026. Die Verordnung 2026 No. 848 vom 16. Juli 2026 ändert die Plugs and Sockets Regulations von 1994 sowie die Electricity Safety, Quality and Continuity Regulations von 2002 und verlangt, dass das Gerät die Plug-in Solar Device Interim Product Specification erfüllt.
Quellen
[1] Legislation.gov.uk: „The Plugs and Sockets etc. (Safety) Regulations 1994 and Electricity Safety, Quality and Continuity Regulations 2002 (Amendment) Regulations 2026“
[2] Department for Energy Security and Net Zero: „Plug-in Solar Device Interim Product Specification, Version 2.0“
[3] DKE: „Normauslegung FAQ zur Produktnorm Steckersolar DIN VDE V 0126-95“
[4] UL Standards & Engagement: „UL 3700, Outline of Investigation for Interactive Plug-In PV (PIPV) Equipment and Systems“
[5] Hoymiles: „Hoymiles Introduces HiFlow Pro, the First UL 3700-Compliant Plug-in Microinverter in the US“
[6] Bundesnetzagentur: „Solaranlagen und andere EE-Anlagen, Sonderregelungen für Steckersolargeräte“
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