KI-generiertes Foto eines Mehrfamilienhauses, bei dem alle Balkone mehrere Solarmodule installiert haben. Daneben die Überschrift „Solarpaket 1“.
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Solarpaket 1

Das Solarpaket I steht Ende Februar zur Abstimmung im Bundestag an. Es zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen, um die Energiewende voranzutreiben und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu unterstützen.

Das Solarpaket setzt höhere Ausbauziele für PV-Anlagen, mit dem Ziel, bis 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Es sieht vor, den Zubau von Solarleistung deutlich zu steigern, mit jährlichen Zielen, die bis 2026 auf über 22 Gigawatt (GW) ansteigen sollen, um insgesamt 215 GW bis 2030 zu erreichen.

KI-erstelltes, fotorealistisches Bild eines Mehrfamilienhauses, bei dem alle Balkone mehrere Solarmodule installiert haben.
Die Obergrenzen für die installierte Leistung von Balkonkraftwerken steigen, damit steigt aber auch die Verantwortung für eine fachgerechte und sichere Installation der Module. Hier eine über Midjourney handgeschöpfte Bildkreation.

Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets ist die Vereinfachung der Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken (zu unserem Balkonkraftwerke kaufen Ratgeber). Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Balkon-PV-Anlagen dürfen nun eine installierte Leistung von bis zu 2 Kilowatt und eine Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere haben.

Zudem fördert das Solarpaket die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Mehrfamilienhäusern, um günstigen Solarstrom direkt an die Mieter weiterzugeben, und verbessert die Bedingungen für Mieterstrom. Es lockert ferner die Pflicht zur Direktvermarktung für Gewerbeanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt, um den Anreiz für die Installation von PV-Anlagen zu erhöhen.

Das Solarpaket unterstützt weiterhin den nachhaltigeren Ausbau von Solarparks durch die Förderung der kombinierten Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV (Agri-PV) und sieht vor, PV auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen besonders zu fördern.

Welche Änderungen bringt das Solarpaket 1 im Hinblick auf Balkonkraftwerke?

Das Solarpaket I bringt eine Vereinfachung für die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken. Indem es die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber eliminiert und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf einfache, grundlegende Informationen beschränkt, wird der bürokratische Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger deutlich reduziert. Diese Maßnahme ermöglicht es jedem, ohne umfangreiche bürokratische Hürden, Solarenergie zu nutzen.

Anpassung der technischen Vorgaben

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die technischen Vorgaben für Balkonkraftwerke. Durch die Erhöhung der erlaubten installierten Leistung auf bis zu 2 Kilowatt und der Wechselrichterleistung auf bis zu 800 Voltampere können Verbraucher leistungsfähigere Anlagen einsetzen.

Nutzung bestehender Zähler

Das Solarpaket erleichtert auch die technische Umsetzung durch die Regelung, dass alte Ferraris-Zähler übergangsweise genutzt werden dürfen. Diese Bestimmung ermöglicht es den Verbrauchern, direkt von der eingespeisten Energie zu profitieren, da der vorhandene Zähler rückwärts läuft, wenn Strom ins Netz eingespeist wird.

Vereinfachung der Installation

Schließlich zielt das Solarpaket darauf ab, die Installation von Balkonkraftwerken durch die zukünftige Nutzung eines herkömmlichen Schukosteckers zu vereinfachen. Doch daran gibt es auch Kritik, wie wir weiter unten ausführen werden.

Was ändert sich für Mieter durch das Solarpaket 1?

Das Solarpaket 1 bringt zusammen mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes signifikante Änderungen für Mieter und Wohnungseigentümer in Wohnungseigentumsgemeinschaften. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Nutzung von Solarenergie durch Steckersolargeräte zu vereinfachen und zu fördern.

Recht auf Nutzung von Steckersolargeräten

Die Änderung des § 554 BGB sieht vor, dass Mieter von ihren Vermietern verlangen können, bauliche Veränderungen zu erlauben, die unter anderem der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Dies stellt einen bedeutenden Schritt dar, um die Hindernisse im Mietrecht bezüglich der Installation und Nutzung von Steckersolargeräten zu beseitigen. Mieter erhalten somit das explizite Recht, Solarenergie direkt an ihrer Wohneinheit zu erzeugen, was bisher oft an restriktiven Vorgaben der Vermieter scheiterte.

Entbürokratisierung und neue Freiheiten

Der Gesetzesentwurf trägt zur Entbürokratisierung bei und schafft neue Freiheiten für Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv und kostensparend an der Energiewende zu beteiligen. Durch die klare gesetzliche Regelung wird es für Mieter einfacher, Steckersolargeräte anzubringen und zu nutzen, ohne auf umständliche Genehmigungsverfahren oder Einschränkungen durch den Vermieter zu stoßen.

Die Änderungen im Mietrecht verringern den Erfüllungsaufwand für Mieter. Dadurch sollen die Anreize erhöht werden, dass mehr Personen, die bisher von den komplexen Vorgaben abgeschreckt wurden, nun Steckersolargeräte installieren werden.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk überhaupt?

Obwohl Standardmodule für ihre Robustheit und hohe Leistungsfähigkeit bekannt sind, wurden sie primär für die Installation auf Dächern konzipiert, wo die Traglast weniger ein limitierender Faktor ist. Die Statik von Balkonen älterer Bauart kann jedoch oft die zusätzliche Last, die durch diese schwereren Module entsteht, nicht tragen. Insbesondere bei starkem Wind besteht die Gefahr, dass Module durch eine hohe Sogkraft abgerissen werden können.

Leichtmodule aus Kunststoff sind eine ausgezeichnete Alternative für Balkonkraftwerke. Ihr geringes Gewicht (weniger als 3kg pro Modul) und ihre Flexibilität machen sie ideal für die Anbringung an Orten mit begrenzter Tragfähigkeit, wie es bei vielen älteren Balkonen der Fall ist. Diese Module können einfach und ohne strukturelle Bedenken mit Kabelbindern am Balkongeländer befestigt werden. Leichtmodule ermöglichen es, Solarenergie zu nutzen, ohne die strukturelle Integrität des Balkons zu gefährden.

Ferner müssen Leichtmodule häufig nicht angewinkelt werden, um einen höheren Ertrag zu erzielen. Ihre wellenförmige Struktur ermöglicht es, auch bei senkrechter Installation einen höheren Ertrag zu erzielen als herkömmliche, glatte Module.

In jedem Fall lohnt es sich, sich bei einem Anbieter wie dem Sonnenkaufhaus in Freiburg beraten zu lassen, der auch die Anlagen vor Ort installieren kann. Eine fachkundige Beratung hilft dabei, die optimale Lösung für die individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu finden und somit den größtmöglichen Nutzen aus der Solarenergie zu ziehen.

Was sind die wichtigsten Kritikpunkte an der 800 W-Grenze bzw. 2kW peak?

Der Verband der Elektrotechnik (VDE) äußert mehrere Kritikpunkte an der im Solarpaket 1 festgelegten 800-Watt-Grenze für die Anschlussleistung von Wechselrichtern bei Steckersolargeräten sowie an der maximalen Gesamtleistung von 2 kW peak für Solarmodule. Die wichtigsten Kritikpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Risiko einer Leitungsüberlastung

Eine Anhebung der Grenze auf 800 Watt erhöht das Risiko einer Überlastung der vorhandenen elektrischen Anlagen in Gebäuden. Die 600-Watt-Grenze wurde ursprünglich festgelegt, um die Sicherheit der Hausinstallationen zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Belastbarkeit der üblicherweise verlegten 1,5 mm²-Leitungen.

In Standard-Hausinstallationen sind Leitungen und Sicherungen so dimensioniert, dass sie einen maximalen Strom von 16 Ampere sicher führen können. Durch die zusätzliche Einspeisung von Strom aus einer PV-Anlage in den Stromkreis erhöht sich die Gesamtbelastung, was ohne entsprechende Anpassungen der Schutzeinrichtungen zu einer Überlastung führen kann.

Befreiung von Anmelde- bzw. Anzeigepflichten

Die Kritik richtet sich auch gegen die Befreiung von Anmelde- oder Anzeigepflichten für Steckersolargeräte. Der VDE sieht hier ein Risiko, insbesondere wenn in größeren Wohnanlagen zahlreiche dieser Geräte angeschlossen werden. Die kumulierte Einspeisung kann netzrelevant sein und vergleichbar mit der Leistung großer Dachanlagen, die einer Anmeldepflicht unterliegen.

Fazit

Das Solarpaket 1 und die damit verbundenen Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht markieren einen Wendepunkt für die Nutzung von Solarenergie in Mietverhältnissen. Mieter und Miteigentümer erhalten mehr Rechte und Freiheiten, um eigenständig zur Energiewende beizutragen. Die Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Senkung der finanziellen Hürden für die Anschaffung von Steckersolargeräten eröffnen neue Möglichkeiten für die dezentrale Energieerzeugung und stärken die Rolle der Bürgerinnen und Bürger im Prozess der Energiewende.

Die vom VDE geäußerten Bedenken machen aber auch deutlich, dass die Einführung und Nutzung von Steckersolargeräten nicht nur eine Frage der Energieeffizienz und des Umweltschutzes ist..

Um die Risiken zu minimieren und den größtmöglichen Nutzen aus einer Steckersolargerät-Installation zu ziehen, sollten sich Interessenten vor der Anschaffung und Installation fachkundig beraten lassen. Eine solche Beratung kann individuelle Gegebenheiten berücksichtigen, wie die Beschaffenheit der elektrischen Anlagen im Gebäude und die spezifischen Anforderungen des Standorts.

Elektrofachkräfte können sicherstellen, dass die Installation den geltenden Normen und Sicherheitsanforderungen entspricht, das Risiko einer Überlastung der Hausinstallation minimiert wird und die Anlage optimal auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt ist. Sie können auch dabei helfen, die bestmögliche Konfiguration für die Anlage zu wählen und so den Ertrag zu maximieren, während gleichzeitig die Sicherheit gewährleistet bleibt.

Infoseite der Bundesregierung

Stellungnahme des VDE zum Solarpaket 1

Anbieter für PV-Anlagen und Leichtmodulen

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