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Chaos bei den Balkonkraftwerken. Was muss ich jetzt beachten?

Balkonkraftwerke stellen eine einfache Lösung dar, um in den eigenen vier Wänden – oder auch im eigenen Garten – umweltfreundliche Energie zu erzeugen. Wer mag, kann außerdem noch einen Batteriespeicher hinzubuchen, um den tagsüber gewonnenen Strom zu speichern und je nach Bedarf einsetzen zu können.

Was sind Balkonkraftwerke?

Balkonkraftwerke (hier geht es zu unserem Balkonkraftwerke kaufen Ratgeber, auch Mini-Solaranlagen genannt, sind speziell dafür konzipiert, auf Balkonen oder als Balkonkraftwerk im Garten eingesetzt zu werden. Balkonkraftwerke sind eine kostengünstige Alternative zur PV-Anlage auf dem Dach, insbesondere für diejenigen, die in Mietwohnungen leben.

Foto zweier Balkonkraftwerke, die leicht angewinkelt eingerichtet sind.
Bildquelle: greensolar.de

Leute mit eigenem Garten können ferner sogenannte Solar-Pflanzkästen aufstellen, um so die Sonnenenergie im eigenen Garten einzufangen.

Bildmontage zweier im Garten liegender Balkonkraftwerke.
Bildquelle: greensolar.de

Welchen Stromzähler brauche ich für das Balkonkraftwerk?

In Haushalten mit herkömmlichen Stromzählern, die noch keine Zweirichtungszähler sind, kann es passieren, dass der Zähler rückwärts läuft. Dies passiert immer dann, wenn das Stecker-Solargerät mehr Strom erzeugt, als im Haushalt verbraucht wird. Der Zähler misst dann fälschlicherweise einen niedrigeren Stromverbrauch.

Rechtliche Lage: Derzeit ist das Rückwärtslaufen des Zählers nicht erlaubt. Dies kann zu ungenauen Abrechnungen und rechtlichen Problemen führen, vor allem weil die Einspeisevergütung deutlich geringer ausfällt, als wenn man ganz normal Strom aus dem Netz bezieht. Somit würden sich die Kosten zuungunsten des Stromanbieters verschieben.

Geplante Änderungen im Rahmen des „Solarpaket I“

Kurzzeitiges Rückwärtslaufen wird geduldet: Die Bundesregierung plant, im neuen „Solarpaket I“ das kurzzeitige Rückwärtslaufen des Zählers zu dulden. Dies bedeutet, dass in der Übergangszeit nach dem Kauf eines Steckersolar-Geräts und bevor der Zähler durch den Netzbetreiber ausgetauscht wird, das Rückwärtslaufen vorübergehend toleriert wird.

Diese Duldung ist eine Übergangsregelung. Sie soll es ermöglichen, das Stecker-Solargerät sofort nach dem Kauf zu nutzen, ohne auf den Austausch des Zählers warten zu müssen.

Zukünftige Handhabung

Direkte Inbetriebnahme nach Kauf: Nach den geplanten Änderungen im „Solarpaket I“ müssen Sie nicht mehr darauf warten, dass der Netzbetreiber Ihren herkömmlichen Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler austauscht. Sie können Ihr Stecker-Solargerät direkt nach dem Kauf in Betrieb nehmen.

Inkrafttreten des „Solarpaket I“: Das „Solarpaket I“ soll Anfang 2024 beschlossen werden und danach in Kraft treten. Das genaue Datum ist noch unklar, aber diese Änderung wird es einfacher machen, Stecker-Solargerät zu nutzen und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien.

Welchen Stecker brauche ich für das Balkonkraftwerk?

Die Wahl des richtigen Steckers für ein Balkonkraftwerk ist essentiell für die Sicherheit, Brandschutz sowie die Einhaltung der VDE-Norm(en). Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie beachten sollten:

Aktuelle Nutzung des Schuko-Steckers

Laut VDE-Norm braucht es für Balkonkraftwerke einen speziellen „Einspeise-Stecker“, den sogenannten „Wieland-Stecker“ oder RST-Stecker, der für die sichere Einspeisung von Solarstrom ins Hausnetz entwickelt wurde. Der Schuko-Stecker, ein Standard-Haushaltsstecker in Deutschland, wird jedoch nicht ausdrücklich verboten.

Verbreitung in der Praxis: Trotz der Empfehlung für den „Einspeise-Stecker“ wird der Schuko-Stecker in der Realität bei etwa 80% der Balkonkraftwerke verwendet. Dies liegt an seiner Verfügbarkeit und Benutzerfreundlichkeit.

Bei der Verwendung des Schuko-Steckers ist es entscheidend, dass das Balkonkraftwerk bestimmte Sicherheitsstandards erfüllt. Diese Standards sind im DGS-Sicherheitsstandard oder in der zukünftigen Produktnorm VDE 0126-95 festgelegt.

Anforderungen an Wechselrichter: Der Wechselrichter des Balkonkraftwerks muss mit speziellen Sicherheitsfunktionen ausgestattet sein. Dazu gehören Schaltungen, die bei Gefahr eine schnelle Trennung vom Netz ermöglichen, eine angemessene Isolation, um elektrische Schläge zu verhindern, und eine schnelle Abschaltung im Falle, dass der Stecker versehentlich gezogen wird.

Förderzuschüsse und Netzbetreiber: Wenn Sie finanzielle Unterstützung für Ihr Balkonkraftwerk in Anspruch nehmen, müssen Sie häufig spezifische Anforderungen der Förderprogramme beachten. Einige Förderprogramme verlangen beispielsweise explizit die Verwendung des Wieland-Steckers.

Auch schreiben viele Netzbetreiber vor, dass Balkonkraftwerke mit einem Wieland-Stecker ausgestattet sein müssen. Dazu sollten Sie sich beim Netzbetreiber vor Ort kundig machen.

Zukünftige Entwicklungen

Mögliche Freigabe des Schuko-Steckers: Es wird erwartet, dass die VDE-Normen in Zukunft angepasst werden, um den Schuko-Stecker offiziell für den Anschluss von Balkonkraftwerken zuzulassen. Dies würde die Installation und den Betrieb dieser Geräte vereinfachen.

Zeitplan für Normänderungen: Die Änderungen in den VDE-Normen, die den Schuko-Stecker freigeben, sind frühestens für Ende 2024 vorgesehen. Bis dahin gelten die aktuellen Empfehlungen und Vorschriften.

Soll ich das Balkonkraftwerk senkrecht oder schräg anbringen?

Windlast und Balkonkraftwerke

Ein starker Wind bzw. Sturm kann enorme (Sog-)Kräfte auf am Balkon installierte Balkonkraftwerke ausüben. Bei angewinkelten Balkonkraftwerken erhöht sich der Windsog bzw. die Windlast noch zusätzlich. Dies ist besonders problematisch, wenn die Befestigungselemente nicht für solche Belastungen ausgelegt sind.

Potenzielle Beschädigungen: Die durch Windsog verursachten Kräfte können sowohl das Balkonkraftwerk selbst als auch die Balkonstruktur, an der es befestigt ist, beschädigen. Dies gilt insbesondere für ältere Gebäude oder Balkone mit begrenzter Tragfähigkeit.

Sichere Befestigung: Die Befestigung des Balkonkraftwerks muss stabil genug sein, um sowohl das Gewicht des Kraftwerks als auch die zusätzlichen Kräfte durch Windsog zu tragen. Dies erfordert starke Halterungen und Verankerungen.

Zwei Faustregeln: 

  1. Beim Anbau an einem Balkon eines älteren Gebäudes sollte auf eine Anwinkelung des Balkonkraftwerks verzichtet werden.
  2. Wer das Balkonkraftwerk anschrägen möchte, sollte einen Fachmann oder eine Fachfrau die Montage vornehmen lassen. Niemand möchte, dass so ein Balkonkraftwerk jemanden auf den Kopf knallt.

Fazit: Eine flache Montage im 90°-Winkel, bei der das Kraftwerk parallel zum Geländer oder zur Balkonbrüstung angebracht wird, reduziert die Auswirkungen des Windsogs und ist immer die sicherere Option. Die lokalen Windbedingungen sollten ebenfalls berücksichtigt werden (z.B. Meeresnähe), um eine sichere und effiziente Installation des Balkonkraftwerks zu gewährleisten.

Mieter sollten in jedem Fall auch Rücksprache mit Ihrem Vermieter halten, Wohnungseigentümer mit der Hausgemeinschaft.

Muss ich die Anlage beim Netzbetreiber & bei der Bundesnetzagentur anmelden?

Balkonkraftwerke - 0 Bock mehr - Aber irgendwer muss ja AUFKLÄREN!

Aktuelle Anforderungen: Gegenwärtig ist es erforderlich, dass ein Stecker-Solar-Gerät beim örtlichen Stromnetzbetreiber angemeldet wird.

Änderungen durch das „Solarpaket I“: Das „Solarpaket I“ hat das Ziel, die Anmeldung beim Netzbetreiber vollständig abzuschaffen. Die genauen Umsetzungsfristen und Details dieses Pakets sind noch nicht bekannt, aber nach dem derzeitigen Stand soll es Anfang 2024 beschlossen und danach in Kraft treten.

Meldung an den Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur

Information an den Netzbetreiber ohne Anmeldung: Zukünftig soll der lokale Netzbetreiber ohne eine separate Anmeldung durch den Anlagenbetreiber Kenntnis von Steckersolar-Geräten erhalten. Diese Informationen sollen von der Bundesnetzagentur über eine Kontrollmeldung an das Marktstammdatenregister weitergegeben werden.

Einführung des „Solarpaket I“: Das „Solarpaket I“ wird voraussichtlich Anfang 2024 beschlossen und in Kraft treten. Es wird die Kommunikation zwischen der Bundesnetzagentur und den Netzbetreibern verbessern und sicherstellen, dass diese über Steckersolar-Geräte informiert sind.

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Aktuelle Anforderungen: Unabhängig von den Netzbetreibern muss ein Steckersolar-Gerät derzeit bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Diese Anmeldung erfolgt ausschließlich online und wird im Marktstammdatenregister durchgeführt.

Fortführung der Anmeldung mit dem „Solarpaket I“: Das „Solarpaket I“ sieht vor, dass die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur bestehen bleibt, aber speziell für Steckersolar-Geräte vereinfacht wird. Details zur vereinfachten Anmeldeprozedur werden nach der Verabschiedung des Pakets erwartet.

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Weitere Infos & Quellen:

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