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Dr. Web » Betriebliches » Wie viele Balkonkraftwerke darf man haben?
Energiewende selbst gemacht

Wie viele Balkonkraftwerke darf man haben?

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Lesedauer: 4 Minuten
  • von Dr. Web Redaktion
  • 28. Dezember 2022

Inhaltsverzeichnis

Viele Bürger suchen daher nach Alternativen zur Stromerzeugung. Sehr beliebt sind kleinere Balkonkraftwerke. Wie viele Balkonkraftwerke dürfen in Deutschland aufgestellt werden? Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Eine Beschränkung nach der Anzahl von Balkonkraftwerken gibt es in Deutschland nicht

Wer in Deutschland ein Balkonkraftwerk betreibt, wird bei einer Anlage, die insgesamt bis zu 600 Watt Leistung erzeugt, als Kleinerzeuger geführt. Wer als Kleinerzeuger von Energie eingestuft wurde, kann das bürokratisch vereinfachte Verfahren nutzen. Dadurch muss kein Stromabnahmevertrag abgeschlossen werden.

Geht man davon aus, dass ein einzelnes Modul für den Balkon oder auch das Garagendach eine Leistung von etwa 350 Watt hat, können Kleinerzeuger zwei Module betreiben. Die Solarpaneele der Anlage dürfen gerne mehr Strom erzeugen. Der Wechselrichter darf allerdings nicht mehr als 600 Watt einspeisen. Eine rechtliche Beschränkung für eine Anzahl an Balkonkraftwerken pro Haushalt gibt es in Deutschland übrigens nicht.

Zu viel erzeugter Strom hat bei Balkonkraftwerken keinen effektiven Nutzen

Wer mit mehreren Balkonkraftwerken über 600 Watt Strom erzeugt, hat normalerweise keinen Nutzen davon. Anders als bei einer großen Photovoltaikanlage auf dem Dach wird der Strom des kleinen Kraftwerks direkt in das eigene Hausnetz eingespeist. Die Überproduktion wird also nicht ins öffentliche Netz abgegeben.

Durch die Anmeldung als Kleinerzeuger erfolgt daher auch keine Vergütung für den Strom. Der erzeugte Strom muss also immer direkt genutzt werden, da sich sonst nur der Netzbetreiber freut.

Die Möglichkeit der Speicherung besteht nur dann, wenn die zu viel erzeugte Energie in eine zusätzliche Batterie gespeichert wird. Durch die hohen Anschaffungskosten für die Batterien ist das Speichern nicht rentabel.

Das Balkonkraftwerk muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden

Damit das Erzeugen von eigenem Strom auf dem Balkon möglich ist, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Gesetze entsprechend angepasst. Auch wenn nicht viel Strom erzeugt wird, sollte jedes Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Anmeldung und der Betrieb sind in den Paragrafen 111e und 111f des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt.

Auch der Energieanbieter muss selbstverständlich informiert werden. Es kann möglich sein, dass der Stromzähler ausgetauscht werden muss. Wer seinen Strom mit einem kleinen Balkonkraftwerk erzeugt, benötigt für sein Haus oder seine Wohnung einen Zähler, der mit einer Rücklaufsperre ausgestattet ist. Die Rücklaufsperre verhindert, dass der Zähler rückwärts laufen kann. Technische Manipulationen sind dadurch ebenfalls ausgeschlossen.

Mit einer Stecker-Solaranlage wird der Strom direkt in das Leitungsnetz von Wohnung oder Haus eingespeist

Ein Balkonkraftwerk besteht wie die Photovoltaikanlage auf dem Dach aus einem oder mehreren Solarpanels und einem Wechselrichter. Wer rein äußerlich großartige Technik erwartet, wird enttäuscht sein. Die Stecker-Solaranlagen, zum Beispiel von kleineskraftwerk.de, lassen sich einfach installieren. Die Module werden entweder auf dem Flachdach befestigt oder in das Balkongeländer eingehängt. Durch eine leichte Neigung wird die Sonnenstrahlung besser aufgefangen.

Das Modul wird an den Wechselrichter angeschlossen, der mit Kabel und Stecker ausgestattet ist. Der Stecker wird in eine Steckdose des Haushalts eingesteckt. Die eingesteckten Elektrogeräte ziehen jetzt den selbst erzeugten Strom. Der Strom des Netzbetreibers wird nur bei Bedarf zusätzlich verbraucht.

Wie viel Strom kann mit einem Balkonkraftwerk pro Jahr erzeugt werden?

Wer sich für ein Balkonkraftwerk entscheidet, möchte wissen, wie hoch die jährliche Ersparnis sein kann. Hat die Anlage zwei Paneele mit jeweils 300 Watt, werden pro Jahr circa 200 kW erzeugt. Geht man von durchschnittlichen Verbrauchswerten aus, ist dies eine Einsparung von ungefähr 15 Prozent in einem Singlehaushalt.

Die Ersparnis pro Jahr beträgt nach den momentanen Strompreisen bei einer Anlage von kleineskraftwerk.de in etwa 400 Euro pro Haushalt. Die gesetzliche Regelung betrifft übrigens immer den gesamten Haushalt. Besteht die Familie aus vier Personen, darf also nicht für jeden Bewohner eine separate Anlage installiert werden. Wer mehr Strom erzeugen möchte, sollte sich für eine Fotovoltaikanlage entscheiden.

Ein staatliches Förderprogramm existiert für Balkonkraftwerke nicht

Für eine Fotovoltaikanlage mit einem Stromspeicher zahlt der Staat Fördermittel. Für die Mini-PV-Anlagen, was Balkonkraftwerke sind, gibt es keine staatlichen Fördermittel. Die Verantwortlichen begründen den Ausschluss damit, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt werden. Die Maximalleistung und die Strommenge sind für Fördergelder zu niedrig.

Allerdings sind mittlerweile einige Städte und Kommunen dazu übergegangen, auch kleinere Anlagen zu bezuschussen. Es kann sich also durchaus rentieren, sich auf dem Rathaus oder dem Bürgerbüro der Stadt zu informieren. Das Land Hessen gibt zum Beispiel für jedes Modul eine Pauschale von 200 Euro. Auch Städte wie Freiburg oder Friolzheim zahlen ein Fördergeld.

Die Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist kostenlos

Wird sich ein Balkonkraftwerk zugelegt, sollte die Anlage auf jeden Fall angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt zunächst beim zuständigen Netzbetreiber. Die kleine Anlage wird ebenfalls im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen.

Für die Anmeldung bei den verschiedenen Stellen gibt es im Internet mittlerweile schon Musterbriefe zum Downloaden. Die Anmeldepflicht für die Anlagen ist nach wie vor umstritten. Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, hat bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Strafen oder Bußgelder zu erwarten. Allerdings ist der Anlagenbesitzer mit einer Anmeldung auf der sicheren Seite. Für das Anmelden eines Balkonkraftwerks werden auch keine Gebühren fällig.

Größere PV-Anlagen über 800 Watt müssen auf jeden Fall angemeldet werden

Wer eine größere PV-Anlage mit mehr als 800 Watt installiert hat, sollte die Anmeldung bis spätestens 4 Wochen nach der Inbetriebnahme durchführen. Zuerst wird der Netzbetreiber kontaktiert und danach die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister vorgenommen.

Wer sich die Photovoltaikanlage von einem Fachbetrieb einbauen und anschließen lässt, hat mit der Anmeldung normalerweise nichts am Hut. Die Elektrofachkraft kann die Anlage nach der Arbeitsrichtlinie VDE-AR-N4105:2018-11 durchführen. Bei vielen Betrieben, die PV-Anlagen verkaufen und installieren, ist die Anmeldung eine Serviceleistung.

Ist die Investition in ein Balkonkraftwerk überhaupt sinnvoll?

Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 600 Watt kostet im Handel heutzutage ca. 1.000 bis 1.200 Euro. Einbau- oder Montagekosten fallen in der Regel nicht an. Viele Verbraucher stellen sich trotzdem die Frage, ob die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage überhaupt sinnvoll ist.

Bei sehr guten Voraussetzungen, also bei genügend Sonnenschein, spart das Balkonkraftwerk jährlich um die 400 Euro ein. Die Anlage hat sich also in etwa 2,5 bis 3 Jahren bezahlt gemacht. Experten sehen diesen Zeitraum der Amortisierung sehr positiv. Zudem haben die privaten Stromerzeuger das gute Gefühl, der Umwelt etwas Gutes zu tun.

Dr. Web Redaktion

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