Ein Rahmenvertrag sichert die Softwarepflege für den ICE 1 bis zum 31. Dezember 2038, vergeben ohne Ausschreibung allein an Alstom. Nur der Hersteller besitzt Quellcode, Rechte und Prüfstände für die drei Steuerungssysteme der Baureihe. Genau darin steckt die eigentliche Nachricht für jeden Entscheider, der langlebige Technik beschafft: Die Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter entsteht am ersten Beschaffungstag.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas Wichtigste in Kürze
- Die DB Fernverkehr AG vergibt die Softwarepflege für drei ICE-1-Systeme bis zum 31. Dezember 2038 an Alstom.
- Der Auftrag läuft im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, weil nur Alstom Rechte, Quellcode und Prüfstände besitzt.
- Ohne die Pflege droht laut Vergabeunterlagen ein „nicht zumutbares Risiko eines Flottenstillstands“.
- Der ICE 1 soll bis 2040 fahren, dann ist die Baureihe mindestens 47 Jahre alt.
Warum vergibt die Bahn ohne Ausschreibung?

Nur ein einziger Anbieter kann die Steuerungssoftware des ICE 1 pflegen, deshalb vergibt die DB Fernverkehr AG den Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Alstom besitzt die Rechte, den Quellcode und die Prüfstände, ein vollständiger Austausch wäre nach den Vergabeunterlagen unwirtschaftlich.[1] Die Rahmenverträge laufen bis zum 31. Dezember 2038 und lösen einen Vertrag ab, der noch bis 2028 gegolten hätte.
Die drei Systeme stammen aus den Neunzigern und tragen sperrige Namen. DAVID steuert Diagnose, Aufrüstung und Vorbereitung samt Anzeigen und macht den Zug vor Schichtbeginn startklar. ZEUS verbindet die Mittelwagen mit den Triebköpfen. Das Zugsteuergerät ZSG regelt schließlich den laufenden Betrieb. Der Mindestwert des Auftrags liegt bei gut 432.000 Euro, den genauen Betrag nennt die Bekanntmachung nicht.
Herstellerabhängigkeit entsteht am ersten Tag
Herstellerabhängigkeit ist kein Betriebsunfall, sondern die Folge einer Beschaffung, bei der Quellcode und offene Schnittstellen fehlen. Alstom war im Verfahren der einzige Bieter, denn Rechte, Quellcode und Prüfstände liegen seit den Neunzigern beim Hersteller. Derselbe Konzern rüstete den ICE 1 zwischen 2014 und 2020 auch mit der Zugsicherung ETCS aus. Fällt die Pflege weg, droht nach den Vergabeunterlagen ein „nicht zumutbares Risiko eines Flottenstillstands“. Dieser eine Satz beschreibt die ganze Verhandlungsposition.
Das Muster kennt die öffentliche Hand aus der IT längst. Ein einmal beschafftes, geschlossenes System bindet den Betreiber über den gesamten Lebenszyklus an die Preise des Anbieters. Bei einem Fuhrpark aus den Neunzigern summiert sich das über Jahrzehnte. Wie brisant die Kontrolle über die eigene Technik wird, zeigt sich quer durch die Industrie, etwa bei der Frage, wem die Fahrzeugdaten gehören.
Die Bahn zahlt hier den Preis einer Entscheidung aus den Neunzigern: Ohne mitverhandelten Quellcode sitzt ein Betreiber Jahrzehnte später beim einzigen Anbieter fest. Die Lehre für jede langlebige Technik lautet, den Ausstieg schon beim Einstieg zu regeln.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Die Frage nach der Kontrolle über die eigene Technik treibt gerade viele Branchen um. In China setzt der Bausoftware-Anbieter Glodon auf eine eigene BIM-Plattform, um die Abhängigkeit von westlichen Programmen zu verringern. Selbst ein Ausfall zeigt die Kehrseite: Als die Kapazität im GitHub-Rechenzentrum nicht reichte, stand die Entwicklung weltweit still.
Was können Entscheider daraus lernen?
Den Ausstieg schon beim Einstieg zu regeln, ist die wichtigste Lehre aus dem ICE-1-Vertrag für jede langlebige Beschaffung. Das EU-Vergaberecht erlaubt das Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb nur, sofern wirklich ein einziger Anbieter infrage kommt. Öffentliche Auftraggeber sollen eine solche Abhängigkeit deshalb gar nicht erst entstehen lassen, so die aktuelle Debatte um digitale Souveränität in der Beschaffung.
Drei Hebel sichern die eigene Position, bevor der Vertrag unterschrieben ist:
- Quellcode-Hinterlegung (Source-Code-Escrow) und Nutzungsrechte von Anfang an mitverhandeln.
- Offene Schnittstellen und dokumentierte Standards statt geschlossener Systeme verlangen.
- Den gesamten Lebenszyklus einpreisen, nicht nur den Anschaffungspreis.
Für die Bahn ist der Vertrag bis 2038 die pragmatische Lösung, den ICE 1 sicher bis 2040 fahren zu lassen. Für alle anderen Betreiber steckt die Lehre eine Stufe früher: Beim nächsten Projekt gehört die Frage nach Quellcode, Schnittstellen und Ausstiegskosten auf die erste Seite des Lastenhefts, nicht ins Kleingedruckte.
Was ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb?
Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist eine Ausnahme im EU-Vergaberecht, bei der ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag ohne offene Ausschreibung direkt an einen Anbieter vergibt. Zulässig ist das nur, sofern aus technischen Gründen oder wegen ausschließlicher Rechte tatsächlich nur ein Unternehmen den Auftrag ausführen kann, etwa weil allein dieses den Quellcode besitzt.
Wofür stehen DAVID, ZEUS und ZSG im ICE 1?
DAVID, ZEUS und ZSG sind drei Steuerungssysteme des ICE 1 aus den Neunzigern. DAVID übernimmt Diagnose, Aufrüstung und Vorbereitung samt Displaysteuerung und macht den Zug vor Schichtbeginn fahrbereit. ZEUS verbindet die Mittelwagen mit den Triebköpfen. Das Zugsteuergerät ZSG regelt die Steuerung im laufenden Betrieb.
Bis wann fährt der ICE 1?
Die Deutsche Bahn will den ICE 1 bis 2040 im Regelbetrieb einsetzen. Dann ist die 1991 gestartete Baureihe mindestens 47 Jahre alt. Die jetzt vergebene Softwarepflege bis Ende 2038 sichert den Betrieb der alten Flotte bis kurz vor dem geplanten Ausmusterungsende.
Wie lässt sich Herstellerabhängigkeit bei Software vermeiden?
Herstellerabhängigkeit lässt sich vor allem bei der ersten Beschaffung begrenzen. Wirksam sind eine Hinterlegung des Quellcodes (Source-Code-Escrow), vertraglich gesicherte Nutzungsrechte, offene Schnittstellen und dokumentierte Standards. So bleibt ein Wechsel des Dienstleisters möglich, statt über den gesamten Lebenszyklus an einen einzigen Anbieter gebunden zu sein.
Quelle
[1] Amtsblatt der Europäischen Union (TED): Bekanntmachung vergebener Aufträge, DB Fernverkehr AG, Softwarepflege ICE 1 (DAVID, ZEUS, ZSG), Nr. 574777-2026
Mehr Newshunger?
- Knorr-Bremse vernetzt den Lkw-Aftermarket: Wem gehören die Bremsdaten?
- Chinas eigene BIM-Software: Glodon bringt den KI-Assistenten in die Infrastrukturplanung
- Schaeffler und CATL entwickeln das Batteriemanagement für Europas E-Autos
- Flixtrain: aus meinem Zug wurde ein Bus
- GitHub-Ausfall am 17. August: Die Kapazität im Rechenzentrum reichte nicht