Am 16. Juli 2026 tritt die neue EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken in Kraft und ordnet gen-editierte Pflanzen neu ein. Für Saatgutkonzerne wie KWS Saat fällt damit eine sieben Jahre alte Blockade. Was Entscheider aus Agrar, Lebensmittel und Handel jetzt einordnen sollten.

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Die neue EU-Gentechnik-Verordnung beendet am 16. Juli 2026 eine Rechtslage, die ein Urteil aus dem Jahr 2018 geprägt hat. Ein Großteil der mit der Gen-Schere CRISPR gezüchteten Pflanzen zählt künftig nicht mehr als klassische Gentechnik. Der Bruch mit der bisherigen Linie fällt größer aus, als die knappe Meldung vermuten lässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die NGT-Verordnung tritt am 16. Juli 2026 in Kraft, die neuen Regeln greifen ab dem 17. Juli 2028.
  • Pflanzen ohne artfremdes Erbgut werden konventioneller Züchtung gleichgestellt, ohne Risikoprüfung und ohne Kennzeichnung.
  • KWS Saat wertet die Verordnung als Meilenstein und holt die Genom-Editierung erstmals in die Produktentwicklung.
  • Bauernverbände und die Öko-Branche warnen vor Patenten auf Pflanzen und teurerem Saatgut.

Was ändert sich mit dem neuen Gentechnikrecht?

Hand hält Gartenschere, die kleine Tomatenpflanze mit Wurzelballen durchschneidet
Gen-editierte Pflanzen ohne artfremdes Erbgut (NGT-1) werden künftig konventionellen Sorten gleichgestellt. Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht entfallen für sie

Die Verordnung teilt gen-editierte Pflanzen in zwei Klassen, und entscheidend ist die Frage nach artfremdem Erbgut. Pflanzen der ersten Klasse lassen sich auch durch Kreuzung oder natürliche Mutation erreichen.

Diese NGT-1-Pflanzen gelten künftig als gleichwertig zu konventionell gezüchteten Sorten. Für sie entfallen die Risikoprüfung und die Kennzeichnungspflicht, die bisher jede Genom-Editierung begleitet haben.

Für die zweite Klasse gilt das nicht: NGT-2-Pflanzen, die sich deutlich von herkömmlichen Sorten unterscheiden, bleiben im strengen Gentechnikrecht mit Zulassung und Rückverfolgbarkeit. Im Öko-Landbau bleibt jede NGT-Pflanze verboten.

Warum kassiert die EU ihr eigenes Gentechnik-Urteil?

Den eigentlichen Kurswechsel macht das Prinzip aus. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018 hat CRISPR-Pflanzen pauschal als gentechnisch verändert eingestuft, bewertet nach dem Verfahren und nicht nach dem Ergebnis.

Genau diese Logik dreht die Verordnung um: Maßgeblich ist jetzt die fertige Pflanze. Ein einzelner Gen-Schnitt ohne fremde Gene lässt sich von einer natürlichen Mutation nicht unterscheiden, also behandelt ihn das Recht auch nicht länger wie einen Fremdorganismus.

Damit rückt die EU näher an Länder wie die USA, Kanada und Japan, die solche Verfahren längst freigestellt haben. Das EU-Parlament hat am 17. Juni 2026 mit 431 zu 201 Stimmen zugestimmt.[1] Wie stark EU-Vorgaben ganze Branchen prägen, zeigt auch der Streit um die CO2-Ziele für Lkw.

Die neue Verordnung verschiebt den Engpass vom Labor zum Patentamt. Ob deutsche Landwirte profitieren oder in neue Abhängigkeiten geraten, entscheidet sich an den Lizenzbedingungen und nicht an der Technik.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
EU-NGT-Verordnung 2026
Die neue Gentechnik-Ordnung für Pflanzen im Überblick

Was sich für gen-editierte Pflanzen ändert und ab wann es gilt.

16.07.2026
Die Verordnung tritt in Kraft
431
Ja-Stimmen im EU-Parlament, bei 201 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen
2028
Ab dem 17. Juli gelten die neuen Regeln unmittelbar
2 Klassen
NGT-1 wird frei, NGT-2 bleibt streng reguliert

NGT-1

Wie konventionelle Zucht
  • Kein artfremdes Erbgut eingebaut
  • Keine Risikoprüfung nötig
  • Keine Kennzeichnungspflicht

NGT-2

Strenges Gentechnikrecht
  • Deutlich veränderte Pflanzen
  • Zulassungsverfahren erforderlich
  • Risikoprüfung vor dem Anbau
  • Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

Was heißt das für KWS Saat und die Landwirtschaft?

Profiteur ist zuerst die Pflanzenzüchtung. KWS Saat aus Einbeck, führend bei Zuckerrübe, Mais und Getreide, hat die Genom-Editierung bisher auf die Forschung beschränkt und überführt sie nun in die Produktentwicklung samt erster Feldversuche. Ähnlich baut gerade BASF seine Agrarsparte um.

KWS wertet die Freigabe als Wachstumschance. „Wir betrachten die Verabschiedung der NGT-Verordnung als einen wichtigen Meilenstein für die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich der Pflanzenzüchtung“, erklärt Felix Büchting, Vorstandssprecher von KWS.[2]

Der Widerstand richtet sich weniger gegen die Technik als gegen die Patente. Deutscher Bauernverband und der Öko-Verband BÖLW warnen vor einer Marktkonzentration bei wenigen Züchtern und vor steigenden Lizenzkosten für das Saatgut.

Für Lebensmittelhersteller und Handel im DACH-Raum bleibt bis 2028 Zeit, doch die Fragen stehen schon: Wie sich NGT-1-Zutaten ohne Kennzeichnung in der Lieferkette überhaupt nachweisen lassen und welche Lizenzbedingungen die Züchter am Ende durchsetzen. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Rohstoffverträge und Ihr Qualitätsmanagement die neue Kategorie bereits abbilden.

Quellen

[1] Europäische Kommission: „New Genomic Techniques“

[2] KWS SAAT SE & Co. KGaA: „KWS welcomes European Parliament’s final approval of New Genomic Techniques (NGT) Regulation“

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