3000 Euro Zusatzrente im Monat, jeden Monat, lebenslang, und das Vermögen schrumpft angeblich nicht: So lautet das Versprechen, das gerade durch die Finanzpresse geistert. Die Rechnung dahinter ist verlockend einfach und an einer entscheidenden Stelle unehrlich. Wir nehmen sie auseinander, mit echten Zahlen statt Hochglanz.

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Eine Million Euro klingt nach Lottogewinn. Für die versprochene Dauerrente aus dem eigenen Depot ist diese Summe eher die Untergrenze als der Glücksfall. Wer genauer hinsieht, entdeckt drei Posten, die in keinem Werbetext vorkommen: Inflation, Abgeltungsteuer und das Risiko, im falschen Moment verkaufen zu müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für 3000 Euro monatlich ohne Kapitalverzehr braucht es je nach Renditeannahme zwischen rund 600.000 und 1,8 Millionen Euro. Bei seriöser, inflationssicherer Rechnung liegt die Hausnummer bei etwa einer Million Euro.
  • Die populäre 4-Prozent-Regel stammt aus der Trinity-Studie von 1998 und zielt ausdrücklich nicht auf Kapitalerhalt. Ein Restwert von einem einzigen Dollar nach 30 Jahren galt dort schon als Erfolg.
  • Auf jede Entnahme aus dem Depot greift der Fiskus zu: 26,375 Prozent Abgeltungsteuer auf die Gewinnanteile, gemildert durch die 30-Prozent-Teilfreistellung bei Aktienfonds.
  • Auf dem Tagesgeldkonto funktioniert das Modell nicht. Ohne Kapitalmarktrendite schmilzt die Million unter Inflation und Entnahme dahin.

Was verspricht die „ewige Rente“ wirklich?

Offener Goldtresor voller Münzen, kleiner Kaktus, Schild mit „3000 €/Monat“, Schale
Ewige Rente: Finanzkonzept, bei dem nur laufende Erträge entnommen werden, während das Kapital unangetastet bleibt

Hinter dem Werbeversprechen steckt ein alter Begriff aus der Finanzmathematik: die ewige Rente. Gemeint ist eine Anlage, aus der dauerhaft gleiche Zahlungen fließen, ohne dass der Kapitalstock sinkt. Der Trick liegt darin, ausschließlich die laufenden Erträge zu entnehmen und die Substanz unangetastet zu lassen.

Genau hier trennen sich zwei Welten. Bei einem Entnahmeplan mit Kapitalverzehr wird das Vermögen planmäßig aufgebraucht, die monatliche Auszahlung fällt dafür deutlich höher aus. Beim Entnahmeplan ohne Kapitalverzehr bleibt das Kapital erhalten, weil nur der Ertrag fließt. Die Werbung verspricht Letzteres, rechnet aber gern mit den Erträgen des Ersteren.

Das VZ VermögensZentrum führt die Grundrechnung sauber vor. Wer 500.000 Euro zu 5 Prozent anlegt und vollständig erhalten will, kann 25.000 Euro im Jahr entnehmen, also rund 2.083 Euro pro Monat. Mehr gibt der reine Ertrag nicht her. Wer mehr entnimmt, greift die Substanz an, und damit ist das Versprechen vom unangetasteten Kapital schon gebrochen.

Wie viel Million braucht es für 3000 Euro Zusatzrente?

Eine Waage wiegt wenige Euroscheine gegen ein großes Bündel Euroscheine auf
36.000 Euro Jahresrente verlangen je nach Rendite zwischen 600.000 und 1,8 Millionen Euro Kapital.

Kommen wir zur Kernfrage. Wie groß muss der Kapitalstock sein, damit 3000 Euro Zusatzrente ohne Substanzverlust monatlich fließen? Die Antwort hängt fast vollständig an einer einzigen Stellschraube: der jährlichen Rendite. 3000 Euro im Monat sind 36.000 Euro im Jahr, und dieser Betrag muss als reiner Ertrag erwirtschaftet werden.

Die folgende Tabelle zeigt den nötigen Kapitalstock bei reinem Ertragsbezug, vor Steuern und vor Inflation gerechnet:

Jährliche Rendite Nötiger Kapitalstock Monatliche Entnahme
2 % 1.800.000 € 3.000 €
3 % 1.200.000 € 3.000 €
4 % 900.000 € 3.000 €
5 % 720.000 € 3.000 €
6 % 600.000 € 3.000 €

Die Spannweite ist gewaltig. Zwischen der vorsichtigen 2-Prozent-Annahme und der optimistischen 6-Prozent-Variante liegt der Faktor drei. Genau mit dieser Spannweite spielen Werbeversprechen: Sie unterstellen eine hohe, dauerhaft stabile Rendite und kommen so auf scheinbar kleine Summen.

Die Renditeannahme ist also keine technische Fußnote, sondern die ganze Geschichte. Wer mit 6 Prozent kalkuliert, blendet aus, dass solche Renditen nur mit hoher Aktienquote und entsprechenden Kursschwankungen zu holen sind. Eine schwankungsarme Anlage liefert vielleicht 2 bis 3 Prozent, und schon steht die Million im Raum, eher sogar mehr.

Warum frisst die Inflation Ihre ewige Rente trotzdem auf?

Gefrorener 50-Euro-Schein, auftauend neben einem Thermometer und einer Quietscheente
Bei 2 Prozent Inflation schrumpfen 3000 Euro in zwanzig Jahren auf eine Kaufkraft von 2.020 Euro.

Jetzt kommt der Posten, den die Hochglanzrechnung fast immer verschweigt. Eine nominal konstante Rente von 3000 Euro ist real eben nicht konstant. Die Kaufkraft sinkt Jahr für Jahr, weil die Preise steigen. Was heute 3000 Euro kauft, kostet in zwanzig Jahren deutlich mehr.

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Angenommen, die Inflation läge im langjährigen Schnitt bei 2 Prozent. Dann hätten 3000 Euro nach zwanzig Jahren nur noch die Kaufkraft von rund 2.020 Euro in heutigem Geld. Nach dreißig Jahren wären es noch etwa 1.650 Euro. Das Versprechen der gleichbleibenden Rente schrumpft im Portemonnaie spürbar.

Echter Kapitalerhalt bedeutet deshalb mehr, als nur die nominale Summe zu sichern. Wer die Kaufkraft halten will, darf nicht den vollen Ertrag entnehmen, sondern muss einen Teil im Depot lassen, damit das Kapital mit der Inflation mitwächst. Das senkt die entnehmbare Rente noch einmal und treibt den nötigen Kapitalstock weiter nach oben. Wie schnell ein scheinbar erhaltenes Vermögen real an Substanz verliert, zeigt sich auch beim Blick auf das Geldvermögen der Deutschen, das zu großen Teilen auf kaum verzinsten Konten liegt.

Wie funktioniert die 4-Prozent-Regel und was taugt sie?

Vergilbtes Blatt mit Text, Formeln, Stempel „ERFOLG“ und aufgeklebtem 1-Dollar-Schein
Die Trinity-Studie wertete einen einzigen Dollar Restwert nach 30 Jahren bereits als Erfolg.

An dieser Stelle taucht in jeder Diskussion die berühmte 4-Prozent-Regel auf. Sie besagt, dass man im ersten Ruhestandsjahr 4 Prozent des Vermögens entnehmen und diesen Betrag danach jährlich an die Inflation anpassen kann, ohne dass das Geld in 30 Jahren ausgeht. Bei einer Million Euro wären das anfänglich 40.000 Euro im Jahr, also rund 3.333 Euro im Monat.

Die Regel geht auf die Trinity-Studie dreier Finanzprofessoren der Trinity University in Texas aus dem Jahr 1998 zurück, vorbereitet durch eine Arbeit von William Bengen aus 1994. Die Forscher prüften historische US-Marktdaten und fanden: Ein Portfolio aus 50 Prozent Aktien und 50 Prozent Anleihen überstand bei 4 Prozent Entnahme rund 95 Prozent aller untersuchten 30-Jahres-Zeiträume.

Hier sitzt der entscheidende Haken, den kaum ein Werbetext erwähnt. Die Trinity-Studie definierte Erfolg sehr großzügig. Ein Depot galt schon dann als „überlebt“, wenn nach 30 Jahren auch nur ein einziger Dollar übrig war. Kapitalerhalt war nie das Ziel, sondern Kapitalnutzung mit Restchance. Wer also Kapitalerhalt will, für den ist die 4-Prozent-Regel zu großzügig.

Drei weitere Einschränkungen kommen hinzu:

  1. Der Zeithorizont ist begrenzt. Die Regel rechnet mit 30 Jahren. Wer mit 60 in den Ruhestand geht und 95 wird, plant 35 Jahre und sprengt damit die Annahme.
  2. Die Datenbasis ist amerikanisch. Sie beruht auf historischen US-Renditen, die höher lagen als die vieler anderer Märkte. Für ein deutsches Depot ist das nicht eins zu eins übertragbar.
  3. Steuern fehlen komplett. Die Studie rechnet brutto. In Deutschland greift bei jeder Entnahme die Abgeltungsteuer, dazu gleich mehr.

Das Versprechen von 3000 Euro Zusatzrente aus unangetastetem Kapital verkauft sich gut, weil niemand die Inflation und das Finanzamt mit auf die Folie nimmt. Wer ehrlich rechnet, landet bei einer Million, nicht bei der Hälfte.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was zieht der Fiskus von Ihren 3000 Euro ab?

Ein Stück Euro-Geldtorte für das Finanzamt, abgeschnitten mit Messer und Figur davor
26,375 Prozent Abgeltungsteuer greifen auf den Gewinnanteil, gemildert durch 30 Prozent Teilfreistellung.

Sobald Geld aus dem Depot fließt, sitzt das Finanzamt mit am Tisch. Auf Kapitalerträge fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, dazu der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, macht zusammen 26,375 Prozent. Wer Kirchensteuer zahlt, liegt noch höher.

Eine Erleichterung gibt es bei Aktienfonds: die Teilfreistellung. Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, weil der Fonds bereits auf seiner Ebene besteuert wurde. Versteuert wird also nur der Rest. Ein Beispiel aus der Praxis: Bei 1.000 Euro Gewinn bleiben 300 Euro frei, auf die übrigen 700 Euro fallen 25 Prozent an, unterm Strich rund 175 Euro statt 250 Euro.

Wichtig für die Entnahme: Besteuert wird nicht die ganze Auszahlung, sondern nur der Gewinnanteil der verkauften Anteile. Wer Anteile für 3000 Euro verkauft, von denen 1000 Euro Kursgewinn sind, zahlt nur auf diese 1000 Euro, abzüglich Teilfreistellung. Der eingezahlte Teil bleibt steuerfrei, weil er schon versteuertes Geld war.

Dazu kommt die Vorabpauschale. Bei thesaurierenden Fonds verlangt der Staat schon während der Haltedauer eine kleine jährliche Steuervorauszahlung auf einen fiktiven Mindestertrag. Grundlage ist der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt. Für 2026 beträgt dieser Basiszins 3,20 Prozent, der höchste Wert seit Einführung der Regel. Die so gezahlte Steuer wird beim späteren Verkauf angerechnet, eine Doppelbesteuerung entsteht also nicht.

Ein Posten bleibt zugunsten der Sparer: der Sparerpauschbetrag. Bis 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr bleiben steuerfrei, bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 Euro. Bei einer Entnahme von 36.000 Euro im Jahr deckt dieser Freibetrag allerdings nur einen kleinen Teil ab. Die folgende Übersicht fasst die Stellschrauben zusammen:

Steuerposten Wert 2026 Wirkung auf die Entnahme
Abgeltungsteuer plus Soli 26,375 % auf den Gewinnanteil der verkauften Anteile
Teilfreistellung Aktienfonds 30 % steuerfrei senkt die effektive Steuerlast
Vorabpauschale Basiszins 3,20 % jährliche Vorauszahlung, später angerechnet
Sparerpauschbetrag 1.000 / 2.000 € erste Erträge bleiben steuerfrei

Wer also netto 3000 Euro im Monat in der Tasche haben will, muss brutto mehr entnehmen, und das verlangt erneut einen größeren Kapitalstock. Auch hier zeigt sich, warum die Million eher das untere Ende ist. Ähnlich rechnet sich die Steuerfrage bei anderen Anlageklassen, etwa wenn man Edelmetalle als Altersvorsorge in die Vermögensstruktur aufnimmt.

Warum darf das Geld nicht auf dem Tagesgeldkonto liegen?

Zwei Sparschweine auf dem Sofa, eines mit Schild, das andere läuft auf Laufband
Auf dem Tagesgeldkonto ruht das Geld, am Kapitalmarkt arbeitet es für die Rente.

Eine verbreitete Vorstellung lautet: Million aufs Tagesgeldkonto, jeden Monat etwas abheben, fertig. Diese Rechnung geht nicht auf. Tagesgeld bringt mal mehr, mal fast nichts, und in vielen Jahren liegt der Zins unter der Inflationsrate. Real verliert das Geld dann an Wert, obwohl die Zahl auf dem Kontoauszug gleich bleibt.

Damit ein Kapitalstock 3000 Euro monatlich dauerhaft trägt, muss er arbeiten. Ohne Aktien- oder Mischfondsanteile fehlt die Rendite, die das Modell überhaupt erst möglich macht. Geld, das jahrelang zinslos herumliegt, kostet die mögliche Rendite einer echten Anlage, ein klassischer Fall von Opportunitätskosten. Welche Anlageform je nach Situation und Rechtsform sinnvoll ist, zeigt der Überblick zur Frage, wie sich Liquidität anlegen lässt.

Dazu kommt ein Risiko mit sperrigem Namen und großer Wirkung: das Renditereihenfolgerisiko. Gemeint ist die Gefahr, ausgerechnet zu Beginn der Entnahmephase in einen Börsencrash zu geraten. Wer dann Anteile verkaufen muss, um die Rente zu zahlen, verkauft zu Tiefstpreisen und entzieht dem Depot Substanz, die später beim Aufschwung fehlt.

Profis begegnen diesem Risiko mit einer gestaffelten Struktur. Eine bewährte Aufteilung sieht so aus:

  • Verbrauchstopf: zwei bis drei Jahresrenten auf Tagesgeld oder kurzlaufenden Anleihen, damit in einer Börsenschwäche nicht ins fallende Depot verkauft werden muss.
  • Wachstumstopf: der große Rest in breit streuenden Aktien-ETFs, der die eigentliche Rendite liefert und den Verbrauchstopf regelmäßig wieder auffüllt.
  • Sicherheitsreserve: ein zusätzlicher Puffer für unerwartete Ausgaben, getrennt vom Rentenkapital.

Diese Drei-Topf-Logik ist kein Renditetrick, sondern eine Versicherung gegen den ungünstigen Moment. Sie kostet etwas Rendite, kauft dafür aber die Ruhe, eine Schwächephase aussitzen zu können.

Wie bauen Sie ein solches Vermögen überhaupt auf?

Pflanze wächst aus Geldstapel in Topf mit Fähnchen
Mit 850 Euro Sparrate und 30 Jahren Zeit trägt der Zinseszins den Weg zur Million.

Bleibt die Frage, wie eine Million überhaupt zusammenkommt. Die gute Nachricht: Der Zinseszins erledigt einen großen Teil der Arbeit, vorausgesetzt, der Zeithorizont ist lang genug. Wer früh anfängt, muss monatlich erstaunlich wenig zurücklegen.

Ein Rechenbeispiel zur Orientierung: Wer 30 Jahre Zeit hat und mit einer durchschnittlichen Rendite von 7 Prozent kalkuliert, käme mit einer Sparrate von rund 850 Euro im Monat rechnerisch in die Nähe der Million. Bei nur 20 Jahren Anlagedauer steigt die nötige Rate auf grob 1.900 Euro, weil der Zinseszins weniger Zeit zum Wirken hat. Solche Werte sind Szenarien, keine Garantien, denn die Marktentwicklung lässt sich nicht vorhersagen.

Entscheidend sind drei Hebel: früh beginnen, Kosten niedrig halten und die Schwankungen aushalten. Je länger das Geld arbeitet, desto stärker trägt der Zinseszins. Auch die Politik hat das Prinzip entdeckt, etwa beim Modell der kapitalgedeckten Schweden-Rente, die künftig stärker auf den Kapitalmarkt setzt.

Wer all das zusammenrechnet, erkennt: Die 3000 Euro Zusatzrente sind machbar, aber nicht zum Schnäppchenpreis. Eine Million Euro ist die ehrliche Hausnummer, und sie verlangt entweder ein langes Sparerleben oder ein bereits vorhandenes Vermögen. Wer Inflation und Finanzamt einrechnet, wird selten darunter landen.

Glossar

Abgeltungsteuer

Pauschale Steuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent. Bei Kirchenmitgliedschaft kommt die Kirchensteuer hinzu.

Basiszins

Vom Bundesfinanzministerium jährlich festgelegter Zinssatz zur Berechnung der Vorabpauschale, abgeleitet aus der Rendite öffentlicher Anleihen. Für 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 Prozent.

Entnahmeplan

Gegenstück zum Sparplan: Aus einem angelegten Kapital werden regelmäßig Beträge entnommen. Der Entnahmeplan kann mit oder ohne Kapitalverzehr gestaltet sein.

Ewige Rente

Finanzmathematischer Begriff für dauerhaft gleiche Zahlungen, die den Kapitalstock nicht verringern, weil nur die Erträge entnommen werden. Die ewige Rente setzt vollständigen Kapitalerhalt voraus.

Kapitalverzehr

Planmäßiges Aufbrauchen des angelegten Vermögens. Beim Entnahmeplan mit Kapitalverzehr ist das Kapital am Ende der Laufzeit aufgebraucht, die monatliche Rente dafür höher.

Opportunitätskosten

Entgangener Nutzen der besten nicht gewählten Alternative. Wer Geld zinslos hält, trägt Opportunitätskosten in Höhe der verpassten Rendite.

Realrendite

Rendite nach Abzug der Inflation. Die Realrendite zeigt, ob die Kaufkraft tatsächlich erhalten bleibt, anders als die nominale Rendite.

Renditereihenfolgerisiko

Risiko, dass schlechte Börsenjahre zu Beginn der Entnahmephase überproportional schaden, weil Anteile zu Tiefstkursen verkauft werden müssen. Das Renditereihenfolgerisiko trifft besonders frische Ruheständler.

Sparerpauschbetrag

Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro für zusammen veranlagte Paare. Bis zu dieser Höhe bleiben Erträge steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Teilfreistellung

Steuerbefreiung eines Teils der Fondserträge als Ausgleich für die Vorbelastung auf Fondsebene. Bei Aktienfonds beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent.

Thesaurierung

Wiederanlage der Fondserträge statt Ausschüttung. Bei Thesaurierung greift die Vorabpauschale, damit der Staat nicht bis zum Verkauf auf Steuern warten muss.

Trinity-Studie

Untersuchung dreier US-Finanzprofessoren von 1998 zur nachhaltigen Entnahmerate, Grundlage der 4-Prozent-Regel. Die Trinity-Studie zielte auf Kapitalnutzung, nicht auf Kapitalerhalt.

Vorabpauschale

Fiktive jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds. Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet und vermeidet so eine Doppelbesteuerung.

Quellen

VZ VermögensZentrum | Ewige Rente: Von den Zinsen leben | https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/ewige-rente | besucht am 24.06.2026

Bundesministerium der Finanzen | Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale zum 2. Januar 2026 | https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Investmentsteuer/2026-01-13-basiszins-berechnung-vorabpauschale.html | besucht am 24.06.2026

Stiftung Warentest | Entnahmeplan mit ETF: So hoch darf die Auszahlung sein | https://www.test.de/pantoffel-portfolio-entnahmeplan-5754765-5754779/ | besucht am 24.06.2026

Finanzfluss | Entnahmestrategien: Von Ersparnissen und Aktien leben | https://www.finanzfluss.de/geldanlage/entnahmestrategien/ | besucht am 24.06.2026

Finanztip | Was ist die Vorabpauschale? | https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-steuern/was-ist-die-vorabpauschale/ | besucht am 24.06.2026

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