Dienstrad-Leasing ist längst ein etablierter Benefit, und mit jeder Saison steigen mehr Beschäftigte aufs Rad. Wie sicher die Verkehrsregeln dabei sitzen, ist eine andere Frage. Ein ADAC-Check von zwölf gängigen Vorschriften zeigt, wo verbreitete Irrtümer beginnen und warum das auch Arbeitgeber betrifft.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenEin Dienstrad spart über die Leasingregelung bis zu 40 Prozent gegenüber dem Kaufpreis und bringt Mitarbeitende häufiger auf den Sattel. Mit dem Pendelverkehr per Rad kommen Fragen zur Straßenverkehrsordnung, die viele falsch beantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Radwege sind nur mit blauem Schild und bei zumutbarem Zustand Pflicht, sonst darf die Fahrbahn genutzt werden
- Nebeneinander fahren ist erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird
- Das Handy in der Hand kostet mindestens 55 Euro, ab 0,3 Promille droht bei Ausfallerscheinungen eine Straftat
- S-Pedelecs gelten rechtlich als Kleinkraftrad und dürfen Radwege nur mit ausdrücklicher Freigabe nutzen
Welche Regeln werden am häufigsten verwechselt?

Die verbreitetste Fehlannahme betrifft die Benutzungspflicht. Ein Radweg muss nur befahren werden, wenn eines der blauen Schilder ihn ausweist und der Zustand zumutbar ist. Blockieren Scherben, Laub oder parkende Autos den Weg, ist die Fahrbahn erlaubt, der Gehweg dagegen nie.
Auch das Nebeneinander-Fahren ist keine Grauzone, sondern ausdrücklich zulässig, solange niemand behindert wird. An Kreuzungen gilt seit einigen Jahren: Ohne eigene Radampel richten sich Radfahrende nach den Ampeln des Fahrverkehrs, nicht mehr nach den Fußgängersignalen.
Warum betrifft das die Personalabteilung?
Für Arbeitgeber ist der Weg zur Arbeit kein reines Privatthema. Der Wegeunfall auf dem Dienstrad fällt unter die gesetzliche Unfallversicherung, und Unsicherheit über die geltenden Regeln erhöht das Risiko auf genau dieser Strecke. Eine kurze Unterweisung beim Onboarding kostet wenig und beugt Ausfällen vor.
Ein Dienstrad ist erst dann ein guter Benefit, wenn die Belegschaft die Regeln kennt. Beim Verleasen der Räder gehört eine Seite Verkehrsrecht gleich dazu.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Worauf kommt es bei der Modellauswahl an?
Bei der Auswahl im Leasing lohnt der Blick auf die Rechtsklasse. Ein S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h gilt als Kleinkraftrad, braucht Versicherungskennzeichen und Führerschein und darf reguläre Radwege nicht nutzen. Für Pendelstrecken mit viel Radweg ist ein normales Pedelec bis 25 km/h oft die praktischere Wahl.
Ob sich das Rad im Alltag wirklich als Autoersatz trägt, rechnet unser Beitrag dazu vor, ob sich ein E-Bike als Autoersatz lohnt. Den vollständigen Regel-Check mit allen zwölf Punkten führt der ADAC.