RWE-Chef Markus Krebber und die Chemiegewerkschaft IGBCE fordern gemeinsam, Deutschlands Klimaneutralität erst 2050 statt 2045 anzupeilen. Der Vorstoß zielt auf die Industriekosten, nicht auf weniger Klimaschutz. Ob er dem Klima nutzt, entscheidet allerdings eine ganz andere Stellschraube.

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Das deutsche Klimaziel steht plötzlich zur Debatte, weil ausgerechnet ein Energieversorger und eine Gewerkschaft an einem Strang ziehen. Wenige Tage nachdem EnBW eine Korrektur beim Offshore-Windausbau verlangt hat, meldet sich nun die nächste Konzernspitze mit einer Forderung an die Politik.

Das Wichtigste in Kürze

  • Markus Krebber (RWE) und Michael Vassiliadis (IGBCE) wollen das Zieljahr für Klimaneutralität von 2045 auf 2050 verschieben.
  • Ihre Begründung: Der nationale Vorsprung verteuere den Industriestandort, ohne zusätzlich CO2 einzusparen.
  • Das Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt bislang 2045 fest, samt Zwischenzielen von 65 Prozent bis 2030 und 88 Prozent bis 2040.
  • Für die tatsächliche Minderung zählt der EU-Emissionshandel, nicht das nationale Datum.

Was RWE und die Chemiegewerkschaft fordern

Zwei Sanduhren mit Jahreszahlen, eine fast abgelaufen mit dem Preisschild
Merz und Söder fordern, Deutschlands Klimaneutralitätsziel von 2045 auf 2050 zu verschieben, um Industriekosten zu senken

Beide Spitzen teilten der Welt am Sonntag mit, Deutschland solle sein Zieljahr an das EU-Niveau von 2050 angleichen. Der frühere Termin bringe keinen klimapolitischen Mehrwert, verteuere aber die Industrie. Fünf Jahre Vorsprung stehen damit zur Disposition.

Rückendeckung kommt aus Teilen der CDU. Das geltende Recht ist dagegen eindeutig: Das Bundes-Klimaschutzgesetz verankert die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045, mit Zwischenzielen von 65 Prozent bis 2030 und 88 Prozent bis 2040 gegenüber 1990[1].

Warum ein früheres Ziel dem Klima wenig bringt

Der Kern des Arguments liegt im europäischen Emissionshandel. Ein harter Deckel begrenzt die Gesamtmenge an Zertifikaten für Energie und Industrie EU-weit, unabhängig davon, welches Land wie schnell mindert.

Spart Deutschland früher ein, werden die frei werdenden Zertifikate schlicht anderswo genutzt. Fachleute nennen das den Wasserbett-Effekt: Emissionen verlagern sich, statt zu verschwinden. Das Europäische Klimagesetz fixiert die Neutralität ohnehin auf 2050[2].

Deutsches Klimaziel: 2045 oder doch 2050?
Was das Gesetz vorschreibt und was RWE und die Chemiegewerkschaft jetzt kippen wollen.
−65 %
CO2-Minderung bis 2030 gegenüber 1990 (gesetzlich fixiert)
−88 %
Zwischenziel bis 2040 gegenüber 1990
2045
Bisheriges Zieljahr für Netto-Treibhausgasneutralität
+5 Jahre
Gefordert: Angleichung an das EU-Ziel 2050
Der Knackpunkt: Solange der EU-Emissionshandel die Gesamtmenge an Zertifikaten deckelt, senkt ein früheres nationales Zieljahr die europaweiten Emissionen nicht, sondern verlagert sie nur und verteuert zugleich den Standort Deutschland.

Nicht das Zieljahr entscheidet über die Dekarbonisierung, sondern der Deckel des EU-Emissionshandels. Ein späteres Datum macht vor allem die Debatte billiger, nicht zwangsläufig den Standort.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was der Vorstoß für Unternehmen bedeutet

Für Entscheider ändert die Datumsdebatte wenig an der Richtung. Ab 2027 greift mit dem ETS2 ein CO2-Preis auf Gebäude und Verkehr, und die kostenlose Zuteilung für die Industrie läuft schrittweise aus. Der Kostenpfad steht also unabhängig vom Zieljahr.

Wie hart die Regulatorik trifft, zeigt der Streit um die EU-Flottenvorgaben bei Nutzfahrzeugen. Konzerne wie Salzgitter, das vom Hochofen auf den Lichtbogen umsteigt, richten ihre Investitionen längst am ETS-Preis aus, nicht am Kalenderblatt.

Sinnvoll ist jetzt zweierlei: den eigenen CO2-Fußabdruck gegen die ETS-Preiskurve zu rechnen und Förderfenster zu nutzen, bevor die Gratiszertifikate auslaufen. Auch die frühe Netzanbindung zahlt sich aus, wie die schleppende Smart-Meter-Einführung zeigt.

Die politische Frage 2045 gegen 2050 bleibt damit vor allem ein Signal an die Industrie. Planungssicherheit gewinnen Unternehmen nicht über das Zieljahr, sondern über den kalkulierbaren CO2-Preis, den sie heute schon einpreisen sollten.

Quellen

[1] Bundesministerium der Justiz: „Bundes-Klimaschutzgesetz § 3, Nationale Klimaschutzziele“

[2] Europäische Kommission: „European Climate Law“

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