Steuerfahnder haben am 22. Juli 2026 die Frankfurter Zentrale der Deutschen Bank durchsucht. Auslöser ist der Verdacht auf Cum-Cum-Geschäfte der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010, von den Ermittlern intern als „Projekt Riesling“ geführt. Für Entscheider ist der Fall mehr als eine Randnotiz aus der Bankenwelt.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenCum-Cum galt lange als die unauffällige Schwester des Cum-Ex-Skandals. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt im Fall „Projekt Riesling“ gegen zehn frühere Postbank-Manager und hat dafür die Zentrale der Deutschen Bank durchsucht.[1] Ein Geschäft, das vor mehr als 15 Jahren abgewickelt wurde, wird so zum Kriminalfall von heute.
Das Wichtigste in Kürze
- Razzia: Am 22. Juli 2026 hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Deutsche-Bank-Zentrale in Frankfurt durchsucht.
- Vorwurf: Laut den Ermittlern sollen zehn frühere Postbank-Manager zwischen 2008 und 2010 über Cum-Cum-Geschäfte Steuern hinterzogen haben. Die Unschuldsvermutung gilt.
- Schaden: Die Staatsanwaltschaft schätzt den Steuerschaden im Fall „Projekt Riesling“ auf über 350 Millionen Euro.
- Deutsche Bank: Das Institut sieht sich nach eigener Aussage nur als Dritte betroffen, weil die Postbank damals noch nicht vollständig zum Konzern gehörte.
Wie funktioniert ein Cum-Cum-Geschäft?

Bei einem Cum-Cum-Geschäft verschiebt ein ausländischer Aktionär seine Aktien kurz über den Dividendenstichtag an ein inländisches Institut, das sich die Kapitalertragsteuer anrechnen lässt. Den Steuervorteil teilen beide Seiten.
Der Hebel ist die Kapitalertragsteuer auf Dividenden: Ausländische Anteilseigner bekommen sie in Deutschland nicht erstattet, inländische Institute können sie sich anrechnen lassen. Kurz vor dem Dividendenstichtag wandern die Aktien deshalb zur Bank und danach wieder zurück.
Anders als bei Cum-Ex wird also keine einmal gezahlte Steuer mehrfach erstattet. Beim Dividendenstripping erschleicht sich der Beteiligte eine Anrechnung, die ihm wirtschaftlich nie zustand.
Seit 2016 verlangt Paragraf 36a des Einkommensteuergesetzes eine Mindesthaltedauer von 45 Tagen und ein echtes Kursrisiko. Die Altfälle von 2008 bis 2010 liegen davor, weshalb die Ermittler über den allgemeinen Gestaltungsmissbrauch und das Steuerstrafrecht gehen.
Warum taucht ein Fall von 2010 erst jetzt auf?
Alte Cum-Cum-Fälle kommen jetzt ans Licht, weil Ermittler die Handelsketten aus digital verfügbaren Transaktionsdaten rekonstruieren und die Verjährung näher rückt.
Steuerfahnder und Rechercheverbünde ziehen dafür Datenbestände zusammen, die früher über Jahre verstreut lagen.
Correctiv beziffert den Steuerschaden aus Cum-Cum, Cum-Ex und ähnlichen Geschäften über zwölf Länder auf mindestens 150 Milliarden Euro, allein für Deutschland auf rund 36 Milliarden. Die BaFin hat die Belastung der deutschen Finanzbranche am 13. Juli 2026 auf 7,01 Milliarden Euro beziffert, davon 4,82 Milliarden aus Cum-Cum.
Der Bundesgerichtshof hat Cum-Ex 2021 als strafbare Steuerhinterziehung eingestuft. Für Cum-Cum steht ein höchstrichterliches Grundsatzurteil laut BaFin noch aus, was die Institute in einer unbequemen Grauzone hält.
Projekt Riesling zeigt, dass keine Steuergestaltung mit der Zeit verjährt, solange die Datenspur bleibt. Was 2010 clever aussah, landet 2026 im Durchsuchungsbeschluss.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Cum-Cum
Aktien wandern kurz über den Dividendenstichtag ins Inland. Eine Steueranrechnung, die dem Aktionär nie zustand, wird so erschlichen.
Cum-Ex
Eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer wird mehrfach erstattet. Der Bundesgerichtshof wertet das seit 2021 als strafbare Steuerhinterziehung.
Belastung der deutschen Finanzbranche durch Cum-Cum und Cum-Ex, davon 4,82 Milliarden aus Cum-Cum, laut BaFin, Stand 13. Juli 2026.
Was Entscheider aus Projekt Riesling mitnehmen
Der Fall ist kein reines Bankenthema, sondern markiert einen Wandel in der Betriebsprüfung: Steuerbehörden gleichen Transaktionen heute automatisiert und über lange Zeiträume ab. Die BaFin nimmt parallel reihenweise Konzernbilanzen ins Visier, zuletzt etwa die Russland-Abschreibung von Jungheinrich.
Für Unternehmen heißt das, dass eine aggressive Gestaltung von heute in fünfzehn Jahren noch lückenlos rekonstruierbar bleibt. Die revisionssichere Aufbewahrung nach den GoBD und die E-Bilanz sorgen dafür, dass die Belege nicht verschwinden.
Zwei Konsequenzen sind konkret. Steuerliche Gestaltungen brauchen eine dokumentierte wirtschaftliche Substanz, nicht nur ein günstiges Ergebnis. Und die Frage nach Cum-Cum-Altfällen gehört in jede Due Diligence, bevor Sie ein Unternehmen oder eine Beteiligung übernehmen.
Die Deutsche Bank betont, nur als Dritte betroffen zu sein, und die Unschuldsvermutung gilt für alle Beschuldigten. Die eigentliche Lehre steckt im Muster, denn die digitale Aufarbeitung macht alte Steuerfälle unbequem langlebig, und bei der nächsten Betriebsprüfung zählen Belege.
Quelle
[1] WirtschaftsWoche: „Deutsche Bank: Offenbar Razzia in Frankfurter Zentrale wegen Cum-Cum-Geschäften“ ↩