Die Finanzaufsicht BaFin hat den Halbjahresabschluss 2025 von Jungheinrich unter die Lupe genommen. Im Kern zählt nicht die Höhe einer Abschreibung auf das verkaufte Russland-Geschäft, sondern deren Zeitpunkt. Für Finanzchefs zeigt der Fall, wie genau die Aufsicht inzwischen auch Zwischenberichte liest.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenRund fünf Prozent hat die Jungheinrich-Aktie am Dienstagmorgen verloren, nachdem die BaFin eine Bilanzkontrolle beim Hamburger Hersteller von Gabelstaplern und Lagertechnik eingeleitet hatte. Auslöser ist eine einzige Bewertungsfrage aus dem Rückzug des Konzerns aus Russland. Die Antwort darauf entscheidet nicht über den Jahresgewinn, sondern über dessen Verteilung auf die Quartale.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BaFin sieht konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften im Halbjahresabschluss 2025.
- Geprüft wird die Bewertung von Mietgeräten und Vorräten rund um den Verkauf des Russland-Geschäfts.
- Jungheinrich hat die Wertminderung nach eigener Darstellung im Juli 2025 vollständig erfasst.
- Strittig bleibt allein der Zeitpunkt der Abschreibung, nicht ihre Höhe.
Was prüft die BaFin bei Jungheinrich?

Am 13. Juli 2026 hat die BaFin die Prüfung des verkürzten Abschlusses zum 30. Juni 2025 samt Zwischenlagebericht eingeleitet. Die Behörde nennt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Jungheinrich gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe.[1]
Hintergrund ist der Verkauf der russischen Tochter Jungheinrich Lift Truck OOO im Juli 2025, mit Verlust an einen russischen Finanzinvestor. Geprüft wird, ob Mietgeräte und Vorräte in der Halbjahresbilanz zu hoch angesetzt waren.
Jungheinrich hält in einer Stellungnahme dagegen. Die Verkaufsabsicht habe eine Wertminderung ausgelöst, und diese Abschreibung habe der Konzern im Juli 2025 vollständig gebucht. Umsatz und Ergebnis der Jahresabschlüsse 2025 und 2026 blieben unberührt, die Prüfung begleite man konstruktiv.
Warum erschüttert ein Zeitpunkt die Bilanz?
Die eigentliche Frage lautet nicht, ob abgeschrieben wurde, sondern wann. Nach den Regeln IAS 36 und IFRS 5 löst der Moment, in dem ein Verkauf hinreichend wahrscheinlich wird, die Pflicht zur Wertminderung aus. Rutscht dieser Auslöser vor den 30. Juni, gehört der Verlust bereits in die Halbjahresbilanz.
Am Gesamtjahr ändert eine solche Verschiebung nichts, weil die Summe dieselbe bleibt. Trotzdem wiegt eine mögliche Fehlerfeststellung schwer. Ein solcher Bescheid wird öffentlich bekannt gemacht und kratzt an der Verlässlichkeit der Zahlen, auch wenn am Ende kein Euro fehlt.
Die Bilanzkontrolle zielt längst nicht mehr nur auf die großen Betrugsfälle. Über die Grenze zum fehlerhaften Abschluss entscheiden inzwischen wenige Wochen im Ansatz einer einzigen Abschreibung.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Steckt Jungheinrich in einer größeren BaFin-Welle?
Der Fall steht nicht allein. Bei Zalando hat die Aufsicht 2026 einen Konzernabschluss über 251,8 Mio. € beanstandet, bei Dermapharm läuft eine Prüfung über 63,2 Mio. €, und gegen Nagarro fiel eine Fehlerfeststellung zur 2022er-Bilanz.
Möglich macht diese Schlagzahl das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz. Seit 2022 prüft die BaFin nach dem Wirecard-Skandal einstufig und direkt, mit forensischen Befugnissen und der Pflicht, Verfahren früh öffentlich zu machen, wie zuletzt die Geldbuße gegen TeamViewer gezeigt hat.[1]
Für Finanzverantwortliche folgt daraus eine klare Konsequenz. Der Zeitpunkt einer Abschreibung gehört sauber dokumentiert, und Zwischenbericht wie Jahresabschluss müssen dieselbe Sprache sprechen. Genau diese Konsistenz schützt vor der Nachfrage, die Jungheinrich jetzt trifft.
Warum eine Russland-Abschreibung die Halbjahresbilanz 2025 in die Prüfung bringt
Der Kern des Verfahrens
Die Höhe der Abschreibung auf das Russland-Geschäft. Am Ergebnis des Gesamtjahres ändert das Verfahren nichts.
Der Zeitpunkt: Gehörte der Verlust schon in die Halbjahresbilanz zum 30. Juni oder erst in den Juli?
Die BaFin-Bilanzkontrolle 2026 im Überblick
Quelle
[1] BaFin: Bilanzkontrolle
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