Der Digital Networks Act verspricht ein schlankeres Regelwerk für Europas Netze. Für das offene Internet steckt der Zündstoff aber im Kleingedruckten: Die Netzneutralität bleibt auf dem Papier bestehen, während zwei Mechanismen den großen Netzbetreibern, darunter Telekom und Vodafone, den Spielraum verschaffen, den diese seit Jahren fordern.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDen Digital Networks Act hat die EU-Kommission am 21. Januar 2026 vorgelegt, einen rund 260 Seiten starken Entwurf, der vier Regelwerke zu einer unmittelbar geltenden Verordnung bündelt.[1] Darunter fällt der Kern der Open-Internet-Verordnung von 2015, also das rechtliche Fundament der Netzneutralität in der EU.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Digital Networks Act führt vier Telekom-Regelwerke zu einer EU-Verordnung zusammen, seit dem 21. Januar 2026 als Entwurf.
- Die Kernprinzipien der Netzneutralität übernimmt der Text nahezu wortgleich: kein Blockieren, kein Drosseln, freie Endgerätewahl.
- Neu ist der Spielraum: Die Kommission darf Spezialdienste per Durchführungsrechtsakt festlegen, und ein freiwilliger Schlichtungsmechanismus ersetzt die geforderte Netzabgabe.
- Für Anbieter im DACH-Raum entscheidet sich der Zugang zu einem offenen Netz erst in der Umsetzung, nicht im Gesetzestext selbst.
Was ändert der Digital Networks Act wirklich?

Auf den ersten Blick bleibt alles beim Alten. Die Grundprinzipien der Netzneutralität stehen fast unverändert im Entwurf: Datenverkehr darf nicht diskriminiert werden, und Blockieren wie Drosseln bleiben untersagt.
Der eigentliche Hebel liegt tiefer. Die Open-Internet-Verordnung von 2015 verliert ihren eigenständigen Status und geht in einer großen Verordnung auf, deren Feinjustierung die Kommission künftig über Durchführungsrechtsakte steuert. Ein solcher Rechtsakt entsteht ohne das volle Gesetzgebungsverfahren, also schneller und leiser als eine Reform durch Parlament und Rat.
Wo öffnet die Reform die Überholspur?
Die erste Tür heißt Spezialdienste. Optimierte Angebote wie Network Slicing, vernetzte Fahrzeuge oder Gaming-Pakete darf die Kommission per Durchführungsrechtsakt näher bestimmen. Genau dort entscheidet sich, ob eine bezahlte Überholspur die Ausnahme bleibt oder zur Regel wird.
Die zweite Tür betrifft die alte Fair-Share-Frage. Eine Pflichtabgabe großer Plattformen an die Netzbetreiber enthält der Entwurf nicht, wohl aber einen freiwilligen Schlichtungsmechanismus für Streit über die Zusammenschaltung. Branchenkritiker wie die CCIA und die Bürgerrechtsorganisation EDRi warnen, aus diesem Mechanismus könne über die Hintertür doch eine Netzmaut werden.
Neu ist der Streit nicht. Seit 2022 verlangen die großen Ex-Monopolisten, dass Google oder Netflix für den Datentransport mitzahlen, und die Regulierungsbehörde BEREC hat diese Idee wiederholt gebremst. Die Bonner und Düsseldorfer Konzernzentralen versuchen nun, das Ziel über die Reform doch noch zu erreichen.
Die Netzneutralität stirbt nicht per Federstrich, sondern in den Fußnoten der Durchführungsrechtsakte. Genau dort lohnt der zweite Blick.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was die EU-Reform für die Netzneutralität in Europa bedeutet
Auf dem Papier
- ◆ Kein Blockieren, kein Drosseln
- ◆ Freie Wahl des Endgeräts
- ◆ Diskriminierungsverbot bleibt bestehen
In der Praxis offen
- ◆ Spezialdienste per Durchführungsrechtsakt
- ◆ Freiwilliger Schlichtungsmechanismus statt Netzabgabe
- ◆ Feinjustierung liegt bei der Kommission
Was bedeutet das für Anbieter im DACH-Raum?
Für Betreiber von Shops, Portalen und Hosting-Angeboten hängt viel an einer einzigen Frage: Bleibt der Zugang zu den Kundinnen und Kunden gleichberechtigt, oder kostet Reichweite künftig extra? Ein Netz mit bezahlten Vorfahrtsspuren belastet vor allem kleinere Anbieter, die keine Sonderverträge mit der Telekom aushandeln.
Entschieden ist noch nichts. Der Entwurf durchläuft 2026 und 2027 das Verfahren in Parlament und Rat, und die BEREC begleitet die Reform mit einer ersten, teils kritischen Bewertung.[2] Für die Planung zählt jetzt zweierlei: die Durchführungsrechtsakte zu Spezialdiensten im Blick behalten und mögliche Zusatzkosten bei Zusammenschaltung und CDN einkalkulieren.
Größere Anbieter reagieren längst und holen Teile ihrer Infrastruktur unter europäische Kontrolle zurück. Wie schnell aus einem freiwilligen Verfahren eine feste Regel wird, hat zuletzt die Plattformregulierung gezeigt, bei der Brüssel den Takt vorgibt.
Der Handlungsspielraum liegt jetzt bei den Verbänden und der eigenen Aufmerksamkeit. Verbände wie Bitkom und eco kommentieren EU-Telekomvorhaben regelmäßig; ein kurzer Blick in deren Stellungnahmen zeigt früh, wohin die Durchführungsrechtsakte steuern. So bleibt das offene Netz eine Frage der Wachsamkeit, nicht des Zufalls.
Quellen
[1] Europäische Kommission: „The Digital Networks Act“ ↩
[2] BEREC: „BEREC Provides Early Assessment of the Digital Networks Act“ ↩
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