Anthropic verhandelt laut Bloomberg über den Kauf des israelischen Start-ups Decart, im Gespräch sind rund 5,2 Milliarden Euro. Der Betrag ginge in Software, die mehr Leistung aus vorhandenen Chips holt. Ein Anthropic-Sprecher wollte sich nicht äußern, Decart antwortete zunächst nicht auf Anfragen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenBeim Decart-Deal geht es laut Bloomberg nicht um ein weiteres Sprachmodell, sondern um eine Optimierungsschicht für fremde Beschleuniger. Anfang August band sich der Claude-Anbieter an ein norwegisches Rechenzentrum mit 121 Megawatt Anschlussleistung. Diesmal soll dieselbe Hardware mehr Anfragen bewältigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Anthropic verhandelt laut Bloomberg über den Kauf von Decart für rund 5,2 Milliarden Euro, den größten Zukauf der Firmengeschichte.
- Die Gespräche stehen laut Bloomberg noch am Anfang und können scheitern; Anthropic äußerte sich nicht, Decart antwortete zunächst nicht.
- Decart verteilt KI-Rechenlast über Nvidia-GPUs, AWS Trainium und Google-TPUs hinweg, dazu kommen Weltmodelle für Echtzeitvideo.
- Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung eine maschinenlesbare Markierung synthetischer Videos.
Was würde Anthropic mit Decart kaufen?

Decart verkauft Infrastruktur, keine Chatbots. Der Decart Optimization Stack verteilt Rechenlast über Nvidia-GPUs, AWS Trainium und Google-TPUs hinweg. Dazu kommen die Modelle Lucy für Echtzeit-Videobearbeitung sowie Oasis für simulierte Umgebungen in Robotik und autonomem Fahren.[2] Dean Leitersdorf und Moshe Shalev gründeten das Unternehmen 2023. Im Mai bewerteten Investoren um Radical Ventures und Nvidia das Start-up mit rund 3,5 Milliarden Euro, der jetzt verhandelte Preis liegt gut 50 Prozent darüber.
Warum kauft ein KI-Labor Effizienz statt Rechenzentren?
Claude läuft auf drei Chip-Familien. Jede verlangt eigene Kernel, eigene Compiler und eigenes Tuning. Ein Beschleuniger unterhalb seiner möglichen Auslastung kostet trotzdem den vollen Preis. Eine herstellerneutrale Zwischenschicht macht aus bestehenden Rechenverträgen mehr Token, ohne einen einzigen zusätzlichen Netzanschluss. Genau dieses Motiv nennt Bloomberg für die Gespräche: Die vorhandene Infrastruktur soll mehr Nachfrage aufnehmen.[1]
Der Zukauf stünde nicht allein. Qualcomm zahlte im Juli 3,4 Milliarden Euro für Modular und sicherte sich damit KI-Software ohne Nvidia-Bindung. Anthropic selbst baut seit dem Frühjahr ein eigenes Chip-Team auf. Die Trainingskosten fallen einmalig an, die Inferenzkosten wachsen mit jedem Nutzer.
Der Engpass im KI-Geschäft ist längst nicht mehr das Modell, sondern der Preis je Anfrage. Ein Zukauf, der diesen Preis drückt, wirkt schneller als das nächste Rechenzentrum.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Kaufpreis und Bewertungen laut Bloomberg-Bericht vom 13. August 2026, alle Beträge in Euro.
Decarts Bewertung und der verhandelte Preis, in Milliarden Euro
Was folgt daraus für Anwender in Europa?
Die Kennzeichnungspflicht gilt bereits. Nach Artikel 50 der KI-Verordnung müssen Anbieter von Systemen, die synthetische Bilder, Töne oder Videos erzeugen, deren Ausgabe maschinenlesbar markieren; die Vorschrift greift seit dem 2. August 2026.[3] Decarts Modell Lucy verändert laufendes Video in Echtzeit, gedacht für Werbung, virtuelle Anprobe und soziale Netze.[2] Ein Werbetreibender in Deutschland braucht die Markierung deshalb im Auslieferungsweg, nicht erst in der Endabnahme. Für die Textausgabe von Claude hat Anthropic diesen Schritt bereits vollzogen.
Beim Einkauf von KI-Leistung lohnt der Blick auf eine zweite Größe. Vergleichen Sie Angebote nach Preis je Million Token statt nach GPU-Stunden, weil Effizienzgewinne aus solchen Zwischenschichten genau dort ankommen, wie der Kostenvergleich zwischen AMD und Nvidia zeigt. Ob der Kauf überhaupt zustande kommt, ist laut Bloomberg offen.
Quellen
[1] Bloomberg: „Anthropic Said in Talks to Buy Startup Decart for $6 Billion“
[2] Decart: „Decart AI Lab, Researching Foundational Real-Time World Models“
[3] Amtsblatt der Europäischen Union: „Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Artikel 50“
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