110 kW oder zehn Säulen: Wo die GEIG-Novelle hakt

Markus Seyfferth
Autor Dr. Web
3 Min. Lesezeit
110 kW oder zehn Säulen: Wo die GEIG-Novelle hakt

Die GEIG-Novelle bringt Bestandsgebäuden ab Juli eine neue Wahl. Statt einer Mindestzahl an Ladepunkten genügt künftig auch eine Gesamt-Ladeleistung von 1,1 kW pro Stellplatz. Für einen 100er-Parkplatz heißt das: zehn AC-Säulen oder 110 kW gebündelt als Schnelllader.

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 Wann haben Sie zuletzt einen Supermarkt-Parkplatz gesehen, an dem mehr als die Hälfte der zehn vorgeschriebenen AC-Säulen tatsächlich belegt war? Genau diese Stückzahl-Logik kippt mit der GEIG-Novelle, die das Kabinett am 13. Mai 2026 beschlossen hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kabinett beschließt GEIG-Novelle am 13. Mai 2026, Inkrafttreten vor dem 1. Juli
  • Neue Flexibilitätsoption: 1,1 kW Gesamt-Ladeleistung pro Stellplatz statt fixer Säulenzahl
  • Beispielrechnung BMWE: 100 Stellplätze = entweder 10 AC-Säulen oder 110 kW HPC
  • Handelsverband (HDE) begrüßt, fordert aber Kappungsgrenze für Großparkplätze

Warum jetzt überhaupt eine Novelle?

Post-it mit Formel und Orange-Schild mit „GEIG“ auf Parkplatzasphalt
EU-Gebäuderichtlinie EPBD verpflichtet Berlin bis Mai 2026: Nichtwohngebäude mit über 20 Stellplätzen benötigen künftig zehn statt einen Ladepunkt

Hintergrund ist die neue EU-Gebäuderichtlinie EPBD. Die EU-Frist zur Umsetzung in nationales Recht läuft am 28. Mai 2026 ab, was Berlin unter Zeitdruck setzt. Für Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen galt bisher pauschal ein Ladepunkt. Künftig sind es zehnmal so viele, sofern die neue Flexibilitätsoption nicht greift.

Die Flexibilität liegt im Detail. Statt zehn 11-kW-Säulen reicht auch ein einziger 110-kW-Schnelllader. Auf Supermarkt-Parkplätzen mit kurzer Verweildauer ist das die wirtschaftlich sinnvollere Lösung, weil Schnellladen während des Einkaufs tatsächlich nutzbar bleibt. Für Mietergaragen oder Bürogebäude mit langer Standzeit kippt die Logik in die andere Richtung.

Wo lauert der Fallstrick?

Lkw mit Aufschrift „GEIG-Novelle 110 kW“ sinkt im Asphalt ein; davor Warnschild „ACHTUNG: FALLSTRICK!“
Daniel Krenzer warnt vor Anrechnungseffekt: HPC-Standorte erfüllen oft bereits die 1,1-kW-Schwelle, wodurch AC-Ausbau für Mitarbeitende entfällt

Daniel Krenzer, Verkehrsgeograf und Berater für Elektromobilität, hat in elektroauto-news.net am 18. Mai auf einen Anrechnungs-Effekt hingewiesen. Bestehende HPC-Standorte auf Bestandsparkplätzen erfüllen die 1,1-kW-Schwelle oft schon. Damit entfällt der Anreiz, weiteren AC-Ausbau für Mitarbeitende oder Anwohner zu finanzieren.

Flexibilisierung ist gut, solange sie nicht zur Standortausrede wird. Eigentümer mit einem 150-kW-HPC haben die Vorgabe für hundert Stellplätze rechnerisch erfüllt, ohne dass ein einziger Pendler bei Schichtwechsel laden kann.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lobt zwar die qualitative Erfüllungsoption, fordert aber zugleich eine Kappungsgrenze für sehr große Parkplatzstandorte. Stefan Genth, HDE-Hauptgeschäftsführer, verweist auf vergleichbare Regeln in anderen EU-Mitgliedstaaten.

Was bedeutet das für Gewerbeflächen-Eigentümer?

E-Ladestation mit einem Vogelnest und Eiern auf dem Ladestecker
Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse vor dem Start: Ladeleistung pro Stellplatz prüfen, AC- und DC-Anforderungen analysieren

Vor der Inbetriebnahme im Juli stehen zwei Prüfschritte an. Zunächst die Bestandsaufnahme: Welche Ladeleistung steht heute auf welcher Stellplatzzahl? Daraus ergibt sich, ob ein Standort bereits über erfüllt oder unterhalb der Schwelle liegt. Parallel die Bedarfsanalyse: AC für lange Standzeiten, DC für kurze. Standorte mit gemischten Nutzergruppen brauchen oft beides.

Für die Ladetarife 2026 und die Wirtschaftlichkeitsrechnung lohnt der Blick in die aktuellen Anbieter-Konditionen. Bei einer Investitionsentscheidung zwischen AC- und HPC-Säulen entscheidet die Auslastung. Schnelllader rentieren sich erst bei einer bestimmten Mindestzahl an Ladevorgängen pro Tag, AC schon bei wenigen pro Woche. Wie sich der Markt insgesamt entwickelt, zeigt die April-Zulassungsstatistik: 64.350 neue E-Autos gegenüber 53.420 Benzinern. Der Bedarf steigt schneller als die Infrastruktur folgt, und die neue E-Auto-Prämie beschleunigt den Druck zusätzlich.

Bußgelder bei Verstößen liegen weiterhin bei bis zu 10.000 Euro. Für KMU mit überwiegend selbstgenutzten Nichtwohngebäuden bleibt die Ausnahmeklausel bestehen, sofern die Lade-Investition mehr als 7 Prozent der Renovierungskosten überschreitet.

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Markus Seyfferth
Autor
ist seit 2019 geschäftsführender Gesellschafter von Dr. Web. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Dr. Web Magazins und bringt seine Expertise in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, WordPress, SEO sowie Online Marketing ein. Zudem verfasst er regelmäßig Fachartikel, um sein Wissen und seine Erfahrungen zu teilen und anderen im Online Marketing weiterzuhelfen.
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