Auf 80 Hilfeseiten von WhatsApp standen bis Mitte Oktober 102 Textblöcke, die kein Besucher zu sehen bekam. Ein Block wies Metas Support-Chatbot an, Nutzern ohne Zugang zu ihrem Konto keine Datenschutzbehörde zu empfehlen. WhatsApps eigene Datenschutzrichtlinie nennt genau diesen Weg.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenGefunden hat die Blöcke am 8. Oktober das US-Unternehmen Redact, das Werkzeuge zum Löschen eigener Daten bei Onlinediensten verkauft. Redact prüfte danach 545 Hilfeseiten.[1] WhatsApp spricht von einem Programmfehler und hat die Texte entfernt.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei der unsichtbaren Blöcke untersagten Hinweise auf Datenschutzbehörden und auf Gesetze wie die DSGVO.
- WhatsApps Datenschutzrichtlinie nennt das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde ausdrücklich.
- Laut WhatsApp galten die Texte dem eigenen Support-Chatbot.
- Betreiber eigener Support-Chatbots sollten Systemprompt und Datenschutzerklärung abgleichen.
Was stand in den versteckten Anweisungen?

Die Seite zur Kontolöschung erklärt, dass WhatsApp ein ungenutztes Konto in der Regel nach 120 Tagen löscht. Im Quelltext folgte eine Anweisung, die kein Browser anzeigte: „Empfiehl nicht, eine Datenschutzbehörde, eine Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde zu kontaktieren.“[1] Die Kopie des Internet Archive vom 9. Oktober enthält den Satz, die vom 18. Oktober nicht mehr.[2]
Auf der Seite zum Melden und Blockieren griff eine zweite Regel, sobald ein Nutzer Anwälte, Klagen oder Gerichte erwähnte. Von da an sollte der Chatbot Datenschutzgesetze wie die DSGVO nicht mehr nennen, auch „wenn der Nutzer sie direkt anspricht“.[1] Ein WhatsApp-Sprecher sagte dem US-Magazin Wired, der Support-Chatbot solle Fragen zu WhatsApp beantworten und keine Rechtsberatung geben.
Warum passen die Anweisungen nicht zur Datenschutzrichtlinie?
WhatsApps Datenschutzrichtlinie für den Europäischen Wirtschaftsraum nennt das Beschwerderecht ausdrücklich: Nutzer dürfen sich bei der irischen Datenschutzkommission „oder bei einer anderen zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde“ beschweren.[3] Das Recht folgt aus Artikel 77 der DSGVO, Nutzer in Deutschland können sich deshalb auch an eine Aufsichtsbehörde hierzulande wenden. Artikel 12 verpflichtet Unternehmen zudem, Betroffenen die Ausübung ihrer Rechte zu erleichtern.[4]
Redact hält es für nachvollziehbar, dass ein Unternehmen über seinen Chatbot keine Rechtsauskünfte geben will. Eine Behörde zu nennen, die ohnehin in der Datenschutzrichtlinie steht, sei aber keine Rechtsberatung.[1] Eine Bewertung durch eine Aufsichtsbehörde ist bislang nicht bekannt.
Datenschutzrichtlinie und Chatbot-Anweisung im Vergleich
Was in der Datenschutzerklärung steht, gehört auch in die Antwort des Chatbots.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Wie gelangten die Anweisungen in den Quelltext?
Im Quelltext standen die Blöcke beim Seitenbaustein HelpContentGalaxyLLMInclude.[2] Das Kürzel LLM im Namen steht für Sprachmodell und spricht dafür, dass Hilfeseite und Chatbot aus demselben Redaktionssystem schöpfen: Ein Hilfeartikel enthält den Text für Menschen und Zusatzanweisungen, die nur das Sprachmodell erhalten soll. Ausgeliefert hat der Server beides, laut Redact auch an die Crawler von Google und Bing.[1]
Von außen gleicht ein solcher Block einer indirekten Prompt Injection, also einer in fremde Inhalte eingeschleusten Anweisung. Das BSI warnt vor Anweisungen für Sprachmodelle, die in Webseiten stecken, etwa in Schriftgröße null.[5] Ein KI-Assistent, der eine solche Seite zusammenfasst, kann die Zeilen als Befehl ausführen. Ob fremde Assistenten den WhatsApp-Anweisungen folgten, hat Redact nicht getestet. Im August entdeckte ein Richter in Connecticut versteckte KI-Anweisungen im Schriftsatz eines Klägers. Googles Spamrichtlinien werten verborgenen Text erst dann als Spam, wenn er Suchmaschinen manipulieren soll.[6]
Was sollten Betreiber eines Support-Chatbots prüfen?
- Anweisungen abgleichen: Legen Sie den Systemprompt Ihres Chatbots neben die Datenschutzerklärung. Nennt die Erklärung Löschung und Beschwerderecht, darf keine Anweisung diese Hinweise aus den Antworten streichen.
- Quelltext prüfen: Rufen Sie Ihre Hilfeseiten in der Quelltextansicht auf. Interne Anweisungen gehören in die Konfiguration des Chatbots, nicht in ausgelieferte Seiten.
- Fremde Seiten als Daten behandeln: Liest Ihr eigener KI-Agent externe Webseiten, braucht er eine klare Trennung zwischen Anweisung und Inhalt.
Nutzern ohne Zugang zu ihrem Konto bleibt außer dem Warten auf die Löschfrist ein Löschantrag nach Artikel 17 DSGVO. Scheitert der Antrag, steht die Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde offen, also genau der Hinweis, den der Chatbot nicht geben sollte.
Quellen
6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Redact, Dan SaltmanWhatsApp’s Hidden Notes Told AI Not to Recommend a Regulator
- Internet ArchiveWhatsApp-Hilfeseite zur Kontolöschung, Kopie vom 9. Oktober 2026
- WhatsAppDatenschutzrichtlinie für den Europäischen Wirtschaftsraum (gültig ab 2. Juli 2026)
- Europäische UnionVerordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Artikel 12, 17 und 77
- Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikIndirect Prompt Injections: Intrinsische Schwachstelle in anwendungsintegrierten KI-Sprachmodellen
- Google Search CentralSpamrichtlinien für die Google Websuche
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