Dr. Oetker darf sich nicht mehr pauschal als klimaneutral bis 2050 bewerben. Die Deutsche Umwelthilfe hat dem Lebensmittelkonzern diese Aussage per strafbewehrter Unterlassungserklärung abgerungen. Der Zeitpunkt fällt mit einer neuen EU-Vorgabe zusammen. Für Marketing- und Nachhaltigkeitsteams endet damit eine bequeme Werbepraxis.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas Wichtigste in Kürze
- Dr. Oetker verzichtet künftig auf die Werbung mit „klimaneutral bis 2050“ und bestätigt den Verzicht per strafbewehrter Unterlassungserklärung gegenüber der Deutschen Umwelthilfe.
- Für das Ziel fehlte ein überprüfbarer Plan, woran die Beschwerde der Umwelthilfe ansetzte.
- Ab dem 27. September 2026 verbietet die EU-Richtlinie EmpCo pauschale Umweltaussagen ohne konkreten, extern geprüften Nachweis.
- Verstöße können Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes auslösen.
Was hat Dr. Oetker zurückgenommen?

Dr. Oetker hatte mit der vollständigen Klimaneutralität bis 2050 geworben, ohne offenzulegen, wie der Konzern dieses Ziel erreichen will. Die Deutsche Umwelthilfe wertete die Aussage als unbelegtes Klimaversprechen und erwirkte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, mit der Dr. Oetker künftig darauf verzichtet.[1]
Die Umwelthilfe zielt nicht nur auf die Werbung. Zusätzlich fordert die Organisation, die Treibhausgase entlang der gesamten Lieferkette wirksam zu senken, allen voran das besonders klimaschädliche Methan aus der Tierhaltung.[1]
Warum hält das Versprechen rechtlich nicht?
Ein Zieljahr in weiter Ferne ersetzt keinen Nachweis. Ohne konkreten, überprüfbaren und extern kontrollierten Plan bleibt „klimaneutral bis 2050“ eine Behauptung, die sich weder messen noch belegen lässt.
Der Fall reiht sich in eine Serie ein. Das OLG Köln stoppte bereits Lufthansas Werbung mit klimaneutralem Fliegen, weil die Emissionen erst später ausgeglichen werden sollten. Ein Gericht untersagte zudem Hornbach die Naturschutz-Werbung im Gartenhandel. Wie oft solche grünen Versprechen nur heiße Luft sind, zeigt die wachsende Zahl der Abmahnungen.
Klimaneutralität war als Werbeversprechen jahrelang gratis, weil niemand einen Beleg verlangte. Ab dem 27. September zwingt EmpCo jede Marke zum Beleg, sonst verschwindet das grüne Etikett.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was ändert EmpCo für Unternehmen in der DACH-Region?
Am 27. September 2026 greift die EU-Richtlinie EmpCo, umgesetzt im deutschen Wettbewerbsrecht. Pauschale Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ sind dann nur noch zulässig, wenn ein detaillierter, messbarer und extern geprüfter Plan sie belegt.[2]
Der Rahmen hat Zähne. Verstöße reichen von der Abmahnung über die Unterlassungsklage bis zur Geldbuße, die bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes erreichen kann.
EmpCo steht nicht allein. Mit der EU-Verpackungsverordnung und dem französischen Ökomalus gegen Fast Fashion verschärft Brüssel die Regeln für grüne Produktwerbung europaweit. Marketing- und Nachhaltigkeitsteams sollten jede öffentliche Klimaaussage jetzt gegen die EmpCo-Kriterien prüfen. Pauschale Labels gehören gestrichen, verbleibende Versprechen an einen datierten, extern geprüften Plan gebunden.
Quellen
[1] Deutsche Umwelthilfe: „Greenwashing von Dr. Oetker: Deutsche Umwelthilfe stoppt unbelegtes Klimaversprechen“
[2] Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo)
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