Die Bundesnetzagentur hat die Netzrendite für Deutschlands Gasnetze auf 3,76 Prozent festgelegt und damit die Erwartung der Netzbetreiber klar verfehlt. E.ON verlor am selben Tag rund fünf Prozent an Wert, obwohl der Konzern kaum Gas transportiert. Der Grund liegt in dem, was der Gas-Bescheid für die Stromnetze bedeutet.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie Netzrendite bestimmt, wie viel ein Netzbetreiber am investierten Kapital verdienen darf. An diesem Satz hängt jede Leitung, die Deutschland für die Energiewende neu zieht. Am 14. August 2026 legte die Bundesnetzagentur die Verzinsung für die Gasnetze neu fest, und die Zahl darunter beunruhigt die gesamte Branche.
Das Wichtigste in Kürze
- 3,76 Prozent pauschale Kapitalverzinsung gelten ab 2028 für die Gasnetze, der Eigenkapitalzins steigt von 5,07 auf 5,76 Prozent.
- E.ON verlor am 14. August rund fünf Prozent, weil der Gas-Bescheid als Vorlage für die Stromentscheidung 2027 gilt.
- Analysten hatten mit 4,5 bis 5,5 Prozent gerechnet, der Verband BDEW nennt die Festlegung „überfällig und enttäuschend“.
Was hat die Netzagentur beschlossen?

Die Bundesnetzagentur verzinst das in den Gasnetzen gebundene Kapital künftig pauschal mit 3,76 Prozent.[1] Darin steckt ein Eigenkapitalzins von 5,76 Prozent vor Steuern, knapp über den 5,07 Prozent der laufenden Periode. Jedem der rund 800 Gasnetzbetreiber unterstellt die Behörde dabei eine feste Aufteilung aus 40 Prozent Eigen- und 60 Prozent Fremdkapital.
Neu ist vor allem der kurze Zinshorizont. Seit der Zinswende 2022 mittelt die Behörde den risikofreien Basiszins nur noch über fünf statt über zehn Jahre. Der Satz gilt von 2028 bis 2032, Einwände nimmt die Konsultation bis zum 14. September 2026 entgegen.
Warum trifft ein Gas-Bescheid einen Stromkonzern?
E.ON transportiert kaum Gas und verdient sein Geld fast vollständig an den Stromverteilnetzen. Über deren Verzinsung entscheidet die Behörde erst 2027 in einem eigenen Verfahren. Trotzdem gab die E.ON-Aktie am 14. August rund fünf Prozent nach und führte die Verluste im DAX an.
Der Grund liegt in der Methode. Die verkürzte Zinsbindung und die pauschale Kapitalstruktur aus dem Gas-Bescheid gelten als Vorlage für die Stromentscheidung. Analysten hatten mit 4,5 bis 5,5 Prozent gerechnet, und genau diese Rendite entscheidet, ob sich die 40 Milliarden Euro rentieren, die E.ON bis 2030 in die Verteilnetze steckt.
Fällt der Satz zu niedrig aus, sinkt der Anreiz, neue Leitungen zu bauen, gerade jetzt, wo Rechenzentren und Wärmepumpen die Last im deutschen Stromnetz in die Höhe treiben. Bei kapitalintensiven Netzen entscheidet schon ein halber Prozentpunkt über Milliardenbeträge.
Die Netzagentur verhandelt hier nicht über ein Gasdetail, sondern über den Preis, zu dem Deutschland seine Stromnetze modernisiert. Fällt die Rendite zu niedrig aus, baut niemand freiwillig die Leitungen, die das Land für Rechenzentren und Wärmepumpen dringend braucht.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet das für die Energiewende?
Die Festlegung ist ein Balanceakt. Der Branchenverband BDEW nennt sie „überfällig und enttäuschend“, weil der höhere Zins nur für Neuanlagen greift.[2] Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält selbst diesen Schritt für zu viel, da höhere Renditen direkt auf die Netzentgelte durchschlagen.[3]
Für Entscheider zählt weniger die Gas-Zahl als das Signal für 2027. Netzbetreiber sollten die Konsultationsfrist bis zum 14. September nutzen, Industriekunden die Stromentscheidung im Blick behalten, denn an ihr hängt, wie schnell und zu welchem Preis das Netz für die nächste Lastwelle wächst.
Erwartung gegen Festlegung
Der Zeitplan
FAQ: Netzrendite und der Netzagentur-Bescheid
Was ist der Eigenkapitalzinssatz bei Netzbetreibern?
Der Eigenkapitalzinssatz legt fest, wie hoch ein Strom- oder Gasnetzbetreiber das eingesetzte Eigenkapital verzinsen darf. Die Bundesnetzagentur bestimmt ihn regulatorisch, weil Netze ein natürliches Monopol sind. Über die Netzentgelte zahlen am Ende die Anschlussnutzer diese Verzinsung mit.
Wie hoch ist der neue Eigenkapitalzins für Gasnetze?
Die Bundesnetzagentur schlägt für die Jahre 2028 bis 2032 einen Eigenkapitalzins von 5,76 Prozent vor Steuern vor, nach 5,07 Prozent in der laufenden Periode. Die pauschale Verzinsung des insgesamt gebundenen Kapitals liegt bei 3,76 Prozent.
Gilt die neue Netzrendite auch für Stromnetze?
Nein. Der Entwurf vom August 2026 betrifft ausschließlich die Gasnetze. Über die Eigenkapitalverzinsung der Stromnetze entscheidet die Bundesnetzagentur erst 2027 in einem eigenen Verfahren. Die Gas-Methode gilt aber als Vorlage für diese Stromentscheidung.
Warum steigen durch eine höhere Netzrendite die Netzentgelte?
Ein höherer Eigenkapitalzins erhöht die Kapitalkosten, die ein Netzbetreiber über die Netzentgelte auf die Anschlussnutzer umlegen darf. Höhere Renditen bedeuten damit tendenziell höhere Netzentgelte und höhere Strom- oder Gasrechnungen für Haushalte und Betriebe.
Bis wann läuft die Konsultation der Bundesnetzagentur?
Netzbetreiber, Verbände und weitere Beteiligte können den Entwurf bis zum 14. September 2026 kommentieren. Die endgültige Festlegung plant die Bundesnetzagentur für Ende 2026. Der neue Zinssatz gilt dann ab der Regulierungsperiode 2028.
Quellen
[1] Bundesnetzagentur: „Bundesnetzagentur konsultiert pauschalierte Kapitalverzinsung für die Gasnetzbetreiber“
[2] BDEW: „Neue Festlegung zum EK-Zins überfällig und enttäuschend“
[3] Verbraucherzentrale Bundesverband: „Eigenkapitalzinssätze nicht erhöhen“
Mehr Newshunger?
- Verteilnetz als Engpass des KI-Booms: E.ON investiert 40 Milliarden Euro
- E.ON übernimmt OVO Energy und wird Großbritanniens größter Stromversorger
- Bidirektionales Laden: BMW und E.ON lassen das E-Auto Strom ins Netz zurückspeisen
- Heimspeicher-Boom in Australien: Der Großhandelspreis für Strom fällt um 47 Prozent
- 130-Tonnen-Bagger am Stromnetz: Liebherr bringt das Elektro-Mining in den Steinbruch