Der Designer Kyle Lambert nennt das starre Responsive Web ein Auslaufmodell und setzt „Malleable Design“ dagegen: eine formbare Oberfläche, die jeder Nutzer selbst zurechtbaut. Werkzeuge wie Thesys C1 liefern die Technik dafür schon heute.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenMalleable Design beschreibt Oberflächen, die sich nicht mehr für alle gleich, sondern für jede Person und Aufgabe anpassen. Lambert argumentiert, KI habe längst verändert, wie Teams gestalten, aber kaum, was sie gestalten. Genau hier liegt für Entscheider die eigentliche Frage.
Das Wichtigste in Kürze
- Malleable Design löst das eine Layout für alle ab, das seit 2010 als Responsive Web Design gilt.
- Generative-UI-Dienste wie Thesys C1 liefern statt Text eine fertige, pro Nutzer zusammengesetzte Oberfläche.
- Für DACH-Teams entstehen neue Pflichten bei Barrierefreiheit (BFSG) und Datenschutz (DSGVO).
- Die Designer-Rolle verschiebt sich vom Entwurf zum Regelwerk, dem „Design-Harness“.
Was steckt hinter Malleable Design?

Seit 2010 richtet Responsive Web Design jede Website nach der Bildschirmgröße aus, ein Layout dehnt sich vom Smartphone bis zum Monitor.[2] Ethan Marcotte prägte den Begriff im Fachmagazin A List Apart. Lambert hält diese Anpassung für zu grob, weil sie zwar das Gerät kennt, aber nicht den Menschen davor.[1]
Formbare Oberflächen drehen die Logik um: Nutzer bauen sich Dashboards, Editoren und Ansichten so zurecht, wie sie arbeiten. Als Vorbild dient Lambert ausgerechnet MySpace, wo einst jedes Profil anders aussah. Die Personalisierung wandert damit aus dem Marketing in die eigentliche Bedienoberfläche.
Wie entsteht eine formbare Oberfläche?
Zwei Wege führen zur formbaren Oberfläche. Der erste ist alt: konfigurierbare Ansichten, die Nutzer per Drag-and-drop umstellen. Der zweite ist neu und heißt Generative UI.
Dienste wie Thesys mit seiner C1-Schnittstelle geben auf eine Anfrage keine Textantwort zurück, sondern gleich strukturierte Bausteine wie Formulare, Tabellen und Layouts.[3] Ein KI-Modell setzt die Oberfläche also im Moment des Aufrufs zusammen. Frameworks wie CopilotKit binden diese Bausteine in bestehende Anwendungen ein.
Für Designer verschiebt sich damit die Arbeit. Statt jeden Bildschirm einzeln zu zeichnen, legen sie Regeln, Grenzen und Komponenten fest, aus denen die Oberfläche entsteht. Dieselbe Verschiebung zeigt eine aktuelle Bestandsaufnahme, nach der sich zwanzig Design-Systeme für KI-Agenten öffnen.
Der Wert eines Design-Teams steckt künftig nicht im fertigen Screen, sondern in den Leitplanken, aus denen jeder Nutzer seine eigene Ansicht formt.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was heißt das für Teams im DACH-Raum?
Eine Oberfläche, die sich pro Person ändert, trifft im DACH-Raum sofort auf zwei Regelwerke. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt seit dem 28. Juni 2025 barrierefreie digitale Produkte und orientiert sich dabei an den Kriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA.[4] Jede vom Nutzer geformte Ansicht muss diese Schwelle halten, nicht nur die Standardansicht.
Dazu kommt der Datenschutz. Personalisierte Oberflächen brauchen Daten über Verhalten und Vorlieben. Die DSGVO bindet deren Nutzung an Datensparsamkeit und einen klaren Zweck.[5] Setzt ein KI-Modell die Ansicht automatisch zusammen, rückt zudem die Frage nach nachvollziehbaren Entscheidungen näher.
Drei Aufgaben stehen jetzt an. Zunächst klären Sie, welche Ansichten Nutzer selbst gestalten sollen und welche fix bleiben. Vor der Freigabe legen Sie Leitplanken für Marke, Kontrast und Pflichtfelder fest. Beim Testen prüfen Sie mehrere erzeugte Varianten auf Barrierefreiheit, nicht nur das Standard-Layout.
Der Wettbewerbsvorteil liegt damit weniger im schöneren Screen als im besseren Regelwerk dahinter.
Quellen
[1] Kyle Lambert: „Everyone is designing with AI, not for it“
[2] Ethan Marcotte: „Responsive Web Design“, A List Apart (2010)
[3] Thesys: „The Generative UI company“ (C1-Schnittstelle)
[4] W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
[5] EUR-Lex: Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 5
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