Google hat den Kampf gegen die Kartellstrafe der EU endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof hat die Geldbuße von 4,1 Milliarden Euro im Android-Verfahren bestätigt und die Berufung von Google und Alphabet abgewiesen. Ein weiteres Rechtsmittel bleibt ausgeschlossen.

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Die EU-Kartellstrafe gegen Google ist damit nach acht Jahren rechtskräftig. Der EuGH als oberstes Gericht der Union folgte dem Antrag des Generalanwalts und bestätigte das Urteil der Vorinstanz aus dem Jahr 2022. Für Wettbewerber und Gerätehersteller endet damit ein Verfahren um die Marktmacht von Android.

Das Wichtigste in Kürze

  • 4,1 Mrd. € Strafe, vom EuGH am 2. Juli 2026 endgültig bestätigt.
  • Android-Verfahren: Google koppelte die eigene Suche an den Play Store.
  • Acht Jahre Streit: 2018 verhängt (4,34 Mrd. €), 2022 leicht gesenkt, 2026 rechtskräftig.
  • Letzte Instanz: Gegen das EuGH-Urteil hilft kein Rechtsmittel mehr.

Worum ging es im Android-Verfahren?

Große 4,1 Mrd.-Münze mit Notiz
Google missbrauchte Android-Marktmacht, um Suchmaschine und Chrome vorzuinstallieren und Konkurrenz auszuschließen. EU verurteilte kartellrechtswidriges Verhalten

Google nutzte die Vormacht von Android, um die eigene Suchmaschine abzusichern, und verstieß damit gegen das EU-Kartellrecht. Hersteller mussten die Google-Suche und Chrome vorinstallieren, um überhaupt eine Lizenz für den Play Store zu erhalten.

Hinzu kamen Zahlungen und sogenannte Anti-Fragmentierungs-Vereinbarungen, die Hersteller davon abhielten, konkurrierende Suchdienste vorzuinstallieren. Der Gerichtshof stufte diese Praktiken als wettbewerbswidrig ein und bestätigte die Geldbuße.

Die Zahlen erzählen den langen Instanzenweg. 2018 verhängte die EU-Kommission 4,34 Mrd. €, 2022 senkte das Gericht der ersten Instanz die Summe auf 4,125 Mrd. €, und 2026 hat der EuGH diesen Betrag bestätigt.

Was bedeutet das Urteil für Europa?

Leitplanke mit Sternen, daneben ein sitzender Zwerg und ein Schild mit Text
Das Urteil wirkt wie eine Leitplanke für die Durchsetzung des Digital Markets Act.

Das rechtskräftige Urteil bindet alle EU-Mitgliedstaaten und stärkt die Durchsetzung des Digital Markets Act gegen große Plattformen. Für deutsche und österreichische Gerätehersteller, App-Anbieter und Suchdienste zementiert der Spruch die Regeln gegen erzwungene Vorinstallation.

Der Fall steht nicht allein. Im Shopping-Verfahren bestätigte der EuGH bereits 2024 eine Strafe von 2,4 Mrd. €, und im separaten AdTech-Verfahren droht Google eine mögliche Aufspaltung des Anzeigengeschäfts.

Google verweist darauf, die Vereinbarungen schon 2018 angepasst zu haben. Für Unternehmen im DACH-Raum lohnt der Blick auf die eigene Plattformabhängigkeit, ähnlich wie beim schwedischen Urteil gegen Google.

Vier Milliarden Euro schmerzen Google kaum, die Rechtskraft schon. Der EuGH macht aus einer Einzelstrafe eine verbindliche Leitplanke für jeden Gatekeeper in Europa.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

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