Leere Büros, fehlende Wohnungen. In deutschen Innenstädten stehen Büroflächen leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen. Homeoffice und geteilte Schreibtische senken den Flächenbedarf vieler Unternehmen; ältere Bürogebäude finden kaum noch Mieter.

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Genau an diesem Widerspruch setzt das neue Bundesförderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) an, das am 1. Juli 2026 startet. Für dieses Jahr stehen 300 Millionen Euro bereit, mit denen der Umbau von Büro- und anderen Nichtwohnimmobilien zu Wohnraum deutlich attraktiver werden soll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Start: 1. Juli 2026, Fördervolumen 300 Millionen Euro für 2026
  • Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro neu entstehender Wohneinheit, nicht rückzahlbar
  • Förderobergrenze pro Unternehmen: 300.000 Euro (EU-De-minimis-Regel)
  • Pflicht zur energetischen Sanierung auf mindestens „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“

Warum trifft Leerstand auf Wohnungsnot?

Goldener Schlüssel mit Ring und Anhänger „Büro adé“ auf Weiß
Leerstand in Bürogebäuden nimmt zu, während Wohnraummangel in Großstädten wächst. Umnutzung von Bestandsimmobilien ist kostengünstiger und CO2-ärmer als Neubau

Die Leerstandsquote in deutschen Büromärkten ist seit 2019 spürbar gestiegen, parallel dazu bleibt der Bedarf an Wohnraum in den großen Städten hoch. Neubau allein löst dieses Missverhältnis nicht, weil Flächen knapp und Baukosten hoch sind. Umbau statt Neubau spart zudem Ressourcen: Nach Angaben des Bundesbauministeriums bleibt bei der Umnutzung eines Bestandsgebäudes deutlich weniger CO2 gebunden als bei einem vergleichbaren Neubau, weil Beton und Stahl der bestehenden Struktur erhalten bleiben.

Was bietet das Programm konkret?

Kern von GzW ist ein direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Investoren, die ein zum Zeitpunkt der Antragstellung beheiztes, nicht zu Wohnzwecken genutztes Gebäude oder Gebäudeteile zu Wohnraum umbauen, erhalten pro neu entstehender Wohneinheit bis zu 30.000 Euro. Förderfähig sind unter anderem die Anpassung der Baukonstruktion, Grundrissänderungen, der Innenausbau und die Entsiegelung von Außenanlagen. Details zu Antragsvoraussetzungen und förderfähigen Kosten hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) veröffentlicht.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Modell eines Bürohauses, das zu Wohnungen umgebaut wird, mit Förderschild und Sparschwein
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Antragsberechtigt sind alle Investoren: natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, auch Selbstnutzer. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Die Gesamtförderung pro Unternehmen ist auf 300.000 Euro gedeckelt, weil die Förderung rechtlich auf der europäischen De-minimis-Verordnung basiert. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden; Planungs- und Beratungsleistungen dürfen davor bereits erbracht werden. Kombinierbar ist GzW mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude, etwa für die vorgeschriebene energetische Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien. Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz erhalten die mildere Variante „EH Denkmal EE“.

30.000 Euro Förderung pro Wohnung können aus einem unwirtschaftlichen Leerstand plötzlich ein lohnendes Projekt machen.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Wo funktioniert der Umbau schon?

Vereinzelte Projekte laufen bereits an. In der Kieler Innenstadt entstehen im ehemaligen Geschäftshaus Meislahn zehn neue Wohneinheiten aus zuvor ungenutzten Gewerbeflächen. Wie tiefgreifend solche Umnutzungen ganze Stadtviertel verändern können, zeigt im größeren Maßstab der Strukturwandel im Ruhrgebiet, wo aus stillgelegten Industrieflächen wie am Dortmunder Hermannshütte-Gelände heute Wohn- und Gewerbequartiere entstanden sind. Auch bei kleinteiligeren Modellquartieren wie dem Freiburger Vauban zeigt sich, dass Umnutzung und Nachverdichtung Zeit brauchen, sich aber langfristig auszahlen.

Was sollten Investoren jetzt tun?

Eigentümer leerstehender oder schlecht vermietbarer Gewerbeimmobilien sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Gebäude die Fördervoraussetzungen erfüllt, insbesondere die Heizpflicht und den energetischen Zielwert. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst der Antrag bei der KfW, dann der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Investoren, die die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude planen, sollten beide Anträge parallel vorbereiten, um Förderlücken zu vermeiden.

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