Das Dienstwagen-Steuerprivileg ist einer der beständigsten Posten im deutschen Steuerrecht. Ein interner Entwurf im EU-Parlament stellt das Modell grundsätzlich in Frage. Begünstigungen blieben demnach nur noch Elektroautos aus europäischer Produktion vorbehalten.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenHand aufs Herz: Wann haben Sie zuletzt den steuerlichen Vorteil Ihres Firmenwagens nachgerechnet? Das Handelsblatt berichtet auf Basis eines internen Entwurfs des sozialdemokratischen Berichterstatters im EU-Parlament. Ab 2028 sollen EU-Staaten praktisch keine finanziellen Vorteile mehr für fossil betriebene Firmenwagen gewähren dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2028 sollen EU-Staaten keine Steuerprivilegien mehr für Verbrenner-Firmenwagen gewähren dürfen
- Steuerliche Begünstigungen blieben nur noch „Made in Europe“-Elektroautos vorbehalten
- Der Entwurf hat laut Handelsblatt kaum Mehrheitschancen in aktueller Form, setzt aber Verhandlungsmarken für das EU-Auto-Paket
- Rund 60 Prozent aller Neuzulassungen in der EU entfallen auf Firmenwagen: Der Hebel ist entsprechend groß
Warum trifft dieser Vorstoß Deutschland besonders?

Firmenwagen sind in Deutschland mehr als ein Gehaltsbestandteil. Rund 60 Prozent aller EU-Neuzulassungen entfallen auf gewerbliche Flotten. Laut OECD-Berechnungen gehört Deutschland zu den großzügigsten Dienstwagen-Subventionierern Europas. In Großbritannien liegt der jährliche Zuschuss pro Firmenwagen bei weniger als der Hälfte.
Der Entwurf verknüpft steuerliche Förderung künftig mit zwei Bedingungen zugleich: Elektroantrieb und europäischer Produktionsstandort. Chinesische Modelle blieben außen vor, unabhängig vom Antrieb. Hinter dem Klimaargument steckt damit handfeste Industriepolitik.
Deutschland subventioniert Firmenwagen im EU-Vergleich besonders großzügig, und die Zahlen zeigen, wo dieses Geld heute landet: überwiegend im Verbrenner.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Wie realistisch ist die Umsetzung?

Der Entwurf muss das EU-Gesetzgebungsverfahren noch vollständig durchlaufen. Im Parlament reicht eine einfache Mehrheit; im EU-Rat braucht ein Vorhaben die Zustimmung von mindestens 15 Ländern, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Automobilexportierende Länder werden Widerstand leisten.
Fuhrparkentscheider, die heute Dreijahresverträge planen, sollten den regulatorischen Korridor einkalkulieren. Die E-Auto-Prämie 2026 macht Elektrofahrzeuge im Fuhrpark bereits heute attraktiver. Dazu kommt der Wertverlust von Elektroautos, der bei kurzen Leasingzyklen eine eigenständige Kalkulationsgröße ist. Praktische Orientierung für den Betrieb liefert der aktuelle Ladetarife-Vergleich für E-Autos.
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