Ben Horowitz sitzt im Board von Databricks, sein Partner Martin Casado bei Fivetran. Beide Firmen konkurrieren um dieselben Datenpipelines. Laut Bloomberg prüft das US-Justizministerium seit fast einem Jahr, ob Andreessen Horowitz damit gegen Paragraf 8 des Clayton Act verstößt.

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Doppelmandate in den Boards konkurrierender Firmen verbietet das US-Kartellrecht seit 1914. Daran misst das Justizministerium laut Bloomberg gerade die Beteiligungen von Andreessen Horowitz. Paragraf 8 des Clayton Act greift ab einem Kapital von umgerechnet 47,3 Millionen Euro je Gesellschaft.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Bloomberg prüft das US-Justizministerium seit knapp einem Jahr, ob Partner von Andreessen Horowitz in den Boards konkurrierender Datenfirmen sitzen.
  • Genannt werden Databricks mit Ben Horowitz und Fivetran mit Martin Casado. Keiner der Beteiligten nahm laut Bloomberg Stellung.
  • Paragraf 8 des Clayton Act untersagt Doppelmandate bei Wettbewerbern dieser Größenordnung.
  • Ein deutsches Gegenstück fehlt, Paragraf 37 Absatz 1 Nummer 4 GWB fasst solche Verflechtungen als Zusammenschluss.

Was verbietet Paragraf 8 des Clayton Act?

Tischkarte mit Aufschrift
Paragraf 8 verbietet Personen, gleichzeitig Leitungsämter in konkurrierenden Unternehmen zu halten. Ab 4,7 Millionen Euro Wettbewerbsumsatz gilt dies

Paragraf 8 untersagt jeder Person, gleichzeitig ein Direktoren- oder Führungsamt in zwei konkurrierenden Gesellschaften auszuüben.[2] Unterhalb von 4,7 Millionen Euro Wettbewerbsumsatz greift die Vorschrift nicht. Die Handelsbehörde FTC passt beide Schwellen jährlich an.[1]

Der eigentliche Hebel steckt im Wort Person. Justizministerium und FTC rechnen ein Doppelmandat der entsendenden Beteiligungsgesellschaft zu, nicht allein dem Menschen auf dem Stuhl. Ein Fonds, der zwei verschiedene Partner in zwei konkurrierende Boards schickt, gilt in dieser Lesart selbst als die eine Person.

Wagniskapital lebt von diesem Muster. Ein Fonds streut über mehrere Anbieter desselben Segments, weil am Ende das Segment zählt und nicht die einzelne Firma. Solange die Portfoliofirmen klein bleiben, liegen die Schwellen fern. Databricks kam im Juli 2026 auf eine Bewertung von 163,6 Milliarden Euro.[3]

Warum gelten Databricks und Fivetran als Konkurrenten?

Bis zum Sommer war die Arbeitsteilung klar: Fivetran holte Daten aus den Quellsystemen, dbt Labs formte sie um. Databricks speicherte das Ergebnis und rechnete darauf. Am 1. Juni 2026 schlossen Fivetran und dbt Labs ihre Fusion ab, ein Aktientausch für über 100.000 Datenteams.[4]

Databricks kam von der anderen Seite: Mit Lakeflow Connect zog der Anbieter die Datenübernahme ins eigene Produkt. Der Zukauf von Panther brachte die Sicherheitsanalyse dazu, die Übernahme von Electric eine eigene Datenbank je KI-Agent. Beide Wege enden heute im selben Angebot.

Laut Bloomberg begann die Prüfung etwa zeitgleich mit der Fusionskontrolle für Fivetran und dbt Labs, die das Justizministerium anschließend ohne Auflagen freigab. Die Fusion ging also durch, die Frage nach den Boardsitzen blieb offen.

Ein Investor, der bei Databricks und bei Fivetran am Tisch sitzt, kennt beide Produktpläne ein Jahr vor dem Markt. In einem so jungen Markt wiegt dieser Informationsvorsprung schwerer als jede Beteiligungsquote.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Doppelmandate: die Schwellen des Clayton Act und die Größe der Beteiligten
Stand 17. August 2026. Dollarbeträge zum Kurs 0,87 in Euro umgerechnet.

Ab wann greift Paragraf 8?

Größenschwelle je Gesellschaft
47,3 Mio. €
Kapital, Rücklagen und einbehaltene Gewinne, gültig seit 16. Januar 2026, entspricht 54,4 Millionen US-Dollar
Bagatellgrenze beim Wettbewerbsumsatz
4,7 Mio. €
darunter bleibt ein Doppelmandat erlaubt, entspricht 5,44 Millionen US-Dollar

Wie groß die beiden Portfoliofirmen sind

Bewertung von Databricks
163,6 Mrd. €
Finanzierungsrunde vom 16. Juli 2026 unter Führung von Coatue, entspricht 188 Milliarden US-Dollar
Datenteams bei Fivetran und dbt Labs
100.000+
nach dem Abschluss der Fusion am 1. Juni 2026, angekündigt am 13. Oktober 2025
Dauer der Prüfung laut Bloomberg
rund 12 Monate
Beginn etwa zeitgleich mit der Fusionskontrolle für Fivetran und dbt Labs
Die zwei Schlupflöcher im Gesetzestext
Paragraf 8 greift auch dann nicht, sobald der Wettbewerbsumsatz einer der beiden Gesellschaften unter zwei Prozent ihres Gesamtumsatzes liegt. Bei beiden Gesellschaften zusammen liegt die Grenze bei vier Prozent.

Wie fängt das deutsche Recht solche Verflechtungen?

Ein Gegenstück zu Paragraf 8 fehlt hierzulande. Stattdessen greift Paragraf 37 Absatz 1 Nummer 4 GWB: Jede sonstige Verbindung von Unternehmen zählt als Zusammenschluss, sobald daraus ein wettbewerblich erheblicher Einfluss auf ein anderes Unternehmen entsteht.[5] Das Bundeskartellamt prüft entlang dieser Klammer vor allem Minderheitsbeteiligungen samt Sitz im Aufsichtsgremium.

In den USA fällt ein Boardsitz schon durch die Größe beider Firmen auf, ganz ohne neue Transaktion. In Deutschland hängt die Prüfung dagegen am Erwerb selbst und an den Umsatzschwellen des Paragrafen 35 GWB. Ein Fonds, der seine Anteile über Jahre hält, läuft hier seltener in ein Verfahren.

Für Beteiligungsgesellschaften im DACH-Raum folgt daraus eine schlichte Hausaufgabe. Prüfen Sie gerne bei jedem neuen Mandat, ob eine Portfoliofirma in den Markt einer anderen hineingewachsen ist. Halten Sie fest, welche Informationen ein Partner aus beiden Sitzungen mitnimmt. Vergleichbare Fälle sammelt die KI-Rubrik.

Quellen

[1] Federal Trade Commission im Federal Register: „Revised Jurisdictional Thresholds for Section 8 of the Clayton Act“

[2] Legal Information Institute, Cornell Law School: 15 U.S.C. § 19, Interlocking directorates and officers

[3] Databricks: „Databricks Raising Strategic Round of Funding at $188 Billion Valuation“

[4] Fivetran: „Fivetran + dbt Labs Complete Merger to Create the Data Infrastructure for Trusted AI Agents“

[5] Bundesministerium der Justiz: § 37 GWB, Zusammenschluss

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