Sony löscht am 1. September 2026 genau 551 Filme aus den Video-Bibliotheken von PlayStation-Nutzern, obwohl diese die Titel gekauft und bezahlt haben. Betroffen sind Käufer in Europa und Großbritannien, eine Erstattung bleibt aus.

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Sony entzieht den Zugriff auf gekaufte StudioCanal-Filme, weil der Lizenzvertrag mit dem Rechteinhaber ausläuft. Auf dem Papier war das ein Kauf, tatsächlich haben Nutzer nur eine widerrufliche Lizenz erworben. Der Fall zeigt in aller Schärfe, was der „Kaufen“-Knopf bei digitalen Inhalten wirklich bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • 551 Titel von StudioCanal verschwinden am 1. September 2026 aus den PlayStation-Bibliotheken.
  • Europa und UK betroffen, die US-Bibliotheken bleiben unangetastet.
  • Keine Erstattung, obwohl die Filme als Kauf verbucht wurden.
  • Nicht das erste Mal: 2022 traf es bereits 314 Titel in Deutschland und 137 in Österreich.

Warum darf Sony gekaufte Filme wieder entfernen?

Rahmen mit Quittung (Stempel
Der „Kaufen“-Knopf gewährt nur eine widerrufliche Lizenz, nicht das Eigentum. Sony kann Zugriff jederzeit zurückziehen, wenn Lizenzverträge enden

Der „Kaufen“-Knopf überträgt kein Eigentum, sondern nur eine widerrufliche Lizenz, die mit dem Lizenzvertrag des Anbieters endet. In den Nutzungsbedingungen des PlayStation Network steht ausdrücklich, dass Begriffe wie „kaufen“ oder „besitzen“ keinen Eigentumsübergang bedeuten.

Sobald die Lizenzkette zwischen Sony und StudioCanal reißt, zieht der Konzern den Zugriff zurück. Betroffen sind bekannte Titel wie Terminator 2, Total Recall und Rambo, die Käufer trotz Bezahlung verlieren.

Der Vorgang reiht sich in ein Muster ein. 2023 wollte Sony über 1.300 Discovery-Titel streichen und ruderte nach Protesten zurück, diesmal fehlt bislang eine solche Kehrtwende.

Welche Rechte haben Käufer in der EU?

Lichtschalter mit Wörtern „kaufen“ (durchgestrichen) und „mieten“ über kleinem Hausmodell
In der EU bieten Verbraucherrechte Ansatzpunkte, aber keine Garantie auf dauerhaften Zugriff.

Die EU-Richtlinie über digitale Inhalte und das Verbot irreführender Kaufbezeichnungen bieten Ansatzpunkte, ersetzen aber keine Garantie auf dauerhaften Zugriff. Verbraucherzentralen in Deutschland und Österreich prüfen solche Fälle regelmäßig.

Für die Praxis heißt das: Ein digitaler Kauf ist kein Besitz. Für einen Film, der dauerhaft bleiben soll, sind eine physische Ausgabe oder ein DRM-freier Anbieter die sicherere Wahl, ein Punkt, der auch beim Ende der PlayStation-Disc-Produktion mitschwingt.

Kalifornien hat 2024 mit dem Gesetz AB 2426 reagiert, das die Bezeichnung „kaufen“ für digitale Güter ohne klaren Lizenzhinweis verbietet. Für europäische Shops ist das ein Vorbild, wie schon die Debatte um einen rechtssicheren Onlineshop zeigt.

Ein digitaler Kauf, den der Anbieter jederzeit widerrufen kann, ist kein Kauf, sondern eine Miete zum Kaufpreis. Genau diese Lücke gehört europaweit geschlossen.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web

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