Sachbezugskarten Vergleich
2026
Das sind die besten 36 Anbieter.
Ein kleines Extra jeden Monat, ohne dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge davon abgehen: Genau dafür setzen immer mehr Arbeitgeber eine Sachbezugskarte ein. Das Angebot reicht von Prepaid-Karten im Mastercard- oder Visa-Netz mit begrenzter Akzeptanz über City- und Regionalkarten, Benefit-Plattformen mit Karte und digitale Essensmarken bis zu Multi-Gutscheinkarten, Mobilitätsbudgets und Essenskarten in Österreich und der Schweiz. Wir haben 36 Anbieter geprüft. Der Ratgeber erklärt, wann der 50-Euro-Sachbezug steuerfrei bleibt, welche Rolle Zusätzlichkeit und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes spielen, worauf Sie bei Akzeptanz, Gebühren und Lohnabrechnung achten sollten und mit welchen Kosten Sie rechnen. So finden Sie die Mitarbeiterkarte, die zu Ihrem Unternehmen passt. Die steuerlichen Hinweise geben den allgemeinen Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine Steuerberatung.
Benefit-Plattform mit App für Arbeitgeber in Deutschland, Marke der Benefits Cloud GmbH in Neuenhagen bei Berlin. Monatlicher 50-Euro-Sachbezug mit über 100 Gutscheinpartnern, optional als regionale Guthabenkarte, dazu Essenszuschuss und Internetpauschale. Tarif Free kostenlos, Basic ab 1 Euro je Mitarbeiter.
NettoBooster ist eine Marke der Benefits Cloud GmbH mit Sitz in Neuenhagen bei Berlin. Die Plattform bündelt Mitarbeiterbenefits für Arbeitgeber in einer App und versteht sich als anbieterneutral: Benefits und Anbieter können ergänzt oder gewechselt werden, ohne dass die Plattform neu aufgesetzt werden muss. Dazu gehören über 12 Mitarbeiterbenefits, eine Benefit-App für Mitarbeitende und eine Schnittstelle zur Lohnabrechnung.
Der Sachbezug von monatlich 50 Euro wird mit mehr als 100 Gutscheinpartnern umgesetzt und ist optional als regionale Guthabenkarte verfügbar. Dazu kommen Essenszuschuss, Mobilitätszuschuss, Internetpauschale (50 Euro monatlich, pauschal versteuert), Kita-Zuschuss sowie Aufmerksamkeiten mit 60 Euro und Sachprämien bis 10.000 Euro pro Jahr. Der Essenszuschuss ist mit oder ohne Anbindung an die Lohnabrechnung umsetzbar. Arbeitgeber behalten den Überblick über Nutzung und Akzeptanz.
Der Tarif Free kostet 0 Euro für maximal 5 Mitarbeitende und enthält sieben Gutschein-Benefits. Basic kostet 1 Euro monatlich pro Mitarbeiter für beliebig viele Mitarbeitende und ergänzt die Integration von Guthabenkarten, weiteren Anbietern und CSV-Exporte. Premium mit 2,50 Euro und Power mit 5 Euro monatlich pro Mitarbeiter sind als Coming soon angekündigt, die Lohnschnittstelle gehört zu Premium.
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Was ist eine Sachbezugskarte, und für wen lohnt sie sich?

Eine Sachbezugskarte ist eine Prepaid-Karte, auf die Sie als Arbeitgeber jeden Monat ein Guthaben laden. Bleibt die Aufladung innerhalb der Freigrenze von 50 Euro und erfüllt die Karte die gesetzlichen Vorgaben, ist das Guthaben in Deutschland nach Rechtsstand 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei.
Grundlage ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Sachbezüge bis 50 Euro im Monat bleiben steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des Bruttolohns in Guthaben getauscht wird, erfüllt dieses Zusätzlichkeitserfordernis nicht. Steuerfreie Sachbezüge sind in der Regel auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Damit eine Karte als Sachbezug und nicht als Geldleistung gilt, muss sie die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG und dem BMF-Schreiben vom 15. März 2022 zählen dazu Karten, die nur in einem begrenzten Netz von Akzeptanzstellen, etwa einer Stadt oder Region, oder nur für eine begrenzte Auswahl von Waren und Dienstleistungen einsetzbar sind. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, ebenso eine Nutzung wie eine frei einsetzbare Kreditkarte.
Für kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich die Karte, wenn Sie Mitarbeitern regelmäßig ein netto spürbares Extra geben wollen, ohne die Lohnkosten im gleichen Maß zu erhöhen. Mit Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro, einem Essenszuschuss oder weiteren Bausteinen einer Benefit-Plattform lässt sich das Angebot ausbauen. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, vor allem für Essensgutscheine. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung oder über eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt.
- Sie wollen Mitarbeitern regelmäßig ein Extra geben: Ein monatliches Guthaben soll netto ankommen, ohne die Lohnkosten im gleichen Maß zu erhöhen.
- Die Leistung kommt zusätzlich zum Lohn: Das Guthaben ersetzt keinen bisherigen Lohnbestandteil, sondern wird zusätzlich gewährt.
- Andere Sachbezüge sind überschaubar: Sie wissen, welche Gutscheine oder Vergünstigungen bereits gewährt werden, und können die Freigrenze einhalten.
- Akzeptanz passt zum Alltag Ihrer Mitarbeiter: Ihre Mitarbeiter kaufen dort ein, wo die Karte gilt, regional, bundesweit oder online.
- Lohnabrechnung lässt sich anbinden: Aufladung und Dokumentation lassen sich mit dem Lohnlauf oder der externen Lohnbuchhaltung verbinden.
- Weitere Benefits sind geplant: Essenszuschuss, Mobilität oder Aufmerksamkeiten zu Anlässen sollen später dazukommen.
Treffen drei oder mehr Punkte zu, lohnt sich ein genauer Blick auf Sachbezugskarten und Benefit-Plattformen. Bei weniger Punkten genügen oft einzelne Gutscheine oder Aufmerksamkeiten zu Anlässen. Die Hinweise geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine Steuerberatung.
Typische Probleme mit Sachbezugskarten

Die meisten Schwierigkeiten entstehen nicht bei der Bestellung, sondern im laufenden Betrieb: Die Freigrenze wird unbemerkt überschritten, die Karte wird im Alltag kaum akzeptiert oder die Gebühren fallen höher aus als gedacht.
Am häufigsten unterschätzt wird die Freigrenze. Die 50 Euro sind eine Freigrenze und kein Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und beitragspflichtig. Dabei zählen andere Sachbezüge im selben Monat mit, etwa ein Tankgutschein, ein vergünstigtes Firmenticket oder ein Gutschein zum Firmenjubiläum. Wer diese Leistungen nicht zusammenführt, merkt die Überschreitung oft erst bei der Lohnsteuer-Außenprüfung.
Ein zweites Problem ist die Akzeptanz. Regionale Karten gelten nur in einer Stadt oder einem Landkreis, Karten mit begrenzter Warenauswahl schließen bestimmte Händler oder Kategorien aus. Für Mitarbeiter, die außerhalb wohnen oder viel online einkaufen, wirkt das Extra dann wenig attraktiv. Hinzu kommen Gebühren pro Karte, pro Aufladung und für Ersatzkarten, die in der Summe deutlich über dem Grundpreis liegen können.
Ernst zu nehmen sind außerdem verfallendes Guthaben und offene Fragen beim Austritt, eine manuelle Übergabe an die Lohnabrechnung, Datenschutzfragen bei Mitarbeiter-Apps und die Verwechslung mit Bargeldersatz. Eine Karte, die Barabhebungen oder eine unbegrenzte Nutzung zulässt, verliert den Status als Sachbezug.
Andere Sachbezüge im selben Monat zählen mit, schon ein Cent zu viel macht den gesamten Betrag steuerpflichtig.
Die Karte gilt nur in einer Region oder für wenige Kategorien, Mitarbeiter nutzen sie kaum.
Kartengebühr, Aufladung, Versand und Ersatzkarten summieren sich über das Jahr deutlich.
Unklare Regeln zu Laufzeit, Restguthaben und Austritt sorgen für Ärger und Nacharbeit.
Aufladungen werden von Hand übertragen, Fehler und doppelte Arbeit sind die Folge.
Mitarbeiter müssen eine App nutzen, Serverstandort und Auftragsverarbeitung sind unklar.
Karten mit Barabhebung oder unbegrenzter Nutzung gelten als Geldleistung und sind nicht steuerfrei.
Welche Arten von Sachbezugskarten gibt es?

Sachbezugskarten und verwandte Angebote lassen sich in sieben Gruppen einteilen. Sie unterscheiden sich darin, wie die Akzeptanz begrenzt ist, ob weitere Benefits dazugehören und für welches Land sie gedacht sind.
Die klassische Sachbezugskarte ist eine Prepaid-Karte im Mastercard- oder Visa-Netz, deren Akzeptanz auf ein begrenztes Netz oder eine begrenzte Warenauswahl eingeschränkt ist. City- und Regionalkarten gelten nur bei Händlern einer Stadt oder Region und stärken den lokalen Handel. Benefit-Plattformen mit Karte bündeln Sachbezug, Essenszuschuss, Mobilität, Internetpauschale oder Gesundheit in einem Baukasten.
Essenszuschuss-Lösungen arbeiten als digitale Essensmarke, entweder mit Belegupload oder mit Karte, und rechnen den Zuschuss arbeitstäglich ab. Gutschein- und Multi-Gutscheinkarten lassen sich bei vielen Shops einlösen und eignen sich für den monatlichen Sachbezug oder für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen. Mobilitätsbudgets mit Karte decken Fahrten, Tickets oder Sharing-Angebote ab und enthalten teils einen Sachbezugsbaustein.
Die siebte Gruppe bilden Essens- und Benefitkarten für Österreich und die Schweiz, etwa digitale Essensgutscheine oder Freizeitguthaben, die nach den dortigen Regeln behandelt werden. Viele Anbieter decken mehrere Gruppen ab, deshalb nennen wir den Typ in jeder Anbieterkarte.
Prepaid-Karte im Mastercard- oder Visa-Netz mit begrenzter Akzeptanz, monatlich vom Arbeitgeber aufgeladen.
Gilt nur bei teilnehmenden Händlern einer Stadt oder Region und stärkt den lokalen Handel.
Bündelt Sachbezug, Essenszuschuss, Mobilität, Internetpauschale oder Gesundheit in einem Baukasten.
Arbeitstäglicher Zuschuss zu Mahlzeiten per Karte oder Belegupload, abgerechnet nach Sachbezugswerten.
Einlösbar bei vielen Shops, geeignet für den monatlichen Sachbezug oder Aufmerksamkeiten zu Anlässen.
Deckt Fahrten, Tickets und Sharing-Angebote ab und enthält teils einen Sachbezugsbaustein.
Digitale Essensgutscheine und Freizeitguthaben nach den steuerlichen Regeln des jeweiligen Landes.
- Viele Händler in ganz Deutschland
- Geeignet für verteilte Teams und Außendienst
- Bestimmte Kategorien sind ausgeschlossen
- Meist Gebühren pro Karte und Monat
- Stärkt den lokalen Handel am Standort
- Für Arbeitgeber teils günstig oder gebührenfrei
- Wenig attraktiv für Mitarbeiter außerhalb der Region
- Akzeptanz hängt von teilnehmenden Händlern ab
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Der Leitfaden zu Sachbezugskarten: welche Arten es gibt, wann der monatliche Sachbezug steuerfrei bleibt, welche Rolle Zusätzlichkeit und ZAG-Kriterien spielen, worauf Sie bei Akzeptanz, Gebühren und Lohnabrechnung achten und wie Sie die Karte Schritt für Schritt im Unternehmen einführen.
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Worauf Sie bei der Auswahl einer Sachbezugskarte achten sollten

Die beste Sachbezugskarte ist die, die Ihre Mitarbeiter im Alltag gern nutzen, rechtlich sauber aufgestellt ist und sich ohne Mehraufwand in die Lohnabrechnung einfügt. Prüfen Sie Akzeptanz, ZAG-Konformität, Kosten, Aufladung, Mitarbeiter-App, Zusatzbausteine, Datenschutz und Vertrag.
Klären Sie zuerst, wo die Karte akzeptiert wird: bundesweit bei ausgewählten Händlern und Kategorien, nur in Ihrer Region oder online. Fragen Sie, auf welche Ausnahme des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sich der Anbieter stützt, ob er die Konformität dokumentiert und ob eine Anzeige bei der BaFin vorliegt. Ein Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 15. März 2022 allein genügt nicht, die Begrenzung muss technisch umgesetzt sein.
Beim Kostenmodell zählen Einrichtung, Kartengebühr pro Mitarbeiter und Monat, Aufladegebühr, Ersatzkarte und Kosten für Zusatzbausteine. Für den Alltag sind Aufladung und Lohnabrechnung entscheidend: Lässt sich die Aufladung mit dem Lohnlauf verbinden, gibt es Exporte oder Schnittstellen für Ihr Lohnprogramm, und werden die Aufladungen nachvollziehbar dokumentiert?
Prüfen Sie außerdem die Mitarbeiter-App, die Sperr- und Ersatzkartenprozesse, Zusatzbausteine wie Essenszuschuss oder Mobilität, Serverstandort und Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Was mit Restguthaben bei Austritt oder Kündigung des Vertrags passiert, sollte schriftlich geregelt sein.
Prüfen Sie, ob die Karte bundesweit bei ausgewählten Kategorien, nur regional oder auch online gilt. Angaben zur Zahl der Akzeptanzstellen ändern sich häufig, fragen Sie den aktuellen Stand und die Liste ausgeschlossener Händler ab.
Fragen Sie, auf welche Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG sich der Anbieter stützt, wie die Begrenzung technisch umgesetzt ist und ob eine Anzeige bei der BaFin vorliegt. Bargeldfunktion und Rücktausch müssen ausgeschlossen sein.
Vergleichen Sie Einrichtung, Kartengebühr pro Mitarbeiter und Monat, Aufladegebühr, Versand, Ersatzkarte und Mindestgebühren. Rechnen Sie die Summe pro Mitarbeiter und Jahr.
Prüfen Sie, ob sich die Aufladung automatisieren und mit dem Lohnlauf verbinden lässt, ob Exporte oder Schnittstellen zu Ihrem Lohnprogramm bestehen und wie Aufladungen für das Lohnkonto dokumentiert werden.
Wichtig sind eine verständliche App mit Guthabenanzeige, Akzeptanzsuche und Sperrfunktion, mobiles Bezahlen sowie ein schneller Prozess für Ersatzkarten bei Verlust oder Defekt.
Viele Anbieter ergänzen den Sachbezug um Essenszuschuss, Mobilität, Internetpauschale, Gesundheit oder Aufmerksamkeiten zu Anlässen. Prüfen Sie, welche Bausteine Sie heute und künftig brauchen.
Klären Sie Serverstandort, Verschlüsselung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO und welche Daten die App erhebt. Prüfen Sie, ob der Betriebsrat bei der Einführung einbezogen werden muss.
Prüfen Sie Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Preisanpassungen und die Regelung für Restguthaben bei Austritt von Mitarbeitern oder beim Wechsel des Anbieters.
Welche Sachbezugskarte passt zu Ihrem Unternehmen?
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So führen Sie eine Sachbezugskarte Schritt für Schritt ein

Eine Sachbezugskarte bringt nur dann Vorteile, wenn Budget, Vertrag und Lohnabrechnung zusammenpassen. Planen Sie die Einführung in klaren Schritten und binden Sie Ihre Steuerberatung früh ein.
Legen Sie zuerst fest, welche Mitarbeiter einen Anspruch erhalten und wie hoch das monatliche Guthaben sein soll. Prüfen Sie dabei, welche anderen Sachbezüge bereits gewährt werden, damit die Freigrenze nicht überschritten wird. Halten Sie den Anspruch in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag fest und achten Sie darauf, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgt.
Wählen Sie danach einen Anbieter aus und lassen Sie das Konzept von Ihrer Steuerberatung prüfen. Bestellen Sie die Karten, lassen Sie sie von den Mitarbeitern aktivieren und verbinden Sie die monatliche Aufladung mit dem Lohnlauf. Laden Sie das Guthaben Monat für Monat auf und nicht im Voraus für mehrere Monate.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, wo die Karte gilt, wie die App funktioniert und was bei Verlust zu tun ist. Prüfen Sie nach einigen Monaten, wie viele Karten genutzt werden, wie viel Guthaben liegen bleibt und wie hoch der Verwaltungsaufwand ist. Passen Sie Akzeptanz oder Bausteine an, wenn die Nutzung hinter den Erwartungen bleibt.
Budget und Anspruch festlegen
Sie legen fest, wer eine Karte erhält, wie hoch das monatliche Guthaben ist und welche Sachbezüge bereits bestehen.
Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarung
Sie halten den Anspruch schriftlich fest und stellen sicher, dass die Leistung zusätzlich zum Lohn erfolgt.
Anbieter wählen und Steuerberatung einbinden
Sie vergleichen Angebote, prüfen ZAG-Konformität und Gebühren und lassen das Konzept steuerlich prüfen.
Karten bestellen und aktivieren
Sie bestellen die Karten, die Mitarbeiter aktivieren sie und richten die App ein.
Aufladung mit dem Lohnlauf verbinden
Sie laden das Guthaben Monat für Monat auf und übergeben die Daten an die Lohnabrechnung.
Mitarbeiter informieren und Nutzung prüfen
Sie erklären Akzeptanz, App und Verlustfall und werten nach einigen Monaten die Nutzung aus.
Häufige Fehler beim 50-Euro-Sachbezug

Viele Fehler fallen erst bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung auf. Die meisten lassen sich vermeiden, wenn Sie Zusätzlichkeit, Freigrenze und Kartenfunktionen von Anfang an sauber regeln.
Am folgenreichsten ist eine Gehaltsumwandlung. Wird ein Teil des bisherigen Bruttolohns in Guthaben getauscht, fehlt die Zusätzlichkeit, und die Steuerfreiheit entfällt. Ebenso riskant ist eine Freigrenze, die durch andere Sachbezüge im selben Monat überschritten wird. Auch Karten mit Bargeldfunktion oder ohne wirksame Begrenzung der Akzeptanz gelten als Geldleistung.
Ein weiterer Klassiker ist die Aufladung im Voraus. Wer das Guthaben für mehrere Monate auf einmal lädt, rechnet die Summe einem einzigen Monat zu und überschreitet damit die Freigrenze. Hinzu kommen fehlende Regelungen für ausgeschiedene Mitarbeiter, die ihr Guthaben behalten, und Gebührenmodelle, die niemand verglichen hat.
Zu wenig Information führt dazu, dass Mitarbeiter die Karte nicht aktivieren oder nicht wissen, wo sie gilt. Die Hinweise sind allgemein, geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine Steuerberatung. Bei Zweifeln hilft eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt.
Wird bisheriger Bruttolohn in Guthaben getauscht, fehlt die Zusätzlichkeit, und die Steuerfreiheit entfällt.
Tankgutscheine, Jobtickets oder Gutscheine im selben Monat zählen mit und führen zur Überschreitung.
Barabhebung, Rücktausch oder unbegrenzte Nutzung machen aus dem Sachbezug eine Geldleistung.
Die Summe fließt in einem Monat zu und überschreitet die Freigrenze.
Ehemalige behalten Guthaben oder Karten bleiben aktiv, ohne dass jemand das geregelt hat.
Kartengebühr, Aufladung, Versand und Ersatzkarten summieren sich unbemerkt.
Karten werden nicht aktiviert oder kaum genutzt, weil niemand weiß, wo sie gelten.
Was kostet eine Sachbezugskarte?

Die Kosten setzen sich meist aus Einrichtung, Kartengebühr pro Mitarbeiter und Monat, Aufladegebühren und Kosten für Ersatzkarten zusammen. Benefit-Plattformen rechnen häufig ein Abo mit mehreren Bausteinen ab, Gutscheinanbieter finanzieren sich oft über Provisionen der Händler.
Viele Anbieter verlangen eine einmalige Einrichtungsgebühr und danach eine monatliche Gebühr pro aktiver Karte. Hinzu kommen je nach Modell Gebühren pro Aufladung, für den Kartenversand, für Ersatzkarten bei Verlust und für Zusatzfunktionen wie Schnittstellen zur Lohnabrechnung. Für kleine Teams fallen Mindestgebühren stärker ins Gewicht.
Benefit-Plattformen kalkulieren meist nach Mitarbeitern und gebuchten Bausteinen, etwa Sachbezug, Essenszuschuss, Mobilität oder Internetpauschale. City- und Regionalkarten sowie Multi-Gutscheinkarten sind für Arbeitgeber teils gebührenfrei oder günstig, weil die Händler eine Provision tragen. Viele Preise nennen Anbieter nur auf Anfrage.
Rechnen Sie die Kosten pro Mitarbeiter und Jahr und setzen Sie sie ins Verhältnis zur Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben. Prüfen Sie außerdem Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und die Regelung für Restguthaben, bevor Sie unterschreiben.
Häufig über Provisionen der Händler finanziert. Für Arbeitgeber günstig, die Akzeptanz bleibt aber auf eine Stadt oder Region begrenzt.
Für Sachbezug oder Aufmerksamkeiten zu Anlässen. Gebühren für Versand oder Personalisierung können zusätzlich anfallen.
Monatliche Kartengebühr, dazu teils Einrichtung und Aufladegebühren. Mindestgebühren fallen bei kleinen Teams stärker ins Gewicht.
Automatische Aufladung, Exporte oder Schnittstellen für das Lohnprogramm und erweiterte Verwaltung, oft gegen Aufpreis.
Die Kosten für eine Sachbezugskarte richten sich nach Zahl der Mitarbeiter, Gebührenmodell, Häufigkeit der Aufladung, Zusatzbausteinen und Anbindung an die Lohnabrechnung. Regionalkarten und Gutscheinkarten finanzieren sich teils über Provisionen der Händler, Sachbezugskarten und Benefit-Plattformen rechnen meist pro Karte oder Mitarbeiter ab. Betrachten Sie deshalb nicht nur die Kartengebühr, sondern die Summe pro Mitarbeiter und Jahr samt Aufladung, Ersatzkarten und Vertragslaufzeit.
1 Was passiert, wenn der monatliche Sachbezug die Freigrenze nur um einen Cent überschreitet? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
2 Was bedeutet das Zusätzlichkeitserfordernis beim Sachbezug? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
3 Welche Karte erfüllt typischerweise die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes für einen Sachbezug? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
4 Warum sollten Sie das Guthaben nicht für mehrere Monate im Voraus aufladen? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
5 Bis zu welchem Wert gilt ein Sachgeschenk zu einem persönlichen Anlass nach Rechtsstand 2026 als steuerfreie Aufmerksamkeit? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Glossar: Begriffe rund um Sachbezugskarten
Die wichtigsten Begriffe rund um Sachbezug, Freigrenze, Akzeptanz und Lohnabrechnung, kompakt und anbieterneutral erklärt.
- Sachbezugskarte
Prepaid-Karte mit begrenzter Akzeptanz, auf die der Arbeitgeber monatlich ein Guthaben lädt. Innerhalb der Freigrenze bleibt es in Deutschland steuer- und beitragsfrei.
- Sachbezug
Arbeitslohn, der nicht in Geld, sondern als Ware, Dienstleistung oder zweckgebundenes Guthaben gewährt wird.
- 50-Euro-Freigrenze
Monatliche Grenze für steuerfreie Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, Rechtsstand 2026. Bei Überschreitung ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
- Freigrenze
Grenze, bis zu der eine Leistung steuerfrei bleibt. Anders als beim Freibetrag wird bei Überschreitung der gesamte Betrag steuerpflichtig.
- Zusätzlichkeitserfordernis
Voraussetzung, dass eine steuerbegünstigte Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und keinen Lohn ersetzt.
- Gehaltsumwandlung
Umwandlung eines Teils des vereinbarten Bruttolohns in eine andere Leistung. Beim monatlichen Sachbezug führt sie zum Verlust der Steuerfreiheit.
- Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Gesetz zur Aufsicht über Zahlungsdienste. Die Ausnahme in § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG beschreibt Karten mit begrenztem Netz oder begrenzter Warenauswahl.
- Begrenztes Netz
Kreis von Akzeptanzstellen, der räumlich oder vertraglich eingeschränkt ist, etwa auf eine Stadt, eine Region oder eine Ladenkette.
- Begrenzte Warenauswahl
Einschränkung einer Karte auf bestimmte Waren- oder Dienstleistungskategorien, unabhängig von der Zahl der Händler.
- BMF-Schreiben vom 15.03.2022
Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums zur Abgrenzung von Geldleistung und Sachbezug bei Gutscheinen und Geldkarten.
- Aufmerksamkeit
Sachgeschenk zu einem persönlichen Anlass wie Geburtstag oder Hochzeit, nach Rechtsstand 2026 bis 60 Euro je Anlass steuerfrei.
- Essenszuschuss
Zuschuss des Arbeitgebers zu Mahlzeiten an Arbeitstagen, bewertet mit dem amtlichen Sachbezugswert und begünstigt nach den jährlich angepassten Werten.
- Stadtgutschein
Gutschein oder Karte, die nur bei teilnehmenden Händlern einer Stadt oder Region gilt und deshalb als begrenztes Netz einen Sachbezug darstellen kann.
- Benefit-Plattform
Lösung, die mehrere Mitarbeiterleistungen wie Sachbezug, Essenszuschuss, Mobilität oder Internetpauschale in einem Portal und oft mit einer Karte bündelt.
- Lohnsteuer-Anrufungsauskunft
Verbindliche Auskunft des Betriebsstättenfinanzamts nach § 42e EStG, mit der Arbeitgeber die lohnsteuerliche Behandlung einer Leistung vorab klären können.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um Sachbezugskarten, den 50-Euro-Sachbezug und die Einführung im Unternehmen, kurz und anbieterneutral beantwortet. Die Hinweise zu Steuern und Sozialversicherung geben den allgemeinen Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen weder Steuer- noch Rechtsberatung. Gebühren, Akzeptanzstellen und Funktionen ändern sich, prüfen Sie den aktuellen Stand direkt beim Anbieter.
Was ist eine Sachbezugskarte?
Eine Sachbezugskarte ist eine Prepaid-Karte, auf die der Arbeitgeber monatlich ein Guthaben lädt, das Mitarbeiter bei bestimmten Händlern oder für bestimmte Waren einsetzen. Innerhalb der Freigrenze von 50 Euro im Monat bleibt das Guthaben in Deutschland nach Rechtsstand 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Karte die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllt und zusätzlich zum Lohn gewährt wird. Der Text ersetzt keine Steuerberatung.
Wie viel darf ich steuerfrei auf die Karte laden?
Nach Rechtsstand 2026 bis 50 Euro im Monat je Mitarbeiter. Die Grenze ist eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und beitragspflichtig. Andere Sachbezüge im selben Monat, etwa Gutscheine oder vergünstigte Waren, zählen mit. Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro gehören nicht dazu. Klären Sie Einzelfälle mit Ihrer Steuerberatung.
Wo kann man die Sachbezugskarte einsetzen?
Das hängt von der Art der Karte ab. Regionalkarten gelten nur bei teilnehmenden Händlern einer Stadt oder Region, bundesweite Karten bei ausgewählten Kategorien wie Lebensmittel, Drogerie oder Tankstelle. Manche Karten lassen sich auch online nutzen. Die genaue Liste der Akzeptanzstellen finden Sie beim Anbieter, meist auch in der Mitarbeiter-App.
Was kostet eine Sachbezugskarte für den Arbeitgeber?
Die Kosten hängen vom Gebührenmodell und der Zahl der Mitarbeiter ab. Üblich sind eine Einrichtungsgebühr, eine monatliche Gebühr pro Karte, Gebühren für Aufladung, Versand und Ersatzkarten. Benefit-Plattformen rechnen häufig ein Abo nach Mitarbeitern und Bausteinen ab, Regional- und Gutscheinkarten finanzieren sich teils über Händlerprovisionen. Vergleichen Sie die Summe pro Mitarbeiter und Jahr.
Darf der Mitarbeiter mit der Karte Bargeld abheben?
Nein, eine Barauszahlung ist bei einer Sachbezugskarte ausgeschlossen. Karten mit Bargeldfunktion, Rücktausch in Geld oder unbegrenzter Nutzung wie eine Kreditkarte gelten als Geldleistung und sind damit nicht als Sachbezug steuerfrei. Achten Sie darauf, dass der Anbieter die Begrenzung technisch umsetzt und dokumentiert.
Was passiert mit nicht genutztem Guthaben?
Nicht genutztes Guthaben bleibt in der Regel auf der Karte und kann später ausgegeben werden. Die Steuerfreiheit richtet sich nach dem Monat der Aufladung, nicht nach dem Monat der Nutzung. Wie lange das Guthaben gültig ist und was bei Austritt oder Kündigung des Vertrags geschieht, regeln die Bedingungen des Anbieters. Klären Sie diese Punkte vor dem Abschluss.
Gilt die Sachbezugskarte auch für Minijobber?
Ja, auch Minijobber können nach Rechtsstand 2026 eine Sachbezugskarte erhalten. Bleibt der Sachbezug innerhalb der Freigrenze und wird er zusätzlich zum Lohn gewährt, ist er steuer- und beitragsfrei und zählt nicht zum Entgelt für die Minijob-Grenze. Prüfen Sie die Gestaltung mit Ihrer Steuerberatung, damit der Minijob-Status nicht gefährdet wird.
Sachbezugskarte oder Gutschein: Was ist besser?
Beides kann steuerfrei sein, wenn die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllt sind. Eine Karte lässt sich monatlich automatisch aufladen und eignet sich für den laufenden Sachbezug. Einzelne Gutscheine passen eher zu Aufmerksamkeiten oder gelegentlichen Extras, verursachen bei monatlicher Ausgabe aber mehr Aufwand. Entscheidend sind Akzeptanz, Verwaltung und Kosten.
Wie wird die Sachbezugskarte in der Lohnabrechnung gebucht?
Der steuerfreie Sachbezug wird im Lohnkonto des Mitarbeiters für den Monat der Aufladung aufgezeichnet. Viele Anbieter liefern dafür Exporte oder Schnittstellen zum Lohnprogramm. Wichtig ist, dass alle Sachbezüge des Monats gemeinsam betrachtet werden, damit die Freigrenze eingehalten wird. Die konkrete Buchung stimmen Sie mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung ab.
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