Sachbezugskarten Vergleich 2026
Das sind die besten 36 Anbieter.

Markus Seyfferth Michael Dobler
Markus Seyfferth
& Michael Dobler
12 Min. Lesezeit
4,7 (104) Bewerten
Alle Angaben verifiziert Monatlich aktualisiert Von Fachredakteuren kuratiert Fokus DACH-Markt
Eine Kreditkarte mit orangem Geschenkband und Schleife, versehen mit einem Etikett "Jeden Monat neu"

Ein kleines Extra jeden Monat, ohne dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge davon abgehen: Genau dafür setzen immer mehr Arbeitgeber eine Sachbezugskarte ein. Das Angebot reicht von Prepaid-Karten im Mastercard- oder Visa-Netz mit begrenzter Akzeptanz über City- und Regionalkarten, Benefit-Plattformen mit Karte und digitale Essensmarken bis zu Multi-Gutscheinkarten, Mobilitätsbudgets und Essenskarten in Österreich und der Schweiz. Wir haben 36 Anbieter geprüft. Der Ratgeber erklärt, wann der 50-Euro-Sachbezug steuerfrei bleibt, welche Rolle Zusätzlichkeit und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes spielen, worauf Sie bei Akzeptanz, Gebühren und Lohnabrechnung achten sollten und mit welchen Kosten Sie rechnen. So finden Sie die Mitarbeiterkarte, die zu Ihrem Unternehmen passt. Die steuerlichen Hinweise geben den allgemeinen Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine Steuerberatung.


Sachbezugskarten im Vergleich: Empfohlene Anbieter

NettoBooster

Sitz bei Berlin Benefit-App Free-Tarif für 0 Euro

Benefit-Plattform mit App für Arbeitgeber in Deutschland, Marke der Benefits Cloud GmbH in Neuenhagen bei Berlin. Monatlicher 50-Euro-Sachbezug mit über 100 Gutscheinpartnern, optional als regionale Guthabenkarte, dazu Essenszuschuss und Internetpauschale. Tarif Free kostenlos, Basic ab 1 Euro je Mitarbeiter.

NettoBooster ist eine Marke der Benefits Cloud GmbH mit Sitz in Neuenhagen bei Berlin. Die Plattform bündelt Mitarbeiterbenefits für Arbeitgeber in einer App und versteht sich als anbieterneutral: Benefits und Anbieter können ergänzt oder gewechselt werden, ohne dass die Plattform neu aufgesetzt werden muss. Dazu gehören über 12 Mitarbeiterbenefits, eine Benefit-App für Mitarbeitende und eine Schnittstelle zur Lohnabrechnung.

Der Sachbezug von monatlich 50 Euro wird mit mehr als 100 Gutscheinpartnern umgesetzt und ist optional als regionale Guthabenkarte verfügbar. Dazu kommen Essenszuschuss, Mobilitätszuschuss, Internetpauschale (50 Euro monatlich, pauschal versteuert), Kita-Zuschuss sowie Aufmerksamkeiten mit 60 Euro und Sachprämien bis 10.000 Euro pro Jahr. Der Essenszuschuss ist mit oder ohne Anbindung an die Lohnabrechnung umsetzbar. Arbeitgeber behalten den Überblick über Nutzung und Akzeptanz.

Der Tarif Free kostet 0 Euro für maximal 5 Mitarbeitende und enthält sieben Gutschein-Benefits. Basic kostet 1 Euro monatlich pro Mitarbeiter für beliebig viele Mitarbeitende und ergänzt die Integration von Guthabenkarten, weiteren Anbietern und CSV-Exporte. Premium mit 2,50 Euro und Power mit 5 Euro monatlich pro Mitarbeiter sind als Coming soon angekündigt, die Lohnschnittstelle gehört zu Premium.

Das spricht für NettoBooster
50-Euro-Sachbezug
Monatlicher Sachbezug mit mehr als 100 Gutscheinpartnern für das gesamte Team.
Regionale Guthabenkarte
Der Sachbezug ist optional als regionale Guthabenkarte buchbar, je nach Bedarf.
Über 12 Benefits
Essenszuschuss, Internet, Kita, Mobilität und Sachprämien lassen sich frei kombinieren.
Free ab 0 Euro
Free gilt für bis zu 5 Mitarbeitende, Basic kostet 1 Euro je Mitarbeiter und Monat.
Anbieterneutrale Plattform
Anbieter lassen sich wechseln oder ergänzen, ohne die Plattform neu aufzusetzen.
CSV-Export und Lohnschnittstelle
Basic liefert CSV-Exporte, die Lohnschnittstelle ist in Premium vorgesehen.

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Was ist eine Sachbezugskarte, und für wen lohnt sie sich?

Eine Kreditkarte mit orangem Geschenkband und Schleife, versehen mit einem Etikett "Jeden Monat neu"
Jeden Monat ein Guthaben, steuerfrei innerhalb der Freigrenze: So funktioniert die Sachbezugskarte für Arbeitgeber.

Eine Sachbezugskarte ist eine Prepaid-Karte, auf die Sie als Arbeitgeber jeden Monat ein Guthaben laden. Bleibt die Aufladung innerhalb der Freigrenze von 50 Euro und erfüllt die Karte die gesetzlichen Vorgaben, ist das Guthaben in Deutschland nach Rechtsstand 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei.

Grundlage ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Sachbezüge bis 50 Euro im Monat bleiben steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des Bruttolohns in Guthaben getauscht wird, erfüllt dieses Zusätzlichkeitserfordernis nicht. Steuerfreie Sachbezüge sind in der Regel auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Damit eine Karte als Sachbezug und nicht als Geldleistung gilt, muss sie die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG und dem BMF-Schreiben vom 15. März 2022 zählen dazu Karten, die nur in einem begrenzten Netz von Akzeptanzstellen, etwa einer Stadt oder Region, oder nur für eine begrenzte Auswahl von Waren und Dienstleistungen einsetzbar sind. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, ebenso eine Nutzung wie eine frei einsetzbare Kreditkarte.

Für kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich die Karte, wenn Sie Mitarbeitern regelmäßig ein netto spürbares Extra geben wollen, ohne die Lohnkosten im gleichen Maß zu erhöhen. Mit Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro, einem Essenszuschuss oder weiteren Bausteinen einer Benefit-Plattform lässt sich das Angebot ausbauen. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, vor allem für Essensgutscheine. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung oder über eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt.

Der 6-Punkte-Test: Lohnt sich eine Sachbezugskarte für Ihr Unternehmen?
  • Sie wollen Mitarbeitern regelmäßig ein Extra geben: Ein monatliches Guthaben soll netto ankommen, ohne die Lohnkosten im gleichen Maß zu erhöhen.
  • Die Leistung kommt zusätzlich zum Lohn: Das Guthaben ersetzt keinen bisherigen Lohnbestandteil, sondern wird zusätzlich gewährt.
  • Andere Sachbezüge sind überschaubar: Sie wissen, welche Gutscheine oder Vergünstigungen bereits gewährt werden, und können die Freigrenze einhalten.
  • Akzeptanz passt zum Alltag Ihrer Mitarbeiter: Ihre Mitarbeiter kaufen dort ein, wo die Karte gilt, regional, bundesweit oder online.
  • Lohnabrechnung lässt sich anbinden: Aufladung und Dokumentation lassen sich mit dem Lohnlauf oder der externen Lohnbuchhaltung verbinden.
  • Weitere Benefits sind geplant: Essenszuschuss, Mobilität oder Aufmerksamkeiten zu Anlässen sollen später dazukommen.

Treffen drei oder mehr Punkte zu, lohnt sich ein genauer Blick auf Sachbezugskarten und Benefit-Plattformen. Bei weniger Punkten genügen oft einzelne Gutscheine oder Aufmerksamkeiten zu Anlässen. Die Hinweise geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine Steuerberatung.

Typische Probleme mit Sachbezugskarten

Oranges Sparschwein mit Schloss und Notizblock, auf dem "50,01 Euro" geschrieben steht
Überschrittene Freigrenze, kleine Akzeptanz und versteckte Gebühren: Die typischen Probleme zeigen sich erst im laufenden Betrieb.

Die meisten Schwierigkeiten entstehen nicht bei der Bestellung, sondern im laufenden Betrieb: Die Freigrenze wird unbemerkt überschritten, die Karte wird im Alltag kaum akzeptiert oder die Gebühren fallen höher aus als gedacht.

Am häufigsten unterschätzt wird die Freigrenze. Die 50 Euro sind eine Freigrenze und kein Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und beitragspflichtig. Dabei zählen andere Sachbezüge im selben Monat mit, etwa ein Tankgutschein, ein vergünstigtes Firmenticket oder ein Gutschein zum Firmenjubiläum. Wer diese Leistungen nicht zusammenführt, merkt die Überschreitung oft erst bei der Lohnsteuer-Außenprüfung.

Ein zweites Problem ist die Akzeptanz. Regionale Karten gelten nur in einer Stadt oder einem Landkreis, Karten mit begrenzter Warenauswahl schließen bestimmte Händler oder Kategorien aus. Für Mitarbeiter, die außerhalb wohnen oder viel online einkaufen, wirkt das Extra dann wenig attraktiv. Hinzu kommen Gebühren pro Karte, pro Aufladung und für Ersatzkarten, die in der Summe deutlich über dem Grundpreis liegen können.

Ernst zu nehmen sind außerdem verfallendes Guthaben und offene Fragen beim Austritt, eine manuelle Übergabe an die Lohnabrechnung, Datenschutzfragen bei Mitarbeiter-Apps und die Verwechslung mit Bargeldersatz. Eine Karte, die Barabhebungen oder eine unbegrenzte Nutzung zulässt, verliert den Status als Sachbezug.

Freigrenze unbemerkt überschritten

Andere Sachbezüge im selben Monat zählen mit, schon ein Cent zu viel macht den gesamten Betrag steuerpflichtig.

Akzeptanz zu klein

Die Karte gilt nur in einer Region oder für wenige Kategorien, Mitarbeiter nutzen sie kaum.

Gebühren unterschätzt

Kartengebühr, Aufladung, Versand und Ersatzkarten summieren sich über das Jahr deutlich.

Guthaben verfällt oder bleibt liegen

Unklare Regeln zu Laufzeit, Restguthaben und Austritt sorgen für Ärger und Nacharbeit.

Lohnabrechnung manuell

Aufladungen werden von Hand übertragen, Fehler und doppelte Arbeit sind die Folge.

Datenschutz und App-Zwang

Mitarbeiter müssen eine App nutzen, Serverstandort und Auftragsverarbeitung sind unklar.

Verwechslung mit Bargeldersatz

Karten mit Barabhebung oder unbegrenzter Nutzung gelten als Geldleistung und sind nicht steuerfrei.

Welche Arten von Sachbezugskarten gibt es?

Orange Nylontasche mit Reißverschluss, teilweise geöffnet, mit Landkarten und weißem Etikett sichtbar
Sachbezugskarte, Regionalkarte, Benefit-Plattform, Essensmarke, Gutscheinkarte, Mobilitätsbudget und Karten für Österreich und die Schweiz: Jede Art löst eine andere Aufgabe.

Sachbezugskarten und verwandte Angebote lassen sich in sieben Gruppen einteilen. Sie unterscheiden sich darin, wie die Akzeptanz begrenzt ist, ob weitere Benefits dazugehören und für welches Land sie gedacht sind.

Die klassische Sachbezugskarte ist eine Prepaid-Karte im Mastercard- oder Visa-Netz, deren Akzeptanz auf ein begrenztes Netz oder eine begrenzte Warenauswahl eingeschränkt ist. City- und Regionalkarten gelten nur bei Händlern einer Stadt oder Region und stärken den lokalen Handel. Benefit-Plattformen mit Karte bündeln Sachbezug, Essenszuschuss, Mobilität, Internetpauschale oder Gesundheit in einem Baukasten.

Essenszuschuss-Lösungen arbeiten als digitale Essensmarke, entweder mit Belegupload oder mit Karte, und rechnen den Zuschuss arbeitstäglich ab. Gutschein- und Multi-Gutscheinkarten lassen sich bei vielen Shops einlösen und eignen sich für den monatlichen Sachbezug oder für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen. Mobilitätsbudgets mit Karte decken Fahrten, Tickets oder Sharing-Angebote ab und enthalten teils einen Sachbezugsbaustein.

Die siebte Gruppe bilden Essens- und Benefitkarten für Österreich und die Schweiz, etwa digitale Essensgutscheine oder Freizeitguthaben, die nach den dortigen Regeln behandelt werden. Viele Anbieter decken mehrere Gruppen ab, deshalb nennen wir den Typ in jeder Anbieterkarte.

Sachbezugskarte

Prepaid-Karte im Mastercard- oder Visa-Netz mit begrenzter Akzeptanz, monatlich vom Arbeitgeber aufgeladen.

City- und Regionalkarte

Gilt nur bei teilnehmenden Händlern einer Stadt oder Region und stärkt den lokalen Handel.

Benefit-Plattform mit Karte

Bündelt Sachbezug, Essenszuschuss, Mobilität, Internetpauschale oder Gesundheit in einem Baukasten.

Essenszuschuss und digitale Essensmarke

Arbeitstäglicher Zuschuss zu Mahlzeiten per Karte oder Belegupload, abgerechnet nach Sachbezugswerten.

Gutschein- und Multi-Gutscheinkarte

Einlösbar bei vielen Shops, geeignet für den monatlichen Sachbezug oder Aufmerksamkeiten zu Anlässen.

Mobilitätsbudget mit Karte

Deckt Fahrten, Tickets und Sharing-Angebote ab und enthält teils einen Sachbezugsbaustein.

Essens- und Benefitkarten für Österreich und die Schweiz

Digitale Essensgutscheine und Freizeitguthaben nach den steuerlichen Regeln des jeweiligen Landes.

Bundesweite Sachbezugskarte
Begrenzte Warenauswahl im großen Kartennetz
  • Viele Händler in ganz Deutschland
  • Geeignet für verteilte Teams und Außendienst
  • Bestimmte Kategorien sind ausgeschlossen
  • Meist Gebühren pro Karte und Monat
City- und Regionalkarte
Begrenztes Netz in einer Stadt oder Region
  • Stärkt den lokalen Handel am Standort
  • Für Arbeitgeber teils günstig oder gebührenfrei
  • Wenig attraktiv für Mitarbeiter außerhalb der Region
  • Akzeptanz hängt von teilnehmenden Händlern ab

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Sachbezugskarten, die Ihren Mitarbeitern netto mehr bringen
2026
Ratgeber für Entscheider
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Sachbezugskarten, die Ihren Mitarbeitern netto mehr bringen 2026

Der Leitfaden zu Sachbezugskarten: welche Arten es gibt, wann der monatliche Sachbezug steuerfrei bleibt, welche Rolle Zusätzlichkeit und ZAG-Kriterien spielen, worauf Sie bei Akzeptanz, Gebühren und Lohnabrechnung achten und wie Sie die Karte Schritt für Schritt im Unternehmen einführen.

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Worauf Sie bei der Auswahl einer Sachbezugskarte achten sollten

Quittung unter Lupe mit Itemliste und Gesamtbetrag €124,50, Stempel "Steuerfrei geprüft"
Akzeptanz, ZAG-Konformität, Gebühren und Anbindung an die Lohnabrechnung entscheiden mehr als die Farbe der Karte.

Die beste Sachbezugskarte ist die, die Ihre Mitarbeiter im Alltag gern nutzen, rechtlich sauber aufgestellt ist und sich ohne Mehraufwand in die Lohnabrechnung einfügt. Prüfen Sie Akzeptanz, ZAG-Konformität, Kosten, Aufladung, Mitarbeiter-App, Zusatzbausteine, Datenschutz und Vertrag.

Klären Sie zuerst, wo die Karte akzeptiert wird: bundesweit bei ausgewählten Händlern und Kategorien, nur in Ihrer Region oder online. Fragen Sie, auf welche Ausnahme des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sich der Anbieter stützt, ob er die Konformität dokumentiert und ob eine Anzeige bei der BaFin vorliegt. Ein Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 15. März 2022 allein genügt nicht, die Begrenzung muss technisch umgesetzt sein.

Beim Kostenmodell zählen Einrichtung, Kartengebühr pro Mitarbeiter und Monat, Aufladegebühr, Ersatzkarte und Kosten für Zusatzbausteine. Für den Alltag sind Aufladung und Lohnabrechnung entscheidend: Lässt sich die Aufladung mit dem Lohnlauf verbinden, gibt es Exporte oder Schnittstellen für Ihr Lohnprogramm, und werden die Aufladungen nachvollziehbar dokumentiert?

Prüfen Sie außerdem die Mitarbeiter-App, die Sperr- und Ersatzkartenprozesse, Zusatzbausteine wie Essenszuschuss oder Mobilität, Serverstandort und Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Was mit Restguthaben bei Austritt oder Kündigung des Vertrags passiert, sollte schriftlich geregelt sein.

Akzeptanznetz
Wo können Ihre Mitarbeiter die Karte einsetzen?

Prüfen Sie, ob die Karte bundesweit bei ausgewählten Kategorien, nur regional oder auch online gilt. Angaben zur Zahl der Akzeptanzstellen ändern sich häufig, fragen Sie den aktuellen Stand und die Liste ausgeschlossener Händler ab.

Akzeptanz am eigenen Standort geprüftOnline-Nutzung geklärtAusgeschlossene Kategorien bekannt
Praxistipp: Fragen Sie einige Mitarbeiter, wo sie im Alltag einkaufen, und gleichen Sie das mit der Akzeptanz ab.
Rechtliche Absicherung und ZAG-Konformität
Gilt die Karte sicher als Sachbezug?

Fragen Sie, auf welche Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG sich der Anbieter stützt, wie die Begrenzung technisch umgesetzt ist und ob eine Anzeige bei der BaFin vorliegt. Bargeldfunktion und Rücktausch müssen ausgeschlossen sein.

ZAG-Ausnahme benanntBegrenzung technisch umgesetztKeine Barabhebung möglichDokumentation für die Prüfung vorhanden
Praxistipp: Lassen Sie sich die Unterlagen zur ZAG-Konformität schriftlich geben und legen Sie sie zur Lohnakte.
Kostenmodell
Welche Gebühren fallen wirklich an?

Vergleichen Sie Einrichtung, Kartengebühr pro Mitarbeiter und Monat, Aufladegebühr, Versand, Ersatzkarte und Mindestgebühren. Rechnen Sie die Summe pro Mitarbeiter und Jahr.

Alle Gebührenarten aufgelistetMindestgebühren geprüftKosten pro Mitarbeiter und Jahr berechnet
Praxistipp: Fordern Sie ein Angebot für Ihre genaue Mitarbeiterzahl an, nicht nur die Preisliste.
Aufladung und Lohnabrechnung
Wie viel Handarbeit bleibt jeden Monat?

Prüfen Sie, ob sich die Aufladung automatisieren und mit dem Lohnlauf verbinden lässt, ob Exporte oder Schnittstellen zu Ihrem Lohnprogramm bestehen und wie Aufladungen für das Lohnkonto dokumentiert werden.

Automatische Aufladung möglichExport für die Lohnabrechnung vorhandenDokumentation je Mitarbeiter und Monat
Praxistipp: Binden Sie Ihre Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung schon in die Auswahl ein.
Mitarbeiter-App und Ersatzkarte
Wie einfach ist die Nutzung im Alltag?

Wichtig sind eine verständliche App mit Guthabenanzeige, Akzeptanzsuche und Sperrfunktion, mobiles Bezahlen sowie ein schneller Prozess für Ersatzkarten bei Verlust oder Defekt.

Guthaben jederzeit einsehbarKarte selbst sperrbarErsatzkarte schnell verfügbar
Praxistipp: Testen Sie die App vorab mit zwei oder drei Mitarbeitern.
Zusatzbausteine
Soll die Lösung mitwachsen?

Viele Anbieter ergänzen den Sachbezug um Essenszuschuss, Mobilität, Internetpauschale, Gesundheit oder Aufmerksamkeiten zu Anlässen. Prüfen Sie, welche Bausteine Sie heute und künftig brauchen.

Benötigte Bausteine festgelegtKosten je Baustein bekanntBausteine einzeln kündbar
Praxistipp: Starten Sie mit dem Sachbezug und ergänzen Sie weitere Bausteine erst nach einer Auswertung.
Datenschutz und Hosting
Wo liegen die Daten Ihrer Mitarbeiter?

Klären Sie Serverstandort, Verschlüsselung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO und welche Daten die App erhebt. Prüfen Sie, ob der Betriebsrat bei der Einführung einbezogen werden muss.

Serverstandort benanntAuftragsverarbeitung abgeschlossenDatenerhebung der App bekannt
Praxistipp: Lassen Sie die Datenschutzunterlagen von Ihrem Datenschutzbeauftragten prüfen.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Wie flexibel bleiben Sie?

Prüfen Sie Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Preisanpassungen und die Regelung für Restguthaben bei Austritt von Mitarbeitern oder beim Wechsel des Anbieters.

Mindestlaufzeit und Frist bekanntRestguthaben bei Austritt geregeltWechsel des Anbieters möglich
Praxistipp: Vereinbaren Sie eine kurze Laufzeit für das erste Jahr.
5 Fragen, 2 Minuten

Welche Sachbezugskarte passt zu Ihrem Unternehmen?

Beantworten Sie fünf kurze Fragen. Sie erhalten eine persönliche Übersicht per E-Mail. Unser Vergleich: Wir gleichen Ihre Antworten mit allen 36 recherchierten Anbietern ab, nicht nur mit den empfohlenen Anbietern.

Frage 1 von 5
Wofür möchten Sie eine Sachbezugskarte einsetzen?
Der Einsatzzweck bestimmt, welche Art von Karte oder Plattform infrage kommt.
Monatlicher Sachbezug
Ein steuerfreies Guthaben jeden Monat innerhalb der Freigrenze.
Essenszuschuss
Arbeitstäglicher Zuschuss per Karte oder Belegupload.
Mehrere Benefits bündeln
Sachbezug, Essen, Mobilität und weitere Bausteine auf einer Plattform.
Aufmerksamkeiten zu Anlässen
Gutscheine zu Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum.
Frage 2 von 5
Wie viele Mitarbeiter sollen eine Karte erhalten?
Die Zahl bestimmt Gebührenmodell, Mindestgebühren und Verwaltungsaufwand.
Bis 10 Mitarbeiter
Mindestgebühren und Einrichtungskosten fallen stärker ins Gewicht.
11 bis 50 Mitarbeiter
Anbindung an die Lohnabrechnung wird wichtig.
51 bis 250 Mitarbeiter
Verwaltung, Rechte und Schnittstellen entscheiden über den Aufwand.
Mehr als 250 Mitarbeiter
Mehrere Standorte, Rollen und individuelle Konditionen.
Frage 3 von 5
Wo sollen Ihre Mitarbeiter die Karte einsetzen?
Die Akzeptanz entscheidet, wie gern die Karte genutzt wird.
Bundesweit bei vielen Händlern
Karte mit begrenzter Warenauswahl im großen Kartennetz.
Vor allem in unserer Region
City- oder Regionalkarte, die den lokalen Handel stärkt.
Vor allem beim Online-Einkauf
Multi-Gutscheine für viele Shops.
Auch in Österreich oder der Schweiz
Lösungen nach den dortigen Regeln prüfen.
Frage 4 von 5
Wie soll die Aufladung organisiert werden?
Davon hängt ab, wie viel Verwaltungsaufwand jeden Monat anfällt.
Automatisch mit dem Lohnlauf
Schnittstelle oder Export für das Lohnprogramm.
Über ein Verwaltungsportal
Aufladung per Klick oder als Dauerauftrag.
Über die Steuerberatung
Daten gehen an die externe Lohnbuchhaltung.
Weiß ich noch nicht
Erst klären, wer die Lohnabrechnung führt.
Frage 5 von 5
Was ist Ihnen am wichtigsten?
Ihre Gewichtung hilft, das passende Angebot auszuwählen.
Niedrige Gebühren
Geringe Kosten pro Karte, Aufladung und Ersatzkarte.
Rechtssicherheit
Dokumentierte ZAG-Konformität und saubere Abrechnung.
Große Akzeptanz
Viele Händler und Kategorien für den Alltag.
Wenig Verwaltung
Automatische Aufladung und Anbindung an die Lohnabrechnung.
Fast geschafft
Wohin sollen wir Ihre Übersicht senden?

Sagen Sie uns, wohin wir Ihre persönliche Empfehlung schicken dürfen. Sie kommt in wenigen Minuten per E-Mail.

Vielen Dank, {vorname}

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So führen Sie eine Sachbezugskarte Schritt für Schritt ein

Orangener Wandkalender für Oktober mit Spiralbindung, Münze und Notiz zum Sparen jeden Monatserstern
Budget festlegen, Vertrag anpassen, Anbieter wählen, Karten aktivieren, Aufladung mit dem Lohnlauf verbinden und Nutzung prüfen: So gelingt die Einführung.

Eine Sachbezugskarte bringt nur dann Vorteile, wenn Budget, Vertrag und Lohnabrechnung zusammenpassen. Planen Sie die Einführung in klaren Schritten und binden Sie Ihre Steuerberatung früh ein.

Legen Sie zuerst fest, welche Mitarbeiter einen Anspruch erhalten und wie hoch das monatliche Guthaben sein soll. Prüfen Sie dabei, welche anderen Sachbezüge bereits gewährt werden, damit die Freigrenze nicht überschritten wird. Halten Sie den Anspruch in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag fest und achten Sie darauf, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgt.

Wählen Sie danach einen Anbieter aus und lassen Sie das Konzept von Ihrer Steuerberatung prüfen. Bestellen Sie die Karten, lassen Sie sie von den Mitarbeitern aktivieren und verbinden Sie die monatliche Aufladung mit dem Lohnlauf. Laden Sie das Guthaben Monat für Monat auf und nicht im Voraus für mehrere Monate.

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, wo die Karte gilt, wie die App funktioniert und was bei Verlust zu tun ist. Prüfen Sie nach einigen Monaten, wie viele Karten genutzt werden, wie viel Guthaben liegen bleibt und wie hoch der Verwaltungsaufwand ist. Passen Sie Akzeptanz oder Bausteine an, wenn die Nutzung hinter den Erwartungen bleibt.

1 Woche

Budget und Anspruch festlegen

Sie legen fest, wer eine Karte erhält, wie hoch das monatliche Guthaben ist und welche Sachbezüge bereits bestehen.

Berechtigte Mitarbeiter festlegenBestehende Sachbezüge erfassenMonatliches Budget bestimmen
1
1 bis 2 Wochen

Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarung

Sie halten den Anspruch schriftlich fest und stellen sicher, dass die Leistung zusätzlich zum Lohn erfolgt.

Zusatzvereinbarung entwerfenZusätzlichkeit dokumentierenBetriebsrat einbeziehen, falls vorhanden
2
2 bis 3 Wochen

Anbieter wählen und Steuerberatung einbinden

Sie vergleichen Angebote, prüfen ZAG-Konformität und Gebühren und lassen das Konzept steuerlich prüfen.

Angebote einholenZAG-Unterlagen anfordernKonzept mit der Steuerberatung abstimmen
3
1 bis 2 Wochen

Karten bestellen und aktivieren

Sie bestellen die Karten, die Mitarbeiter aktivieren sie und richten die App ein.

Mitarbeiterdaten übermittelnKarten verteilenAktivierung nachverfolgen
4
monatlich

Aufladung mit dem Lohnlauf verbinden

Sie laden das Guthaben Monat für Monat auf und übergeben die Daten an die Lohnabrechnung.

Automatische Aufladung einrichtenExport für die Lohnabrechnung prüfenKeine Aufladung im Voraus
5
laufend

Mitarbeiter informieren und Nutzung prüfen

Sie erklären Akzeptanz, App und Verlustfall und werten nach einigen Monaten die Nutzung aus.

Infoblatt verteilenNutzung und Restguthaben auswertenRückmeldungen einholen
6
Nutzungsquote der Karten
Anteil der ausgegebenen Karten, die aktiviert sind und regelmäßig genutzt werden
Anteil ungenutzten Guthabens
Guthaben, das auf den Karten liegen bleibt, im Verhältnis zur Summe der Aufladungen
Verwaltungsaufwand pro Monat
Zeit, die HR und Lohnbuchhaltung für Aufladung, Ersatzkarten und Abstimmung benötigen
Zufriedenheit der Mitarbeiter
Rückmeldung der Mitarbeiter zu Akzeptanz, App und Nutzen des Benefits

Häufige Fehler beim 50-Euro-Sachbezug

Orange Kreditkarte mit Pflaster und deutschem Text "Nicht gegen Gehalt tauschen"
Gehaltsumwandlung, überschrittene Freigrenze, Bargeldfunktion und Aufladung im Voraus: Diese Fehler kosten die Steuerfreiheit.

Viele Fehler fallen erst bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung auf. Die meisten lassen sich vermeiden, wenn Sie Zusätzlichkeit, Freigrenze und Kartenfunktionen von Anfang an sauber regeln.

Am folgenreichsten ist eine Gehaltsumwandlung. Wird ein Teil des bisherigen Bruttolohns in Guthaben getauscht, fehlt die Zusätzlichkeit, und die Steuerfreiheit entfällt. Ebenso riskant ist eine Freigrenze, die durch andere Sachbezüge im selben Monat überschritten wird. Auch Karten mit Bargeldfunktion oder ohne wirksame Begrenzung der Akzeptanz gelten als Geldleistung.

Ein weiterer Klassiker ist die Aufladung im Voraus. Wer das Guthaben für mehrere Monate auf einmal lädt, rechnet die Summe einem einzigen Monat zu und überschreitet damit die Freigrenze. Hinzu kommen fehlende Regelungen für ausgeschiedene Mitarbeiter, die ihr Guthaben behalten, und Gebührenmodelle, die niemand verglichen hat.

Zu wenig Information führt dazu, dass Mitarbeiter die Karte nicht aktivieren oder nicht wissen, wo sie gilt. Die Hinweise sind allgemein, geben den Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen keine Steuerberatung. Bei Zweifeln hilft eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt.

1
Gehaltsumwandlung statt zusätzlicher Leistung

Wird bisheriger Bruttolohn in Guthaben getauscht, fehlt die Zusätzlichkeit, und die Steuerfreiheit entfällt.

Das Guthaben ausdrücklich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn vereinbaren und den Lohn nicht kürzen.
2
Freigrenze mit anderen Sachbezügen addiert

Tankgutscheine, Jobtickets oder Gutscheine im selben Monat zählen mit und führen zur Überschreitung.

Alle Sachbezüge je Mitarbeiter und Monat zentral erfassen und die Aufladung entsprechend anpassen.
3
Karte mit Bargeldfunktion

Barabhebung, Rücktausch oder unbegrenzte Nutzung machen aus dem Sachbezug eine Geldleistung.

Nur Karten mit dokumentierter ZAG-Begrenzung und ohne Bargeldfunktion einsetzen.
4
Aufladung im Voraus für mehrere Monate

Die Summe fließt in einem Monat zu und überschreitet die Freigrenze.

Guthaben Monat für Monat aufladen, idealerweise automatisch mit dem Lohnlauf.
5
Keine Regelung für ausgeschiedene Mitarbeiter

Ehemalige behalten Guthaben oder Karten bleiben aktiv, ohne dass jemand das geregelt hat.

Im Vertrag und in der Zusatzvereinbarung festlegen, was mit Karte und Restguthaben beim Austritt geschieht.
6
Gebührenmodell nicht verglichen

Kartengebühr, Aufladung, Versand und Ersatzkarten summieren sich unbemerkt.

Mehrere Angebote einholen und die Kosten pro Mitarbeiter und Jahr vergleichen.
7
Mitarbeiter nicht informiert

Karten werden nicht aktiviert oder kaum genutzt, weil niemand weiß, wo sie gelten.

Bei der Einführung kurz erklären, wo die Karte gilt, wie die App funktioniert und was bei Verlust zu tun ist.

Was kostet eine Sachbezugskarte?

Orange Geldbörse mit Kreditkartensymbol und Text "Gebühr pro Karte?" auf weißem Hintergrund
Einrichtung, Kartengebühr, Aufladung, Ersatzkarte oder Plattform-Abo: Das Gebührenmodell entscheidet über die Kosten pro Mitarbeiter.

Die Kosten setzen sich meist aus Einrichtung, Kartengebühr pro Mitarbeiter und Monat, Aufladegebühren und Kosten für Ersatzkarten zusammen. Benefit-Plattformen rechnen häufig ein Abo mit mehreren Bausteinen ab, Gutscheinanbieter finanzieren sich oft über Provisionen der Händler.

Viele Anbieter verlangen eine einmalige Einrichtungsgebühr und danach eine monatliche Gebühr pro aktiver Karte. Hinzu kommen je nach Modell Gebühren pro Aufladung, für den Kartenversand, für Ersatzkarten bei Verlust und für Zusatzfunktionen wie Schnittstellen zur Lohnabrechnung. Für kleine Teams fallen Mindestgebühren stärker ins Gewicht.

Benefit-Plattformen kalkulieren meist nach Mitarbeitern und gebuchten Bausteinen, etwa Sachbezug, Essenszuschuss, Mobilität oder Internetpauschale. City- und Regionalkarten sowie Multi-Gutscheinkarten sind für Arbeitgeber teils gebührenfrei oder günstig, weil die Händler eine Provision tragen. Viele Preise nennen Anbieter nur auf Anfrage.

Rechnen Sie die Kosten pro Mitarbeiter und Jahr und setzen Sie sie ins Verhältnis zur Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben. Prüfen Sie außerdem Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und die Regelung für Restguthaben, bevor Sie unterschreiben.

Regional- oder Stadtgutschein niedrig teils gebührenfrei

Häufig über Provisionen der Händler finanziert. Für Arbeitgeber günstig, die Akzeptanz bleibt aber auf eine Stadt oder Region begrenzt.

Multi-Gutscheinkarte niedrig meist provisionsbasiert

Für Sachbezug oder Aufmerksamkeiten zu Anlässen. Gebühren für Versand oder Personalisierung können zusätzlich anfallen.

Sachbezugskarte im Basistarif niedrig bis mittel pro Karte und Monat

Monatliche Kartengebühr, dazu teils Einrichtung und Aufladegebühren. Mindestgebühren fallen bei kleinen Teams stärker ins Gewicht.

Sachbezugskarte mit Lohnanbindung mittel pro Karte und Monat

Automatische Aufladung, Exporte oder Schnittstellen für das Lohnprogramm und erweiterte Verwaltung, oft gegen Aufpreis.

Wovon die Kosten abhängen

Die Kosten für eine Sachbezugskarte richten sich nach Zahl der Mitarbeiter, Gebührenmodell, Häufigkeit der Aufladung, Zusatzbausteinen und Anbindung an die Lohnabrechnung. Regionalkarten und Gutscheinkarten finanzieren sich teils über Provisionen der Händler, Sachbezugskarten und Benefit-Plattformen rechnen meist pro Karte oder Mitarbeiter ab. Betrachten Sie deshalb nicht nur die Kartengebühr, sondern die Summe pro Mitarbeiter und Jahr samt Aufladung, Ersatzkarten und Vertragslaufzeit.

Der Dr.-Web-Quizmaster
Wissenstest
Wie gut kennen Sie sich mit Sachbezugskarten aus?
5 Fragen aus dem Artikel. Wählen Sie Ihre Antwort, dann decken Sie die Lösung auf.
1 Was passiert, wenn der monatliche Sachbezug die Freigrenze nur um einen Cent überschreitet? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Wird sie überschritten, ist der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und beitragspflichtig. Andere Sachbezüge im selben Monat zählen mit.
2 Was bedeutet das Zusätzlichkeitserfordernis beim Sachbezug? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. Steuerfrei bleibt der Sachbezug nur, wenn er zusätzlich zum vereinbarten Lohn gezahlt wird. Eine Gehaltsumwandlung, bei der bisheriger Bruttolohn in Guthaben getauscht wird, erfüllt diese Voraussetzung nicht.
3 Welche Karte erfüllt typischerweise die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes für einen Sachbezug? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG und dem BMF-Schreiben vom 15. März 2022 gelten Karten mit begrenztem Netz von Akzeptanzstellen oder begrenzter Warenauswahl als Sachbezug. Bargeldfunktion und unbegrenzte Nutzung führen zu einer Geldleistung.
4 Warum sollten Sie das Guthaben nicht für mehrere Monate im Voraus aufladen? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. Die Freigrenze gilt je Monat. Lädt der Arbeitgeber mehrere Monatsbeträge auf einmal, fließt der gesamte Betrag in einem Monat zu, und die Steuerfreiheit entfällt. Laden Sie deshalb Monat für Monat auf.
5 Bis zu welchem Wert gilt ein Sachgeschenk zu einem persönlichen Anlass nach Rechtsstand 2026 als steuerfreie Aufmerksamkeit? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit bleiben bis 60 Euro je Anlass steuerfrei und zählen nicht auf die monatliche Freigrenze. Geld gehört nicht dazu, Gutscheine nur bei Erfüllung der Sachbezugskriterien.

Glossar: Begriffe rund um Sachbezugskarten

Die wichtigsten Begriffe rund um Sachbezug, Freigrenze, Akzeptanz und Lohnabrechnung, kompakt und anbieterneutral erklärt.

Sachbezugskarte

Prepaid-Karte mit begrenzter Akzeptanz, auf die der Arbeitgeber monatlich ein Guthaben lädt. Innerhalb der Freigrenze bleibt es in Deutschland steuer- und beitragsfrei.

Sachbezug

Arbeitslohn, der nicht in Geld, sondern als Ware, Dienstleistung oder zweckgebundenes Guthaben gewährt wird.

50-Euro-Freigrenze

Monatliche Grenze für steuerfreie Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, Rechtsstand 2026. Bei Überschreitung ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Freigrenze

Grenze, bis zu der eine Leistung steuerfrei bleibt. Anders als beim Freibetrag wird bei Überschreitung der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Zusätzlichkeitserfordernis

Voraussetzung, dass eine steuerbegünstigte Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und keinen Lohn ersetzt.

Gehaltsumwandlung

Umwandlung eines Teils des vereinbarten Bruttolohns in eine andere Leistung. Beim monatlichen Sachbezug führt sie zum Verlust der Steuerfreiheit.

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

Gesetz zur Aufsicht über Zahlungsdienste. Die Ausnahme in § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG beschreibt Karten mit begrenztem Netz oder begrenzter Warenauswahl.

Begrenztes Netz

Kreis von Akzeptanzstellen, der räumlich oder vertraglich eingeschränkt ist, etwa auf eine Stadt, eine Region oder eine Ladenkette.

Begrenzte Warenauswahl

Einschränkung einer Karte auf bestimmte Waren- oder Dienstleistungskategorien, unabhängig von der Zahl der Händler.

BMF-Schreiben vom 15.03.2022

Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums zur Abgrenzung von Geldleistung und Sachbezug bei Gutscheinen und Geldkarten.

Aufmerksamkeit

Sachgeschenk zu einem persönlichen Anlass wie Geburtstag oder Hochzeit, nach Rechtsstand 2026 bis 60 Euro je Anlass steuerfrei.

Essenszuschuss

Zuschuss des Arbeitgebers zu Mahlzeiten an Arbeitstagen, bewertet mit dem amtlichen Sachbezugswert und begünstigt nach den jährlich angepassten Werten.

Stadtgutschein

Gutschein oder Karte, die nur bei teilnehmenden Händlern einer Stadt oder Region gilt und deshalb als begrenztes Netz einen Sachbezug darstellen kann.

Benefit-Plattform

Lösung, die mehrere Mitarbeiterleistungen wie Sachbezug, Essenszuschuss, Mobilität oder Internetpauschale in einem Portal und oft mit einer Karte bündelt.

Lohnsteuer-Anrufungsauskunft

Verbindliche Auskunft des Betriebsstättenfinanzamts nach § 42e EStG, mit der Arbeitgeber die lohnsteuerliche Behandlung einer Leistung vorab klären können.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen rund um Sachbezugskarten, den 50-Euro-Sachbezug und die Einführung im Unternehmen, kurz und anbieterneutral beantwortet. Die Hinweise zu Steuern und Sozialversicherung geben den allgemeinen Rechtsstand 2026 wieder und ersetzen weder Steuer- noch Rechtsberatung. Gebühren, Akzeptanzstellen und Funktionen ändern sich, prüfen Sie den aktuellen Stand direkt beim Anbieter.

Was ist eine Sachbezugskarte?

Eine Sachbezugskarte ist eine Prepaid-Karte, auf die der Arbeitgeber monatlich ein Guthaben lädt, das Mitarbeiter bei bestimmten Händlern oder für bestimmte Waren einsetzen. Innerhalb der Freigrenze von 50 Euro im Monat bleibt das Guthaben in Deutschland nach Rechtsstand 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Karte die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllt und zusätzlich zum Lohn gewährt wird. Der Text ersetzt keine Steuerberatung.

Wie viel darf ich steuerfrei auf die Karte laden?

Nach Rechtsstand 2026 bis 50 Euro im Monat je Mitarbeiter. Die Grenze ist eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der gesamte Sachbezug des Monats steuer- und beitragspflichtig. Andere Sachbezüge im selben Monat, etwa Gutscheine oder vergünstigte Waren, zählen mit. Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro gehören nicht dazu. Klären Sie Einzelfälle mit Ihrer Steuerberatung.

Wo kann man die Sachbezugskarte einsetzen?

Das hängt von der Art der Karte ab. Regionalkarten gelten nur bei teilnehmenden Händlern einer Stadt oder Region, bundesweite Karten bei ausgewählten Kategorien wie Lebensmittel, Drogerie oder Tankstelle. Manche Karten lassen sich auch online nutzen. Die genaue Liste der Akzeptanzstellen finden Sie beim Anbieter, meist auch in der Mitarbeiter-App.

Was kostet eine Sachbezugskarte für den Arbeitgeber?

Die Kosten hängen vom Gebührenmodell und der Zahl der Mitarbeiter ab. Üblich sind eine Einrichtungsgebühr, eine monatliche Gebühr pro Karte, Gebühren für Aufladung, Versand und Ersatzkarten. Benefit-Plattformen rechnen häufig ein Abo nach Mitarbeitern und Bausteinen ab, Regional- und Gutscheinkarten finanzieren sich teils über Händlerprovisionen. Vergleichen Sie die Summe pro Mitarbeiter und Jahr.

Darf der Mitarbeiter mit der Karte Bargeld abheben?

Nein, eine Barauszahlung ist bei einer Sachbezugskarte ausgeschlossen. Karten mit Bargeldfunktion, Rücktausch in Geld oder unbegrenzter Nutzung wie eine Kreditkarte gelten als Geldleistung und sind damit nicht als Sachbezug steuerfrei. Achten Sie darauf, dass der Anbieter die Begrenzung technisch umsetzt und dokumentiert.

Was passiert mit nicht genutztem Guthaben?

Nicht genutztes Guthaben bleibt in der Regel auf der Karte und kann später ausgegeben werden. Die Steuerfreiheit richtet sich nach dem Monat der Aufladung, nicht nach dem Monat der Nutzung. Wie lange das Guthaben gültig ist und was bei Austritt oder Kündigung des Vertrags geschieht, regeln die Bedingungen des Anbieters. Klären Sie diese Punkte vor dem Abschluss.

Gilt die Sachbezugskarte auch für Minijobber?

Ja, auch Minijobber können nach Rechtsstand 2026 eine Sachbezugskarte erhalten. Bleibt der Sachbezug innerhalb der Freigrenze und wird er zusätzlich zum Lohn gewährt, ist er steuer- und beitragsfrei und zählt nicht zum Entgelt für die Minijob-Grenze. Prüfen Sie die Gestaltung mit Ihrer Steuerberatung, damit der Minijob-Status nicht gefährdet wird.

Sachbezugskarte oder Gutschein: Was ist besser?

Beides kann steuerfrei sein, wenn die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllt sind. Eine Karte lässt sich monatlich automatisch aufladen und eignet sich für den laufenden Sachbezug. Einzelne Gutscheine passen eher zu Aufmerksamkeiten oder gelegentlichen Extras, verursachen bei monatlicher Ausgabe aber mehr Aufwand. Entscheidend sind Akzeptanz, Verwaltung und Kosten.

Wie wird die Sachbezugskarte in der Lohnabrechnung gebucht?

Der steuerfreie Sachbezug wird im Lohnkonto des Mitarbeiters für den Monat der Aufladung aufgezeichnet. Viele Anbieter liefern dafür Exporte oder Schnittstellen zum Lohnprogramm. Wichtig ist, dass alle Sachbezüge des Monats gemeinsam betrachtet werden, damit die Freigrenze eingehalten wird. Die konkrete Buchung stimmen Sie mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung ab.

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Michael Dobler & Markus Seyfferth
Autoren
Michael Dobler und Markus Seyfferth bilden das Autorenduo hinter den Vergleichen von Dr. Web. Anbietervergleiche sind ihre Spezialität und entstehen grundsätzlich gemeinsam: Praxiswissen aus über drei Jahrzehnten Web trifft auf den strategischen Rundum-Blick eines Chefredakteurs, damit Entscheider ohne Umwege die beste Wahl für ihr Business treffen.
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