Markenanmeldung Vergleich
2026
Das sind die besten 32 Anbieter.
Der Name steht, das Logo ist fertig, die Domain gesichert. Dann kommt Post von einer Kanzlei: Ein älteres Unternehmen hält eine ähnliche Marke und verlangt, dass Sie Ihren Namen aufgeben. Mit einer durchdachten Markenanmeldung vermeiden Sie genau dieses Szenario. Kanzleien und Online-Markenservices übernehmen Recherche, Klassenwahl und Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim EUIPO, beim Österreichischen Patentamt oder beim Schweizer IGE, oft zum Festpreis. Wir haben 32 Anbieter für den DACH-Raum geprüft und zeigen, worauf Sie bei Recherche, Schutzgebiet, Leistungsumfang und Kosten achten sollten.
Online-Markenservice der Patentanwaltskanzlei Wickord Buser Patentanwälte (Paderborn): Anmeldung beim DPMA, EUIPO und der WIPO. Deutsche Marke im Paket Basis ab 149 € netto, Plus ab 249 €, Premium ab 539 €, jeweils zzgl. 290 € DPMA-Amtsgebühren (bis 3 Klassen); Bestellung per Konfigurator.
markenprofi24.de
markenprofi24 ist der Online-Markenservice der Patentanwaltskanzlei Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB mit Sitz in Paderborn. Die vertretungsberechtigten Gesellschafter Dr.-Ing. Wiro Wickord und Sven Buser, M. Sc. sind Patentanwälte und European Trademark and Design Attorneys.
Angeboten werden Anmeldungen beim DPMA, beim EUIPO und bei der WIPO für Wort-, Bild- und Wort-/Bildmarken. Dazu kommen die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, die Markenüberwachung und die Amazon Brand Registry. Die Pakete unterscheiden sich im Recherche-Umfang: Basis ohne Recherche, Plus mit Identitätsrecherche und Premium mit Ähnlichkeitsrecherche.
Die deutsche Marke kostet im Paket Basis ab 149 €, Plus ab 249 € und Premium ab 539 €, jeweils zzgl. 290 € DPMA-Amtsgebühren für bis zu drei Klassen. Die EU-Marke kostet Basis ab 279 €, Plus ab 479 € und Premium ab 1.069 €, zzgl. 850 € EUIPO-Amtsgebühren für eine Klasse. Das Anwaltshonorar ist netto ausgewiesen; jede weitere Klasse kostet 50 € netto (DE) beziehungsweise 100 € netto (EU). Die Bestellung läuft online per Konfigurator, die Einreichung erfolgt erst nach Freigabe. Bei Online-Zahlung folgt binnen 48 Stunden ein Anmeldungsentwurf zur Freigabe oder eine erste Rückmeldung, ohne Aufpreis.
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Was ist eine Markenanmeldung?

Eine Markenanmeldung ist der Antrag beim Markenamt, ein Zeichen als Marke in das Register einzutragen. Mit der Eintragung erhalten Sie das alleinige Recht, die Marke für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen zu nutzen.
Geschützt werden können Namen, Logos, Slogans und weitere Zeichen, die Ihre Angebote von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Zuständig sind je nach Schutzgebiet das Deutsche Patent- und Markenamt, das Österreichische Patentamt, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in der Schweiz oder das EUIPO für die ganze Europäische Union. Über die WIPO lässt sich eine bestehende Marke auf weitere Länder erstrecken.
Zur Anmeldung gehören die Darstellung der Marke, die Angaben zum Inhaber und ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, eingeteilt in die Klassen der Nizza-Klassifikation. Das Amt prüft, ob die Marke unterscheidungskräftig ist und nicht nur beschreibt, was Sie anbieten. Ältere Marken Dritter prüft es dagegen in der Regel nicht von sich aus.
Selbst anmelden ist erlaubt und über die Online-Portale der Ämter möglich. Viele Unternehmen beauftragen trotzdem eine Kanzlei oder einen Online-Markenservice. Rechtsanwälte, Patentanwälte und spezialisierte Plattformen übernehmen Recherche, Klassenwahl, Formulierung des Verzeichnisses und die Kommunikation mit dem Amt, häufig zu festen Paketpreisen.
- Name im Einsatz: Ihr Firmen- oder Produktname steht schon auf Website, Rechnungen oder Verpackungen.
- Logo fertig: Sie haben in ein Logo oder Corporate Design investiert.
- Marktstart geplant: Ein neues Produkt oder eine neue Marke geht in den nächsten Monaten an den Start.
- Online-Handel: Sie verkaufen über Marktplätze, die für Markenschutzprogramme eine eingetragene Marke verlangen.
- Wachstum im Ausland: Sie planen, in weiteren Ländern der EU oder in der Schweiz tätig zu werden.
- Investoren oder Verkauf: Gespräche mit Investoren, Partnern oder Käufern stehen an.
- Nachahmer gesichtet: Sie haben bereits ähnliche Namen oder Logos bei anderen Anbietern entdeckt.
Treffen drei oder mehr Punkte zu, sollten Sie die Markenanmeldung nicht aufschieben. Prüfen Sie den Namen vorher mit einer Recherche, damit die Anmeldung nicht am Widerspruch einer älteren Marke scheitert.
Welche Probleme löst eine Markenanmeldung?

Eine Markenanmeldung schützt Sie vor Nachahmern, vor teuren Namenskonflikten und vor dem Verlust Ihrer Investitionen in Name, Logo und Bekanntheit.
Ohne eingetragene Marke stehen Sie im Streitfall schwach da. Wer denselben oder einen ähnlichen Namen früher anmeldet, kann Ihnen die Nutzung untersagen, selbst wenn Sie ihn schon länger verwenden. Die Folgen reichen von Abmahnkosten über neue Verpackungen und Websites bis zur Umbenennung des ganzen Unternehmens.
Umgekehrt gibt Ihnen die Eintragung ein Werkzeug gegen Nachahmer. Mit einer registrierten Marke gehen Sie gegen Trittbrettfahrer, Fälschungen und verwechselbare Namen vor. Online-Marktplätze und Plattformen verlangen für ihre Markenschutzprogramme häufig eine eingetragene Marke.
Hinzu kommt der wirtschaftliche Wert. Eine eingetragene Marke lässt sich lizenzieren, verkaufen und als Vermögenswert bilanzieren. Für Investoren und Käufer ist sie ein Zeichen, dass Name und Produkt rechtlich abgesichert sind. Eine fachkundige Anmeldung sorgt dafür, dass der Schutz genau dort greift, wo Ihr Geschäft stattfindet.
Ohne eingetragene Marke fehlt die Grundlage, gegen ähnliche Namen und Logos vorzugehen.
Wer eine ältere Marke verletzt, trägt Anwaltskosten und oft Schadensersatz.
Ein Namenskonflikt nach dem Marktstart kostet Verpackungen, Website und Bekanntheit.
Das Markenamt prüft ältere Marken Dritter nicht von sich aus.
Eine deutsche Marke schützt nicht in Österreich, der Schweiz oder der übrigen EU.
Unpassend gewählte Klassen lassen Lücken im Schutz oder treiben die Kosten.
Ohne Eintragung lässt sich eine Marke kaum lizenzieren, verkaufen oder bewerten.
Welche Arten der Markenanmeldung gibt es?

Markenanmeldungen unterscheiden sich nach Markenform und Schutzgebiet. Die häufigsten Formen sind Wortmarke, Bildmarke und Wort-/Bildmarke, die wichtigsten Schutzgebiete nationale Marken, die Unionsmarke und die internationale Registrierung.
Die Wortmarke schützt den Namen selbst, unabhängig von Schriftart und Farbe, und bietet damit meist den breitesten Schutz. Die Bildmarke schützt ein grafisches Zeichen ohne Text, die Wort-/Bildmarke die Kombination aus Schriftzug und Gestaltung. Daneben gibt es Formmarken, Farbmarken, Klangmarken und weitere Sonderformen.
Beim Schutzgebiet haben Sie die Wahl zwischen nationalen Marken in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, der Unionsmarke für alle EU-Mitgliedstaaten und der internationalen Registrierung über das Madrider System der WIPO. Die IR-Marke baut auf einer bestehenden Basismarke auf und erstreckt deren Schutz auf ausgewählte Länder.
Auch die Anbieter unterscheiden sich. Online-Markenservices führen Sie per Formular durch die Anmeldung und lassen sie anwaltlich prüfen. Festpreis-Kanzleien bündeln Recherche, Klassenwahl und Anmeldung in Paketen. Klassische Kanzleien für gewerblichen Rechtsschutz und Patentanwaltskanzleien begleiten zusätzlich Strategie, Portfolio, Überwachung und Streitfälle.
Schützt den Namen unabhängig von Schrift und Gestaltung und bietet meist den breitesten Schutz.
Schützt ein grafisches Zeichen oder Symbol ohne Wortbestandteil.
Schützt die Kombination aus Schriftzug und Gestaltung, etwa ein Logo mit Namen.
Anmeldung beim DPMA, beim Österreichischen Patentamt oder beim IGE für ein einzelnes Land.
Anmeldung beim EUIPO mit einheitlichem Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten.
Internationale Registrierung über die WIPO auf Basis einer bestehenden Marke.
Form-, Farb-, Klang- oder Positionsmarken für besondere Kennzeichen.
- Nur Amtsgebühren
- Keine Recherche älterer Marken
- Verzeichnis in Eigenregie
- Konflikte erst nach der Anmeldung sichtbar
- Honorar zusätzlich zur Amtsgebühr
- Recherche vor der Anmeldung
- Verzeichnis fachkundig formuliert
- Hilfe bei Beanstandung und Widerspruch
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Wie wählt man den passenden Anbieter für die Markenanmeldung aus?

Den passenden Anbieter wählen Sie nach Schutzgebiet, Recherche-Tiefe und Betreuungsumfang aus. Erst danach entscheiden Preis, Geschwindigkeit und Zusatzleistungen wie Markenüberwachung zwischen ähnlichen Angeboten.
Klären Sie zuerst, wo Ihre Marke gelten soll. Nicht jeder Anbieter meldet bei allen Ämtern an, und für die Schweiz oder internationale Registrierungen braucht es Erfahrung mit den jeweiligen Verfahren. Prüfen Sie außerdem, wer die Anmeldung verantwortet: ein Rechtsanwalt, ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ein Patentanwalt oder eine Plattform mit Partnerkanzlei.
Danach zählt die Recherche. Eine reine Identitätsrecherche findet nur gleichlautende Marken, eine Ähnlichkeitsrecherche auch verwechselbare Zeichen und Firmennamen. Fragen Sie, welche Register durchsucht werden und ob das Ergebnis mit einer Einschätzung des Risikos kommt. Ebenso wichtig ist ein sauber formuliertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
Zuletzt vergleichen Sie Preise und Zusatzleistungen. Achten Sie darauf, ob Festpreise netto oder brutto angegeben sind, ob Amtsgebühren enthalten sind und was zusätzliche Klassen kosten. Markenüberwachung, Hilfe bei Beanstandungen des Amts und die Verteidigung im Widerspruchsverfahren sind oft nicht im Grundpaket enthalten.
Nicht jeder Anbieter meldet in allen Ländern an. Für Österreich, die Schweiz, die EU und internationale Registrierungen braucht es Erfahrung mit den jeweiligen Verfahren.
Rechtsanwälte, Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Patentanwälte bringen unterschiedliche Schwerpunkte mit. Plattformen arbeiten oft mit Partnerkanzleien.
Identitätsrecherche findet gleichlautende Marken, Ähnlichkeitsrecherche auch verwechselbare Zeichen und Firmennamen.
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bestimmt, wofür die Marke gilt, und sollte Ihr Angebot genau abbilden.
Festpreise unterscheiden sich darin, ob sie netto oder brutto gelten, Amtsgebühren enthalten und Recherche umfassen.
Vor einem Marktstart zählt jeder Tag, denn der Anmeldetag sichert den Zeitrang Ihrer Marke.
Nach der Anmeldung können Beanstandungen des Amts oder Widersprüche Dritter folgen. Nicht jedes Paket deckt das ab.
Online-Formulare, feste Ansprechpersonen und klare Kommunikation sparen Zeit und Missverständnisse.
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Wie läuft eine Markenanmeldung ab?

Eine Markenanmeldung läuft in sechs Schritten ab: Marke und Schutzgebiet festlegen, recherchieren, Klassen und Verzeichnis formulieren, anmelden, Prüfung und Eintragung abwarten und die Marke danach überwachen.
Am Anfang steht die Frage, was Sie schützen wollen und wo. Legen Sie fest, ob Name, Logo oder beides angemeldet wird und in welchen Ländern Sie heute und in den nächsten Jahren tätig sind. Danach folgt die Recherche nach identischen und ähnlichen älteren Marken und Firmennamen.
Mit dem Ergebnis entsteht das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieses Verzeichnis legt fest, wofür die Marke gilt, und sollte Ihr Geschäft genau abbilden. Anschließend reichen Sie die Anmeldung beim zuständigen Amt ein und zahlen die Gebühr. Das Amt prüft die Schutzfähigkeit, trägt die Marke ein und veröffentlicht sie.
Nach der Veröffentlichung können Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen. Ist diese Frist verstrichen, steht Ihre Marke auf festem Boden. Eine Markenüberwachung meldet Ihnen danach neue Anmeldungen, die mit Ihrer Marke kollidieren könnten. Denken Sie außerdem an die Benutzung der Marke und an die Verlängerung nach zehn Jahren.
Marke und Schutzgebiet festlegen
Klären, ob Name, Logo oder beides angemeldet wird und in welchen Ländern.
Recherche
Nach identischen und ähnlichen älteren Marken und Firmennamen suchen.
Verzeichnis formulieren
Klassen und Waren- und Dienstleistungsverzeichnis passend zum Geschäft erstellen.
Anmeldung einreichen
Anmeldung beim zuständigen Amt einreichen und Gebühr zahlen.
Prüfung und Eintragung
Das Amt prüft die Schutzfähigkeit, trägt ein und veröffentlicht die Marke.
Überwachen und pflegen
Widerspruchsfrist beobachten, Neuanmeldungen überwachen, Benutzung und Verlängerung planen.
Welche Fehler sollten Sie bei der Markenanmeldung vermeiden?

Die häufigsten Fehler sind eine Anmeldung ohne Recherche, ein beschreibender Markenname, ein unpassendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und ein zu kleines Schutzgebiet.
Der teuerste Fehler ist der Verzicht auf die Recherche. Das Amt trägt die Marke zwar ein, doch der Inhaber einer älteren ähnlichen Marke kann Widerspruch einlegen oder abmahnen. Dann sind Gebühren, Gestaltung und oft auch Werbematerial verloren. Ebenso häufig scheitern Namen, die nur beschreiben, was angeboten wird, an der fehlenden Unterscheidungskraft.
Ein zweiter Fehler betrifft das Verzeichnis. Zu enge Formulierungen lassen Lücken im Schutz, zu breite treiben die Kosten und erhöhen das Kollisionsrisiko. Wer sein Schutzgebiet zu klein wählt, merkt das oft erst beim Schritt ins Ausland. Fristen für die Erstreckung mit Priorität sind dann bereits verstrichen.
Schließlich vergessen viele die Zeit nach der Eintragung. Ohne Überwachung bemerken Sie verwechselbare Neuanmeldungen erst, wenn sie längst eingetragen sind. Eine Marke, die fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt wird, kann auf Antrag gelöscht werden. Auch die Verlängerung nach zehn Jahren gehört in den Kalender.
Eine ältere ähnliche Marke legt Widerspruch ein oder mahnt ab.
Das Amt weist die Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft zurück.
Neue Produkte oder Dienstleistungen sind nicht geschützt.
Hohe Kosten und mehr Angriffsfläche für Widersprüche.
Beim Schritt ins Ausland ist der Name dort bereits vergeben.
Dritte melden den Namen zuerst an.
Kollisionen bleiben unbemerkt, Fristen verstreichen.
Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus Amtsgebühren und dem Honorar des Anbieters zusammen. Die Amtsgebühr hängt vom Schutzgebiet und der Zahl der Klassen ab, das Honorar vom Umfang aus Recherche, Beratung und Betreuung.
Beim DPMA kostet die elektronische Anmeldung 290 Euro für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 Euro. Das Österreichische Patentamt verlangt online 294 Euro für bis zu drei Klassen und 75 Euro je weitere Klasse. In der Schweiz beträgt die Anmeldegebühr beim IGE 450 Franken, bei Anmeldung über das Online-Portal gilt ein Rabatt von 100 Franken. Die Unionsmarke kostet beim EUIPO 850 Euro für eine Klasse, 50 Euro für die zweite und 150 Euro für jede weitere.
Dazu kommt das Honorar. Online-Markenservices und Festpreis-Kanzleien nennen ihre Paketpreise meist offen, getrennt nach Anmeldung mit und ohne Recherche. Klassische Kanzleien rechnen häufig nach Aufwand oder nach individuellem Angebot ab. Achten Sie auf den Hinweis, ob Preise netto oder brutto gelten und ob Amtsgebühren enthalten sind.
Rechnen Sie außerdem die Folgekosten ein: Markenüberwachung, die Erwiderung auf Beanstandungen des Amts, ein mögliches Widerspruchsverfahren und die Verlängerung nach zehn Jahren. Wer mehrere Länder schützen will, vergleicht die Unionsmarke und die IR-Marke mit einzelnen nationalen Anmeldungen.
Amtsgebühr bei elektronischer Anmeldung, jede weitere Klasse 100 Euro. Honorar des Anbieters kommt hinzu.
Grundgebühr des Österreichischen Patentamts bei Online-Anmeldung, jede weitere Klasse 75 Euro.
Anmeldegebühr beim IGE, bei Anmeldung über das Online-Portal 100 Franken Rabatt.
Zweite Klasse 50 Euro, ab der dritten Klasse je 150 Euro.
Neben Amtsgebühr und Honorar zählen Zusatzklassen, Recherche, Antworten auf Beanstandungen, ein mögliches Widerspruchsverfahren, Markenüberwachung und die Verlängerung nach zehn Jahren. Vergleichen Sie Angebote deshalb über den gesamten Leistungsumfang.
1 Wie lange gilt eine eingetragene deutsche Marke zunächst? Aufklappen ↓
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2 Wie viele Klassen umfasst die Nizza-Klassifikation? Aufklappen ↓
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3 Was prüft das Markenamt bei der Anmeldung in der Regel nicht von sich aus? Aufklappen ↓
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4 Für welches Gebiet gilt eine Unionsmarke? Aufklappen ↓
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5 Was ist eine IR-Marke? Aufklappen ↓
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Glossar: Begriffe rund um die Markenanmeldung
Die wichtigsten Begriffe rund um Markenanmeldung, Markenrecherche und Markenschutz, kompakt und anbieterneutral erklärt.
- Wortmarke
Eine Marke, die nur aus Wörtern, Buchstaben oder Zahlen besteht und unabhängig von der Schriftart geschützt ist.
- Bildmarke
Eine Marke aus einem Bild, Symbol oder grafischen Zeichen ohne Wortbestandteil.
- Wort-/Bildmarke
Eine Kombination aus Text und grafischer Gestaltung, etwa ein Logo mit Schriftzug.
- DPMA
Das Deutsche Patent- und Markenamt in München, zuständig für deutsche Marken.
- EUIPO
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante, zuständig für Unionsmarken.
- IGE
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern, zuständig für Schweizer Marken.
- Unionsmarke
Eine beim EUIPO eingetragene Marke mit einheitlichem Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten.
- IR-Marke
Eine internationale Registrierung über die WIPO, die eine bestehende Marke auf weitere Länder erstreckt.
- Nizza-Klassifikation
Das internationale System, das Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen einteilt.
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Die Liste der konkreten Waren und Dienstleistungen, für die eine Marke Schutz beansprucht.
- Identitätsrecherche
Die Suche nach älteren Marken, die mit dem geplanten Zeichen identisch sind.
- Ähnlichkeitsrecherche
Die Suche nach älteren Marken und Firmennamen, die dem geplanten Zeichen ähnlich sind und Verwechslungen auslösen können.
- Widerspruch
Das Verfahren, mit dem Inhaber älterer Marken gegen eine neue Eintragung vorgehen.
- Benutzungsschonfrist
Die Frist von fünf Jahren nach der Eintragung, nach der eine Marke ernsthaft benutzt werden muss.
- Markenüberwachung
Die laufende Beobachtung neuer Anmeldungen, um Kollisionen mit der eigenen Marke früh zu erkennen.
- Priorität
Das Recht, eine Marke innerhalb von sechs Monaten nach der Erstanmeldung mit deren Zeitrang im Ausland anzumelden.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um die Markenanmeldung, kurz und anbieterneutral beantwortet.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Amtsgebühr für eine deutsche Marke beträgt bei elektronischer Anmeldung 290 Euro für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Hinzu kommen bei Kanzleien und Markenservices Honorare für Recherche, Klassenwahl und Anmeldung, die je nach Paket stark schwanken.
Brauche ich für die Markenanmeldung einen Anwalt?
Nein, Unternehmen mit Sitz im Inland dürfen ihre Marke selbst anmelden. Eine Kanzlei oder ein Markenservice lohnt sich trotzdem, weil Recherche, Klassenwahl und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis über den Wert der Marke entscheiden.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Beim DPMA vergehen bis zur Eintragung meist einige Monate, gegen Gebühr ist ein beschleunigtes Verfahren möglich. Die Anmeldung selbst dauert mit guter Vorbereitung nur wenige Tage, die Recherche vorab ein bis zwei Wochen.
Was ist der Unterschied zwischen Wortmarke und Wort-/Bildmarke?
Eine Wortmarke schützt den Namen unabhängig von Schrift und Gestaltung. Eine Wort-/Bildmarke schützt die konkrete Kombination aus Schriftzug und Grafik, also etwa ein Logo. Viele Unternehmen melden zuerst die Wortmarke an, weil sie den breiteren Schutz bietet.
Warum ist eine Markenrecherche vor der Anmeldung wichtig?
Weil das Markenamt ältere ähnliche Marken nicht von sich aus prüft. Findet ein Inhaber älterer Rechte Ihre Anmeldung, kann er Widerspruch einlegen oder Sie abmahnen. Eine Ähnlichkeitsrecherche senkt dieses Risiko deutlich.
Wie viele Klassen brauche ich?
So viele, wie Ihre Waren und Dienstleistungen tatsächlich abdecken. Die Grundgebühr beim DPMA umfasst drei Klassen. Zu viele Klassen kosten Geld und erhöhen das Kollisionsrisiko, zu wenige lassen Lücken im Schutz.
Deutsche Marke oder Unionsmarke?
Das hängt davon ab, wo Sie tätig sind und wachsen wollen. Die deutsche Marke ist günstiger und schützt nur in Deutschland, die Unionsmarke kostet mehr, gilt aber in allen EU-Mitgliedstaaten. Für die Schweiz braucht es eine eigene Anmeldung oder eine IR-Marke.
Was passiert, wenn jemand Widerspruch gegen meine Marke einlegt?
Dann prüft das Markenamt, ob Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke besteht. Sie können Stellung nehmen, das Verzeichnis einschränken oder sich mit dem Widersprechenden einigen. Viele Kanzleien bieten die Verteidigung als Zusatzleistung an.
Wie lange ist eine Marke geschützt?
Eine eingetragene Marke ist zehn Jahre geschützt und lässt sich beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängern. Nach fünf Jahren müssen Sie die Marke ernsthaft benutzen, sonst kann sie auf Antrag gelöscht werden.
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