Markenanmeldung Vergleich 2026
Das sind die besten 32 Anbieter.

Markus Seyfferth Michael Dobler
Markus Seyfferth
& Michael Dobler
10 Min. Lesezeit
4,7 (128) Bewerten
Alle Angaben verifiziert Monatlich aktualisiert Von Fachredakteuren kuratiert Fokus DACH-Markt
Rotes Samtkissen mit silberner Krone und grünem Schild mit Text "Gehört jetzt offiziell mir"

Der Name steht, das Logo ist fertig, die Domain gesichert. Dann kommt Post von einer Kanzlei: Ein älteres Unternehmen hält eine ähnliche Marke und verlangt, dass Sie Ihren Namen aufgeben. Mit einer durchdachten Markenanmeldung vermeiden Sie genau dieses Szenario. Kanzleien und Online-Markenservices übernehmen Recherche, Klassenwahl und Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim EUIPO, beim Österreichischen Patentamt oder beim Schweizer IGE, oft zum Festpreis. Wir haben 32 Anbieter für den DACH-Raum geprüft und zeigen, worauf Sie bei Recherche, Schutzgebiet, Leistungsumfang und Kosten achten sollten.


Anbieter für die Markenanmeldung: Empfohlene Anbieter

markenprofi24

Sitz in Paderborn Patentanwälte Ab 149 Euro netto

Online-Markenservice der Patentanwaltskanzlei Wickord Buser Patentanwälte (Paderborn): Anmeldung beim DPMA, EUIPO und der WIPO. Deutsche Marke im Paket Basis ab 149 € netto, Plus ab 249 €, Premium ab 539 €, jeweils zzgl. 290 € DPMA-Amtsgebühren (bis 3 Klassen); Bestellung per Konfigurator.

markenprofi24 Screenshot markenprofi24.de

markenprofi24 ist der Online-Markenservice der Patentanwaltskanzlei Wickord Buser Patentanwälte PartG mbB mit Sitz in Paderborn. Die vertretungsberechtigten Gesellschafter Dr.-Ing. Wiro Wickord und Sven Buser, M. Sc. sind Patentanwälte und European Trademark and Design Attorneys.

Angeboten werden Anmeldungen beim DPMA, beim EUIPO und bei der WIPO für Wort-, Bild- und Wort-/Bildmarken. Dazu kommen die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche, die Markenüberwachung und die Amazon Brand Registry. Die Pakete unterscheiden sich im Recherche-Umfang: Basis ohne Recherche, Plus mit Identitätsrecherche und Premium mit Ähnlichkeitsrecherche.

Die deutsche Marke kostet im Paket Basis ab 149 €, Plus ab 249 € und Premium ab 539 €, jeweils zzgl. 290 € DPMA-Amtsgebühren für bis zu drei Klassen. Die EU-Marke kostet Basis ab 279 €, Plus ab 479 € und Premium ab 1.069 €, zzgl. 850 € EUIPO-Amtsgebühren für eine Klasse. Das Anwaltshonorar ist netto ausgewiesen; jede weitere Klasse kostet 50 € netto (DE) beziehungsweise 100 € netto (EU). Die Bestellung läuft online per Konfigurator, die Einreichung erfolgt erst nach Freigabe. Bei Online-Zahlung folgt binnen 48 Stunden ein Anmeldungsentwurf zur Freigabe oder eine erste Rückmeldung, ohne Aufpreis.

Das spricht für markenprofi24
Drei Pakete mit Festpreis
Die deutsche Marke gibt es als Basis ab 149 €, Plus ab 249 € und Premium ab 539 € zzgl. Amtsgebühren.
Identität und Ähnlichkeit
Plus enthält eine Identitätsrecherche, Premium zusätzlich eine Ähnlichkeitsrecherche.
DPMA, EUIPO und WIPO
Wort-, Bild- und Wort-/Bildmarken lassen sich national, europaweit und international anmelden.
Online-Konfigurator
Die Bestellung erfolgt online, die Einreichung beim Amt geschieht erst nach Freigabe.
Expressbearbeitung in 48 Stunden
Bei Online-Zahlung folgt binnen 48 Stunden ein Anmeldungsentwurf zur Freigabe oder eine erste Rückmeldung, ohne Aufpreis.
Überwachung und Amazon
Markenüberwachung und die Amazon Brand Registry gehören zum Leistungsangebot.

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Was ist eine Markenanmeldung?

Rotes Samtkissen mit silberner Krone und grünem Schild mit Text "Gehört jetzt offiziell mir"
Mit der Eintragung wird aus einem Namen ein geschütztes Recht.

Eine Markenanmeldung ist der Antrag beim Markenamt, ein Zeichen als Marke in das Register einzutragen. Mit der Eintragung erhalten Sie das alleinige Recht, die Marke für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen zu nutzen.

Geschützt werden können Namen, Logos, Slogans und weitere Zeichen, die Ihre Angebote von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Zuständig sind je nach Schutzgebiet das Deutsche Patent- und Markenamt, das Österreichische Patentamt, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in der Schweiz oder das EUIPO für die ganze Europäische Union. Über die WIPO lässt sich eine bestehende Marke auf weitere Länder erstrecken.

Zur Anmeldung gehören die Darstellung der Marke, die Angaben zum Inhaber und ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, eingeteilt in die Klassen der Nizza-Klassifikation. Das Amt prüft, ob die Marke unterscheidungskräftig ist und nicht nur beschreibt, was Sie anbieten. Ältere Marken Dritter prüft es dagegen in der Regel nicht von sich aus.

Selbst anmelden ist erlaubt und über die Online-Portale der Ämter möglich. Viele Unternehmen beauftragen trotzdem eine Kanzlei oder einen Online-Markenservice. Rechtsanwälte, Patentanwälte und spezialisierte Plattformen übernehmen Recherche, Klassenwahl, Formulierung des Verzeichnisses und die Kommunikation mit dem Amt, häufig zu festen Paketpreisen.

Der 7-Punkte-Test: Sollten Sie Ihre Marke jetzt anmelden?
  • Name im Einsatz: Ihr Firmen- oder Produktname steht schon auf Website, Rechnungen oder Verpackungen.
  • Logo fertig: Sie haben in ein Logo oder Corporate Design investiert.
  • Marktstart geplant: Ein neues Produkt oder eine neue Marke geht in den nächsten Monaten an den Start.
  • Online-Handel: Sie verkaufen über Marktplätze, die für Markenschutzprogramme eine eingetragene Marke verlangen.
  • Wachstum im Ausland: Sie planen, in weiteren Ländern der EU oder in der Schweiz tätig zu werden.
  • Investoren oder Verkauf: Gespräche mit Investoren, Partnern oder Käufern stehen an.
  • Nachahmer gesichtet: Sie haben bereits ähnliche Namen oder Logos bei anderen Anbietern entdeckt.

Treffen drei oder mehr Punkte zu, sollten Sie die Markenanmeldung nicht aufschieben. Prüfen Sie den Namen vorher mit einer Recherche, damit die Anmeldung nicht am Widerspruch einer älteren Marke scheitert.

Welche Probleme löst eine Markenanmeldung?

Zwei Kartonboxen nebeneinander. Die rechte hat einen grünen Aufkleber mit "Original, ehrlich". Beide tragen Versandetiketten mit Adressdaten und Paketnummern
Ohne eingetragene Marke fällt es schwer, gegen Nachahmer vorzugehen.

Eine Markenanmeldung schützt Sie vor Nachahmern, vor teuren Namenskonflikten und vor dem Verlust Ihrer Investitionen in Name, Logo und Bekanntheit.

Ohne eingetragene Marke stehen Sie im Streitfall schwach da. Wer denselben oder einen ähnlichen Namen früher anmeldet, kann Ihnen die Nutzung untersagen, selbst wenn Sie ihn schon länger verwenden. Die Folgen reichen von Abmahnkosten über neue Verpackungen und Websites bis zur Umbenennung des ganzen Unternehmens.

Umgekehrt gibt Ihnen die Eintragung ein Werkzeug gegen Nachahmer. Mit einer registrierten Marke gehen Sie gegen Trittbrettfahrer, Fälschungen und verwechselbare Namen vor. Online-Marktplätze und Plattformen verlangen für ihre Markenschutzprogramme häufig eine eingetragene Marke.

Hinzu kommt der wirtschaftliche Wert. Eine eingetragene Marke lässt sich lizenzieren, verkaufen und als Vermögenswert bilanzieren. Für Investoren und Käufer ist sie ein Zeichen, dass Name und Produkt rechtlich abgesichert sind. Eine fachkundige Anmeldung sorgt dafür, dass der Schutz genau dort greift, wo Ihr Geschäft stattfindet.

Nachahmer

Ohne eingetragene Marke fehlt die Grundlage, gegen ähnliche Namen und Logos vorzugehen.

Abmahnkosten

Wer eine ältere Marke verletzt, trägt Anwaltskosten und oft Schadensersatz.

Erzwungene Umbenennung

Ein Namenskonflikt nach dem Marktstart kostet Verpackungen, Website und Bekanntheit.

Unentdeckte Konflikte

Das Markenamt prüft ältere Marken Dritter nicht von sich aus.

Lücken im Ausland

Eine deutsche Marke schützt nicht in Österreich, der Schweiz oder der übrigen EU.

Falsches Verzeichnis

Unpassend gewählte Klassen lassen Lücken im Schutz oder treiben die Kosten.

Verschenkter Wert

Ohne Eintragung lässt sich eine Marke kaum lizenzieren, verkaufen oder bewerten.

Welche Arten der Markenanmeldung gibt es?

Drei Stempel in aufsteigender Größe. Der größte trägt einen Globus mit grünem Etikett "Gilt auch im Urlaub"
Markenform und Schutzgebiet bestimmen, wie weit Ihr Markenschutz reicht.

Markenanmeldungen unterscheiden sich nach Markenform und Schutzgebiet. Die häufigsten Formen sind Wortmarke, Bildmarke und Wort-/Bildmarke, die wichtigsten Schutzgebiete nationale Marken, die Unionsmarke und die internationale Registrierung.

Die Wortmarke schützt den Namen selbst, unabhängig von Schriftart und Farbe, und bietet damit meist den breitesten Schutz. Die Bildmarke schützt ein grafisches Zeichen ohne Text, die Wort-/Bildmarke die Kombination aus Schriftzug und Gestaltung. Daneben gibt es Formmarken, Farbmarken, Klangmarken und weitere Sonderformen.

Beim Schutzgebiet haben Sie die Wahl zwischen nationalen Marken in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, der Unionsmarke für alle EU-Mitgliedstaaten und der internationalen Registrierung über das Madrider System der WIPO. Die IR-Marke baut auf einer bestehenden Basismarke auf und erstreckt deren Schutz auf ausgewählte Länder.

Auch die Anbieter unterscheiden sich. Online-Markenservices führen Sie per Formular durch die Anmeldung und lassen sie anwaltlich prüfen. Festpreis-Kanzleien bündeln Recherche, Klassenwahl und Anmeldung in Paketen. Klassische Kanzleien für gewerblichen Rechtsschutz und Patentanwaltskanzleien begleiten zusätzlich Strategie, Portfolio, Überwachung und Streitfälle.

Wortmarke

Schützt den Namen unabhängig von Schrift und Gestaltung und bietet meist den breitesten Schutz.

Bildmarke

Schützt ein grafisches Zeichen oder Symbol ohne Wortbestandteil.

Wort-/Bildmarke

Schützt die Kombination aus Schriftzug und Gestaltung, etwa ein Logo mit Namen.

Nationale Marke

Anmeldung beim DPMA, beim Österreichischen Patentamt oder beim IGE für ein einzelnes Land.

Unionsmarke

Anmeldung beim EUIPO mit einheitlichem Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten.

IR-Marke

Internationale Registrierung über die WIPO auf Basis einer bestehenden Marke.

Sonderformen

Form-, Farb-, Klang- oder Positionsmarken für besondere Kennzeichen.

Selbst anmelden
Online beim Amt ohne Begleitung
  • Nur Amtsgebühren
  • Keine Recherche älterer Marken
  • Verzeichnis in Eigenregie
  • Konflikte erst nach der Anmeldung sichtbar
Mit Kanzlei oder Markenservice
Begleitete Anmeldung
  • Honorar zusätzlich zur Amtsgebühr
  • Recherche vor der Anmeldung
  • Verzeichnis fachkundig formuliert
  • Hilfe bei Beanstandung und Widerspruch

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Die eigene Marke sicher anmelden 2026

Der Leitfaden zur Markenanmeldung: wie Sie die passende Markenform und das Schutzgebiet wählen, Recherche und Klassen planen, Kanzleien und Online-Markenservices vergleichen und die Kosten für Anmeldung, Verlängerung und Überwachung kalkulieren.

Markenanmeldung Markenschutz Markenrecherche DPMA Unionsmarke Anbietervergleich
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Wie wählt man den passenden Anbieter für die Markenanmeldung aus?

Lupe auf aufgeschlagenem Lexikon mit markiertem Eintrag "Klingt verdächtig ähnlich" und grünem Etikett oben rechts
Schutzgebiet, Recherche und Betreuung sind die wichtigsten Kriterien bei der Auswahl.

Den passenden Anbieter wählen Sie nach Schutzgebiet, Recherche-Tiefe und Betreuungsumfang aus. Erst danach entscheiden Preis, Geschwindigkeit und Zusatzleistungen wie Markenüberwachung zwischen ähnlichen Angeboten.

Klären Sie zuerst, wo Ihre Marke gelten soll. Nicht jeder Anbieter meldet bei allen Ämtern an, und für die Schweiz oder internationale Registrierungen braucht es Erfahrung mit den jeweiligen Verfahren. Prüfen Sie außerdem, wer die Anmeldung verantwortet: ein Rechtsanwalt, ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ein Patentanwalt oder eine Plattform mit Partnerkanzlei.

Danach zählt die Recherche. Eine reine Identitätsrecherche findet nur gleichlautende Marken, eine Ähnlichkeitsrecherche auch verwechselbare Zeichen und Firmennamen. Fragen Sie, welche Register durchsucht werden und ob das Ergebnis mit einer Einschätzung des Risikos kommt. Ebenso wichtig ist ein sauber formuliertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Zuletzt vergleichen Sie Preise und Zusatzleistungen. Achten Sie darauf, ob Festpreise netto oder brutto angegeben sind, ob Amtsgebühren enthalten sind und was zusätzliche Klassen kosten. Markenüberwachung, Hilfe bei Beanstandungen des Amts und die Verteidigung im Widerspruchsverfahren sind oft nicht im Grundpaket enthalten.

Schutzgebiet
Bei welchen Ämtern meldet der Anbieter an?

Nicht jeder Anbieter meldet in allen Ländern an. Für Österreich, die Schweiz, die EU und internationale Registrierungen braucht es Erfahrung mit den jeweiligen Verfahren.

DPMA für DeutschlandÖsterreichisches Patentamt und IGEEUIPO für die UnionsmarkeWIPO für die IR-Marke
Praxistipp: Planen Sie das Schutzgebiet für die nächsten fünf Jahre, nicht nur für heute.
Qualifikation
Wer verantwortet die Anmeldung?

Rechtsanwälte, Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Patentanwälte bringen unterschiedliche Schwerpunkte mit. Plattformen arbeiten oft mit Partnerkanzleien.

Rechts- oder Patentanwalt benanntFachanwaltstitel oder Schwerpunkt MarkenrechtPartnerkanzlei bei Plattformen genanntBerufshaftpflicht
Praxistipp: Fragen Sie, wer Ihre Anmeldung persönlich prüft.
Recherche
Wie gründlich wird vorab gesucht?

Identitätsrecherche findet gleichlautende Marken, Ähnlichkeitsrecherche auch verwechselbare Zeichen und Firmennamen.

IdentitätsrechercheÄhnlichkeitsrechercheFirmennamen und DomainsEinschätzung des Risikos
Praxistipp: Lassen Sie sich das Rechercheergebnis schriftlich mit Bewertung geben.
Waren und Klassen
Passt das Verzeichnis zu Ihrem Geschäft?

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bestimmt, wofür die Marke gilt, und sollte Ihr Angebot genau abbilden.

Beratung zur KlassenwahlIndividuell formuliertes VerzeichnisKosten je weiterer KlasseBlick auf künftige Angebote
Praxistipp: Beschreiben Sie dem Anbieter auch geplante Produkte der nächsten Jahre.
Preistransparenz
Was ist im Preis enthalten?

Festpreise unterscheiden sich darin, ob sie netto oder brutto gelten, Amtsgebühren enthalten und Recherche umfassen.

Netto oder bruttoAmtsgebühren enthalten oder zusätzlichRecherche im PaketKosten für Zusatzklassen
Praxistipp: Rechnen Sie alle Angebote auf denselben Leistungsumfang um.
Geschwindigkeit
Wie schnell geht die Anmeldung raus?

Vor einem Marktstart zählt jeder Tag, denn der Anmeldetag sichert den Zeitrang Ihrer Marke.

Bearbeitungszeit bis zur AnmeldungBeschleunigtes Verfahren möglichErreichbarkeit bei RückfragenStatusmeldungen
Praxistipp: Melden Sie an, bevor Sie den Namen öffentlich machen.
Betreuung nach der Anmeldung
Wer hilft bei Beanstandung und Widerspruch?

Nach der Anmeldung können Beanstandungen des Amts oder Widersprüche Dritter folgen. Nicht jedes Paket deckt das ab.

Hilfe bei BeanstandungenVerteidigung im WiderspruchMarkenüberwachungFristen- und Verlängerungsservice
Praxistipp: Klären Sie vorab, was Leistungen nach der Anmeldung kosten.
Ablauf und Service
Wie einfach ist die Beauftragung?

Online-Formulare, feste Ansprechpersonen und klare Kommunikation sparen Zeit und Missverständnisse.

Online-BeauftragungPersönliche AnsprechpersonTelefon- oder VideoberatungKlare Statusinformationen
Praxistipp: Testen Sie die Erreichbarkeit mit einer kurzen Vorabfrage.
5 Fragen, 2 Minuten

Welcher Markenservice passt zu Ihnen?

Beantworten Sie fünf kurze Fragen. Sie erhalten eine persönliche Übersicht per E-Mail. Unser Vergleich: Wir gleichen Ihre Antworten mit allen 32 recherchierten Anbietern ab, nicht nur mit den empfohlenen Anbietern.

Frage 1 von 5
Was möchten Sie schützen?
Die Markenform bestimmt Recherche und Anmeldung.
Namen
Firmen-, Produkt- oder Domainname als Wortmarke.
Logo
Ein Bildzeichen ohne Text.
Name und Logo
Kombination als Wort-/Bildmarke.
Noch unklar
Das soll die Beratung klären.
Frage 2 von 5
Wo soll Ihre Marke gelten?
Das Schutzgebiet entscheidet über Amt und Gebühren.
Deutschland
Nationale Marke beim DPMA.
Österreich oder Schweiz
Nationale Marke beim Österreichischen Patentamt oder beim IGE.
Ganze EU
Unionsmarke beim EUIPO.
Weltweit
Internationale Registrierung über die WIPO.
Frage 3 von 5
Wie gründlich soll vorab recherchiert werden?
Die Recherche senkt das Risiko eines Widerspruchs.
Keine Recherche
Nur Prüfung der Schutzfähigkeit.
Identitätsrecherche
Suche nach identischen älteren Marken.
Ähnlichkeitsrecherche
Suche nach ähnlichen Marken und Firmennamen.
Weiß ich nicht
Ich möchte eine Empfehlung.
Frage 4 von 5
Wie viel Begleitung wünschen Sie?
Der Betreuungsumfang bestimmt den Preis.
Selbst anmelden mit Prüfung
Online-Formular mit anwaltlicher Kontrolle.
Festpreis-Paket
Recherche, Klassenwahl und Anmeldung aus einer Hand.
Persönliche Beratung
Strategie mit Rechts- oder Patentanwalt.
Rundum-Betreuung
Anmeldung, Überwachung und Verteidigung.
Frage 5 von 5
Was ist Ihnen am wichtigsten?
Ihre Prioritäten zeigen, welcher Anbieter passt.
Günstiger Preis
Transparenter Festpreis ohne Überraschungen.
Schnelligkeit
Zügige Anmeldung, etwa vor dem Marktstart.
Rechtssicherheit
Gründliche Recherche und Fachanwalt.
Langfristiger Schutz
Überwachung und Hilfe bei Konflikten.
Fast geschafft
Wohin sollen wir Ihre Übersicht senden?

Sagen Sie uns, wohin wir Ihre persönliche Empfehlung schicken dürfen. Sie kommt in wenigen Minuten per E-Mail.

Vielen Dank, {vorname}

Ihre persönliche Empfehlung ist unterwegs und kommt in wenigen Minuten per E-Mail. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Wie läuft eine Markenanmeldung ab?

Eine Waage mit einem Umschlag und einer Sanduhr, gekennzeichnet mit "Widerspruchsfrist (Bufft)"
Nach der Eintragung beginnt die Widerspruchsfrist für Inhaber älterer Marken.

Eine Markenanmeldung läuft in sechs Schritten ab: Marke und Schutzgebiet festlegen, recherchieren, Klassen und Verzeichnis formulieren, anmelden, Prüfung und Eintragung abwarten und die Marke danach überwachen.

Am Anfang steht die Frage, was Sie schützen wollen und wo. Legen Sie fest, ob Name, Logo oder beides angemeldet wird und in welchen Ländern Sie heute und in den nächsten Jahren tätig sind. Danach folgt die Recherche nach identischen und ähnlichen älteren Marken und Firmennamen.

Mit dem Ergebnis entsteht das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dieses Verzeichnis legt fest, wofür die Marke gilt, und sollte Ihr Geschäft genau abbilden. Anschließend reichen Sie die Anmeldung beim zuständigen Amt ein und zahlen die Gebühr. Das Amt prüft die Schutzfähigkeit, trägt die Marke ein und veröffentlicht sie.

Nach der Veröffentlichung können Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen. Ist diese Frist verstrichen, steht Ihre Marke auf festem Boden. Eine Markenüberwachung meldet Ihnen danach neue Anmeldungen, die mit Ihrer Marke kollidieren könnten. Denken Sie außerdem an die Benutzung der Marke und an die Verlängerung nach zehn Jahren.

1 bis 3 Tage

Marke und Schutzgebiet festlegen

Klären, ob Name, Logo oder beides angemeldet wird und in welchen Ländern.

Markenform wählenLänder festlegenAnbieter auswählen
1
1 bis 2 Wochen

Recherche

Nach identischen und ähnlichen älteren Marken und Firmennamen suchen.

IdentitätsrechercheÄhnlichkeitsrechercheRisiko bewerten
2
1 bis 5 Tage

Verzeichnis formulieren

Klassen und Waren- und Dienstleistungsverzeichnis passend zum Geschäft erstellen.

Klassen auswählenBegriffe formulierenKosten je Klasse prüfen
3
1 Tag

Anmeldung einreichen

Anmeldung beim zuständigen Amt einreichen und Gebühr zahlen.

Online anmeldenAmtsgebühr zahlenAnmeldetag sichern
4
einige Monate

Prüfung und Eintragung

Das Amt prüft die Schutzfähigkeit, trägt ein und veröffentlicht die Marke.

Rückfragen des Amts beantwortenEintragung prüfenUrkunde ablegen
5
laufend

Überwachen und pflegen

Widerspruchsfrist beobachten, Neuanmeldungen überwachen, Benutzung und Verlängerung planen.

Markenüberwachung einrichtenBenutzung dokumentierenVerlängerung vormerken
6
10 Jahre
Schutzdauer einer eingetragenen Marke, beliebig oft verlängerbar
45
Klassen der Nizza-Klassifikation für Waren und Dienstleistungen
5 Jahre
Benutzungsschonfrist, nach der eine Marke ernsthaft benutzt werden muss
6 Monate
Prioritätsfrist für Anmeldungen im Ausland nach der Erstanmeldung

Welche Fehler sollten Sie bei der Markenanmeldung vermeiden?

Metallischer Behälter mit Innovatech-Visitenkarte und Visitenkartenbox mit grünem Label auf weißem Hintergrund
Ohne Recherche vor der Anmeldung droht im schlimmsten Fall die Umbenennung.

Die häufigsten Fehler sind eine Anmeldung ohne Recherche, ein beschreibender Markenname, ein unpassendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und ein zu kleines Schutzgebiet.

Der teuerste Fehler ist der Verzicht auf die Recherche. Das Amt trägt die Marke zwar ein, doch der Inhaber einer älteren ähnlichen Marke kann Widerspruch einlegen oder abmahnen. Dann sind Gebühren, Gestaltung und oft auch Werbematerial verloren. Ebenso häufig scheitern Namen, die nur beschreiben, was angeboten wird, an der fehlenden Unterscheidungskraft.

Ein zweiter Fehler betrifft das Verzeichnis. Zu enge Formulierungen lassen Lücken im Schutz, zu breite treiben die Kosten und erhöhen das Kollisionsrisiko. Wer sein Schutzgebiet zu klein wählt, merkt das oft erst beim Schritt ins Ausland. Fristen für die Erstreckung mit Priorität sind dann bereits verstrichen.

Schließlich vergessen viele die Zeit nach der Eintragung. Ohne Überwachung bemerken Sie verwechselbare Neuanmeldungen erst, wenn sie längst eingetragen sind. Eine Marke, die fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt wird, kann auf Antrag gelöscht werden. Auch die Verlängerung nach zehn Jahren gehört in den Kalender.

1
Ohne Recherche angemeldet

Eine ältere ähnliche Marke legt Widerspruch ein oder mahnt ab.

Vor der Anmeldung eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen.
2
Beschreibender Name

Das Amt weist die Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft zurück.

Einen Namen wählen, der nicht nur das Angebot beschreibt.
3
Verzeichnis zu eng

Neue Produkte oder Dienstleistungen sind nicht geschützt.

Verzeichnis passend zum heutigen und geplanten Angebot formulieren.
4
Verzeichnis zu breit

Hohe Kosten und mehr Angriffsfläche für Widersprüche.

Nur Klassen anmelden, die wirklich genutzt werden.
5
Schutzgebiet zu klein

Beim Schritt ins Ausland ist der Name dort bereits vergeben.

Schutzgebiet für die nächsten Jahre planen und Prioritätsfrist nutzen.
6
Name vor der Anmeldung veröffentlicht

Dritte melden den Namen zuerst an.

Erst anmelden, dann öffentlich kommunizieren.
7
Marke nach Eintragung vergessen

Kollisionen bleiben unbemerkt, Fristen verstreichen.

Markenüberwachung einrichten und Verlängerung vormerken.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Sparschwein mit STMP-Anhänger, grünem Etikett "Plus Amtsgebühr" und Münzen
Amtsgebühren und Honorar ergeben zusammen die Kosten der Markenanmeldung.

Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus Amtsgebühren und dem Honorar des Anbieters zusammen. Die Amtsgebühr hängt vom Schutzgebiet und der Zahl der Klassen ab, das Honorar vom Umfang aus Recherche, Beratung und Betreuung.

Beim DPMA kostet die elektronische Anmeldung 290 Euro für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 Euro. Das Österreichische Patentamt verlangt online 294 Euro für bis zu drei Klassen und 75 Euro je weitere Klasse. In der Schweiz beträgt die Anmeldegebühr beim IGE 450 Franken, bei Anmeldung über das Online-Portal gilt ein Rabatt von 100 Franken. Die Unionsmarke kostet beim EUIPO 850 Euro für eine Klasse, 50 Euro für die zweite und 150 Euro für jede weitere.

Dazu kommt das Honorar. Online-Markenservices und Festpreis-Kanzleien nennen ihre Paketpreise meist offen, getrennt nach Anmeldung mit und ohne Recherche. Klassische Kanzleien rechnen häufig nach Aufwand oder nach individuellem Angebot ab. Achten Sie auf den Hinweis, ob Preise netto oder brutto gelten und ob Amtsgebühren enthalten sind.

Rechnen Sie außerdem die Folgekosten ein: Markenüberwachung, die Erwiderung auf Beanstandungen des Amts, ein mögliches Widerspruchsverfahren und die Verlängerung nach zehn Jahren. Wer mehrere Länder schützen will, vergleicht die Unionsmarke und die IR-Marke mit einzelnen nationalen Anmeldungen.

Deutsche Marke (DPMA) 290 € bis 3 Klassen

Amtsgebühr bei elektronischer Anmeldung, jede weitere Klasse 100 Euro. Honorar des Anbieters kommt hinzu.

Österreichische Marke 294 € bis 3 Klassen

Grundgebühr des Österreichischen Patentamts bei Online-Anmeldung, jede weitere Klasse 75 Euro.

Schweizer Marke (IGE) 450 CHF bis 3 Klassen

Anmeldegebühr beim IGE, bei Anmeldung über das Online-Portal 100 Franken Rabatt.

Unionsmarke (EUIPO) 850 € 1 Klasse

Zweite Klasse 50 Euro, ab der dritten Klasse je 150 Euro.

Kosten, die oft übersehen werden

Neben Amtsgebühr und Honorar zählen Zusatzklassen, Recherche, Antworten auf Beanstandungen, ein mögliches Widerspruchsverfahren, Markenüberwachung und die Verlängerung nach zehn Jahren. Vergleichen Sie Angebote deshalb über den gesamten Leistungsumfang.

Der Dr.-Web-Quizmaster
Wissenstest
Wie gut kennen Sie sich mit der Markenanmeldung aus?
5 Fragen aus dem Artikel. Wählen Sie Ihre Antwort, dann decken Sie die Lösung auf.
1 Wie lange gilt eine eingetragene deutsche Marke zunächst? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt zehn Jahre. Gegen eine Verlängerungsgebühr lässt sie sich jeweils um weitere zehn Jahre verlängern.
2 Wie viele Klassen umfasst die Nizza-Klassifikation? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. Die Nizza-Klassifikation teilt Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen ein: 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen. Jede Markenanmeldung nennt die Klassen, für die der Schutz gelten soll.
3 Was prüft das Markenamt bei der Anmeldung in der Regel nicht von sich aus? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. DPMA und EUIPO prüfen absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft, aber keine Kollisionen mit älteren Marken. Dagegen können Inhaber älterer Rechte Widerspruch einlegen. Deshalb lohnt eine Recherche vor der Anmeldung.
4 Für welches Gebiet gilt eine Unionsmarke? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. Die Unionsmarke wird beim EUIPO in Alicante angemeldet und gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz gehört nicht dazu, dort braucht es eine Schweizer Marke oder eine internationale Registrierung.
5 Was ist eine IR-Marke? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. Über das Madrider System erstrecken Sie eine bestehende nationale oder Unionsmarke mit einer Anmeldung bei der WIPO auf ausgewählte Vertragsstaaten. Jedes benannte Land prüft den Schutz nach eigenem Recht.

Glossar: Begriffe rund um die Markenanmeldung

Die wichtigsten Begriffe rund um Markenanmeldung, Markenrecherche und Markenschutz, kompakt und anbieterneutral erklärt.

Wortmarke

Eine Marke, die nur aus Wörtern, Buchstaben oder Zahlen besteht und unabhängig von der Schriftart geschützt ist.

Bildmarke

Eine Marke aus einem Bild, Symbol oder grafischen Zeichen ohne Wortbestandteil.

Wort-/Bildmarke

Eine Kombination aus Text und grafischer Gestaltung, etwa ein Logo mit Schriftzug.

DPMA

Das Deutsche Patent- und Markenamt in München, zuständig für deutsche Marken.

EUIPO

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante, zuständig für Unionsmarken.

IGE

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern, zuständig für Schweizer Marken.

Unionsmarke

Eine beim EUIPO eingetragene Marke mit einheitlichem Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten.

IR-Marke

Eine internationale Registrierung über die WIPO, die eine bestehende Marke auf weitere Länder erstreckt.

Nizza-Klassifikation

Das internationale System, das Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen einteilt.

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Die Liste der konkreten Waren und Dienstleistungen, für die eine Marke Schutz beansprucht.

Identitätsrecherche

Die Suche nach älteren Marken, die mit dem geplanten Zeichen identisch sind.

Ähnlichkeitsrecherche

Die Suche nach älteren Marken und Firmennamen, die dem geplanten Zeichen ähnlich sind und Verwechslungen auslösen können.

Widerspruch

Das Verfahren, mit dem Inhaber älterer Marken gegen eine neue Eintragung vorgehen.

Benutzungsschonfrist

Die Frist von fünf Jahren nach der Eintragung, nach der eine Marke ernsthaft benutzt werden muss.

Markenüberwachung

Die laufende Beobachtung neuer Anmeldungen, um Kollisionen mit der eigenen Marke früh zu erkennen.

Priorität

Das Recht, eine Marke innerhalb von sechs Monaten nach der Erstanmeldung mit deren Zeitrang im Ausland anzumelden.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen rund um die Markenanmeldung, kurz und anbieterneutral beantwortet.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Amtsgebühr für eine deutsche Marke beträgt bei elektronischer Anmeldung 290 Euro für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Hinzu kommen bei Kanzleien und Markenservices Honorare für Recherche, Klassenwahl und Anmeldung, die je nach Paket stark schwanken.

Brauche ich für die Markenanmeldung einen Anwalt?

Nein, Unternehmen mit Sitz im Inland dürfen ihre Marke selbst anmelden. Eine Kanzlei oder ein Markenservice lohnt sich trotzdem, weil Recherche, Klassenwahl und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis über den Wert der Marke entscheiden.

Wie lange dauert eine Markenanmeldung?

Beim DPMA vergehen bis zur Eintragung meist einige Monate, gegen Gebühr ist ein beschleunigtes Verfahren möglich. Die Anmeldung selbst dauert mit guter Vorbereitung nur wenige Tage, die Recherche vorab ein bis zwei Wochen.

Was ist der Unterschied zwischen Wortmarke und Wort-/Bildmarke?

Eine Wortmarke schützt den Namen unabhängig von Schrift und Gestaltung. Eine Wort-/Bildmarke schützt die konkrete Kombination aus Schriftzug und Grafik, also etwa ein Logo. Viele Unternehmen melden zuerst die Wortmarke an, weil sie den breiteren Schutz bietet.

Warum ist eine Markenrecherche vor der Anmeldung wichtig?

Weil das Markenamt ältere ähnliche Marken nicht von sich aus prüft. Findet ein Inhaber älterer Rechte Ihre Anmeldung, kann er Widerspruch einlegen oder Sie abmahnen. Eine Ähnlichkeitsrecherche senkt dieses Risiko deutlich.

Wie viele Klassen brauche ich?

So viele, wie Ihre Waren und Dienstleistungen tatsächlich abdecken. Die Grundgebühr beim DPMA umfasst drei Klassen. Zu viele Klassen kosten Geld und erhöhen das Kollisionsrisiko, zu wenige lassen Lücken im Schutz.

Deutsche Marke oder Unionsmarke?

Das hängt davon ab, wo Sie tätig sind und wachsen wollen. Die deutsche Marke ist günstiger und schützt nur in Deutschland, die Unionsmarke kostet mehr, gilt aber in allen EU-Mitgliedstaaten. Für die Schweiz braucht es eine eigene Anmeldung oder eine IR-Marke.

Was passiert, wenn jemand Widerspruch gegen meine Marke einlegt?

Dann prüft das Markenamt, ob Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke besteht. Sie können Stellung nehmen, das Verzeichnis einschränken oder sich mit dem Widersprechenden einigen. Viele Kanzleien bieten die Verteidigung als Zusatzleistung an.

Wie lange ist eine Marke geschützt?

Eine eingetragene Marke ist zehn Jahre geschützt und lässt sich beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängern. Nach fünf Jahren müssen Sie die Marke ernsthaft benutzen, sonst kann sie auf Antrag gelöscht werden.

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Michael Dobler & Markus Seyfferth
Autoren
Michael Dobler und Markus Seyfferth bilden das Autorenduo hinter den Vergleichen von Dr. Web. Anbietervergleiche sind ihre Spezialität und entstehen grundsätzlich gemeinsam: Praxiswissen aus über drei Jahrzehnten Web trifft auf den strategischen Rundum-Blick eines Chefredakteurs, damit Entscheider ohne Umwege die beste Wahl für ihr Business treffen.
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