Ein chinesischer Softwareanbieter verkaufte Stimmpakete von 63 Figuren aus Genshin Impact, trainiert aus je einer Minute Original-Audio. Das Bezirksgericht Shanghai-Pudong wertete das als unlauteren Wettbewerb und verurteilte die Firma zu 750.000 Yuan, rund 96.000 Euro.[1] Für europäische Anbieter zieht die EU seit dem 2. August eine eigene Linie: synthetische Stimmen brauchen ein Label.

drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen

KI-Stimmenimitation hat in China erstmals ein Preisschild. Das Studio miHoYo hinter dem Welterfolg Genshin Impact entdeckte 2025 eine Bezahl-App, die auf Wunsch die Klangfarbe seiner Spielfiguren nachbildete. Das Urteil klärt eine Frage, die auch deutsche Unternehmen umtreibt: Wem gehört eine künstlich erzeugte Stimme?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bezirksgericht Shanghai-Pudong verurteilte einen App-Anbieter zu 750.000 Yuan (rund 96.000 Euro) wegen KI-Stimmenimitation.
  • Die Firma trainierte ihr Sprachmodell aus je einer Minute Original-Audio von 63 Genshin-Figuren, ohne Lizenz.
  • Das Gericht stützte das Urteil auf das Wettbewerbsrecht und wertete die Klangfarbe der Figuren als Herkunftskennzeichen, nicht als Persönlichkeitsrecht.
  • In der EU gilt seit dem 2. August 2026 die Kennzeichnungspflicht für synthetische Stimmen nach Artikel 50 des AI Act.

Wie klonte die App 63 Genshin-Stimmen?

Ein Mikrofon mit Preisschild und ein Auktionshammer auf weißem Grund
KI-App verkaufte Stimmpakete von 63 Genshin-Impact-Figuren mit nur einer Minute Original-Ton pro Charakter ohne Lizenzfreigabe

Eine Minute genügte. Laut ITHome bot die App fertige Stimmpakete von 63 Figuren aus Genshin Impact an, gegen Bezahlung und samt Charakterbildern.[1] Vor Gericht räumte der Betreiber ein, je Figur rund eine Minute Original-Ton ohne Freigabe genutzt und mit weiterem Audiomaterial zu einem eigenen KI-Stimmenmodell verrechnet zu haben.

Das Gutachten gab den Ausschlag. Eine forensische Stimmabdruck-Analyse ordnete die Hörproben der App und die Originalstimmen der Figuren als dieselben ein. Solche generativen Sprachmodelle gehören inzwischen zum Repertoire der Künstlichen Intelligenz, offen vermarktet etwa, als Alibaba 1.000 Stimmen und den Stimmklon in einer App bündelte.

Warum klagte miHoYo als Wettbewerber?

Ein bewusster Umweg. Der Betreiber argumentierte, Stimmrechte stünden allein den Synchronsprechern zu, nur diese könnten klagen. Das Gericht ging stattdessen über das Wettbewerbsrecht: Die Klangfarbe einer Spielfigur ergebe sich aus deren vorgegebenen Eigenschaften und Fähigkeiten, nicht aus der freien Gestaltung des Sprechers.

Stimme als Marke. Damit erfülle die Klangfarbe die Funktion eines Herkunftskennzeichens, so Richter Xu Hongtao von der Kammer für geistiges Eigentum. Ein nachgebauter Klang verweist also auf das Spiel als Ware, vergleichbar mit einem Logo. Ähnlich ging xAI vor, als der Konzern eigene Nutzer wegen Grok-Deepfakes verklagte.

Das Urteil verschiebt die Stimme vom Persönlichkeitsrecht ins Wettbewerbsrecht. Ein kommerziell nachgebauter KI-Klang begründet damit eine Haftung, selbst wenn der ursprüngliche Sprecher nie vor Gericht zieht.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was heißt das für Anbieter im DACH-Raum?

Kennzeichnung ist Pflicht. Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 des EU AI Act, dass Anbieter synthetische Audioinhalte maschinenlesbar markieren und Betreiber den künstlichen Ursprung offenlegen.[2] Auch eine lizenzierte Klon-Stimme gilt als Deepfake und trägt diese Transparenzpflicht, unabhängig vom Vertrag mit dem Sprecher. Die praktische Seite dieser Pflicht zeigt der Fall SAP Joule.

Zwei Rechtskreise. Fremde Stimmen als Trainingsmaterial berühren in der EU zugleich die DSGVO, denn ein Stimmabdruck zur Identifikation zählt als biometrisches Datum. Hinzu kommt das Persönlichkeitsrecht an der eigenen Stimme. Die Debatte kennen deutsche Firmen aus dem Streit um KI-Musik, als BMG sein Repertoire für Suno öffnete, statt zu klagen.

Jetzt konkret. Unternehmen sollten Trainingsdaten für KI-Stimmen nur mit dokumentierter Einwilligung nutzen, künstliche Stimmen in Werbung und Support sichtbar kennzeichnen und die Herkunft jeder Klangfarbe vertraglich absichern. Wie die neue Pflicht im Alltag aussieht, ordnet der Überblick zur KI-Kennzeichnung ein.

KI-Stimmenimitation vor Gericht: das Urteil in Zahlen
63
Genshin-Figuren als bezahlte Stimmpakete in der App
96.000 €
Schadensersatz (750.000 Yuan, Stichtag 9.9.2026)
1 Minute
Original-Ton je Figur, ohne Lizenz fürs KI-Training genutzt
EU AI Act, Artikel 50

Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht: Anbieter markieren synthetische Stimmen maschinenlesbar, Betreiber legen den KI-Ursprung offen.

Quellen

[1] ITHome (IT之家): „米哈游《原神》角色声音被‘偷’获赔 75 万元,上海首例涉 AI 声音仿冒不正当竞争案宣判“

[2] EU AI Act: Artikel 50: Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme

Mehr Newshunger?

4,2 17 Bewertungen

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?