Die Bitcoin-Haltefrist macht Kursgewinne nach zwölf Monaten steuerfrei. Genau diese Regel will Finanzminister Lars Klingbeil kippen: Krypto-Gewinne sollen künftig als Kapitaleinkünfte gelten, pauschal mit 26,375 Prozent besteuert, egal wie lange jemand hält. Eine Petition des Bitcoin Bundesverbands sammelt bis zum 15. September 2026 30.000 Unterschriften dagegen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenEnde April 2026 kündigte das Bundesfinanzministerium an, die Bitcoin-Haltefrist zu streichen. Seitdem suchen Anleger nach Klarheit. Noch fehlt die Abschaffung im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026, vom Tisch ist sie damit aber nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Klingbeil will Krypto-Gewinne den Kapitaleinkünften zuordnen; die zwölfmonatige Steuerfreiheit nach Paragraf 23 EStG entfiele.
- Statt bis zu 45 Prozent Einkommensteuer bei kurzfristigem Verkauf käme pauschal die Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent, unabhängig von der Haltedauer.
- Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 fehlt die Regel bislang, sie kann im Verfahren nachgeschoben werden.
- Die Petition des Bitcoin Bundesverbands braucht bis 15. September 2026 30.000 Mitzeichnungen.[1]
Was plant das Finanzministerium mit der Krypto-Steuer?

Heute behandelt das Finanzamt Bitcoin und andere Kryptowerte wie Gold oder Fremdwährungen, also als anderes Wirtschaftsgut nach Paragraf 23 EStG. Nach zwölf Monaten Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei; darunter bleiben Gewinne bis zur Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr frei oder werden mit dem persönlichen Satz von bis zu 45 Prozent belastet.
Die Reform ordnet Krypto den Kapitaleinkünften zu, so wie Aktien. Dann gilt die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer. Die Haltedauer spielt keine Rolle mehr. Für lange Halter verschwindet der zentrale Vorteil, während der Satz für kurzfristige Trader sogar sinken kann.
Warum trifft das Ende der Haltefrist auch den Mittelstand?
Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, die private Krypto-Gewinne nach einer Haltefrist komplett steuerfrei stellen. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums von 2022 hatte diese Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft ausdrücklich bestätigt. Genau dieser Standortvorteil stünde nun zur Disposition. Unternehmen profitierten von der Frist ohnehin nie: Kryptowerte im Betriebsvermögen sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
Der eigentliche Zündstoff liegt beim Bestandsschutz. Ob Coins, die vor der Reform gekauft wurden, ihre Steuerfreiheit behalten, ist offen. Ohne Übergangsregel würde die Neuordnung Altbestände rückwirkend erfassen. Betroffen wäre jeder Selbstständige, der Bitcoin privat als Reserve hält.
Deutschland verliert mit der Haltefrist einen seiner letzten Standortvorteile für private Krypto-Anleger. Ob alte Bestände geschützt bleiben, ist dabei die eigentlich offene Frage.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was Anleger und Firmen jetzt tun sollten
Der wichtigste Schritt ist Dokumentation. Anschaffungsdatum, Kaufkurs und Wallet-Adresse jeder Position gehören sauber archiviert, denn ohne Nachweis lässt sich ein möglicher Bestandsschutz später nicht belegen.
Das Gesetzgebungsverfahren bleibt zu beobachten: Die Regel kann als Änderungsantrag ins Jahressteuergesetz wandern oder in einem eigenen Gesetz landen. Zum Erhalt der Haltefrist können Anleger die Petition des Bitcoin Bundesverbands bis zum 15. September 2026 mitzeichnen.[2] Unternehmen mit Krypto in der Bilanz planen die Steuer am besten schon jetzt fest ein, weil sich für sie ohnehin nichts ändert.
Quellen
[1] Bitcoin Bundesverband: „Petition zum Erhalt der steuerlichen Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen eingereicht“
[2] Pro Haltefrist (Bitcoin Bundesverband): „Kampagnenseite zum Erhalt der Haltefrist“
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