Apple soll in Großbritannien rund 2,3 Milliarden Euro zahlen, weil die App Tracking Transparency Fremd-Apps strenger prüft als Apples eigene Werbung. Die Sammelklage am Londoner Competition Appeal Tribunal zielt auf ein Werkzeug, das das Bundeskartellamt drei Wochen zuvor bereits zu neutralen Einwilligungsdialogen verpflichtet hat. Für App-Anbieter im DACH-Raum verschiebt sich die Debatte damit vom Ob zum Wie viel.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie App Tracking Transparency sollte iPhone-Nutzern die Kontrolle über ihre Daten geben, jetzt wird das Instrument für Apple selbst zum Kostenrisiko. Am 3. September reichte die Klägervereinigung ATT Collective Action beim Competition Appeal Tribunal in London eine Forderung über 2 Milliarden Pfund ein, angeführt von Ann Pope, einer früheren Spitzenbeamtin der britischen Wettbewerbsbehörde. Der Vorwurf lautet, Apple lege für die eigene Werbung eine mildere Elle an als für die Konkurrenz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Klägervereinigung ATT Collective Action fordert von Apple 2 Milliarden Pfund, umgerechnet rund 2,3 Milliarden Euro (Stand Anfang September 2026). Die Kanzlei Hausfeld vertritt britische App-Entwickler.
- Kern des Vorwurfs ist eine doppelte Einwilligung: Fremd-Apps brauchen den ATT-Dialog und zusätzlich die eigene Zustimmung, Apples eigene Werbung kommt mit weniger aus.
- Das Bundeskartellamt kam am 17. August 2026 zum selben Schluss und zwang Apple zu neutralen Abfragen, bindend für sieben Jahre.
- Das Tribunal muss die Klage erst zulassen. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht nicht fest.
Worum genau streiten Apple und die Entwickler?

Doppelte Zustimmung: Seit 2021 fragt iOS bei jeder App, ob sie den Nutzer über andere Apps und Websites hinweg verfolgen darf.[2] Entwickler, die Werbung personalisieren wollen, brauchen diese Systemabfrage und zusätzlich die eigene Einwilligung nach Datenschutzrecht. Apples eigene Anzeigen im App Store gelten nach der hauseigenen Definition nicht als Tracking und umgehen die auffällige Abfrage.
Struktureller Vorteil: Genau diese Ungleichbehandlung steht im Zentrum der Klage. Die Kanzlei Hausfeld wirft Apple vor, den eigenen Werbeverkauf zu bevorzugen, während Wettbewerber Reichweite und Datenqualität verlieren. Ähnlich argumentierte die Wettbewerbsaufsicht schon im Streit um Googles Werbeauktionen.
Warum ist Deutschland Apple hier voraus?
Vier Jahre Prüfung: Das Bundeskartellamt hat am 17. August 2026 ein vierjähriges Verfahren gegen genau diese Abfrage abgeschlossen.[1] Die Behörde sah eine Selbstbevorzugung, weil Apple Dritte strenger behandelte als die eigenen Dienste. Apple gab daraufhin verbindliche Zusagen ab, überwacht von einem Monitoring-Treuhänder.
Neutrale Dialoge: Konkret muss Apple die Einwilligungsfenster für eigene und fremde Apps angleichen, abschreckende Symbole und Formulierungen streichen und Entwicklern bis zu 4.000 Zeichen für die Erklärung personalisierter Werbung einräumen. Abgelehnte Abfragen dürfen nach zwölf Monaten erneut gestellt werden. Die Umsetzung läuft, die Zusagen binden Apple sieben Jahre. Auch Frankreichs Wettbewerbsbehörde hatte die ATT-Umsetzung bereits beanstandet.
App Tracking Transparency ist längst kein reines Apple-Thema mehr. Die neutralen Abfragen aus dem Bundeskartellamt-Verfahren sind ein Hebel, den europäische App-Anbieter jetzt aktiv nutzen sollten.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was heißt das für App-Anbieter im DACH-Raum?
Zwei Fronten: Für Anbieter im DACH-Raum wirkt der Fall auf zwei Ebenen. Die neutralen Abfragen aus dem Kartellamtsverfahren dürften die Zustimmungsraten für Fremd-Apps spürbar heben, weil das voreingestellte Ablehnen wegfällt. Die britische Klage wiederum zeigt, dass aus dem Regelverstoß nun auch Schadenersatz werden kann, gerade während große Plattformen ihr eigenes Werbegeschäft ausbauen.
Jetzt handeln: Betreiber sollten die neuen 4.000 Zeichen nutzen, um personalisierte Werbung verständlich zu erklären, und die erneute Einwilligung nach zwölf Monaten fest einplanen. Betreiber, die Nutzer über iOS erreichen, prüfen parallel, ob Apples eigene Anzeigen den Maßstab von DMA und Kartellrecht erfüllen. Für datensparsame Alternativen lohnt der Blick auf Dienste wie Apples eigenes Hide My Email.
Für Entscheider heißt das: die neutralen Einwilligungsdialoge als Chance auf höhere Zustimmung begreifen und die 4.000 Zeichen samt Zwölf-Monats-Turnus sauber in die App einbauen. Die britische Klage bleibt als Signal für weitere Schadenersatzforderungen im Blick.
Quellen
[1] Bundeskartellamt: „Apple ändert Regeln für personalisierte Werbung in Apps“
[2] Apple: „User Privacy and Data Use (App Tracking Transparency)“
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