Ein Gesetzentwurf im US-Senat könnte Mercedes-Benz ab 2027 vom amerikanischen Markt drängen. Der Grund liegt nicht in der Technik, sondern im Aktionärskreis: Chinesische Anteilseigner halten knapp 20 Prozent des Konzerns. Für deutsche Hersteller wird die Kapitalherkunft damit zum Marktzugangs-Risiko.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenEin drohendes US-Verkaufsverbot für Mercedes-Benz hat am 22. Juli 2026 eine wichtige Hürde genommen. Der Handelsausschuss des US-Senats hat den Connected Vehicle Security Act einstimmig auf den Weg gebracht und ins Plenum geschickt. Betroffen wäre jeder Hersteller, an dem chinesische Eigner mehr als 15 Prozent halten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der US-Senatsausschuss hat den Connected Vehicle Security Act am 22. Juli 2026 einstimmig auf den Weg gebracht.
- Das Gesetz untersagt vernetzte Fahrzeuge von Herstellern mit über 15 Prozent chinesischer Beteiligung.
- Mercedes-Benz liegt mit BAIC und Geely-Gründer Li Shufu bei zusammen knapp 20 Prozent.
- Greifen soll das Verbot ab Januar 2027, mit Ausnahmeregelungen und einer Anpassungsfrist bis 2030.
Warum trifft ein US-Gesetz ausgerechnet Mercedes?

Der Kern des Gesetzes ist keine Sicherheitslücke, sondern eine Beteiligungsschwelle. Untersagt wird der Verkauf vernetzter Fahrzeuge, sobald ein Hersteller zu mehr als 15 Prozent chinesischen Eignern gehört.[1]
Mercedes-Benz überschreitet diese Grenze knapp. Der staatsnahe Autobauer BAIC hält rund 9,98 Prozent, Geely-Gründer Li Shufu weitere gut 9,6 Prozent, zusammen also knapp 20 Prozent.
Washington sorgt sich weniger um die Blechkarosserie als um die Datenschicht. Ein vernetztes Auto erfasst Standort-, Kamera- und Mikrofondaten, und der Gesetzgeber fürchtet den Zugriff darauf. Neben China nennt der Entwurf auch Russland, Iran und Nordkorea.
Nicht die Technik im Auto entscheidet über den Marktzugang, sondern die Herkunft des Kapitals dahinter. Das rückt Geopolitik direkt ins Aktienregister der Autobauer.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Ist das ein Einzelfall oder ein Muster?
Das Gesetz erfindet die Stoßrichtung nicht neu, es gießt sie in Paragrafen. Schon Anfang 2025 hatte das US-Handelsministerium per Verordnung Soft- und Hardware aus China und Russland in vernetzten Autos verboten.[2]
Diese Verordnung greift gestaffelt: Software-Verbote ab Modelljahr 2027, Hardware-Verbote ab 2030. Der Senatsentwurf hebt die Logik von den Bauteilen auf die Eigentümerstruktur.
Vernetzte Fahrzeuge werden so zum sicherheitspolitischen Streitfall, wie zuvor Huawei im Mobilfunk. Ob ein Wagen in den USA, Europa oder wie der Polestar 4 in Südkorea vom Band läuft, ändert an der Eigentümerfrage nichts. Auch die Debatte um ferngesteuerte Abschaltbefehle in vernetzten Autos begleitet die Branche schon länger.
Was bedeutet das für deutsche Entscheider?
Für deutsche Hersteller wird chinesisches Kapital zum zweischneidigen Schwert. Solche Beteiligungen finanzieren und öffnen den größten Automarkt der Welt, werden aber zugleich zum Hebel für Marktverbote anderswo.
Ein Gegenstück auf EU-Ebene fehlt bislang, doch der Cyber Resilience Act und die Datenschutz-Grundverordnung regeln bereits, wie vernetzte Produkte Daten erheben dürfen. Die Frage nach dem Vertrauen in Autos mit chinesischer Beteiligung stellt sich damit auch hierzulande.
Mercedes bleibt Zeit, denn das Unternehmen kann Ausnahmen beantragen und hat bis 2030 zur Anpassung. Zulieferer und Flottenbetreiber, die an deutschen Premiumherstellern hängen, sollten deren Abhängigkeit vom chinesischen Markt und die eigene Lieferkette jetzt prüfen, nicht erst 2029.
Quellen
[1] US-Kongress: „S.4429 Connected Vehicle Security Act of 2026″
[2] US Bureau of Industry and Security: „Connected Vehicles“
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