Der Musikkonzern BMG lässt den KI-Generator Suno künftig auf sein Repertoire aus Aufnahmen und Verlagsrechten zugreifen und legt damit den Streit über ungefragt genutzte Trainingsdaten bei. Songwriter landen nur mit ausdrücklicher Zustimmung in den Trainingsdaten. Die Vereinbarung markiert den Wechsel von der Klage zur Lizenz, wenige Wochen nachdem das Landgericht München Suno für das Training mit „Atemlos“ verurteilt hat.

drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen

KI-Musik entsteht bislang meist auf Material, das niemand freigegeben hat. Genau an diesem Punkt setzt die Partnerschaft von BMG und Suno an: Der Rechteinhaber stellt sein Repertoire bereit, und der KI-Dienst zahlt zugleich für die Aufnahmen nach, die er zuvor ohne Erlaubnis zum Training nutzte.

Das Wichtigste in Kürze

  • BMG öffnet Aufnahmen und Verlagsrechte für Sunos KI-Modelle, aber nur für Künstler, die aktiv zustimmen.
  • Der Vertrag lizenziert auch die Vergangenheit nach: die ohne Erlaubnis zum Training genutzten Aufnahmen.
  • BMG ist der erste große Rechteinhaber, der Suno seit dem Warner-Vergleich vom November 2025 lizenziert.
  • Parallel verurteilte das Landgericht München Suno Ende Juli für das Training mit GEMA-Repertoire.

Was BMG und Suno vereinbart haben

Schallplatte mit handgeschriebener Preismarke „Lizenz“ und Violinschlüssel, Draufsicht
BMG schließt Partnerschaft mit Suno: Künstler und Songwriter erhalten Schutz, wirtschaftliche Regelungen und neue kreative Möglichkeiten

Die Mitte August geschlossene Partnerschaft deckt BMGs Aufnahmen und Verlagsrechte ab und gilt für Künstler wie Songwriter, die sich aktiv dafür entscheiden.[1] Suno lizenziert zugleich die Aufnahmen nach, mit denen der Dienst seine Modelle bereits ohne Vertrag trainiert hatte. „Die Vereinbarung schafft starke Schutzmechanismen, klare wirtschaftliche Regeln und neue kreative Möglichkeiten für Künstler“, sagt Celine Joshua, Executive Vice President bei BMG.

Der Zugriff läuft über ein Opt-in: Ohne ausdrückliche Freigabe fließt kein Titel in Training oder Ausgabe. Begleitend deckelt Suno seit Anfang September die kommerzielle Nutzung und versieht die erzeugten Stücke mit einem Wasserzeichen.

Vom Rechtsstreit zum Lizenzmodell

Der Deal steht für den Kurswechsel der Branche von der Klage zur Lizenz. Nachdem Universal, Warner und Sony Suno und den Rivalen Udio 2024 verklagt hatten, einigte sich Warner im November 2025 als erster großer Konzern. BMG folgt nun als erster Rechteinhaber, der nicht nur einen Vergleich schließt, sondern seinen Katalog aktiv einspeist.

Für Suno ist die Lizenz die Grundlage für ein eigenes Modell, das gemeinsam mit der Musikindustrie entsteht. Statt frei zusammengesuchter Daten steht künftig ein freigegebener Katalog dahinter, für den messbar Geld fließt. Die Haftungsfrage bei generierten Werken beschäftigt die Bildbranche längst, wie der Vergleich von Firefly und DALL·E zeigt.

KI-Musik: Vom Prozess zur Partnerschaft

Wie sich der Streit um Sunos Trainingsdaten verschoben hat

Jan. 2025
Die GEMA reicht beim Landgericht München Klage gegen Suno ein.
Nov. 2025
Warner schließt als erster großer Musikkonzern einen Vergleich mit Suno.
31.07.2026
Das Landgericht München verurteilt Suno für das Training mit „Atemlos“.
Aug. 2026
BMG lizenziert Aufnahmen und Verlagsrechte an Suno, ausschließlich per Opt-in.

Lizenzen verwandeln den Trainingsdatensatz von einer rechtlichen Altlast in eine Einnahmequelle, und genau das entscheidet über die zweite Halbzeit der KI-Musik.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was das für Kreative im DACH-Raum bedeutet

Im DACH-Raum steht der Deal vor einem anderen Rechtshintergrund. Das Landgericht München untersagte Suno Ende Juli die lizenzlose Vervielfältigung geschützter Titel wie „Atemlos“, ausdrücklich auch als Trainingsmaterial, nach einer Klage der GEMA vom Januar 2025.[2] Das Urteil war das zweite zugunsten der Verwertungsgesellschaft, nach dem Erfolg gegen OpenAI im November 2025. Gerichte greifen zunehmend in KI-Produkte ein, vom Nudify-Verbot gegen xAI bis zum Münchner Suno-Urteil.

Für Unternehmen, die selbst mit KI Musik oder Text erzeugen, verschiebt sich damit der Maßstab. Der EU AI Act verlangt von Anbietern generativer Modelle seit August 2025 eine Zusammenfassung der genutzten Trainingsdaten. Zum Schutz eigener Werke hilft ein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt über den §44b des Urheberrechts, dazu die offene Nachfrage bei KI-Diensten nach der Herkunft ihrer Trainingsdaten. Für die Musikbranche wird die lizenzierte KI so vom Feindbild zum Vertriebsweg, sofern die Vergütung transparent bleibt.

Quellen

[1] Suno: „Announcing a Landmark Global Partnership with BMG“

[2] GEMA: „GEMA setzt sich gegen Suno durch“

Mehr Newshunger?

4,6 18 Bewertungen

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?