Fernwärme kennt keinen Anbieterwechsel: Angeschlossene Haushalte zahlen, was ihr einziger Versorger verlangt. Am 24. August 2026 verhandelt das Oberlandesgericht Hamm, ob E.ON diesen Preis über eine fragwürdige Klausel jahrelang zu hoch angesetzt hat. Für einzelne Haushalte summieren sich die Beträge auf mehrere tausend Euro.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenHinter dem Verfahren steht der Verbraucherzentrale Bundesverband, hinter der strittigen Klausel ein Gaspreis-Index. Ob dieser Index die Preise decken darf, entscheidet über weit mehr als E.ONs Abrechnungen. Am Modell hängen Millionen mit Fernwärme versorgte Wohnungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 24. August 2026 verhandelt das OLG Hamm die Musterfeststellungsklage der vzbv gegen die E.ON Energy Solutions GmbH.
- Streitpunkt sind Preisklauseln, die den Fernwärmepreis stark an Gaspreis-Indizes koppeln; der vzbv hält sie für unwirksam.
- In einem Beispielnetz stieg der Arbeitspreis von 6,18 auf 23,24 Cent je Kilowattstunde, rund 3.500 Euro Mehrkosten für einen Haushalt in zwei Jahren.
- Das Bundeskartellamt sieht bei vier Netzen ein zu schwach gewichtetes Marktelement, eine Reform der Fernwärmeverordnung ist in Arbeit.
Warum ist E.ONs Fernwärme-Klausel angreifbar?

Angreifbar ist die Klausel, weil das Fernwärmerecht zwei Zutaten im Gleichgewicht verlangt und E.ONs Formel laut vzbv eine davon übergewichtet. Paragraf 24 der AVBFernwärmeV lässt eine Preisanpassung nur zu, wenn sie zwei Größen angemessen abbildet: die Kosten der Erzeugung und Bereitstellung sowie die Lage auf dem Wärmemarkt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen dieses Kostenelement und dieses Marktelement grundsätzlich gleichgewichtig nebeneinander.
Genau hier liegt der Vorwurf. Bindet eine Klausel den Preis zu über 60 Prozent an Erdgas-Indizes, verschiebt sich das Verhältnis: Klettert der Gaspreis, klettert die Fernwärme mit, obwohl E.ON längst nicht nur aus Gas Wärme erzeugt. Der Bezug zum tatsächlichen Wärmemarkt bleibt schwach. Genau das hält der vzbv für unwirksam.[1]
E.ON steht ohnehin an mehreren Regulierungsfronten unter Druck. Erst kürzlich stutzte die Bundesnetzagentur die zulässige Rendite für die Gasnetze des Konzerns; die geplanten Milliarden für den Ausbau der Stromverteilnetze hängen am selben Zinsstreit. Die Fernwärme-Klausel trifft das Unternehmen an einer weiteren empfindlichen Stelle.
Ist E.ON mit dem Streit ein Einzelfall?
Ein Einzelfall ist E.ON nicht: Das Bundeskartellamt durchleuchtet die gesamte Branche und hat den Verdacht rechtswidriger Preisklauseln erhärtet. Seit November 2023 läuft eine Sektoruntersuchung zur Fernwärme. Im März 2025 meldeten die Bonner Wettbewerbshüter ein Zwischenergebnis: Bei vier untersuchten Netzen wiege das Marktelement zu leicht, zum Nachteil der Kundschaft.[2]
Der Gesetzgeber zieht nach. Ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums will den Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamts zum Regelbeispiel machen, an dem sich Versorger künftig gefahrlos orientieren können. Für Altverträge kommt diese Klarheit zu spät, genau deshalb landen die Fälle jetzt vor Gericht.
Solange Gas billig war, fiel die Kopplung niemandem auf. Jetzt wird dieselbe Formel zum juristischen Risiko, weil die Gerichte nachrechnen, was die Versorger jahrelang selbst festgelegt haben.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Warum die Kopplung an den Gaspreis vor dem OLG Hamm zum Problem wird.
Was eine zulässige Preisklausel ausbalancieren muss
Was bedeutet das für Wärmekunden?
Für Wärmekunden entscheidet das Urteil über die Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge, für die Wärmewende über die ehrlichen Kosten des politisch bevorzugten Heizwegs. Rund die Hälfte der deutschen Haushalte soll künftig mit Fernwärme oder Wärmepumpe heizen. Die kommunale Wärmeplanung treibt den Ausbau voran, während in Neubauten längst die Wärmepumpe dominiert.
Ein verlässlicher Preis ist die Bedingung dafür, dass Mieter und Eigentümer den Anschlusszwang akzeptieren. Kippt das OLG Hamm die Klausel, müssen Versorger bundesweit ihre Formeln offenlegen und womöglich rückwirkend erstatten. Die Musterfeststellungsklage bündelt die Ansprüche, ohne dass ein eigenes Prozessrisiko entsteht.
Betroffene sollten jetzt handeln. Der eigene Fernwärmevertrag verrät in der Preisgleitklausel, wie stark der Preis am Gas hängt; Kundinnen und Kunden mit einer E.ON-Abrechnung seit 2021 können sich über das Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz kostenlos anmelden. Unternehmen mit größeren Wärmeabnahmestellen prüfen dieselbe Klausel im gewerblichen Vertrag, dort summieren sich die Beträge schneller.
FAQ: Die Fernwärme-Klage gegen E.ON
Wer verklagt E.ON wegen der Fernwärmepreise?
Kläger ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er führt eine Musterfeststellungsklage gegen die E.ON Energy Solutions GmbH, über die das Oberlandesgericht Hamm am 24. August 2026 mündlich verhandelt. Eine parallele Klage richtet sich gegen HanseWerk Natur.
Warum sind die Fernwärme-Preisklauseln von E.ON umstritten?
Nach Paragraf 24 der AVBFernwärmeV müssen Preisklauseln die Kostenentwicklung und die Lage am Wärmemarkt angemessen abbilden. Der vzbv hält die E.ON-Klauseln für unwirksam, weil sie den Preis zu stark an Gaspreis-Indizes koppeln und das Marktelement zu schwach gewichten.
Wie viel Geld können betroffene Fernwärmekunden zurückbekommen?
Das hängt vom Einzelfall ab. In einem Beispielnetz stieg der Arbeitspreis von 6,18 auf 23,24 Cent je Kilowattstunde, was für einen Haushalt mit 15.000 Kilowattstunden rund 3.500 Euro Mehrkosten in zwei Jahren bedeutete. Eine Erstattung setzt ein erfolgreiches Urteil voraus.
Wie können sich Betroffene der Klage gegen E.ON anschließen?
Die Anmeldung läuft kostenlos über das Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz. Betroffen sind Kundinnen und Kunden der E.ON Energy Solutions GmbH mit Preiserhöhungen seit 2021. Nach der letzten mündlichen Verhandlung bleiben noch rund drei Wochen Zeit für die Anmeldung.
Was hat das Bundeskartellamt zu den Fernwärmepreisen festgestellt?
Das Bundeskartellamt untersucht die Fernwärme seit November 2023. Im März 2025 erhärtete sich der Verdacht rechtswidriger Preisklauseln: Bei vier untersuchten Netzen ist das Marktelement zu niedrig gewichtet, zum Nachteil der Verbraucher. Eine Reform der Fernwärmeverordnung ist geplant.
Quellen
[1] Verbraucherzentrale Bundesverband: „Fernwärmepreise: vzbv verklagt E.ON und Hansewerk Natur“
[2] Bundeskartellamt: „Laufende Fernwärme-Verfahren: Verdacht auf rechtswidrige Preisanpassungsklauseln erhärtet“
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