Die Ablösesumme von bis zu 70 Millionen Euro für Johan Manzambi klingt nach einem Geldsegen, der komplett beim SC Freiburg landet. Servette Genf, ein Heer von Beratern und das Finanzamt sitzen jedoch längst mit am Tisch. Am Ende behält jeder Beteiligte einen anderen Teil. Diese Aufteilung verrät mehr über das Geschäft Fußball als jede Jubelmeldung.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenEine Ablösesumme von 70 Millionen Euro liest sich leicht als reine Erfolgsmeldung: Verein verkauft Talent, Verein wird reich. Die betriebswirtschaftliche Wahrheit fällt kleinteiliger aus, denn hinter jeder Rekordablöse steht eine Kaskade aus Ansprüchen, Provisionen und Steuern. Am Wechsel von Johan Manzambi zu Aston Villa lässt sich diese Kaskade Station für Station durchrechnen, vom ersten Angebot aus Newcastle bis zu dem Betrag, der am Ende tatsächlich in Freiburg hängen bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ablösesumme fließt rechtlich an den abgebenden Verein, nicht an den Spieler. Manzambi profitiert über sein Premier-League-Gehalt und ein mögliches Handgeld, nicht über die 70 Millionen selbst.
- Fünf Prozent jeder internationalen Ablösesumme gehen über den FIFA-Solidaritätsmechanismus an die Ausbildungsvereine. Servette Genf bekommt für Manzambis Jugendjahre einen Anteil im siebenstelligen Bereich.
- Berater verdienen bei solchen Deals mehrere Millionen, meist gezahlt vom kaufenden Verein. Die FIFA-Obergrenze für ihre Honorare bleibt juristisch umkämpft.
- Auf einen Transfer ins Ausland fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Auf den Gewinn aus dem Verkauf zahlt der Verein dagegen Körperschaft- und Gewerbesteuer.
1 Bekommt der Spieler einen Teil der Ablösesumme? Aufklappen ↓
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2 Wie viel geht über den Solidaritätsmechanismus an die Ausbildungsvereine? Aufklappen ↓
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3 Warum ist ein Eigengewächs für den abgebenden Verein besonders lukrativ? Aufklappen ↓
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4 Fällt beim Transfer ins Ausland deutsche Umsatzsteuer an? Aufklappen ↓
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5 Wer zahlt bei einem Transfer meist die Berater? Aufklappen ↓
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Was ist eine Ablösesumme eigentlich?

Eine Ablösesumme ist keine Kaufsumme für einen Menschen, auch wenn die Sprache des Transfermarkts das nahelegt. Bezahlt wird die vorzeitige Auflösung eines laufenden Arbeitsvertrags. Manzambis Kontrakt in Freiburg lief bis 2028. Genau diese Restlaufzeit hat Aston Villa dem SC Freiburg abgekauft.
Der Fußballmarkt behandelt einen Spielervertrag darin ähnlich wie eine Bank einen Immobilienkredit. Ein Wechsel vor Vertragsende kostet deshalb eine Art Vorfälligkeitsentschädigung. Je länger der Vertrag noch läuft und je begehrter der Spieler, desto höher fällt diese Entschädigung aus. Läuft ein Vertrag dagegen aus, kostet der Wechsel gar nichts. Diese ablösefreien Transfers gehen auf das Bosman-Urteil von 1995 zurück, das bis heute die Machtbalance zwischen Klub und Profi prägt.
Nicht jeder Wechsel läuft überhaupt über eine Ablösesumme. Bei einer Leihe überlässt ein Klub den Spieler befristet einem anderen Verein, meist gegen eine Leihgebühr und die Übernahme des Gehalts, ohne dass der Spieler den Besitzer wechselt. Manche Leihen enthalten eine Kaufpflicht oder eine Kaufoption, die erst später in eine echte Ablösesumme mündet. Der klassische Rekordtransfer wie bei Manzambi ist dagegen ein sofortiger, vollständiger Kauf der Vertragsrechte.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Marktwert und Ablösesumme. Der Marktwert ist nur eine Schätzung, etwa des Portals Transfermarkt. Bei Manzambi lag dieser Schätzwert zuletzt im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Die tatsächliche Ablösesumme entsteht dagegen erst am Verhandlungstisch, aus Angebot und Nachfrage. Ein starkes Turnier treibt den Preis nach oben, ein auslaufender Vertrag drückt ihn. Manzambis Auftritte bei der Weltmeisterschaft haben die Nachfrage befeuert und die Ablösesumme weit über den nüchternen Marktwert hinausgehoben.
Bei Manzambi kam noch eine Besonderheit hinzu. Die 70 Millionen sind nicht der feste Grundbetrag, sondern das Maximalpaket aus Basisablöse und Bonuszahlungen. Nach Informationen des Kicker beträgt das Gesamtpaket aus fixer Summe plus möglichen Boni knapp 70 Millionen Euro. Newcastle United hatte sich mit Freiburg zuvor bereits auf eine Ablösesumme von 60 Millionen geeinigt, ehe Aston Villa im letzten Moment dazwischengegangen ist. Ein Teil der Ablösesumme fließt also nur, sofern Manzambi bestimmte Marken erreicht, etwa eine Zahl an Einsätzen oder sportliche Erfolge des neuen Klubs.
Warum ist der abgebende Verein der große Gewinner?

Von der Ablösesumme profitiert zuerst und vor allem der abgebende Verein. Der SC Freiburg kassiert den Löwenanteil der bis zu 70 Millionen. Für die Breisgauer bedeutet der Wechsel die höchste Ablöse ihrer Geschichte. Die bisherigen Rekordverkäufe, Kevin Schade und Merlin Röhl, hatten jeweils rund 25 Millionen Euro gebracht. Manzambi hat diese Marke pulverisiert.
Betriebswirtschaftlich steckt hinter dem Rekord ein doppelter Hebel. Manzambi ist über die eigene Jugend gekommen, sein Buchwert in der Bilanz liegt also nahe null. Der komplette Erlös schlägt damit fast vollständig als Gewinn zu Buche. Beim Weiterverkauf eines teuer eingekauften Profis müsste dagegen erst der Restbuchwert gegengerechnet werden, bevor überhaupt ein Gewinn entsteht. Ein Eigengewächs ist deshalb die margenstärkste Ware, die ein Verein anbieten kann.
Sportvorstand Jochen Saier hat den Wechsel in einer Vereinsmitteilung mit dem gemeinsamen Weg von der U19 bis ins Europa-League-Finale begründet und von intensiven Verhandlungen gesprochen. Hinter der freundlichen Formulierung steckt ein hartes Kalkül. Freiburg zeigt ein Geschäftsmodell, das kleineren Klubs in einem ansonsten gnadenlosen Markt überhaupt eine Chance lässt: Talente entwickeln, sportlich reifen lassen und im richtigen Moment teuer verkaufen. Wie tief dieses Prinzip beim SC Freiburg verankert ist, zeigt der Blick auf die vergangenen Transferperioden. Der Verkauf ist dort kein Betriebsunfall, sondern die eingeplante Ernte nach Jahren der Ausbildung.
Bekommt der Spieler einen Teil der Ablösesumme?

Rechtlich bekommt der Spieler von der Ablösesumme nichts. Die Zahlung ist die Entschädigung an den abgebenden Verein für den noch laufenden Vertrag und gehört damit dem Klub, nicht dem Profi. Manzambi sieht von den 70 Millionen also keinen direkten Cent.
Verdienen tut der Spieler trotzdem, nur auf anderem Weg. Der Sprung in die Premier League bringt ein deutlich höheres Gehalt, oft ein Vielfaches der Bundesliga-Bezüge. Dazu kommt in vielen Fällen ein Handgeld, also eine einmalige Antrittszahlung des neuen Vereins bei Vertragsunterschrift. Beide Posten trägt Aston Villa zusätzlich zur Ablösesumme. Der eigentliche Vermögenssprung für Manzambi steckt somit im neuen Arbeitsvertrag, nicht in der Schlagzeile über den Rekord.
Einen Anteil an der Ablösesumme selbst erhält ein Profi nur, sofern eine ausdrückliche Transferbeteiligung in seinem Vertrag steht. Bei einem 20-Jährigen, der gerade erst den Durchbruch geschafft hat, bleibt so eine Klausel die Ausnahme. Solche Beteiligungen sichern sich eher etablierte Stars mit Verhandlungsmacht, die bei einem Wechsel ihren Anteil am eigenen Marktwert einfordern. Der junge Profi verkauft dagegen vor allem seine Zukunft. Diese Zukunft vergütet der neue Klub über Jahresgehalt und Prämien, nicht über einen Scheck aus der Ablösesumme.
Wie viel kassieren die Berater?

An kaum einer Stelle des Transfers landet so viel Geld so geräuschlos wie bei den Beratern. Die FIFA hatte 2023 versucht, die Honorare zu deckeln, grob auf sechs Prozent des Jahresgehalts oder bis zu zehn Prozent der Ablösesumme. Durchsetzbar ist diese Grenze in Deutschland derzeit nicht. Der Europäische Gerichtshof hat am 16. Juli 2026 in einer Vorabentscheidung Zweifel an einzelnen Regeln geäußert und die abschließende Prüfung dem Landgericht Mainz überlassen. Auch das Verbot der Mehrfachvertretung, also dass ein Berater nicht zugleich Spieler, abgebenden und aufnehmenden Verein vertreten darf, steht juristisch auf der Kippe.
In der Praxis werden die Honorare deshalb frei verhandelt. Bei einem Deal dieser Größe erreichen solche Provisionen schnell einen niedrigen bis mittleren einstelligen Millionenbetrag. Bezahlt wird meist vom kaufenden Verein: Nach einer FIFA-Erhebung trägt die aufnehmende Seite rund zwei Drittel aller Vermittlerhonorare. Für Freiburgs Erlös ist das die gute Nachricht, denn diese Provision schmälert die Ablösesumme in der Regel nicht, sondern kommt bei Aston Villa obendrauf.
Aus redaktioneller Sicht sind die Berater die eigentlichen strukturellen Nutznießer der Transferinflation. Jede höhere Ablösesumme hebt die prozentuale Provision mit an, ganz ohne unternehmerisches Risiko und ohne einen einzigen gespielten Ball. Der zähe Streit um den Honorardeckel ist deshalb kein Nebenschauplatz, sondern der Kern der Debatte über die Geldflüsse im Profifußball. Solange die Provision an der Ablösesumme hängt, hat die Branche ein Eigeninteresse an möglichst häufigen und möglichst teuren Wechseln.
Was bekommt der Ausbildungsverein von der Ablösesumme?

Genau hier kommt der frühere Verein ins Spiel. Weil der Wechsel über eine Landesgrenze führt, greift der FIFA-Solidaritätsmechanismus, geregelt in Artikel 21 und Anhang 5 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern. Fünf Prozent jeder internationalen Ablösesumme werden an die Vereine verteilt, die den Spieler zwischen seinem 12. und 23. Lebensjahr ausgebildet haben.
Die Verteilung folgt einer festen Staffel. Für jede Saison zwischen dem 12. und 15. Geburtstag stehen einem Ausbildungsverein 0,25 Prozent der Gesamtablöse zu, für jede Saison zwischen dem 16. und 23. Geburtstag 0,5 Prozent. Bei 70 Millionen Euro füllt sich damit ein Solidaritätstopf von bis zu 3,5 Millionen, den der aufnehmende Verein einbehält und an die Ausbildungsklubs weiterleitet.
Servette Genf hat Manzambi durch seine Jugendjahre gebracht, bis er Anfang 2023 nach Freiburg gewechselt ist. Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar. Rechnete man die vollen Ausbildungsjahre vom 12. bis 16. Lebensjahr zusammen, käme Servette auf rund 1,5 Prozent, mit dem angebrochenen letzten Jahr läge der Anteil knapp darüber. Die Genfer dürften aus dem Manzambi-Transfer also grob zwischen einer und 1,2 Millionen Euro erhalten, ohne selbst noch etwas verkauft zu haben. Für einen Klub abseits der ganz großen Bühne ist das ein spürbarer Betrag.
Zwei Dinge sind davon sauber zu trennen. Die Ausbildungsentschädigung ist eine eigene Zahlung, fällig beim ersten Profivertrag und bei jedem Wechsel bis zum Ende der Saison des 23. Geburtstags. Eine Weiterverkaufsklausel wiederum ist rein vertraglich und unabhängig von der FIFA. Hätte Servette beim Abgang 2023 eine solche Beteiligung ausgehandelt, flösse zusätzlich Geld, doch dazu ist öffentlich nichts bekannt. Die Kehrseite des Systems zeigt ein prominenter Fall: Kai Havertz war schon mit elf Jahren zu Bayer Leverkusen gewechselt, seine früheren Aachener Vereine gingen deshalb bei späteren Transfers leer aus, weil die Staffel erst ab dem 12. Geburtstag zählt. Für einen Verein wie den SV Elversberg, der abseits der Rekordablösen wirtschaftet, kann gerade dieser Solidaritätsbeitrag über eine ganze Saisonplanung entscheiden.
Bei jedem internationalen Transfer verteilt die FIFA fünf Prozent der Ablösesumme an die Vereine, die den Spieler zwischen dem 12. und 23. Lebensjahr ausgebildet haben.
12 bis 15 Jahre
Für jede volle Saison, die ein Verein den Spieler in diesem Alter ausbildet, erhält er einen kleineren Anteil an der späteren Ablösesumme.
je 0,25 % pro Saison16 bis 23 Jahre
In den älteren Ausbildungsjahren verdoppelt sich der Satz. Diese Jahre wiegen bei der Verteilung des Solidaritätstopfs am schwersten.
je 0,5 % pro SaisonDie eigentliche Nachricht am Freiburger Rekord ist nicht die 70, sondern die Verteilung dahinter: Servette Genf verdient an Manzambi mit, ohne 2026 noch einen Ball für ihn getreten zu haben.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Wie wird eine Ablösesumme versteuert?

Beim Verkäufer ist die Ablösesumme eine ganz normale Betriebseinnahme. Der Betrag fällt in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Profifußball und unterliegt damit der Körperschaft- und der Gewerbesteuer. Weil Manzambi ein Eigengewächs mit einem Buchwert nahe null ist, zählt der Transfererlös fast vollständig als steuerbarer Gewinn. Beim kaufenden Verein läuft die Buchung spiegelbildlich. Aston Villa aktiviert die Ablösesumme als Anschaffungskosten auf die Spielerlaubnis und schreibt diesen Wert über die Vertragslaufzeit ab, eine Linie, die der Bundesfinanzhof schon 1992 gezogen hat.
Bei der Umsatzsteuer schaut der deutsche Fiskus ausgerechnet beim Rekordtransfer in die Röhre. Ein Wechsel ins Ausland ist in Deutschland nicht umsatzsteuerbar, weil die Leistung am Sitz des empfangenden Vereins ausgeführt wird. Freiburg und Villa rechnen die Ablösesumme netto ab, die Umsatzsteuer schuldet der englische Klub in seinem eigenen Land und zieht sie sogleich als Vorsteuer wieder ab. Bei einem Transfer zwischen zwei deutschen Vereinen wären dagegen 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, allerdings ebenfalls als reines Nullsummenspiel über den Vorsteuerabzug. Diese Details hat der Haufe-Kommentar von Reuber zur Besteuerung der Vereine sauber aufgearbeitet.
Für den Spieler gilt eine dritte Logik. Manzambi versteuert Gehalt und Handgeld dort, wo er künftig arbeitet, also in England. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat auf welchen Teil zugreifen darf, damit derselbe Euro nicht zweimal voll besteuert wird. Ein weiterer Fallstrick lauert bei den Beraterhonoraren: Übernimmt ein Verein die Provision für den Spieler, kann daraus ein geldwerter Vorteil werden, der wiederum Lohnsteuer auslöst. Der Fiskus sitzt somit gleich dreifach am Tisch und kassiert an jeder Station nach einer anderen Regel: beim abgebenden Verein, beim kaufenden Verein, beim Spieler.
Wie rechnen Real, Barça und Bayern?

An der Spitze des Geschäfts gelten dieselben Mechanismen, nur in anderer Größenordnung. Klubs wie Real Madrid und der FC Bayern München aktivieren ihre teuren Einkäufe genauso als immaterielles Wirtschaftsgut und verteilen die Abschreibung über die Vertragsjahre. Genau deshalb tauchen selbst neunstellige Transfers in den Bilanzen zunächst gedämpft auf, weil die Kosten sich über die Laufzeit strecken. Eine Ablösesumme von 100 Millionen bei fünf Jahren Vertrag belastet die Bücher pro Saison nur mit 20 Millionen.
Auf der Verkäuferseite fahren die Großen dieselbe Ernte ein wie Freiburg, nur mit prall gefüllter Talentschmiede. Gibt der FC Barcelona ein Eigengewächs aus La Masia ab, ist der Buchwert ebenso niedrig und der Gewinn ebenso hoch. Der Unterschied liegt nicht im Prinzip, sondern in der Frequenz und in den Summen. Freiburg lebt vom einzelnen Rekordverkauf, ein Spitzenklub aus einem Dauerstrom an verkäuflichen Talenten. Für den Solidaritätsmechanismus gilt dabei überall dieselbe Fünf-Prozent-Regel, weshalb auch die kleinen Ausbildungsvereine der Weltstars an deren Wechseln mitverdienen.
Für die Spitzenklubs hat der Verkauf von Eigengewächsen noch einen zweiten Reiz. Weil der Buchgewinn fast vollständig als Ertrag zählt, hilft ein solcher Transfer, die Vorgaben des UEFA Financial Fairplay einzuhalten. Ein einziger teurer Verkauf aus der eigenen Jugend kann eine ganze Saison teurer Einkäufe gegenfinanzieren. Der SC Freiburg betreibt im Kleinen dasselbe wie Barcelona im Großen. Die eigene Akademie ist zugleich Sportabteilung und Bilanzhebel. Eine hohe Ablösesumme für ein Eigengewächs ist dabei der reinste Gewinn, den dieses Modell abwirft.
Was bleibt von Manzambis 70 Millionen übrig?

Am Ende zählt für Freiburg der Betrag, der nach allen Abzügen liegen bleibt. Nehmen wir das volle Paket als Rechenbeispiel und spielen die Kaskade durch. Von den bis zu 70 Millionen Euro sind zunächst nur rund 60 Millionen fixe Basisablöse, der Rest hängt an Boni und fließt erst bei sportlichem Erfolg. Vom tatsächlich gezahlten Betrag wandern etwa 1 bis 1,2 Millionen als Solidaritätsbeitrag an Servette und weitere Jugendstationen.
Eine deutsche Umsatzsteuer entfällt, weil Villa im Ausland sitzt. Übrig bleibt ein Transfergewinn, der fast in voller Höhe der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegt. Je nach Hebesatz und Verrechnung mit anderen Aufwendungen würde die Ertragsteuer einen mittleren zweistelligen Prozentanteil des Gewinns beanspruchen. Selbst im vorsichtigen Szenario blieben dem SC Freiburg damit klar über 40 Millionen Euro netto, sofern die Boni vollständig fließen. Die Berater tauchen in dieser Rechnung gar nicht auf, weil Aston Villa ihre Honorare separat trägt.
Die folgende Übersicht fasst das Rechenbeispiel zusammen. Alle Beträge sind Szenariowerte auf Basis des kolportierten Pakets und keine testierten Zahlen.
| Beteiligter | Anteil an der Ablösesumme | Wer trägt die Zahlung |
|---|---|---|
| SC Freiburg (abgebend) | Basis rund 60 Mio., mit Boni bis 70 Mio.; netto über 40 Mio. nach Steuern | erhält von Aston Villa |
| Servette Genf und weitere Jugendvereine | rund 1 bis 1,2 Mio. (Solidaritätsbeitrag) | einbehalten aus der Ablösesumme |
| Berater | niedriger bis mittlerer einstelliger Millionenbetrag | überwiegend Aston Villa, zusätzlich |
| Finanzamt | Körperschaft- und Gewerbesteuer auf den Transfergewinn, keine deutsche Umsatzsteuer | vom SC Freiburg |
| Johan Manzambi | kein Anteil an der Ablösesumme, dafür Gehalt und Handgeld | von Aston Villa |
Diese Zahlen ordnen den Jubel ein, ohne ihn kleinzureden. Der Rekord bleibt ein Rekord, doch von den plakativen 70 Millionen führt ein weiter Weg bis zu dem, was ein Verein am Ende wirklich in neue Spieler investieren kann. Wer die Verteilung einer Ablösesumme einmal Posten für Posten durchrechnet, sieht dem Profifußball beim Wirtschaften zu. Dieser Blick ist oft aufschlussreicher als das Spiel selbst.
Ein Rechenbeispiel: So schrumpft das Maximalpaket von bis zu 70 Millionen Euro Schritt für Schritt zu dem Betrag, der dem SC Freiburg tatsächlich bleibt.
Glossar: 14 wichtige Fachbegriffe zur Ablösesumme

Ablösefreier Transfer
Ablösefreier Transfer bezeichnet den Wechsel eines Spielers nach Vertragsende, für den der neue Verein keine Ablöse zahlt. Grundlage ist das Bosman-Urteil von 1995. Für abgebende Vereine bedeutet ein drohender ablösefreier Abgang wirtschaftlichen Druck, den Spieler vorher zu verkaufen oder den Vertrag zu verlängern.
Ablösesumme
Ablösesumme ist der Betrag, den der aufnehmende Verein an den abgebenden Verein zahlt, um einen Spieler trotz laufenden Vertrags zu verpflichten. Die Zahlung entschädigt den Klub für die vorzeitige Vertragsauflösung und richtet sich nach Restlaufzeit, Alter und Marktwert des Spielers.
Ausbildungsentschädigung
Ausbildungsentschädigung ist eine FIFA-Zahlung an frühere Vereine, fällig beim ersten Profivertrag eines Spielers und bei jedem Wechsel bis zum Ende der Saison seines 23. Geburtstags. Anders als der Solidaritätsbeitrag deckt diese Zahlung die Ausbildungskosten selbst ab, nicht die spätere Ablöse.
Basisablöse
Basisablöse ist der feste, unbedingt zu zahlende Teil einer Ablösesumme. Boni kommen erst hinzu, sobald vereinbarte Bedingungen eintreten. Bei Manzambi lag die Basis bei rund 60 Millionen Euro, das Gesamtpaket bei bis zu 70 Millionen.
Bonuszahlung
Bonuszahlung ist ein an Bedingungen geknüpfter Teil der Ablöse, etwa an Einsätze, Tore oder sportliche Erfolge des neuen Vereins. Boni verteilen das Risiko: Der kaufende Verein zahlt den vollen Preis nur, sofern der Spieler die Erwartungen erfüllt.
Bosman-Urteil
Bosman-Urteil ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 1995, die ablösefreie Wechsel nach Vertragsende ermöglicht hat. Das Urteil hat die Machtverhältnisse zugunsten der Spieler verschoben und den Markt für Ablösesummen grundlegend verändert.
Buchwert
Buchwert ist der bilanzielle Restwert eines Spielers, also die noch nicht abgeschriebenen Anschaffungskosten. Bei einem Eigengewächs liegt der Buchwert nahe null, weshalb der Verkaufserlös fast vollständig als Gewinn zählt.
Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Staatsvertrag, der regelt, welcher Staat auf welche Einkünfte zugreifen darf. Bei einem Auslandswechsel verhindert das Abkommen, dass Gehalt und Handgeld eines Spielers in zwei Ländern zugleich voll besteuert werden.
FIFA Football Agent Regulations (FFAR)
FIFA Football Agent Regulations (FFAR) ist das 2023 eingeführte Regelwerk zur Beschränkung von Beraterhonoraren, unter anderem mit Provisionsobergrenzen und einem Verbot der Mehrfachvertretung. Deutsche Gerichte und der Europäische Gerichtshof haben die Durchsetzbarkeit dieser Grenzen infrage gestellt.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer ist eine kommunale Ertragsteuer auf den Gewinn eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Der Profifußball eines Vereins gilt als solcher Betrieb, weshalb Transfergewinne neben der Körperschaftsteuer auch der Gewerbesteuer unterliegen.
Handgeld
Handgeld ist eine einmalige Antrittszahlung des neuen Vereins an den Spieler bei Vertragsunterschrift. Das Handgeld fließt zusätzlich zur Ablöse und zum Gehalt und ist für den Spieler steuerpflichtiger Arbeitslohn im Tätigkeitsland.
Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer auf das Einkommen juristischer Personen und wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe. Auf den Gewinn aus einem Spielerverkauf zahlt der abgebende Verein diese Steuer zusätzlich zur Gewerbesteuer.
Solidaritätsmechanismus
Solidaritätsmechanismus ist die FIFA-Regelung, die bei internationalen Transfers fünf Prozent der Ablöse an alle Ausbildungsvereine des Spielers verteilt, gestaffelt nach Ausbildungsjahren zwischen dem 12. und 23. Lebensjahr. Der Mechanismus beteiligt frühere Klubs an späteren Erlösen.
Weiterverkaufsklausel
Weiterverkaufsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, die dem früheren Verein einen Anteil an einem künftigen Weiterverkauf sichert. Die Klausel ist unabhängig von den FIFA-Regeln und kann einem abgebenden Klub bei einem späteren Rekordtransfer erhebliche Zusatzerlöse bringen.
FAQ: Wer verdient wirklich an einer Ablösesumme?

Bekommt der Spieler einen Teil der Ablösesumme?
Nein. Die Ablösesumme gehört rechtlich dem abgebenden Verein und entschädigt ihn für den laufenden Vertrag. Der Spieler verdient über sein neues Gehalt und ein mögliches Handgeld. Nur bei einer ausdrücklichen Transferbeteiligung im Vertrag erhält er einen Anteil an der Ablöse selbst.
Wer bekommt die Ablösesumme bei einem Transfer?
Den Hauptteil bekommt der abgebende Verein. Bei einem internationalen Wechsel gehen fünf Prozent über den Solidaritätsmechanismus an die Ausbildungsvereine, dazu können Beraterhonorare und Steuern anfallen. Beim Verkauf eines Eigengewächses bleibt dem Verein trotzdem der weitaus größte Anteil.
Wie viel bekommt der Jugendverein bei einem Transfer?
Über den Solidaritätsmechanismus verteilt die FIFA fünf Prozent jeder internationalen Ablöse auf die Ausbildungsvereine. Pro Ausbildungsjahr zwischen dem 12. und 15. Geburtstag sind das 0,25 Prozent der Gesamtsumme, zwischen dem 16. und 23. Geburtstag 0,5 Prozent. Der genaue Anteil hängt von der Ausbildungsdauer ab.
Muss ein Verein die Ablösesumme versteuern?
Ja. Die Ablösesumme ist eine Betriebseinnahme im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Profifußball und unterliegt der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Bei einem Eigengewächs mit niedrigem Buchwert zählt fast der komplette Erlös als steuerbarer Gewinn.
Fällt bei einem Transfer Umsatzsteuer an?
Bei einem Transfer zwischen zwei deutschen Vereinen fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an, allerdings als Nullsummenspiel über den Vorsteuerabzug. Bei einem Wechsel ins Ausland entsteht keine deutsche Umsatzsteuer, weil die Leistung am Sitz des kaufenden Vereins ausgeführt wird.
Wer zahlt die Berater bei einem Transfer?
Meist der kaufende Verein. Nach einer FIFA-Erhebung trägt die aufnehmende Seite rund zwei Drittel aller Vermittlerhonorare. Die 2023 eingeführten Obergrenzen der FIFA sind juristisch umstritten, weshalb die Honorare in der Praxis frei verhandelt werden.
Quellen
Kicker | Manzambi beschert Freiburg Rekordablöse | https://www.kicker.de/aston-villa-statt-newcastle-manzambi-beschert-freiburg-rekordabloese-1235055/artikel | besucht am 16.08.2026
FIFA | Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, Artikel 21 und Anhang 5 (Solidaritätsmechanismus) | https://inside.fifa.com/de/transfer-system | besucht am 16.08.2026
Sportschau | EuGH-Vorabentscheidung zum FIFA-Spielerberater-Reglement | https://www.sportschau.de/fussball/spielerberater-reglement-der-fifa-ein-fall-fuer-die-justiz,ffar-fifa-spielerberater-reglement-eugh-urteil-100.html | besucht am 16.08.2026
Haufe / Reuber | Die Besteuerung der Vereine, Ablösezahlungen | https://www.haufe.de/id/beitrag/reuber-die-besteuerung-der-vereine-abloesezahlungen-v-bundesligavereine-HI9492532.html | besucht am 16.08.2026
Deutscher Bundestag / Abgeordnetenwatch | Umsatzsteuer bei Ablösezahlungen und Auslandstransfers | https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/warum-gibt-es-fuer-abloesungen-von-fussballern-keine-mehrwertsteuer | besucht am 16.08.2026