
Wann wurde Ihr MacBook zuletzt geprüft? Vermutlich nie.
Michael Dobler
Autor Dr. WebDer Laptop auf Ihrem Konferenztisch kostet 2.500 Euro. Das Prüfzertifikat dafür? Gibt es nicht. Sie investieren fünfstellige Summen in Ihre Hardware, aber die gesetzlich vorgeschriebene Elektroprüfung ignorieren Sie. Ein gefährliches Spiel mit persönlicher Haftung.
Das Wichtigste in Kürze
- Jedes elektrische Gerät in Ihrer Agentur unterliegt der DGUV Vorschrift 3, vom MacBook bis zur Kaffeemaschine in der Küche.
- Digitalagenturen haben pro Mitarbeiter durchschnittlich 8 bis 12 prüfpflichtige Geräte, inklusive Monitore, Ladekabel und Mehrfachsteckdosen.
- Bei Verstößen drohen Ihnen Bußgelder bis 10.000 Euro, Verlust des Versicherungsschutzes und persönliche Haftung als Geschäftsführer.
- Die Prüfkosten liegen bei 3 bis 8 Euro pro Gerät für ortsveränderliche Betriebsmittel. Eine Investition, die sich durch vermiedene Risiken sofort rechnet.

Was steckt im Hardware-Stack Ihrer Agentur?
Sie unterschätzen systematisch Ihren eigenen Gerätepark. Die Zahlen überraschen selbst erfahrene Agenturinhaber, wenn sie zum ersten Mal eine vollständige Inventarliste erstellen.
Ein typischer Kreativ-Arbeitsplatz besteht aus weit mehr als Laptop und Smartphone. Da wäre zunächst der Rechner selbst, dann das externe Netzteil mit Kaltgerätekabel. Dazu kommen ein oder zwei Monitore, jeweils mit eigenem Stromkabel. Die Dockingstation verbindet alles miteinander. Tastatur und Maus benötigen Ladekabel, der Kopfhörer ebenfalls. Die Mehrfachsteckdose unter dem Schreibtisch ist ein eigener Prüfling. Und das Smartphone-Ladegerät zählt auch.
Rechenbeispiel für eine 15-Personen-Agentur:
| Gerätekategorie | Anzahl pro Mitarbeiter | Gesamt bei 15 MA |
|---|---|---|
| Laptop + Netzteil | 2 | 30 |
| Monitor(e) + Kabel | 3 | 45 |
| Dockingstation | 1 | 15 |
| Mehrfachsteckdose | 1,5 | 23 |
| Ladekabel (Handy, Kopfhörer, Maus) | 3 | 45 |
| Gemeinschaftsgeräte (Küche, Meeting) | – | 25 |
| Summe | ca. 10–12 | ca. 180 |
Diese 180 Geräte existieren real in Ihrer Agentur. Sie haben sie nur nie gezählt. Das Problem potenziert sich bei schnellem Wachstum, wo neue Hardware oft unkontrolliert angeschafft wird und alte Geräte in Schubladen verstauben.
Warum haben Agenturen besonders viel Equipment?
Kreativarbeit frisst Hardware. Ihr Online Marketing Agentur-Team braucht leistungsstarke Rechner mit kalibrierten Monitoren. Ihre Entwickler arbeiten häufig mit mehreren Bildschirmen parallel. Videoeditoren benötigen externe Festplatten und Schnittplätze. Jede Spezialisierung in Ihrer Agentur bringt eigene Anforderungen mit.
Remote Work hat die Gerätezahl weiter explodieren lassen. Viele Ihrer Mitarbeiter haben einen vollständigen Arbeitsplatz zu Hause und einen im Büro. Beide Standorte sind prüfpflichtig. Die DGUV Vorschrift 3 gilt auch für Geräte im Homeoffice, wenn Sie diese zur Verfügung stellen oder deren Nutzung erwarten.
Der versteckte Gerätepark einer Agentur
So viele prüfpflichtige Geräte hat ein Unternehmen mit 15 Mitarbeitern wirklich
Kostenbeispiel: Prüfung aller Geräte
Ein unterschätzter Faktor ist BYOD. Bring Your Own Device klingt modern und kostensparend. Aber sobald ein privates Gerät in Ihrer Agentur in die Steckdose gesteckt wird, unterliegt es der Prüfpflicht. Das private Ladegerät Ihres Mitarbeiters. Der mitgebrachte Wasserkocher. Die persönliche Schreibtischlampe. All das fällt in Ihren Verantwortungsbereich als Arbeitgeber.
Bei schnellem Wachstum verlieren Sie leicht den Überblick. Neue Mitarbeiter bekommen ihre Hardware, ohne dass jemand sie ins Inventar aufnimmt. Ausgeschiedene Kollegen hinterlassen Geräte, die niemand zuordnen kann. Ihre IT-Abteilung verwaltet vielleicht die Rechner, aber wer kümmert sich um die Kaffeemaschine im Meetingraum?
Was verlangt die DGUV Vorschrift 3 von Ihnen?
Die DGUV Vorschrift 3 ist keine freundliche Empfehlung. Sie ist seit 2014 geltendes Recht und verpflichtet Sie als Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Die Vorschrift basiert auf der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz.
Die zentrale Anforderung: Alle elektrischen Geräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Diese befähigte Person ist typischerweise eine Elektrofachkraft mit entsprechender Qualifikation nach TRBS 1203.
Prüfintervalle nach Nutzungsart und Umgebung:
| Betriebsmittelart | Umgebung | Prüfintervall |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte | Büro | 24 Monate |
| Ortsveränderliche Geräte | Werkstatt/Produktion | 12 Monate |
| Ortsveränderliche Geräte | Baustelle | 3 Monate |
| Ortsfeste Anlagen | Allgemein | 48 Monate |
Bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent können Sie die Intervalle auf bis zu 24 Monate verlängern. Das setzt allerdings eine dokumentierte Prüfhistorie voraus.
Die Prüfung selbst umfasst drei Komponenten: Besichtigen, Erproben und Messen. Bei der Sichtprüfung werden Gehäuse, Kabel und Stecker auf äußere Beschädigungen untersucht. Die Erprobung testet die Funktionstüchtigkeit. Die Messung erfasst mit kalibrierten Prüfgeräten den Schutzleiterwiderstand, den Isolationswiderstand und den Ableitstrom.
Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Dieses Protokoll muss den Prüfling eindeutig identifizieren, das Prüfdatum nennen, die Messwerte aufführen und das Gesamtergebnis bewerten. Für Elektroprüfungen nach DGUV V3 beauftragen die meisten Agenturen spezialisierte Prüfdienstleister, da der interne Aufbau von Prüfkompetenz erhebliche Investitionen erfordert.
Was passiert, wenn Sie nicht prüfen lassen?
Die Konsequenzen einer versäumten Prüfung sind gestaffelt und können für Sie existenzbedrohend werden. Es beginnt harmlos mit einem Hinweis der Berufsgenossenschaft und endet schlimmstenfalls vor Gericht.

Zunächst die Ordnungswidrigkeit: Wenn Sie die DGUV Vorschrift 3 ignorieren, verstoßen Sie gegen §26 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Berufsgenossenschaften können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen. Bei wiederholten Verstößen steigt das Strafmaß. Die BG Bau beispielsweise hat ihre Kontrollen in den letzten Jahren deutlich verschärft und ordnet bei fehlenden Prüfnachweisen die sofortige Außerbetriebnahme der Geräte an.
Der eigentliche finanzielle Hammer folgt im Schadensfall. Kommt es zu einem Unfall durch ein defektes Gerät, prüft die Versicherung als erstes Ihre Prüfprotokolle. Fehlen diese oder sind sie veraltet, kann die Versicherung die Leistung vollständig verweigern. Sie bleiben auf sämtlichen Kosten sitzen: Sachschäden, Personenschäden, Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen.
Haftungsrisiken im Überblick:
| Szenario | Folge ohne Prüfnachweis | Mögliche Kosten |
|---|---|---|
| BG-Kontrolle ohne Protokolle | Bußgeld, Geräte-Stilllegung | bis 10.000 € |
| Kabelbrand mit Sachschaden | Versicherung verweigert Leistung | 50.000 – 500.000 € |
| Stromschlag mit Verletzung | Regress durch BG, Zivilklage | 100.000+ € |
| Personenschaden mit Todesfolge | Strafverfahren, Privatvermögen | existenzbedrohend |
Die Berufsgenossenschaft nimmt Sie als Verantwortlichen in Regress. Das bedeutet: Die BG zahlt zunächst die Kosten für verletzte Mitarbeiter, holt sich das Geld aber von Ihnen zurück. Bei einem schweren Elektrounfall können diese Forderungen sechsstellige Beträge erreichen.
Noch gravierender ist Ihre persönliche Haftung. Als Geschäftsführer, der die Prüfungen wissentlich unterlassen hat, machen Sie sich unter Umständen strafbar. Fahrlässige Körperverletzung, in schweren Fällen fahrlässige Tötung. Ihr Privatvermögen steht dann auf dem Spiel.
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Was kostet Sie die Prüfung und wie läuft sie ab?
Die gute Nachricht: Elektroprüfungen sind wirtschaftlich absolut vertretbar. Die Kosten pro Gerät liegen deutlich unter dem, was Sie vermutlich erwarten. Der TÜV SÜD bestätigt, dass regelmäßige Prüfungen nicht nur gesetzliche Pflicht sind, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Orientierungswerte für Prüfkosten:
| Kategorie | Preisspanne |
|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte (Standardprüfung) | 3 – 8 € pro Gerät |
| Ortsveränderliche Geräte (mit Barcode-Erfassung) | 5 – 10 € pro Gerät |
| Ortsfeste Geräte | 20 – 50 € pro Gerät |
| Maschinen (je nach Komplexität) | 40 – 200 € pro Maschine |
| Installationsprüfung (Stromkreise) | 12 – 25 € pro Stromkreis |
Für Ihre 15-Personen-Agentur bedeutet das: 180 Geräte à durchschnittlich 5 Euro ergeben rund 900 Euro für eine vollständige Erstprüfung. Bei einem zweijährigen Intervall sind das 450 Euro pro Jahr. Weniger als eine einzige Monatsrate für einen guten Laptop.
Der Ablauf einer typischen Prüfung folgt einem standardisierten Prozess. Der Prüfdienstleister kommt in Ihre Agentur, idealerweise außerhalb der Kernarbeitszeiten oder am Wochenende. Die Prüfer arbeiten sich systematisch durch alle Räume. Jedes Gerät wird begutachtet, getestet und gemessen. Die Dauer beträgt etwa 10 bis 20 Minuten pro Büroarbeitsplatz bei guter Zugänglichkeit.
Nach der Prüfung erhalten Sie ein vollständiges Prüfprotokoll. Dieses enthält eine Geräteliste mit Inventarnummern, alle Messwerte, das Prüfergebnis und den nächsten Prüftermin. Geprüfte Geräte werden mit einer Prüfplakette versehen, die das Prüfdatum und den nächsten Termin zeigt.
Werden Mängel festgestellt, dokumentiert der Prüfer diese in einer separaten Mängelliste. Defekte Geräte müssen Sie sofort außer Betrieb nehmen. Nach der Reparatur ist eine erneute Prüfung erforderlich, bevor das Gerät wieder verwendet werden darf.
Wie organisieren Sie die Prüfung ohne Chaos?
Eine strukturierte Vorbereitung spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Die DGUV Information 203-071 liefert Ihnen einen detaillierten Leitfaden für die Organisation wiederkehrender Prüfungen. Mit einem systematischen Vorgehen wird die Elektroprüfung zur Routineaufgabe statt zum Ausnahmezustand.

Schritt 1: Inventar erstellen
Beginnen Sie mit einer vollständigen Geräteliste. Erfassen Sie systematisch alle elektrischen Betriebsmittel in jedem Raum Ihrer Agentur. Notieren Sie Geräteart, Hersteller, Standort und wenn vorhanden eine Inventarnummer. Diese Liste wird die Grundlage für alle weiteren Prüfungen.
Vergessen Sie dabei nicht die versteckten Geräte: Verlängerungskabel unter Schreibtischen, Ladegeräte in Schubladen, die Mikrowelle im Pausenraum, den Ventilator im Lager. Ein Rundgang durch alle Räume ist unerlässlich.
Schritt 2: BYOD-Regelung klären
Definieren Sie verbindlich, ob private Geräte in Ihrer Agentur erlaubt sind. Wenn ja, müssen diese erfasst und mitgeprüft werden. Eine klare Betriebsvereinbarung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
Praktikable Lösungen: USB-Ladestationen zentral bereitstellen, private Netzteile verbieten, nur firmeneigene Verlängerungskabel erlauben.
Schritt 3: Verantwortlichkeiten festlegen
Benennen Sie eine Person in Ihrer Agentur, die für das Thema Elektrosicherheit zuständig ist. Diese Person koordiniert die Prüftermine, pflegt die Geräteliste und archiviert die Prüfprotokolle. Die Rechtsverantwortung bleibt bei Ihnen als Arbeitgeber, aber die operative Durchführung können Sie delegieren.
Schritt 4: Prüfdienstleister auswählen
Holen Sie mindestens drei Angebote ein. Achten Sie auf die Qualifikation der Prüfer nach TRBS 1203, die Art der Dokumentation und den Service. Seriöse Anbieter bieten einen Erinnerungsservice für anstehende Folgeprüfungen.
Vorsicht bei Dumping-Preisen: Unter 2 Euro pro Gerät ist eine ordentliche Prüfung kaum machbar. Hier werden oft nur Plaketten geklebt, ohne dass echte Messungen stattfinden.
Schritt 5: Prüftermin vorbereiten
Am Prüftag sollten alle Arbeitsplätze zugänglich sein. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter vorab. Stellen Sie sicher, dass mobile Geräte aus dem Homeoffice mitgebracht werden. Sammeln Sie Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen an zentraler Stelle.
Nach der Prüfung: Protokoll archivieren, Mängel sofort beheben, nächsten Termin im Kalender vermerken. Mit diesem System wird die DGUV-Prüfung zum jährlichen Routinetermin in Ihrer Agentur.
FAQ

Gilt die Prüfpflicht auch für Kleinstagenturen mit nur einem Mitarbeiter?
Ja. Die DGUV Vorschrift 3 kennt keine Untergrenze. Sobald Sie als Arbeitgeber elektrische Betriebsmittel zur Verfügung stellen, sind diese prüfpflichtig. Auch Einzelunternehmer mit Angestellten oder Freelancer mit eigenen Mitarbeitern fallen darunter. Die einzige Ausnahme: Rein private Haushalte ohne gewerbliche Nutzung.
Muss ich private Geräte meiner Mitarbeiter auch prüfen lassen?
Grundsätzlich ja, sobald diese in Ihrer Agentur genutzt werden. Steckt ein Mitarbeiter sein privates Ladegerät in Ihre Firmensteckdose, unterliegt es der Prüfpflicht. Praktisch haben Sie zwei Optionen: Entweder erfassen und prüfen Sie alle privaten Geräte mit, oder Sie untersagen deren Nutzung per Betriebsvereinbarung.
Wie lange muss ich die Prüfprotokolle aufbewahren?
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine Aufbewahrung bis zur nächsten Prüfung. Empfohlen wird jedoch eine deutlich längere Archivierung von mindestens fünf Jahren, besser zehn. Im Schadensfall können auch ältere Protokolle relevant werden, um eine durchgängige Prüfhistorie nachzuweisen.
Darf ich die Prüfung selbst durchführen oder muss ein externer Dienstleister kommen?
Die Prüfung darf von jeder befähigten Person durchgeführt werden, also auch von internen Mitarbeitern mit entsprechender Qualifikation. Diese müssen eine elektrotechnische Ausbildung, mindestens ein Jahr Berufserfahrung und aktuelle Fachkenntnisse nachweisen können. Der Aufbau einer internen Prüfkapazität lohnt sich für Sie meist erst ab mehreren hundert Geräten.
Was passiert, wenn ein Gerät bei der Prüfung durchfällt?
Das Gerät müssen Sie sofort außer Betrieb nehmen. Entweder wird es repariert und anschließend erneut geprüft, oder es wird entsorgt. Die Weiternutzung eines nicht bestandenen Geräts ist unzulässig und kann bei Schäden zu Ihrer persönlichen Haftung führen. Defekte werden im Mängelbericht dokumentiert.
Kann ich die DGUV-Prüfung mit der jährlichen Inventur kombinieren?
Das ist sogar sinnvoll und spart Ihnen Aufwand. Viele Agenturen legen den Prüftermin bewusst auf den Zeitpunkt der Inventur. So werden alle Geräte ohnehin erfasst, und Ihre Inventarliste bleibt aktuell. Der Prüfdienstleister kann gleichzeitig eine vollständige Geräteliste mit Inventarnummern erstellen.
Glossar
Befähigte Person
Eine befähigte Person ist eine Fachkraft, die aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse für bestimmte Prüfaufgaben besitzt. Im Bereich der Elektroprüfung handelt es sich typischerweise um Elektrofachkräfte mit mindestens einjähriger Berufserfahrung und aktuellen Kenntnissen der relevanten VDE-Normen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und deren sichere Benutzung durch Beschäftigte. Sie bildet die gesetzliche Grundlage für die Prüfpflichten und verweist auf die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Geräte und löste 2014 die frühere BGV A3 ab.
Elektrofachkraft (EFK)
Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Sie darf selbstständig an elektrischen Anlagen arbeiten und Prüfungen durchführen.
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Dazu gehören Laptops, Monitore, Mehrfachsteckdosen, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen und alle anderen Geräte, die über einen Stecker mit dem Stromnetz verbunden werden.
Prüfintervall
Das Prüfintervall bezeichnet den zeitlichen Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen. Bei ortsveränderlichen Geräten im Büroumfeld beträgt es in der Regel 24 Monate, kann aber bei niedriger Fehlerquote verlängert oder bei erhöhter Beanspruchung verkürzt werden.
Prüfplakette
Eine Prüfplakette ist ein Aufkleber, der nach erfolgreicher Prüfung auf dem geprüften Gerät angebracht wird. Sie zeigt das Prüfdatum und den nächsten fälligen Prüftermin an. Die Plakette dient der schnellen Sichtprüfung, ersetzt aber nicht das eigentliche Prüfprotokoll als rechtlichen Nachweis.
Prüfprotokoll
Das Prüfprotokoll dokumentiert alle relevanten Informationen und Ergebnisse einer durchgeführten Elektroprüfung. Es enthält Angaben zum geprüften Gerät, die verwendeten Prüfgeräte, alle Messwerte, das Prüfergebnis und die Unterschrift des Prüfers. Im Schadensfall dient es als wichtigstes Beweismittel.
Schutzleiterwiderstand
Der Schutzleiterwiderstand bezeichnet den elektrischen Widerstand des Schutzleiters in einem elektrischen Gerät. Bei der DGUV-Prüfung wird gemessen, ob dieser Widerstand niedrig genug ist, um im Fehlerfall einen ausreichenden Stromfluss zur Sicherung zu gewährleisten. Der Grenzwert liegt je nach Kabellänge bei 0,3 bis 1 Ohm.
VDE-Normen
Die VDE-Normen sind technische Regeln des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. Sie legen fest, wie elektrische Anlagen und Geräte errichtet, betrieben und geprüft werden müssen. Für die Geräteprüfung sind insbesondere DIN VDE 0701-0702 relevant.
3 Antworten zu „Wann wurde Ihr MacBook zuletzt geprüft? Vermutlich nie.“
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Danke.
Aber zwischen dem Anbieten (u. ggf. freiwilligen Annehmen) einer Leistung und der gesetzl. Vorschrift derselben ist halt ein Unterschied.
Die Frage ist, ob das hier, in AT auch Vorschrift ist? Da muss ich noch nachhaken. -
DGUV? Nie von so einem Verein gehört. Gibts so etwas ähnliches auch in AT?
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TÜV AT bietet das an.
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