Der Minijob gilt als kleiner Nebenverdienst für Studierende und Rentnerinnen. Doch fast 3,5 Millionen Menschen hängen den Minijob längst an einen Hauptjob, weil ein Gehalt zum Leben nicht mehr reicht. Hinter der neuen 603-Euro-Grenze steckt ein Modell, das die Statistik schont und die Rente vertagt.

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Zum 1. Januar 2026 ist die Minijob-Grenze auf 603 Euro gestiegen, automatisch, weil sie am Mindestlohn hängt. Für die meisten Beschäftigten klingt die höhere Grenze nach mehr Spielraum. Tatsächlich verschiebt die Anhebung nur die Marke eines Modells, dessen eigentliche Rechnung an ganz anderer Stelle aufgemacht wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro, weil sie fest am Mindestlohn hängt; 2027 folgt der nächste Sprung auf 633 Euro.
  • Fast 6,96 Millionen Menschen arbeiten im Minijob, davon rund 3,5 Millionen zusätzlich zu einem Hauptjob.
  • 79,1 Prozent der gewerblichen Minijobber zahlen nichts in die Rentenkasse; ein Jahr Minijob bringt später nur wenige Euro Rente.
  • Zwei Reformen stehen an: eine höhere Pauschsteuer ab 2027 und der Vorschlag, den Sonderstatus ganz abzuschaffen.

Was macht einen Minijob 2026 aus?

Zwei Geldbörsen auf Weiß: links braun mit 100€-Schein, rechts schwarz mit orangefarbenem Anhänger
Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis 603 Euro monatlich, seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Darüber beginnt der Übergangsbereich zum Midijob

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem Verdienst bis 603 Euro im Monat, seit 2022 fest an den Mindestlohn gekoppelt. Ab einem regelmäßig höheren Verdienst beginnt der Übergangsbereich zum Midijob.

Die Grenze fällt nicht mehr politisch, sondern nach einer festen Formel. Diese multipliziert den Mindestlohn mit 130, teilt durch drei und rundet auf volle Euro. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt die Rechnung für 2026 genau 602,33 Euro, aufgerundet also 603 Euro im Monat oder 7.236 Euro im Jahr.

Die Kopplung besteht seit Oktober 2022 und hat einen politischen Sinn. Vorher blieb die Minijob-Grenze jahrelang bei 450 Euro eingefroren, während Löhne und Preise stiegen, sodass die real erlaubte Arbeitszeit schrumpfte. Seit der Reform wächst die Grenze automatisch mit dem Mindestlohn; die zulässige Stundenzahl bleibt konstant. Konkret erlauben 603 Euro bei 13,90 Euro Stundenlohn rund 43 Arbeitsstunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche.

Wie eng die Grenzen inzwischen am Mindestlohn hängen, zeigt der Dreijahresvergleich.

JahrMindestlohn/StundeMinijob-Grenze/MonatÜbergangsbereich (Midijob)
202512,82 Euro556 Euro556,01 bis 2.000 Euro
202613,90 Euro603 Euro603,01 bis 2.000 Euro
202714,60 Euro633 Euro633,01 bis 2.000 Euro

Neben dem klassischen Minijob mit Verdienstgrenze kennt das Recht die kurzfristige Beschäftigung. Hier zählt nicht das Geld, sondern die Zeit: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, dafür ohne Verdienstdeckel. Diese Form deckt Saisonarbeit ab, etwa die Ernte, das Weihnachtsgeschäft oder Vertretungen in den Ferien. Beide Varianten bleiben für die Beschäftigten steuer- und beitragsfrei, brutto und netto sind also identisch.

Oberhalb der 603 Euro beginnt der Übergangsbereich, der frühere Midijob. Er reicht 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro. Dort steigen die Sozialbeiträge der Beschäftigten langsam an, statt an der Grenze schlagartig zuzuschlagen. Der Unterschied ist grundlegend: Ein Midijob ist voll sozialversichert und baut echte Rentenansprüche auf, ein Minijob nicht. Genau an dieser Kante entscheidet sich, ob aus der Arbeit später eine echte Rente wird oder nur ein Taschengeld.

Für die Beschäftigten bleibt der Minijob meist steuerfrei. Den Fiskus bedient der Arbeitgeber mit einer einheitlichen Pauschsteuer von zwei Prozent. Genau dieser Satz soll steigen: Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht ab dem 1. Januar 2027 fünf Prozent vor. Bei 600 Euro Verdienst wächst die Pauschsteuer damit von zwölf auf 30 Euro, gezahlt vom Betrieb, nicht vom Minijobber.

Beim Thema Rente steckt der eigentliche Bruch. Ein Minijob ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, doch die Beschäftigten dürfen sich davon befreien lassen. Bei fortbestehender Versicherung fällt ein Eigenanteil von 3,6 Prozent an, bei 603 Euro also 21,71 Euro im Monat. Neu ist seit dem 1. Juli 2026 eine einmalige Rückkehr-Option: Eine früher erklärte Befreiung galt bis dahin als unwiderruflich, jetzt lässt sich diese Entscheidung zurücknehmen. Eine Krankenversicherung entsteht durch den Minijob dagegen nie, dafür muss jeder Beschäftigte anderweitig sorgen.

Die Grenze ist kein starres Fallbeil. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten bleibt erlaubt, bis zu zweimal im Kalenderjahr, etwa wenn eine erkrankte Kollegin vertreten werden muss. Bei dauerhaft höherem Verdienst dagegen entfällt der Minijob-Status, im Zweifel rückwirkend, samt Beitrags-Nachzahlungen für Betrieb und Beschäftigte. Maßgeblich ist deshalb die Jahresgrenze von 7.236 Euro, nicht allein der einzelne Monat. Diese Feinheit übersehen viele Betriebe und geraten bei Prüfungen der Minijob-Zentrale in teure Nachforderungen.

Auch die Zahl der Minijobs ist begrenzt. Mehrere geringfügige Jobs nebeneinander sind möglich, solange ihre Summe unter der Grenze bleibt; darüber rechnet die Minijob-Zentrale alle Verdienste zusammen und der Status entfällt. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt genau ein Minijob abgabenfrei, jeder weitere fließt voll in die Sozialversicherung. Diese Zusammenrechnung ist der Hebel, mit dem der Gesetzgeber die Abgabenfreiheit gezielt deckelt und ein Ausufern verhindert.

Auf den Punkt
  • 603 Euro ist keine politische Zahl mehr, sondern das Ergebnis der Mindestlohn-Formel.
  • Steuerfrei bleibt der Minijob für die Beschäftigten, die Pauschsteuer des Arbeitgebers steigt 2027 aber von zwei auf fünf Prozent.
  • Rente baut nur auf, wer auf die Befreiung verzichtet; seit Juli 2026 lässt sich diese Entscheidung einmalig zurücknehmen.

Wie viele Minijobber zählt Deutschland wirklich?

Reihe von Euromünzstapeln und ein Fähnchen mit Text
Fast sieben Millionen Minijobs summieren sich zu einem großen Block, der aber aus lauter kleinen Beträgen besteht.

Ende Juni 2026 zählte die Minijob-Zentrale 6.705.720 gewerbliche Minijobber, dazu 253.581 in Privathaushalten. Fast sieben Millionen Menschen arbeiten also geringfügig, mehr als jeder sechste Beschäftigte in Deutschland.

Die Zahl wirkt stabil, gewerblich sinkt der Bestand sogar leicht um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Doch die schiere Größe erzählt eine eigene Geschichte. Zusammengenommen ergeben gewerbliche und private Minijobs 6.959.301 Beschäftigungsverhältnisse, ein Block, der jeder Arbeitsmarktbilanz Volumen verleiht, ohne einen einzigen existenzsichernden Arbeitsplatz zu garantieren.

Auffällig ist die Verteilung nach Geschlecht. 55,9 Prozent der gewerblichen Minijobber sind Frauen, ein Übergewicht, das sich durch die ganze Debatte zieht. Der Minijob ist damit stärker weiblich geprägt als der Arbeitsmarkt insgesamt. Genau diese Gruppe trifft später die Rentenlücke am härtesten, weil sich Minijob-Jahre und Familienzeiten oft zu einer langen Phase ohne eigene Absicherung addieren.

Auch die Altersränder sind stark besetzt. Auf die Gruppe ab 65 Jahren entfallen 18,2 Prozent der gewerblichen Minijobs, auf die unter 25-Jährigen 18,4 Prozent. Der Rest, gut 63 Prozent, steht mitten im Erwerbsleben. Das Bild vom Zuverdienst für Rentnerinnen und Studierende stimmt also nur für gut ein Drittel der Fälle; die Mehrheit ist im besten Arbeitsalter und damit eigentlich der Kern des sozialversicherten Systems.

Wo diese Jobs stecken, verrät die Branchenstatistik. Den größten Block stellt der Handel samt Kfz-Reparatur mit 1.052.877 Minijobs, gefolgt vom Gastgewerbe mit 951.078. In Supermärkten, an Tankstellen, in Küchen und an Tresen läuft ein erheblicher Teil des Betriebs über geringfügig Beschäftigte, für die der Job selten das ganze Einkommen ist. In Privathaushalten kommt eine hohe Dunkelziffer hinzu: Nur gut eine Viertelmillion Haushaltshilfen sind offiziell gemeldet, Schätzungen gehen von einem Vielfachen an Schwarzarbeit aus.

Im historischen Vergleich ist der Minijob eine junge Konstruktion. Erst die Arbeitsmarktreformen von 2003 formten das heutige Modell, als die Politik geringfügige Beschäftigung für die Beschäftigten steuerfrei stellte und die Abgaben auf den Arbeitgeber verlagerte. Seither wuchs die Zahl der Minijobs zu einem festen Block von rund sieben Millionen, der die deutsche Beschäftigungsstatistik dauerhaft prägt.

Minijob-Land Deutschland

Fast sieben Millionen geringfügig Beschäftigte, Stichtag 30. Juni 2026

6,96 Mio.
Minijobber insgesamt, gewerblich und in Privathaushalten
55,9 %
der gewerblichen Minijobs werden von Frauen ausgeübt
79,1 %
zahlen dank Befreiung nichts in die Rentenkasse
1,05 Mio.
Minijobs allein im Handel, der größten Einzelbranche

Genau hier beginnt das statistische Problem. In der amtlichen Beschäftigungsstatistik zählt jeder Minijob als Beschäftigungsverhältnis, gleichberechtigt neben der Vollzeitstelle. Ein Land mit vielen Minijobs sieht auf dem Papier stärker beschäftigt aus, als die gesicherten Einkommen hergeben. Die Zahl der Erwerbstätigen steigt, die Zahl der Menschen, die von ihrer Arbeit leben können, muss deshalb nicht mitwachsen.

Deutlicher wird der Effekt beim Blick auf das Arbeitsvolumen. Ein Minijob mit zehn Wochenstunden entspricht rechnerisch nur einem Viertel einer Vollzeitstelle, wird in der Kopfzahl aber wie ein voller Job gezählt. Beschäftigung an Köpfen zu messen statt an geleisteten Stunden überzeichnet die Stärke des Arbeitsmarktes systematisch. Die Minijob-Zentrale weist deshalb Jobs und Personen getrennt aus: Den 6,7 Millionen gewerblichen Minijobbern stehen rund 6,8 Millionen gewerbliche Minijobs gegenüber, weil manche gleich mehrere halten.

Fast jeder Minijob liegt im Niedriglohnsektor, schon von seiner Konstruktion her. Bei maximal 603 Euro auf Mindestlohn-Basis bleibt der Stundenlohn niedrig; ein Aufstieg über Erfahrung, Verantwortung oder Tarifbindung findet in dieser Beschäftigungsform praktisch nicht statt. Tariflöhne und betriebliche Zulagen greifen hier seltener als in regulären Stellen; Weiterbildung lohnt sich für beide Seiten kaum. Die geringfügige Beschäftigung sichert so genau das Lohnniveau, das sie zugleich definiert.

Bemerkenswert ist die Richtung der Entwicklung. Erstmals seit Jahren stagniert die Zahl der gewerblichen Minijobs oder geht leicht zurück, während der Übergangsbereich darüber wächst. Ein Grund liegt in der gekoppelten Grenze selbst: Steigt die Grenze mit dem Mindestlohn, rutschen manche Stellen rechnerisch knapp darüber und werden zu Midijobs mit voller Sozialversicherung. Die Reform von 2022 verschiebt damit nicht nur die Verdienstgrenze, sondern auch die Beschäftigten dahinter, langsam in Richtung besserer Absicherung.

Gemessen an allen Beschäftigten ist der Minijob kein Randphänomen. Auf gut sechs sozialversicherungspflichtige Stellen kommt rund ein Minijob, in Gastgewerbe und Handel liegt der Anteil noch deutlich höher. In manchen Betrieben stellt die geringfügige Beschäftigung die Mehrheit der Belegschaft; der reguläre Vertrag wird zur Ausnahme. Dieser strukturelle Anteil erklärt, warum jede Reform sofort Millionen betrifft.

Auf den Punkt

Fast sieben Millionen Minijobs blähen die Beschäftigungsbilanz auf, ohne existenzsichernde Arbeit zu schaffen. Die reine Kopfzahl überschätzt die Stärke des Arbeitsmarktes, weil sie zehn Wochenstunden wie eine Vollzeitstelle zählt.

Warum hängen Millionen einen Minijob an den Hauptjob?

Hängende Schürze, blau und orange, mit Notizzettel im Taschenfutter auf weißem Hintergrund
Zwei Schürzen an einem Haken: Millionen hängen einen Minijob an den regulären Arbeitstag.

Rund 3,5 Millionen Menschen üben laut Bundesagentur für Arbeit einen Minijob zusätzlich zu einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob aus. Der Grund ist selten Langeweile, sondern ein Nettolohn, der die laufenden Kosten nicht mehr deckt.

Die Entwicklung läuft seit gut zwanzig Jahren in eine Richtung. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung stieg die Zahl der Mehrfachbeschäftigten von rund 1,7 Millionen im Jahr 2003 auf etwa 4,6 Millionen im Jahr 2024, also fast auf das Dreifache. Rund drei Viertel dieser Menschen kombinieren einen sozialversicherungspflichtigen Job mit einem Minijob, der Rest verteilt sich auf zwei Teilzeitstellen oder mehrere Minijobs.

Der Reiz liegt in der Abgabenfreiheit. Vom Minijob-Verdienst bleibt für die Beschäftigten alles übrig, kein Cent geht an Steuer, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Ein zweiter regulärer Job würde dagegen voll verbeitragt und oft in eine höhere Steuerprogression rutschen. Der Minijob als Zweitjob ist damit die abgabenschonendste Art, das Monatseinkommen aufzubessern, ein Anreiz, den der Gesetzgeber bewusst gesetzt hat.

Dahinter steht selten ein Wunsch, häufig eine Notwendigkeit. Sobald die Miete steigt und der Reallohn stagniert, wird der zweite Job zum stillen Ausgleich. Er taucht in keiner Lohnverhandlung auf, sondern in der Freizeit, an Abenden und Wochenenden, oft im Handel oder in der Gastronomie, wo kurzfristige Kräfte gebraucht werden. Für viele Familien ist der Minijob der eine Puffer zwischen einem knappen Budget und der roten Null.

Nicht jeder Zweitjob entspringt der Not. Ein Teil der Mehrfachbeschäftigten sucht Abwechslung, ein Nebeneinkommen für ein konkretes Ziel oder den Einstieg in ein zweites Berufsfeld. Die Arbeitsmarktforschung trennt diese freiwilligen Fälle sauber von der wachsenden Gruppe, die schlicht auf das zusätzliche Geld angewiesen ist. Gerade die zweite Gruppe prägt den Trend der vergangenen Jahre, ohne in der reinen Kopfzahl je sichtbar zu werden, weil die Statistik nach dem Motiv nicht fragt.

Ein Rechenbeispiel macht die Logik greifbar. Angenommen, eine Verkäuferin verdient in Teilzeit 1.600 Euro netto und käme mit einem zusätzlichen Minijob auf 2.203 Euro. Die 603 Euro obendrauf blieben komplett bei ihr, während dieselbe Summe aus Mehrarbeit im Hauptjob nach Steuer und Beiträgen deutlich schrumpfen würde. Genau dieser Nettovorteil erklärt, warum der Zweitjob so oft ein Minijob ist statt eines aufgestockten Hauptvertrags.

Der Zweitjob wird zur Normalität

Mehrfachbeschäftigte in Deutschland, in Millionen

2003
1,7
2013
3,2
2024
4,6
3 von 4
Mehrfachbeschäftigten kombinieren ihren Hauptjob mit einem Minijob. Allein 3,5 Millionen davon arbeiten geringfügig neben einer sozialversicherungspflichtigen Stelle.

Am unteren Rand verschwimmt der Minijob mit dem Transfersystem. Viele Aufstocker ergänzen ihr Bürgergeld mit einem Minijob, dürfen von den 603 Euro aber nur einen kleinen Teil anrechnungsfrei behalten. Vom Verdienst zwischen 100 und 520 Euro bleiben nur 20 Prozent, darüber noch weniger, sodass sich zusätzliche Arbeit finanziell kaum lohnt. Die enge Verzahnung von Niedriglohn und Sozialhaushalt zeichnet unsere Analyse dazu nach, wer am Ende wirklich am staatlichen Haushalt hängt.

Hinter der Statistik stehen konkrete Berufe. Häufig sind Pflege- und Reinigungskräfte, Fahrer oder Verkäuferinnen betroffen, die tagsüber sozialversichert arbeiten und abends oder am Wochenende einen Minijob anschließen. Weil Frauen in Teilzeit und in schlechter bezahlten Branchen überwiegen, stellen sie auch bei den Zweitjobs die klare Mehrheit. Der Minijob ist damit nicht nur ein Lohnthema, sondern eine Frage der Gleichstellung, die sich über das ganze Erwerbsleben bis in die Rente zieht.

So entsteht ein zweigeteiltes Bild. Für die einen bedeutet der Minijob einen echten Zuverdienst, für die anderen die Reparatur eines Einkommens, das ohne zweite Quelle nicht reicht. Die Statistik kennt diesen Unterschied nicht und zählt beide Fälle gleich, was die Not unsichtbar macht.

Fast acht von zehn Minijobbern verzichten auf die Rentenversicherung. Was ihnen im Alter fehlt, zahlt später die Allgemeinheit über die Grundsicherung.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was kostet der Minijob die Rente und den Sozialstaat?

Kaputtes weißes Sparschwein mit Pflaster und 2-Euro-Münze auf weißem Hintergrund
Ein Jahr Minijob bringt nur wenige Euro Rente im Monat, das Sparschwein bleibt notdürftig geflickt.

79,1 Prozent der gewerblichen Minijobber lassen sich von der Rentenversicherung befreien. Ein Jahr Minijob bei 603 Euro bringt später nur rund 4,58 Euro mehr Rente im Monat, kaum mehr als ein symbolischer Betrag.

Selbst der bessere Fall bleibt mager. Bei Verzicht auf die Befreiung und gezahltem Eigenanteil kommen pro Jahr etwa 5,68 Euro Monatsrente zusammen. Zehn Jahre Minijob ergeben so grob 46 bis 57 Euro mehr Rente, je nach Beitragsweg. Für ein Jahrzehnt Arbeit an Tresen und Kassen ist das ein Ergebnis, das die Altersarmut eher dokumentiert als abwendet.

Besonders hart trifft die Lücke Frauen, die den Minijob überdurchschnittlich oft und über lange Phasen ausüben. Wer Jahre im Minijob verbringt, sammelt kaum Rentenpunkte und landet später leicht unter der Grundsicherung. Verschärft wird das durch das Ehegattensplitting, das den Minijob für Verheiratete steuerlich attraktiv macht und viele in der geringfügigen Beschäftigung festhält, statt einen Aufstieg zu belohnen.

Die demografische Dimension dahinter macht die Rechnung noch größer. Die riesige Lücke, die die geburtenstarken Jahrgänge in der Rentenkasse hinterlassen, beschreibt unsere Analyse zu den Babyboomern und ihrem Abschied aus dem Arbeitsmarkt. Bringt ein langes Minijob-Leben nur ein paar Euro Rente über dem Existenzminimum, springt die Grundsicherung im Alter ein, finanziert aus Steuern statt aus Beiträgen.

Auch am Arbeitsmarkt selbst hat der Minijob einen Preis. Eine vielzitierte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2021 kommt zu dem Ergebnis, dass Minijobs in Kleinbetrieben mit unter zehn Beschäftigten bis zu 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen verdrängen. Jeder zusätzliche Minijob ersetzt dort im Schnitt eine halbe reguläre Stelle, statt zusätzliche Arbeit zu schaffen. Für den einzelnen Betrieb ist das rational, volkswirtschaftlich entsteht ein Verlust an gesicherter Beschäftigung.

Das ursprüngliche Versprechen bricht damit zusammen. Der Minijob sollte eine Brücke in reguläre Beschäftigung sein, ein Einstieg mit Aufstiegsperspektive. Die Forschung des IAB zeigt das Gegenteil: Aus dem Minijob wird selten ein voller Job, häufiger ein Dauerzustand. Fachleute sprechen vom Klebeeffekt, weil die Beschäftigten im Niedriglohnsegment kleben bleiben, oft unter ihrer eigentlichen Qualifikation.

Auf den Punkt
  • Rente: Ein Jahr Minijob bringt 4,58 bis 5,68 Euro Monatsrente, ein systematischer Weg in die Altersarmut.
  • Verdrängung: In Kleinbetrieben ersetzen Minijobs bis zu 500.000 reguläre Stellen.
  • Klebeeffekt: Die Brücke in gute Arbeit funktioniert kaum, aus dem Einstieg wird ein Dauerzustand.

Wem nützt der Minijob und wem schadet er?

Eine Waage zeigt links einen Stapel Kupfermünzen mit einem Pfeil, rechts eine einzelne Silbermünze
Kurzfristig gewinnen Betriebe, Beschäftigte und Staat zugleich, doch die Waage kippt zulasten der späteren Absicherung.

Vom Minijob profitieren kurzfristig alle drei Seiten: Arbeitgeber gewinnen Flexibilität, Beschäftigte bekommen brutto wie netto, der Staat spart Transfers. Die Rechnung kommt später, über niedrige Renten und fehlende Beiträge.

Für Betriebe ist der Minijob planbar und flexibel. Zwar zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben von zusammen 31,17 Prozent, bei 603 Euro also rund 188 Euro im Monat, doch dafür bekommt er Personal ohne langfristige Bindung und ohne die volle Sozialbürokratie. Auffällig ist der Vergleich: Bei einer regulären Teilzeitstelle liegt der Arbeitgeberanteil bei gut 20 Prozent, der Minijob ist für den Betrieb also relativ teuer erkauft, dafür aber jederzeit flexibel einsetzbar.

Für die Beschäftigten zählt der Nettoeffekt. 603 Euro brutto sind 603 Euro netto, ein seltener Gleichstand im deutschen Abgabensystem. Der Preis dafür steht auf keinem Kontoauszug: keine Arbeitslosenversicherung, kaum Rente, kein eigener Krankenversicherungsschutz. Der Vorteil ist sofort spürbar, der Nachteil kommt erst Jahrzehnte später, wenn die Rente zu klein für ein Leben ohne Grundsicherung ausfällt.

Der Staat schließlich fährt zweigleisig. Kurzfristig entlastet jeder Minijob die Statistik und spart mögliche Transferzahlungen, langfristig fehlen die Beiträge in Renten- und Krankenkasse. Wie sehr diese Rechnung das gesamte Sicherungssystem betrifft, zeigt unsere Analyse zur Frage, wer den Sozialstaat 2035 überhaupt noch finanziert. Der Minijob wirkt so wie eine Subvention auf Pump: Der Staat verzichtet heute auf Beiträge und übernimmt morgen die Kosten der Lücke.

Entsprechend laut ist inzwischen die Reformdebatte. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung empfahl in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs zu streichen und geringfügige Beschäftigung ohne Ausnahme in die Rentenversicherung einzubeziehen; allein Schülerinnen und Schüler sollen ausgenommen bleiben. Gewerkschaften wie ver.di fordern seit Jahren, den Minijob ganz abzuschaffen, die Arbeitgeberseite will ihn eher ausweiten.

Noch ist beides offen. Die höhere Pauschsteuer steht als Regierungsentwurf im Raum, die Abschaffung des Sonderstatus bislang nur als Empfehlung. Sicher ist allein die Richtung: Der Minijob rückt aus der Nische in die Mitte der Sozialpolitik, weil fast sieben Millionen Menschen an ihm hängen und die Kosten seiner Konstruktion langsam sichtbar werden. Aus dem kleinen Nebenverdienst ist längst eine Säule des Arbeitsmarktes geworden, deren Statik nun geprüft wird.

Auf den Punkt

Der Minijob nützt kurzfristig Betrieben, Beschäftigten und dem Staat zugleich, verschiebt seine Kosten aber in die Zukunft. Genau deshalb steht das Modell 2026 gleich doppelt zur Reform an.

Glossar: 12 wichtige Begriffe rund um den Minijob

Offenes deutsches Wörterbuch mit orangefarbenem Klebezettel und einer Lesezeichenkarte
Zwölf zentrale Begriffe rund um den Minijob, von der Geringfügigkeitsgrenze bis zum Klebeeffekt.

Aufstocker

Aufstocker sind Erwerbstätige, die trotz Arbeit zusätzlich Bürgergeld beziehen, weil ihr Verdienst zum Leben nicht reicht. Viele von ihnen kombinieren einen Minijob mit staatlicher Grundsicherung und dürfen von den 603 Euro nur einen kleinen Teil anrechnungsfrei behalten.

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung ist der Rechtsbegriff für den Minijob. Der Begriff umfasst zwei Formen: die geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze und die kurzfristige Beschäftigung mit einer Zeitgrenze. Geregelt sind beide in den Paragrafen 8 und 8a des Vierten Sozialgesetzbuchs.

Klebeeffekt

Der Klebeeffekt beschreibt, dass Beschäftigte im Minijob hängen bleiben, statt in reguläre Arbeit zu wechseln. Statt einer Brücke in die Vollbeschäftigung entsteht ein Dauerzustand im Niedriglohnsegment, der besonders Frauen über lange Phasen betrifft.

Kurzfristige Beschäftigung

Die kurzfristige Beschäftigung ist ein Minijob ohne Verdienstgrenze, dafür mit Zeitgrenze: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Typisch ist diese Form für Saisonarbeit, etwa in der Ernte, im Weihnachtsgeschäft oder in der Gastronomie.

Mehrfachbeschäftigung

Mehrfachbeschäftigung liegt vor, sobald eine Person mehrere Jobs parallel ausübt. Am häufigsten ist die Kombination aus einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob und einem Minijob, die rund drei Viertel aller Mehrfachbeschäftigten wählen.

Midijob

Der Midijob bezeichnet Beschäftigung im Übergangsbereich, 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro im Monat. Anders als beim Minijob steigen die Sozialbeiträge hier langsam an; die Beschäftigten bauen volle Rentenansprüche auf.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Lohngrenze pro Stunde. Seit 2022 bestimmt er über eine feste Formel auch die Minijob-Grenze. 2026 liegt er bei 13,90 Euro, 2027 steigt er auf 14,60 Euro.

Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle Minijobs, angesiedelt bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Stelle zieht die Pauschalabgaben ein und veröffentlicht die vierteljährliche Statistik zu Zahl und Struktur der Minijobs.

Pauschalabgaben

Pauschalabgaben sind die pauschalen Beiträge, die der Arbeitgeber für einen gewerblichen Minijob zahlt: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, dazu Umlagen und die Pauschsteuer. Zusammen ergeben diese Abgaben 2026 rund 31 Prozent des Verdienstes.

Pauschsteuer

Die Pauschsteuer von zwei Prozent deckt die Lohnsteuer des Minijobs ab und wird vom Arbeitgeber gezahlt. Ein Regierungsentwurf sieht ab 2027 eine Anhebung auf fünf Prozent vor, womit sich die Steuer je Minijob mehr als verdoppeln würde.

Rentenversicherungspflicht

Ein Minijob ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, doch die Beschäftigten dürfen sich befreien lassen. Bei fortbestehender Versicherung fallen 3,6 Prozent Eigenanteil an; dafür entstehen volle Rentenpunkte. 79,1 Prozent der gewerblichen Minijobber verzichten darauf.

Übergangsbereich

Der Übergangsbereich ist die gesetzliche Bezeichnung für die Verdienstzone des Midijobs. Er soll den harten Sprung von der beitragsfreien in die voll verbeitragte Beschäftigung abmildern, indem die Arbeitnehmerbeiträge gleitend ansteigen.

FAQ: Häufige Fragen zum Minijob 2026

Eine volle Geldbörse, eine leere Geldbörse und ein FAQ-Schild nebeneinander vor weißem Hintergrund
Die wichtigsten Fragen zum Minijob 2026, von der Verdienstgrenze bis zur Krankenversicherung.

Wie viel darf man 2026 im Minijob verdienen?

2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat, im Jahr also 7.236 Euro. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit; für 2027 stehen bereits 633 Euro fest. Bei regelmäßig höherem Verdienst endet der Minijob und der Übergangsbereich zum Midijob beginnt.

Muss man einen Minijob versteuern?

In der Regel zahlen Minijobber selbst keine Steuern. Der Arbeitgeber führt eine einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent ab, die den Lohnsteueranteil abdeckt. Ein Regierungsentwurf sieht ab 2027 eine Anhebung dieser Pauschsteuer auf fünf Prozent vor, gezahlt weiterhin vom Betrieb.

Zahlt man im Minijob in die Rente ein?

Ein Minijob ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, doch die Beschäftigten können sich davon befreien lassen. 79,1 Prozent der gewerblichen Minijobber tun das. Bei fortbestehender Versicherung fallen 3,6 Prozent Eigenanteil an; das bringt pro Jahr rund 5,68 Euro Monatsrente, mit Befreiung nur etwa 4,58 Euro.

Wie viele Minijobs darf man neben dem Hauptjob haben?

Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt genau ein Minijob abgabenfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll verbeitragt. Rund 3,5 Millionen Menschen nutzen aktuell die Kombination aus Hauptjob und einem Minijob.

Ist man im Minijob krankenversichert?

Nein, durch einen Minijob entsteht kein eigener Krankenversicherungsschutz. Der Arbeitgeber zahlt zwar eine Pauschale von 13 Prozent an die Krankenkasse, doch daraus folgt kein Leistungsanspruch. Minijobber müssen anderweitig versichert sein, etwa über den Hauptjob, die Familie oder freiwillig.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Der Minijob reicht 2026 bis 603 Euro und bleibt für die Beschäftigten steuer- und beitragsfrei, baut aber kaum Rente auf. Der Midijob liegt im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro, ist voll sozialversichert und erzeugt echte Rentenansprüche, bei zunächst reduzierten Beiträgen.

Quellen

Minijob-Zentrale | Quartalsbericht II/2026 (Statistik geringfügiger Beschäftigung) | https://www.minijob-zentrale.de/DE/service/minijob-statistik/Digitaler_Quartalsbericht_/Digitaler_Quartalsbericht | besucht am 18.09.2026

Bundesagentur für Arbeit | Geringfügige Beschäftigung in Deutschland | https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Fachstatistiken/Beschaeftigung/Generische-Publikationen/Geringfuegige-Beschaeftigung-in-Deutschland.pdf | besucht am 18.09.2026

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) | Minijobs verdrängen in Kleinbetrieben sozialversicherungspflichtige Beschäftigung | https://iab.de/presseinfo/minijobs-verdraengen-in-kleinbetrieben-sozialversicherungspflichtige-beschaeftigung/ | besucht am 18.09.2026

Deutsche Rentenversicherung | Minijob- und Midijob-Verdienstgrenzen 2026 | https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/251222_Minijob.html | besucht am 18.09.2026

Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 | https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/mindestlohn-steigt-zum-ersten-januar-2026.html | besucht am 18.09.2026

Bundesregierung | Bericht der Alterssicherungskommission und FAQ zur Rentenreform | https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-rentenreform-2444534 | besucht am 18.09.2026

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