Der Verkauf von Fahrzeugdaten galt lange als das große Nebengeschäft der Autobranche. Einer Omdia-Umfrage zufolge sinkt das Interesse der Hersteller am externen Datenhandel jetzt spürbar, in China sogar um ein Viertel. Die Konzerne behalten die Daten lieber selbst und schärfen damit ihre eigene Technik. Warum dieser Rückzug auch über die Rechte deutscher Fahrer entscheidet, klärt der EU Data Act.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenJahrelang verkauften Autohersteller die Daten ihrer Fahrer an Datenhändler, von der Nachtfahrt bis zum abrupten Bremsmanöver. Das Geschäft brachte weniger ein als gedacht. Eine aktuelle Branchenbefragung zeigt, wie schnell die Konzerne jetzt den Kurs korrigieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Datenverkauf an Dritte rechnet sich kaum: General Motors nahm über vier Jahre nur einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag ein.
- Laut einer Omdia-Umfrage sinkt das Interesse am externen Datenhandel, in China um 25 Prozent.
- Die Hersteller lenken Fahrzeugdaten stattdessen nach innen, vor allem in Assistenzsysteme und vorausschauende Wartung.
- Der EU Data Act gibt Fahrern seit dem 12. September 2025 ein Zugriffsrecht auf die Daten ihres Autos.
Warum bringt der Datenverkauf so wenig ein?

Der Handel mit Fahrzeugdaten klang nach leichter Marge, blieb aber ein Nebengeschäft mit schmalem Ertrag. General Motors sammelte über den Dienst OnStar Smart Driver Standort- und Fahrverhaltensdaten und reichte sie an die Auskunfteien LexisNexis und Verisk weiter, die daraus Risikoprofile für Versicherer bauten. Berichten zufolge kamen dabei über vier Jahre nur rund 20 Millionen Dollar zusammen, ein Bruchteil dessen, was ein einziges Software-Abo je Fahrzeug einbrächte.
Hinzu kommt der regulatorische Preis. Die US-Handelsaufsicht FTC untersagte General Motors und OnStar Anfang 2026, Standort- und Fahrverhaltensdaten fünf Jahre lang an Auskunfteien weiterzugeben.[1] Kundinnen und Kunden erfuhren oft erst aus höheren Versicherungsprämien, dass ihr Auto sie beim Nachtfahren beobachtet hatte. Vertrauen kostet am Ende mehr, als der Datenverkauf einbringt.
Wohin fließen die Fahrzeugdaten jetzt?
Statt die Daten zu verkaufen, richten die Hersteller sie nach innen. Für die Omdia-Umfrage im Auftrag des Software-Anbieters Sonatus antworteten 559 Fachleute aus sieben Märkten, darunter Deutschland.[2] Vorausschauende Wartung steht dabei ganz oben: 34 Prozent nennen sie als wichtigstes KI-Einsatzfeld, in Nordamerika und Europa sogar 48 Prozent.
Der Rest folgt derselben Logik. 41 Prozent stecken die Fahrzeugdaten in bessere Assistenzsysteme, 38 Prozent in die Produktentwicklung. Andere Hersteller werten die Flotte längst als Sensornetz für die Straße aus, manche verwandeln das Cockpit sogar in eine Werbefläche. Aus dem Rohstoff für Datenhändler wird so ein Werkzeug, das die eigenen Autos zuverlässiger macht und die Werkstattkosten senkt.
Fahrerdaten als bloße Ware zu behandeln verschenkt ihren eigentlichen Wert. Im eigenen Fuhrpark ausgewertet senken sie Pannen und Werkstattkosten, an Datenhändler verkauft bringen sie fast nichts.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was ändert der EU Data Act für deutsche Fahrer?
Für deutsche Fahrer verschiebt der EU Data Act die Machtfrage. Seit dem 12. September 2025 gilt die Verordnung, und die EU-Kommission hat am selben Tag eine eigene Leitlinie für Fahrzeugdaten veröffentlicht.[3] Hersteller müssen Nutzern seither Zugang zu den Daten ihres Autos gewähren, zu denselben Bedingungen wie den eigenen Werkstätten. Wie hart um diesen Zugang gerungen wird, zeigt der Streit um gekappte VW-Schnittstellen, und auch beim Nutzfahrzeug wird die Frage nach den Bremsdaten zum Politikum.
Für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark ergeben sich daraus konkrete Schritte:
- Den Datenzugang beim Hersteller aktiv einfordern, statt ihn den Vertragswerkstätten zu überlassen.
- Bestehende Telematik-Verträge auf versteckte Weitergabeklauseln prüfen.
- Die DSGVO-Einwilligung der Fahrer dokumentieren, bevor Bewegungsdaten das Fahrzeug verlassen.
Beim Leasing vernetzter Fahrzeuge gehören die Datenrechte gleich mit auf den Tisch. So sichern Sie sich Zugriff und Kontrolle, bevor der Hersteller die Bedingungen allein setzt.
Wohin die Hersteller die Daten jetzt lenken
Verkaufen Autohersteller wirklich meine Fahrzeugdaten?
Ja, viele Hersteller haben Standort- und Fahrverhaltensdaten an Datenhändler und Versicherer verkauft. Der Ertrag blieb allerdings gering, und Aufsicht wie Kundschaft setzen die Branche unter Druck. Laut Omdia-Umfrage fahren die Konzerne den externen Datenhandel deshalb zurück und werten die Daten lieber intern aus.
Was ändert der EU Data Act an meinen Rechten am Fahrzeug?
Seit dem 12. September 2025 gibt der EU Data Act Ihnen ein Zugangsrecht zu den Daten Ihres vernetzten Autos. Hersteller müssen diese Daten zu denselben Bedingungen bereitstellen wie den eigenen Vertragswerkstätten, ohne unnötige Hürden oder Zusatzkosten. So können Sie eine freie Werkstatt oder einen anderen Dienstleister wählen.
Wie widersprechen Sie der Weitergabe Ihrer Fahrzeugdaten?
Prüfen Sie den Telematik- oder Connected-Service-Vertrag auf Klauseln zur Datenweitergabe und deaktivieren Sie optionale Fahrverhaltens-Dienste im Kundenkonto. Nach DSGVO können Sie erteilte Einwilligungen jederzeit widerrufen und Auskunft über gespeicherte Daten verlangen. Bei Firmenflotten regelt idealerweise der Leasingvertrag die Datenrechte.
Warum lohnt sich der Datenverkauf für Hersteller kaum?
Datenhändler zahlen pro Fahrzeug wenig, und ein einzelnes Software-Abo bringt oft mehr ein als der Verkauf der Rohdaten. Hinzu kommen regulatorische Strafen und Vertrauensverlust bei der Kundschaft. General Motors nahm Berichten zufolge über vier Jahre nur einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag ein.
Quellen
[1] Federal Trade Commission: „FTC Finalizes Order Settling Allegations that GM and OnStar Collected and Sold Geolocation Data Without Consumers‘ Informed Consent“
[2] Sonatus / Omdia: „Software-Defined Vehicles Enter the Era of AI-Driven Value Creation“ (Software-Defined Vehicle Survey 2026)
[3] Europäische Kommission: „Guidance on vehicle data, accompanying the Data Act“
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