Das Team hinter uBlock Origin pflegt seine Facebook-Filter nicht mehr. Seit dem 5. August 2026 steht die Absage im öffentlichen Filter-Tracker des Projekts. Die Ursache liegt allerdings nicht bei Meta allein, sondern in Chromes neuem Erweiterungsmodell.

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uBlock Origin blockt weiter zuverlässig, auf facebook.com allerdings nicht mehr. Das Wort „Sponsored“ zerlegt Meta dort in einzelne Buchstaben, verteilt sie auf getrennte Fett-Elemente, mischt Füllzeichen dazwischen und sortiert alles per CSS wieder lesbar zusammen. Jede Filterregel, die dieses Muster erkennt, erwischt deshalb auch harmlose Beiträge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Filterpflege beendet: Seit dem 5. August 2026 bearbeitet das uBlock-Origin-Team keine Facebook-Meldungen mehr.
  • Buchstabensalat statt Etikett: Meta streut das Werbekennzeichen als Einzelbuchstaben zwischen Füllzeichen.
  • Chrome 138 als Zäsur: Seit dem 24. Juli 2025 sind Manifest-V2-Erweiterungen in Chrome überall abgeschaltet.
  • Stichtag 31. August 2026: An diesem Tag räumt Google die letzten Manifest-V2-Fassungen aus dem Web Store.

Warum trifft jede Facebook-Filterregel auch harmlose Beiträge?

Ein Teller Buchstabensuppe mit weißer Fahne, dem Wort
Meta versteckt Werbekennzeichen seit Mai 2022 durch Aufteilung in einzelne Buchstaben mit unsichtbaren Füllzeichen und CSS-Sortierung, um Adblocker zu umgehen

Das uBlock-Origin-Projekt beschreibt in seinem Filter-Tracker, wie Meta das Werbekennzeichen seit mindestens Mai 2022 auseinandernimmt: Buchstabe für Buchstabe in getrennten Fett-Elementen, dazwischen zufällige Füllzeichen, die per CSS unsichtbar bleiben, danach eine CSS-Sortierung, die das Wort wieder lesbar macht.[1] Dieselbe Konstruktion baut Meta auch in gewöhnliche Beiträge ein. Ein Filter, der den Buchstabensalat findet, versteckt damit ebenso Urlaubsfotos.

Das Filter-Team nennt Facebook im Tracker eine „widerwärtige, nutzerfeindliche Seite“.[1] Hinter der Schärfe steckt eine nüchterne Frage des Tempos: Meta ändert die Kennzeichen fortlaufend, die Filterliste zieht von Hand nach.

Wo entscheidet sich das Rennen zwischen Filter und Werbung?

Über das Ergebnis entscheidet inzwischen der Freigabeweg, nicht mehr die Filterliste. Google schaltete Manifest-V2-Erweiterungen am 24. Juli 2025 mit Chrome 138 auf allen Kanälen ab. Am 31. August 2026 räumt der Konzern die letzten Manifest-V2-Fassungen aus dem Web Store.[2] Wie eng das Nachfolgemodell die Erweiterungen führt, zeigt der Praxis-Leitfaden zu Manifest V3.

In Chrome bleibt damit nur die schlanke Lite-Fassung von uBlock Origin, die ihre Regeln als feste Liste mitbringt. Selbst bei fortgesetzter Pflege würde sie bei Facebook meistens ins Leere laufen, schreibt das Filter-Team.[1] Wechselnde Kennzeichen schlagen jede Liste, die erst über eine Store-Prüfung nachkommt. Die volle Fassung läuft weiter in Firefox. Auch Brave blockt ab Werk, wie der Browser-Vergleich für den DACH-Raum zeigt.

Vier Daten zum Rückzug bei Facebook
Warum die Filterliste gegen Metas Werbekennzeichen verliert
05.08.2026
Filterpflege beendet
uBlock Origin bearbeitet keine Facebook-Meldungen mehr
2022
Seit Mai zerlegt
Meta streut das Werbekennzeichen als Einzelbuchstaben
138
Letzte Chrome-Version
Manifest V2 überall abgeschaltet am 24.07.2025
31.08.2026
Web Store räumt auf
Die letzten Manifest-V2-Fassungen verschwinden
Was sich am Erweiterungsmodell ändert

Manifest V2

  • Filterlisten laden im Betrieb nach
  • Eigene Regeln jederzeit möglich
  • Fremde Listen importierbar

Manifest V3, Lite-Fassung

  • Regeln liegen fest im Paket
  • Neue Regeln über das Erweiterungs-Update
  • Keine eigenen Listen importierbar

Ein Werbeblocker ist die letzte Instanz, die dem Nutzer im Browser noch selbst gehört. Sobald deren Tempo am Store-Verfahren des Browserherstellers hängt, verschiebt sich die Machtfrage vom Filter zur Plattform.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web

Was folgt daraus für Betreiber im DACH-Raum?

Rechtlich ist die Lage in Deutschland offener, als der Rückzug eines Filterprojekts vermuten lässt. Der Bundesgerichtshof hob am 31. Juli 2025 im Verfahren I ZR 131/23 das Berufungsurteil auf und verwies den Streit zwischen Axel Springer und der Kölner Eyeo an das Oberlandesgericht Hamburg zurück.[3] Karlsruhe hält für möglich, dass ein Werbeblocker mit seinem Zugriff auf DOM-Knotenbaum und CSS-Strukturen in den Schutzbereich eines Computerprogramms nach § 69a UrhG eingreift. Bis zur neuen Hamburger Entscheidung bleibt damit urheberrechtlich offen, wie weit ein Blocker in eine fremde Seite eingreifen darf.

Praktisch folgt daraus zweierlei. Prüfen Sie bis zum 31. August, welche Browser-Erweiterungen Ihre Teams einsetzen, weil sich danach keine Manifest-V2-Fassung mehr aus dem Web Store nachinstallieren lässt. Beim Datenschutz taugt der Blocker im Browser ohnehin nicht als Absicherung, denn die Erkennung von Besuchern läuft längst ohne Cookie über den Geräte-Fingerabdruck.

Quellen

[1] uBlock Origin, Filter-Tracker uAssets: „ALL facebook.com issues“

[2] Chrome for Developers: „Manifest V2 support timeline“

[3] Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 148/2025 zu I ZR 131/23: „Urheberrechtliche Zulässigkeit eines Werbeblockers“

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