Internet ohne Festnetz genügt vielen Homeoffices heute vollständig, denn telefoniert wird mit dem Smartphone oder über die Datenleitung selbst. Über die Arbeit am heimischen Schreibtisch entscheidet etwas anderes: die Leitung, die im Haus ankommt. Erst 42,9 Prozent der Haushalte hatten im Juni 2025 Glasfaser bis ins Gebäude oder in die Wohnung.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenBei der Tarifwahl lohnt deshalb ein genauer Blick auf Anschlussart, Upload und Vertragsrechte. In diesem Ratgeber lesen Sie, wie Sie den passenden Telekommunikationsanbieter finden und wann ein Tarif mit Festnetz doch die bessere Wahl bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Internetanschluss ohne Festnetz verzichtet nur auf Rufnummer und Telefonoption, die Leitung bleibt dieselbe.
- Im Homeoffice zählt der Upload, und Glasfaser bis in die Wohnung liefert hier die größten Reserven.
- Im Juni 2025 hatten 42,9 Prozent der Haushalte Glasfaser bis ins Gebäude oder in die Wohnung, Gigabit über alle Technologien 79,0 Prozent.
- Laufzeit, Minderung und Mindestversorgung regelt das Telekommunikationsgesetz, seit April 2026 existiert auch für Mobilfunk ein amtliches Nachweisverfahren.
Braucht das Homeoffice überhaupt noch einen Festnetzanschluss?

Für das Telefonieren braucht das Homeoffice keinen eigenen Festnetzanschluss mehr. Auch die klassische Festnetznummer läuft heute in aller Regel als Internettelefonie über dieselbe Datenleitung, und ein Tarif ohne Festnetz verzichtet nur auf Rufnummer und Telefonflatrate.
Private Gespräche erledigt meist das Smartphone mit Mobilfunkvertrag. Für Kundengespräche fehlt dem Handy allerdings eine feste Geschäftsnummer, die nach Feierabend nicht auf dem privaten Gerät klingelt. Auf diese Nummer muss niemand ohne Festnetzanschluss verzichten: Eine Telefonanlage aus der Cloud leitet die Anrufe über die Internetleitung auf Smartphone, Laptop oder Tischtelefon. Einen Überblick über die Anbieter gibt unser Vergleich der Cloud-Telefonanlagen.
Surfen allein über den Handytarif bleibt dagegen eine Notlösung. Datenvolumen, Empfang in der Wohnung und die Auslastung der Funkzelle schwanken, und eine Videokonferenz am Nachmittag zehrt ein kleines Datenpaket schnell auf. Für den Arbeitsplatz zu Hause kommen deshalb feste Leitungen ohne Telefonoption infrage: DSL, TV-Kabel und Glasfaser. Ganz ohne Kabel bis ins Haus kommt ein stationärer Mobilfunk-Router für die Steckdose aus, sofern das Netz am Wohnort genug Tempo liefert.
Auch regionale Netzbetreiber werben mit eigenen Angeboten. Der Münchner Anbieter M-net etwa schaltet Highspeed-Internet ohne Festnetz per Glasfaser oder VDSL, mit Tarifen bis 5.000 Mbit/s.
Warum gilt Glasfaser als beste Leitung fürs Homeoffice?

Glasfaser überträgt Daten als Lichtsignal statt als elektrischen Impuls und stößt deshalb nicht an die Tempogrenzen der Kupferleitung. Tarife mit 1.000 Mbit/s sind verbreitet, und auch im Upload bleibt viel Reserve.
Beim klassischen DSL hängt das Tempo an der Kupferleitung. VDSL mit Supervectoring erreicht höchstens 250 Mbit/s im Download, und mit jedem Meter zwischen Verteilerkasten und Wohnung sinkt der Wert. Am Ende einer langen Leitung bleibt oft nur ein Bruchteil übrig. Bei Glasfaser spielt die Leitungslänge keine Rolle.
Im Haushalt teilen sich alle Geräte dieselbe Bandbreite: Serien laufen über Netflix oder YouTube, nebenher Online-Spiele, soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram und X. Im Homeoffice kommen Videokonferenzen, Cloud-Speicher und große Dateien hinzu.
Für die Arbeit zählt vor allem der Upload. Ihr Kamerabild in der Konferenz, die Sicherung auf dem Firmenserver und jede verschickte Präsentation laufen in diese Richtung. DSL- und Kabelanschlüsse sind auf den Download ausgelegt und liefern in der Gegenrichtung deutlich weniger Tempo.
Unsere Einschätzung: Für ein Homeoffice mit täglichen Videokonferenzen ist Glasfaser die erste Wahl, sobald die Faser am Haus anliegt. Ein schnellerer Download-Tarif auf Kupfer schließt diese Lücke nicht.
Warum muss die Glasfaser bis in die Wohnung reichen?

Die Vorteile der Glasfaser kommen nur ungebremst an, sobald die Faser bis ins Gebäude (FTTB) oder bis in die Wohnung (FTTH) führt. Endet die Glasfaser am Verteilerkasten an der Straße (FTTC), läuft das letzte Stück als VDSL über Kupfer und begrenzt das Tempo.
Welche Technik ein Tarif tatsächlich nutzt, klärt ein Blick in die Leistungsbeschreibung. FTTH oder FTTB steht für Glasfaser im Gebäude, VDSL für Kupfer auf den letzten Metern.
Nach Zahlen der Bundesnetzagentur hatten Ende 2022 rund 25 Prozent der Haushalte einen FTTB- oder FTTH-Anschluss zur Verfügung. Im Juni 2025 meldete das Gigabit-Grundbuch 42,9 Prozent, 7,2 Prozentpunkte mehr als die 35,7 Prozent ein Jahr zuvor.
Rechnet man modernisierte TV-Kabelnetze hinzu, stehen 79,0 Prozent der Haushalte Gigabit-Anschlüsse offen. Im Kabelnetz teilen sich allerdings alle Anschlüsse eines Netzsegments die Kapazität, und zu Stoßzeiten sinkt das Tempo für jeden einzelnen Anschluss.
Ob die Faser am eigenen Haus anliegt, zeigt der Breitbandatlas im Gigabit-Grundbuch des Bundes. Im Mehrfamilienhaus braucht der Glasfaser-Hausanschluss zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers, Mieter sprechen deshalb zuerst mit der Hausverwaltung.
Der Wert für Juni 2024 ist aus dem Zuwachs von 7,2 Prozentpunkten bis Juni 2025 zurückgerechnet.
Wie finden Sie den passenden Telekommunikationsanbieter?

Am Anfang steht die Verfügbarkeitsprüfung an der eigenen Adresse, denn die Leitung im Haus legt fest, welche Anbieter überhaupt infrage kommen. Erst danach lohnt der Preisvergleich zwischen den Tarifen, die sich dort tatsächlich schalten lassen.
In Deutschland vermarkten Hunderte Unternehmen Internetanschlüsse, von bundesweiten Konzernen über Stadtwerke bis zu regionalen Glasfaserbetreibern. Viele davon versorgen nur einzelne Städte oder Landkreise.
Vergleichsportale sparen Zeit, sortieren aber nicht automatisch neutral. Das Bundeskartellamt stellte 2019 in einer Sektoruntersuchung fest, dass Portale im Telekommunikationsbereich einzelne Angebote als „Position 0“ vor das eigentliche Ranking setzen. Meist zahlen die Anbieter dafür extra. Klar als Werbung gekennzeichnet war diese Platzierung nur bei einem Teil der Portale.
Vergleichen Sie deshalb die Sortierung zweier Portale mit der Verfügbarkeitsabfrage direkt beim Netzbetreiber. Vor Vertragsschluss muss jeder Anbieter nach § 54 TKG eine Vertragszusammenfassung bereitstellen, in der Laufzeit, Preise und die zugesagten Bandbreiten kompakt beisammenstehen.
Nicht die Festnetznummer macht ein Homeoffice arbeitsfähig, sondern der Upload, und genau dort hängen Kupfer und Kabel der Glasfaser hinterher.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Welche Eigenschaften zählen beim Tarif ohne Festnetz?

Im Homeoffice entscheiden vier Eigenschaften: die Anschlussart, die Bandbreite in beide Richtungen, die Kosten über die gesamte Laufzeit und die tatsächliche Verfügbarkeit an Ihrer Adresse.
- Anschlussart: DSL, Kabel, Glasfaser oder Mobilfunk-Router
- Bandbreite: Download und Upload, bei Mobilfunk zusätzlich das Datenvolumen
- Kosten: Grundgebühr, Einrichtungspreis und Preis nach der Aktionsphase
- Verfügbarkeit: bestätigte Schaltung an der eigenen Adresse
Die Mindestlaufzeit darf nach § 56 TKG höchstens 24 Monate betragen, und jeder Anbieter muss zusätzlich einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Weicht das Tempo erheblich, dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrend vom Vertrag ab, dürfen Verbraucher nach § 57 TKG das Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Als Nachweis dient eine Messkampagne mit der kostenlosen Desktop-App der Breitbandmessung, die die Bundesnetzagentur bereitstellt.
Seit dem 20. April 2026 steht ein solches Verfahren auch für den Mobilfunk bereit. Die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ verlangt 30 Messungen an fünf Kalendertagen. Eine Minderleistung liegt vor, sobald an mindestens drei dieser Tage zu wenig Tempo ankommt. Die Messung läuft per Smartphone. Je nach Siedlungsdichte müssen 25, 15 oder 10 Prozent der vereinbarten Höchstgeschwindigkeit erreicht werden.
Für Adressen ohne brauchbare Leitung garantiert das Telekommunikationsgesetz ein Recht auf Versorgung an der Hauptwohnung oder am Geschäftsort. Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Seit Ende 2024 schreibt die Mindestversorgungsverordnung 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload vor, statt zuvor 10 und 1,7 Mbit/s, dazu höchstens 150 Millisekunden Latenz. Für ein Homeoffice mit täglichen Videokonferenzen ist diese Untergrenze knapp bemessen, als Rettungsanker für abgelegene Höfe zählt sie trotzdem.
Für den Nachweis verlangt die App der Bundesnetzagentur 30 Messungen an fünf Kalendertagen. Eine Minderleistung liegt vor, sobald der Mindestwert an mindestens drei dieser Tage verfehlt wird. Die Balkenlänge ist auf 25 Prozent skaliert.
Wann ist ein Tarif mit Festnetz doch die bessere Wahl?

Ein Tarif mit Telefonoption ist die bessere Wahl, sobald er nicht mehr kostet als der reine Internetanschluss oder an Ihrer Adresse nichts anderes buchbar ist.
Viele Anbieter legen Rufnummer und Telefonflatrate ohne Aufpreis in den Internettarif. Ein Haushalt, der seit Jahren nicht mehr über das Festnetz telefoniert, spart mit dem Verzicht dann keinen Cent.
Im Homeoffice hat die Festnetznummer außerdem einen praktischen Nutzen. Kunden und Behörden erreichen Sie unter einer ortsgebundenen Rufnummer, und beim Anbieterwechsel lässt sich diese Nummer nach § 59 TKG mitnehmen.
In manchen Regionen schaltet der einzige Netzbetreiber ohnehin nur Pakete mit Telefonie. Unsere Einordnung: Der Verzicht auf die Rufnummer taugt nicht als Sparziel. Über die Qualität des Homeoffice entscheidet die Leitung, die Telefonoption läuft im Paket oft einfach mit.
FAQ: Internet ohne Festnetz für das Homeoffice: Wie findet sich der richtige Telekommunikationsanbieter?

Kann man Internet ohne Festnetz bekommen?
Ja. DSL-, Kabel- und Glasfaseranschlüsse buchen Sie auch als reine Internettarife ohne Rufnummer, dazu stationäre Mobilfunk-Router für die Steckdose. Technisch bleibt der Anschluss derselbe, nur die Telefonoption entfällt.
Ist Internet ohne Festnetz günstiger?
Oft nicht. Viele Anbieter legen Rufnummer und Telefonflatrate ohne Aufpreis in den Internettarif. Vergleichen Sie deshalb den Monatspreis nach der Aktionsphase und die Einrichtungskosten, nicht den Namen des Tarifs.
Wie telefoniere ich im Homeoffice ohne Festnetzanschluss?
Über das Smartphone oder per Internettelefonie. Eine Telefonanlage aus der Cloud stellt eine feste Geschäftsnummer auf Smartphone, Laptop oder Tischtelefon bereit und braucht dafür nur die Internetleitung.
Was ist der Unterschied zwischen FTTH und FTTB?
Bei FTTH reicht die Glasfaser bis in die Wohnung, bei FTTB bis ins Gebäude, meist in den Keller. Von dort läuft das Signal bei FTTB über die vorhandene Hausverkabelung bis zur Wohnung.
Kann ich meinen Internetvertrag kündigen, wenn die Geschwindigkeit nicht stimmt?
Ja. Verbraucher dürfen bei erheblicher, dauerhafter oder regelmäßig wiederkehrender Abweichung nach § 57 TKG das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen. Als Nachweis dient eine Messkampagne mit dem Werkzeug der Bundesnetzagentur auf breitbandmessung.de.
Habe ich ein Recht auf einen Internetanschluss?
Ja. Das Telekommunikationsgesetz garantiert ein Recht auf Versorgung an der Hauptwohnung oder am Geschäftsort, seit Ende 2024 mit mindestens 15 Mbit/s im Download, 5 Mbit/s im Upload und höchstens 150 Millisekunden Latenz. Zuständig ist die Bundesnetzagentur.
Quellen
11 Quellen anzeigenQuellen ausblendenabgerufen am 14.10.2026
- BundesnetzagenturBundesnetzagentur veröffentlicht neue Daten zur Breitbandverfügbarkeit (Stand Ende 2022)
- Bundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungNeue Zahlen zum Glasfaserausbau in Deutschland veröffentlicht
- BundesnetzagenturVorgaben für Mindestversorgung verkündet
- BundesnetzagenturBundesrat stimmt zu: Höhere Bandbreiten bei Mindestversorgung beschlossen
- BundesnetzagenturRegelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk
- Bundesamt für JustizTelekommunikationsgesetz, § 54 Vertragsschluss und Vertragszusammenfassung
- Bundesamt für JustizTelekommunikationsgesetz, § 56 Vertragslaufzeit, Kündigung
- Bundesamt für JustizTelekommunikationsgesetz, § 57 Minderung und außerordentliche Kündigung
- Bundesamt für JustizTelekommunikationsgesetz, § 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
- BundeskartellamtUntersuchung zu Vergleichsportalen
- M-netInternet ohne Festnetz: Highspeed mit M-net
