Buchhaltungssoftware für Gastronomie Vergleich
2026
Das sind die besten 64 Anbieter.
Die Buchhaltung im Gastronomiebetrieb entsteht nicht am Schreibtisch, sondern am Tresen: im Bon der Bestellung, in der Lieferantenrechnung des Großhandels, im Trinkgeld der Spätschicht und im Tagesabschluss, der jeden Abend stimmen muss. Eine Buchhaltungssoftware für die Gastronomie nimmt diese Belege auf, verbucht Einnahmen und Ausgaben und bereitet die Zahlen so auf, dass Steuerbüro und Finanzamt damit arbeiten können. Drei Produktwelten treffen dabei aufeinander: das Kassensystem mit Buchhaltungsübergabe, die generalistische Buchhaltung mit Gastro-Eignung und das Gastro-Backoffice für Wareneinsatz und Controlling. Dazu kommen scharfe Kassenpflichten von der TSE bis zur Verfahrensdokumentation. Dieser Ratgeber erklärt anbieterneutral, welche Arten zur Wahl stehen, worauf Sie bei Kassenkonformität, DATEV-Schnittstelle und Wareneinsatz achten müssen und was die Systeme 2026 kosten.
Wir haben 64 Buchhaltungssoftware für Gastronomie für Sie recherchiert. Welche passen zu Ihnen? Der Bedarfs-Check oben findet sie, und wir melden uns mit Ihrer persönlichen Empfehlung.
Abacus
Abacus ist die Business Software der Abacus Research AG aus Wittenbach bei St. Gallen und deckt Finanzen, Personal und Administration in einem ERP ab. Für das Gastgewerbe steht die Branchenlösung AbaGastro bereit: Bestellung, Kasse, Tagesabschluss, Personaleinsatzplanung und Finanzbuchhaltung greifen ohne Doppelerfassung ineinander.
Accounto
Accounto ist eine Cloud-Plattform der Accounto AG aus Zürich und richtet sich an Treuhandunternehmen, die Mandate weitgehend automatisiert buchen. Belege gehen digital ein, die KI klassifiziert und verbucht sie, Jahresabschluss, Budgetierung und Lohnbuchhaltung liegen im selben Werkzeug.
Agenda
Agenda ist das Komplettsystem der Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG aus Rosenheim, im Markt seit 1984 und von 380.000 Nutzern eingesetzt. Das Rechnungswesen-Paket umfasst Finanzbuchführung, Offene-Posten-Buchführung, Kostenrechnung, Anlagenbuchführung und Jahresabschluss auf einem Datenbestand.
amadeus360
amadeus360 firmiert seit 2023 als LINA TeamCloud und stammt von der Gastro-MIS GmbH aus Gräfelfing. Die Cloud-Plattform verbindet Kasse, Payment, Reservierung und Personal; das Kassenbuch LINA Finance liefert einen DATEV-Export, der Buchhaltungsservice LINA Accounts bereitet Belege für die Steuerberatung auf.
Apicbase
Apicbase ist die F&B-Management-Plattform der Apicbase NV aus Antwerpen für Restaurantgruppen, Caterer und Hotels mit mehreren Standorten. Rezeptur, Einkauf, Inventur und Wareneinsatz laufen in einem System, Anbindungen an Kasse, ERP und Finanzwerkzeuge führen Verkaufs- und Kostendaten zusammen.
Banana Buchhaltung
Banana Buchhaltung ist das Programm der Banana.ch SA aus Viganello im Tessin für kleine Unternehmen, Vereine und Privatpersonen. Gebucht wird in Tabellenform, enthalten sind Kassenbuch, doppelte Buchhaltung, MWST-Verwaltung, QR-Rechnungen und Berichte, der Einstieg mit dem Free-Plan kostet nichts.
bexio
bexio ist die Cloud-Business-Software der bexio AG aus Rapperswil und bündelt Buchhaltung, Auftragsverwaltung, Banking und Löhne in einer Oberfläche. Gastrobetriebe führen damit Offerten und QR-Rechnungen, gleichen Zahlungen über mehr als 65 Schweizer Banken ab und erfassen Belege per KI in der App bexio Go.
Billomat
Billomat ist eine cloudbasierte Rechnungs- und Buchhaltungssoftware und wird als Marke der aifinyo AG aus Berlin betrieben. Gastronomiebetriebe schreiben damit Ausgangs- und E-Rechnungen, verwalten Eingangsrechnungen, mahnen automatisiert und übergeben Buchungssätze über DATEVconnect an die Steuerkanzlei.
BMD
BMD ist die Business Software der BMD SYSTEMHAUS GesmbH aus Steyr, seit 1972 am Markt und im DACH-Raum bei mehr als 30.000 Kundinnen und Kunden im Einsatz. Gastronomiebetriebe verbinden die RKSV-konforme BMD Kassa mit Tischverwaltung direkt mit Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Warenwirtschaft.
BuchhaltungsButler
BuchhaltungsButler ist die Cloud-Buchhaltung der BuchhaltungsButler GmbH aus Berlin und führt eine eigene Branchenseite für die Gastronomie. Betriebe wählen den Kontenrahmen SKR03 Gastronomie mit Branchenpaket für das Hotel- und Gastgewerbe, binden ihre Bankkonten an und lassen Belege automatisch kontieren.
Candis
Candis ist die KI-gestützte Software für Rechnungseingang und Freigabe der Candis GmbH aus Berlin, seit 2015 am Markt. Gastronomie- und Filialbetriebe mit vielen Lieferantenrechnungen erfassen Belege automatisch, steuern mehrstufige Freigaben und übergeben die Daten an DATEV oder an das eigene ERP-System.
CashCtrl
CashCtrl ist das mandantenfähige Cloud-ERP der CashCtrl AG aus Münchenstein und seit 2013 online. Die Software verbindet doppelte Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, QR-Rechnungen und Auftragsbearbeitung; für kleine Gastrobetriebe eignet sich die dauerhaft kostenlose Basisversion, grössere Häuser bauen über PRO aus.
Collmex
Collmex ist die Online-Buchhaltung der Collmex GmbH aus Saarbrücken, seit 2003 am Markt und mit über 10.000 gewonnenen Kunden. Gastronomiebetriebe führen damit Finanzbuchhaltung, Kassenbücher, Belegarchiv und Anlagenbuchhaltung, buchen auf SKR03 oder SKR04 und senden die Umsatzsteuer-Voranmeldung per Elster.
DATEV Unternehmen online
DATEV Unternehmen online ist die Cloud-Anwendung der DATEV eG aus Nürnberg, einer Genossenschaft mit über 40.000 Mitgliedern. Gastronomiebetriebe tauschen darüber Belege, Kontoumsätze und Dokumente mit der Steuerkanzlei aus, führen als Zusatzmodul ein GoBD-konformes Kassenbuch und archivieren alles revisionssicher.
easybill
easybill ist die Cloud-Rechnungssoftware der easybill GmbH aus Kaarst, täglich genutzt von über 80.000 Unternehmen. Das Programm deckt Angebote, Rechnungen, E-Rechnungen und Belegerfassung ab und übergibt die vorbereitete Buchhaltung über die DATEV-Schnittstelle an die Steuerkanzlei. Die Server stehen in Deutschland.
eezytool
eezytool ist die Online-Buchhaltung des 1999 gegründeten Schweizer Anbieters eezy tool aus Basel, seit über 20 Jahren in Hotellerie und Gastronomie im Einsatz. Die Packages verbinden Registrierkasse, Kassabuch, Debitoren, Kreditoren und Bilanz mit Lohnabrechnung und L-GAV-konformer Zeiterfassung.
ERPNext
ERPNext ist ein quelloffenes ERP-System von Frappe Technologies aus Mumbai, lizenziert unter AGPL-3.0 und im Einsatz bei über 30.000 Unternehmen. Buchhaltung, Einkauf, Lager und ein Kassenmodul liegen in einem System, betrieben wahlweise selbst gehostet oder auf der Frappe Cloud.
ETRON
ETRON onRetail ist das Cloud-Kassensystem der ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH aus Wien, im Einsatz bei über 6.000 Kunden mit mehr als 10.000 Kassen. Gastronomiebetriebe nutzen kleine Tischverwaltung, Küchenbondrucker, Kassenbuch mit Z-Bericht und den DATEV-Export an den Steuerberater.
eurodata
eurodata ist eine Aktiengesellschaft aus Saarbrücken, die seit 1965 cloudbasierte Software für Personal- und Finanzwesen entwickelt. Gastronomiebetriebe nutzen edtime für die Zeiterfassung, edtime PLUS für die Dienstplanung, edlohn für die Abrechnung und edarchiv für die GoBD-konforme Aufbewahrung der Kassendaten.
FastBill
FastBill ist die Cloud-Buchhaltung der FastBill GmbH aus Frankfurt am Main, seit 2007 am Markt und bei mehr als 70.000 Selbstständigen und kleinen Unternehmen im Einsatz. Gastronomiebetriebe erfassen Belege per Scan-App, gleichen Bankkonten ab, melden die Umsatzsteuer und übergeben alles per DATEV-Schnittstelle.
Finmatics
Finmatics ist eine KI-gestützte Vorbuchhaltung der Finmatics GmbH aus Wien, die zur Visma-Gruppe gehört und über 1.300 Kunden in sechs Ländern zählt. Betriebe mit hohem Belegaufkommen lassen Rechnungen automatisch erfassen, der digitale Buchhalter Fin erzeugt Buchungsvorschläge für DATEV, BMD oder SAP.
FoodNotify
FoodNotify ist die F&B-Management-Plattform der FoodNotify GmbH aus Wien, seit 2013 am Markt und bei über 400 Unternehmen im Einsatz. Restaurants, Hotels und Ketten steuern damit Bestellwesen, Rezeptkalkulation, Lager und Inventur und gewinnen die Wareneinsatzzahlen für Controlling und Steuerberatung.
FreeFinance
FreeFinance ist die Cloud-Buchhaltung der manubu gmbh aus Schwechat, seit 2010 auf österreichisches Steuerrecht ausgelegt. Gastronomiebetriebe führen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchführung, kassieren RKSV-konform über das Registrierkassen-Modul und melden die UVA direkt an FinanzOnline.
Gastro-MIS
Gastro-MIS aus Gräfelfing bei München betreibt die Gastro-Plattform LINA TeamCloud, die Kasse, Küchenmanagement und Controlling verbindet. Über 5.000 Betriebe führen damit das Kassenbuch mit DATEV-Export, nutzen die Cloud-TSE von fiskaly und geben die Finanzbuchhaltung an LINA Accounts ab.
gastronovi
gastronovi ist die cloudbasierte Komplettlösung der Gastronovi GmbH aus Bremen, auf die über 8.000 Gastronomen setzen. Kassensystem, Küchenmonitor, Warenwirtschaft, Kalkulation und Reservierung greifen ineinander, das Modul Kassenbuch erfasst Eigen- und Fremdbelege und übergibt die Daten per DATEV-Schnittstelle an den Steuerberater.
GastroSoft
GastroSoft ist eine Kassensoftware der GastroSoft GmbH aus Krefeld, Made in Germany und bei über 10.000 Unternehmen im Einsatz. Restaurants und Cafés kassieren KassenSichV- und TSE-konform, das Finanzbuchhaltung- und das Kassenbuch-Add-On übergeben die Kassendaten per DATEV-Datei an den Steuerberater.
GetMyInvoices
GetMyInvoices ist eine Software für digitales Rechnungsmanagement der fino data services GmbH aus Kassel, im Einsatz bei über 20.000 Kunden. Die Anwendung ruft Rechnungen aus über 10.000 Online-Portalen ab, erfasst Belege per App und übergibt sie automatisch an Steuerberater und Buchhaltungssoftware.
Gewinnblick
Gewinnblick ist ein Anbieter digitaler Kassen- und Bezahllösungen der Gewinnblick GmbH aus Wolfratshausen, seit über 40 Jahren auf Gastronomie und Hotellerie spezialisiert. Restaurants und Hotels steuern Kasse, Payment, Warenwirtschaft und Controlling aus einer Hand, die Systeme arbeiten GoBD- und TSE-konform.
GnuCash
GnuCash ist eine freie Open-Source-Buchhaltung des GnuCash Project, veröffentlicht unter der GNU GPL für Linux, macOS und Windows. Die lokal installierte Software setzt auf doppelte Buchführung mit Konten, Berichten und Onlinebanking und dient kleinen Betrieben als kostenloses Buchhaltungs-Backend.
Haufe X360
Haufe X360 ist ein Cloud-ERP der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG aus Freiburg, Teil der Haufe Group. Mittelständische Betriebe bilden Einkauf, Verkauf, Lager, Finanzen und Controlling in einem System ab, die Branchenübersicht führt Lebensmittelgroßhandel und Gastronomie als Zielbranche, gehostet in Deutschland.
helloCash
helloCash ist die online Registrierkasse der mRaP GmbH aus Wieselburg in Österreich und läuft ohne Installation im Browser. Gastronomiebetriebe kassieren RKSV-konform, bilden im Gastro-Modell eine Tischübersicht ab, teilen Rechnungen auf mehrere Gäste und übergeben Umsätze per Buchhaltungs-Export an den Steuerberater.
Hypersoft
Hypersoft ist die ePOS-Plattform der Hypersoft Trading GmbH aus Hamburg, seit über 30 Jahren am Markt und an über 2.400 Standorten im Einsatz. Restaurants, Systemgastronomie und Hotellerie steuern damit Kasse, Backoffice und Reporting, das Modul ePOS Finance übergibt die Umsätze DSFinV-K-konform per DATEV-Export an die Buchhaltung.
Infoniqa
Infoniqa ist die HR-, Lohn- und Finance-Software der Infoniqa Holding GmbH aus Wels, Teil der Infoniqa Group mit Standorten in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Rund 40.000 Kunden führen damit Personalmanagement, Zeiterfassung, Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung, eine eigene Gastronomie-Lösung enthält das Angebot nicht.
Kassandro
Kassandro ist die RKSV-konforme Registrierkassa der it-park Service und Technologie Ges.m.b.H. aus Wien und läuft auf Smartphone oder Tablet. Restaurants, Foodtrucks und saisonale Betriebe kassieren über das Gastro-Paket, mieten die Kassa tage-, monats- oder jahresweise und übergeben Umsatzdaten per API an die Buchhaltung.
kivitendo
kivitendo ist eine freie Open-Source-Software der kivitendo GmbH aus Bonn, die Warenwirtschaft und kaufmännische Finanzbuchhaltung verbindet. Betriebe installieren die Webanwendung lokal auf einem Server, führen eine doppelte Buchführung und übergeben Daten per DATEV-Export an den Steuerberater, eine Gastronomie-Spezialisierung fehlt.
KLARA
KLARA ist die All-in-One-Cloud-Software der ePost Service AG aus Luzern, einer Digitalisierungsspezialistin der Schweizerischen Post. Gastronomiebetriebe verbinden die Kasse für Gastro mit Tischplan, Bestellungen und Payments, führen Buchhaltung und Lohn im selben Konto und synchronisieren die Umsätze automatisch mit KLARA Business.
KORONA POS
KORONA POS ist die Cloud-Kassensoftware der COMBASE AG, die 1994 in Dresden gegründet wurde. Gastronomiebetriebe ergänzen die Kasse um das Modul KORONA Food mit Tischmanagement, Gängen, Küchendruckern und Rechnungsteilung, das Modul KORONA Plus liefert den Datenexport der Finanzbuchhaltung.
Lexware Office
Lexware Office ist die Cloud-Buchhaltung der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG aus Freiburg und führt eine eigene Branchenseite für die Gastronomie. Gastrobetriebe scannen Wareneinkäufe per App, führen ein elektronisches Kassenbuch und übergeben die Daten im DATEV-Format an die Kanzlei.
Lightspeed Restaurant
Lightspeed Restaurant ist das Gastronomie-Kassensystem der Lightspeed POS Germany GmbH in Berlin. Die Kasse sichert Umsätze über eine Cloud-TSE nach KassenSichV ab und übergibt die Kassendaten mit dem Modul Accounting automatisch an das DATEV Kassenarchiv und das DATEV Kassenbuch online.
MEINbusiness
MEINbusiness ist die Cloudlösung der MEINbusiness GmbH aus Dornbirn für Datenmanagement und Controlling in Gastronomie und Hotellerie. Eingangsrechnungen werden digitalisiert, auf Artikelebene vorkontiert und als fertige Buchungssätze an BMD, DATEV, sevDesk oder Sage übergeben.
MonKey Office
MonKey Office ist die Desktop-Buchhaltung der ProSaldo GmbH aus Cottbus für macOS und Windows. Die Basisversion mit Kassenbuch, offenen Posten und DATEV-Export bleibt kostenlos, Module für Finanzbuchhaltung, Auftragswesen und Inventur lassen sich als Miete oder Kauflizenz ergänzen.
Odoo
Odoo ist das modulare Open-Source-ERP der belgischen Odoo SA mit Hauptsitz in Grand Rosière und einem Büro in Berlin. Die GoBD-zertifizierte Buchhaltung greift direkt auf die Restaurant-Kassen-App zu, die Raumpläne, Küchendisplays, geteilte Rechnungen und Selbstbestellung abdeckt.
Oracle Simphony
Oracle Simphony ist das Kassensystem aus der Food-and-Beverage-Sparte von Oracle, in Deutschland vertreten durch die ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG in München. Restaurants, Bars und Hotellerie steuern damit Bonierung, Backoffice und Auswertungen; die Buchhaltung übernehmen angebundene Drittsysteme über Schnittstellen.
orderbird
orderbird ist das iPad-Kassensystem der orderbird GmbH aus Berlin, im Einsatz bei über 17.000 Kunden. Gastronomiebetriebe bonieren per Tischplan, Gangsteuerung und Funkbonieren, kassieren mit integrierter TSE und geben die Daten GoBD-konform per DATEV-Export an die Steuerberatung weiter.
orgaMax
orgaMAX ist die Business-Software der deltra Business Software GmbH & Co. KG aus Detmold, verfügbar als Cloud-Buchhaltung, als ERP und als Dokumentenverwaltung. Betriebe schreiben Rechnungen und E-Rechnungen, übermitteln Steuerdaten per DATEV-Cloud-Schnittstelle und kassieren über das finanzamtsichere POS-Kassenmodul mit TSE.
Papierkram
Papierkram ist die GoBD-zertifizierte Cloud-Buchhaltung der odacer finanzsoftware GmbH aus Wiesbaden für Freiberufler und kleine Unternehmen. Betriebe schreiben Angebote und Rechnungen samt E-Rechnung, erfassen Belege und Banking, führen Projekte mit Zeiterfassung und übergeben alles per DATEV-Export.
POSbill
POSbill ist die Gastronomie-Kassensoftware der PosBill GmbH aus Kehlbach mit über 30 Jahren Erfahrung in Kassensystemen. Restaurants, Cafés, Bars und Imbisse kassieren mit integrierter TSE, führen Warenwirtschaft und Kassenbuch und übergeben die Daten per DATEV-Schnittstelle an die Steuerberatung.
Provendis Gastrokasse
Provendis Gastrokasse ist die Kassensoftware der Krocker Systemhaus GmbH aus Naumburg für Restaurants, Bistros, Cafés und Imbisse. Betriebe bonieren per Schnellwahl, Speisekarte oder PLU, verwalten Tische und Personal, rechnen Gäste getrennt ab und übergeben die Umsätze über die DATEV-Schnittstelle.
ready2order
ready2order ist ein Cloud-Kassensystem der ready2order GmbH aus Wien für kleine Betriebe. Das Gastro-Paket liefert Tischplan, Funkbonierung an Küche und Bar, Beilagen, Menügänge, Happy Hour und getrennte Rechnungen. Umsätze und Bartransaktionen gehen per Export an gängige Buchhaltungssysteme wie BMD und RZL.
Run my Accounts
Die Run my Accounts AG aus Stäfa am Zürichsee führt die Buchhaltung als ausgelagerten Service und stellt dazu eine eigene Online-Software bereit. Gastronomiebetriebe binden ihre Gastro-Systeme elektronisch an, kontrollieren Lieferantenrechnungen digital und erhalten GAV-konforme Lohnabrechnungen.
RZA
Die RZA GmbH aus Gmünd in Niederösterreich entwickelt seit 1982 kaufmännische Software für österreichische Unternehmen. Buchhaltung, Lohnverrechnung, Fakturierung und eine RKSV-konforme Registrierkasse kommen aus einer Hand. Für Lokale steht eine eigene Gastro-Kasse mit Tischabrechnung bereit.
RZL Software
Die RZL Software GmbH aus Tumeltsham in Oberösterreich entwickelt seit über 40 Jahren Rechnungswesen-Software für Steuerkanzleien und Unternehmen. Finanzbuchhaltung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kassabuch und Lohnverrechnung greifen ineinander, Kassendaten kommen über Schnittstellenpartner herein.
Sage 50
Sage 50 Connected ist die kaufmännische Komplettlösung von Sage für kleine Unternehmen und verbindet Buchhaltung, Warenwirtschaft und Auftragsbearbeitung. Gebucht wird GoBD-konform, Belege wandern über die DATEV-Schnittstelle zur Steuerkanzlei, ein Kassenmodul Touchkasse lässt sich ergänzen.
Scopevisio
Die Scopevisio AG aus Bonn liefert ein Cloud-ERP mit Finanzbuchhaltung, Dokumentenmanagement, Beschaffung und Personal. Für Hotellerie und Gastronomie stehen Rechnungseingangsbuch, Dienstplan mit Sollstärkenberechnung, Wareneinsatz in Echtzeit und Berichte nach USALI bereit. Über 600 Hotelkunden nutzen die Plattform.
sevdesk
sevdesk ist die Cloud-Buchhaltung der sevDesk GmbH aus Offenburg und richtet sich an Selbstständige und kleine Unternehmen. Gastronomiebetriebe scannen Kassenbelege und Lieferantenrechnungen per Foto, führen das Kassenbuch GoBD-konform und übergeben ihre Daten per DATEV- oder ADDISON-Export an die Steuerkanzlei.
SIDES
SIDES ist die Gastronomie-Software der SimplyDelivery GmbH aus Berlin und bündelt Kasse, Webshop, Lieferportale, Küche, Personal und Auswertungen in einem Backend. Die Kasse arbeitet mit Cloud-TSE und GoBD-konform, das Personalmodul bereitet die Lohnabrechnung für die Steuerkanzlei vor.
smallinvoice
smallinvoice ist die Cloud-Software der Lourens Systems GmbH aus Zürich für Rechnungen, Ausgaben, Projekte und Zeiterfassung. Gastronomiebetriebe nutzen sie für Schweizer QR-Rechnungen an Firmenkunden, die Kreditorenverwaltung und Buchhaltungsexporte nach INFONIQA ONE 50, Banana und Topal.
SumUp
SumUp ist ein Angebot der SumUp Limited aus Dublin, die von der Central Bank of Ireland reguliert wird. Für Cafés und Restaurants verbindet die deutsche Seite TSE-Kasse, Kartenzahlung und Geschäftskonto: Tische verwalten, getrennt abrechnen, Trinkgeld annehmen und Umsätze im Dashboard auswerten.
Tillhub
Tillhub ist das Cloud-Kassensystem der Tillhub GmbH aus Berlin für Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleister. Die Gastro-Kasse bringt Raum- und Tischplan, Online-Reservierung, Funkbonierung sowie Trinkgeld- und Happy-Hour-Funktion mit und übergibt die Kassendaten per DATEV-Export an die Steuerkanzlei.
Topal Solutions
Topal Solutions ist ein Familienunternehmen aus Volketswil im Kanton Zürich und entwickelt seit 2006 Finanz- und Lohnbuchhaltung für Schweizer KMU und Treuhänder. Gastronomiebetriebe führen damit Fibu, Debitoren, Kreditoren und Löhne, Kassensysteme werden über REST-API oder XML angebunden.
Vectron
Vectron Systems AG aus Münster entwickelt Kassensysteme für die Gastronomie und betreibt dazu die Cloud-Plattform myVectron. Kassendaten landen DSFinV-K-konform im Fiskalarchiv und laufen über die Anbindung DATEV Kassenarchiv online automatisiert zur Steuerberatung, die daraus die Finanzbuchführung erstellt.
weclapp
weclapp ist ein Cloud-ERP der weclapp GmbH aus Kitzingen und bündelt CRM, Warenwirtschaft und Buchhaltung in einer Oberfläche. Für Gastronomiebetriebe zählen vor allem die Finanzbuchhaltung nach SKR 03 und SKR 04, die Kassenverwaltung mit Barbelegen und Kassenberichten, der Bankabgleich sowie der DATEV-Export an die Kanzlei.
WISO MeinBüro
WISO MeinBüro stammt von der Buhl Data Service GmbH aus Neunkirchen im Siegerland und deckt Rechnungen, Belege und Buchhaltung im Browser sowie in der App ab. Gastronomiebetriebe nutzen vor allem Kassenbuch, Belegscan, Online-Banking mit automatischem Zahlungsabgleich und den Steuerberaterexport im DATEV-Format.
Xentral
Xentral ist ein Cloud-ERP der Xentral ERP Software GmbH aus Augsburg und verbindet Verkauf, Lager und Buchhaltung in einem System. Für das Gastgewerbe zählen der DATEV-Export als DATEV Premium Partner, E-Rechnungen nach ZUGFeRD und XRechnung, die Chargen- und MHD-Verwaltung sowie die Kasse Xentral POS mit TSE.
Was ist eine Buchhaltungssoftware für die Gastronomie, und brauchen Sie wirklich eine?

Eine Buchhaltungssoftware für die Gastronomie führt Kassenumsätze, Lieferantenrechnungen und Zahlungen eines Betriebs in einem Datenbestand zusammen, woraus sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Bilanz, die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Übergabe an das Steuerbüro erstellen lassen. Vorgeschrieben ist die ordnungsmäßige Kassen- und Buchführung, nicht ein bestimmtes Produkt. Sobald am Tresen viel Bargeld über die Kasse läuft und die Belege sich stapeln, rechnet sich eine eigene Lösung meist innerhalb weniger Monate.
Drei Produktwelten treffen im Gastgewerbe aufeinander, und ihre Aufgaben unterscheiden sich deutlich. Das Kassensystem erfasst und sichert den Umsatz am Tresen, exportiert die Tagesdaten für die Buchhaltung, bleibt damit aber eine Kasse mit Buchhaltungsübergabe, keine vollwertige Finanzbuchhaltung. Die Buchhaltungssoftware verbucht Einnahmen und Ausgaben, führt die Konten nach einem Kontenrahmen wie SKR 03 oder SKR 04, erstellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Bilanz, übermittelt die Umsatzsteuervoranmeldung. Das Gastro-Backoffice rechnet zusätzlich den Wareneinsatz, hinterlegt Rezepturen, stützt die Inventur.
Das Statistische Bundesamt beschreibt das Gastgewerbe als kleinteilige Branche mit hohem Bargeldanteil; vier Besonderheiten heben es zusätzlich von anderen Branchen ab. Erstens fließt viel Bargeld in vielen Kleinbeträgen über die Kasse, weshalb die ordnungsmäßige Kassenführung hier besonders schwer wiegt. Zweitens gelten zwei Steuersätze, weil der Verzehr im Haus und der Verkauf außer Haus umsatzsteuerlich getrennt behandelt werden. Drittens erhöhen Personalverpflegung und Eigenverbrauch die Zahl der zu erfassenden Vorgänge. Viertens fällt Trinkgeld an, das je nach Empfänger unterschiedlich zu behandeln ist. Der DEHOGA Bundesverband führt Wareneinsatz und Personalkosten als die beiden großen Kostenblöcke des Gastgewerbes; beide lassen sich ohne saubere Zahlen aus Kasse und Buchhaltung kaum steuern.
Eine gesetzliche Pflicht zu einer bestimmten Software besteht nicht. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form, kurz GoBD, den Rahmen gesetzt. Zusätzlich verlangt § 146a der Abgabenordnung für elektronische Kassensysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Wer heute mit einer offenen Ladenkasse und einem Kassenbuch arbeitet, verstößt damit nicht automatisch gegen geltendes Recht. Sobald Umsätze und Belege digital entstehen, greift jedoch die Pflicht zur unveränderbaren Aufbewahrung; ein Ausdruck ersetzt die Datei nicht. Der folgende Test ordnet ein, ab wann eine eigene Lösung den Aufwand wert ist.
- Bargeld: Ein großer Teil Ihres Umsatzes läuft in bar und in vielen Kleinbeträgen über die Kasse, Tag für Tag.
- Kassenpflicht: Sie führen eine elektronische Kasse und müssen technische Sicherheitseinrichtung, Belegausgabe und DSFinV-K-Export sicher erfüllen.
- Zwei Steuersätze: Ihr Angebot umfasst Verzehr im Haus und Verkauf außer Haus, die umsatzsteuerlich getrennt gehören.
- Wareneinsatz: Sie können nach einem Monat nicht in wenigen Minuten sagen, wie hoch Ihr Wareneinsatz im Verhältnis zum Umsatz liegt.
- Lieferanten: Mehrere Lieferanten stellen laufend Rechnungen, die erfasst, geprüft und fristgerecht bezahlt werden müssen.
- Steuerbüro: Ihre Kasse übergibt die Tagesabschlüsse bisher nicht digital an das Steuerbüro, die Zahlen werden von Hand übertragen.
- Personal: Sie beschäftigen Aushilfen und Servicekräfte, für die Personalverpflegung, Trinkgeld und wechselnde Schichten anfallen.
Drei zutreffende Punkte sprechen für eine eigene Software, ab fünf zahlt sich der Wechsel fast immer aus. Unabhängig vom Ergebnis verlangen die GoBD eine Verfahrensdokumentation, also eine schriftliche Beschreibung, wie Belege in den Betrieb gelangen, wie sie verarbeitet und wie sie aufbewahrt werden. Diese Beschreibung gehört auch dann geschrieben, wenn Sie zunächst bei Tabelle und Steuerbüro bleiben.
Diese 7 Probleme löst eine Buchhaltungssoftware im Gastronomiebetrieb.

Sieben Probleme kehren im Gastronomiebetrieb immer wieder, vom Bonstapel hinter der Kasse bis zur monatlichen Übergabe an das Steuerbüro. Jedes einzelne kostet Zeit, Geld oder beides. Ein passendes Programm setzt an genau diesen Stellen an, ohne die Arbeit an der Kasse umzustellen.
Am Anfang steht die Belegflut. Kassenbons, Lieferscheine und Quittungen sammeln sich in Gläsern, Schubladen, Jackentaschen, bis der Tagesabschluss ansteht. Stimmt die Kasse dann nicht, bleibt die Differenz ohne durchgängige Aufzeichnung unerklärt. Ein Programm erfasst Belege im Moment des Anfalls, ordnet den Tagesabschluss der Kasse den Buchungen zu, macht Kassendifferenzen nachvollziehbar.
Der zweite Block betrifft die Marge. Ohne laufende Zahlen bleibt der Wareneinsatz bis zum Jahresabschluss unbekannt, und die Kalkulation stützt sich auf Schätzungen. Der DEHOGA Bundesverband führt den Wareneinsatz als eine der zentralen Kennzahlen des Gastgewerbes; ein Gastro-Backoffice stellt ihn dem Umsatz monatlich gegenüber. Parallel laufen Lieferantenrechnungen auf, die ohne System doppelt erfasst oder zu spät bezahlt werden.
Der dritte Block ist steuerlich heikel. Speisen im Haus und außer Haus unterliegen dem jeweils geltenden Umsatzsteuersatz; eine falsche Trennung zieht sich durch die gesamte Voranmeldung. Die monatliche Übergabe an das Steuerbüro kostet zusätzlich Zeit, solange Zahlen von Hand übertragen werden. Schließlich verlangen die GoBD des Bundesministeriums der Finanzen samt § 146a der Abgabenordnung, dass Belegausgabe, Aufzeichnung und Archiv im Alltag lückenlos zusammenpassen.
Kassenbons, Lieferscheine und Quittungen sammeln sich in Gläsern, Schubladen, Jackentaschen. Ein Programm nimmt Belege per Foto oder Upload auf, liest Betrag, Datum und Lieferant per Texterkennung aus, ordnet sie dem richtigen Konto zu. Die Ablage entsteht damit im Moment der Erfassung, nicht am Monatsende.
Stimmt der Z-Bon am Abend nicht mit der Bar- und Kartenzahlung überein, bleibt die Differenz ohne durchgängige Aufzeichnung offen. Die Kasse protokolliert jeden Vorgang mit der technischen Sicherheitseinrichtung, der Tagesabschluss läuft nach festem Schema, Differenzen werden mit Betrag und Ursache dokumentiert. Aus wiederkehrenden Abweichungen wird so ein erkennbares Muster.
Ohne laufende Auswertung bleibt bis zum Jahresabschluss offen, wie viel jeder Umsatz-Euro an Wareneinsatz gekostet hat. Ein Gastro-Backoffice stellt Wareneinsatz und Umsatz monatlich gegenüber, je Warengruppe und Standort. Aus der Abweichung entsteht die Grundlage für Kalkulation und Einkauf, statt für ein Bauchgefühl.
Rechnungen von Getränkehändler, Metzger und Großmarkt gehen auf Papier wie per Mail ein, werden abgetippt, geraten in Verzug. Die Belegerfassung liest Eingangsrechnungen aus, die Liste der offenen Posten zeigt Beträge samt Fälligkeit, doppelte Rechnungen fallen über die Dublettenprüfung auf. Skonto lässt sich nutzen, statt Mahngebühren zu zahlen.
Der Verzehr im Haus und der Verkauf außer Haus unterliegen dem jeweils geltenden Umsatzsteuersatz, doch an der Kasse landen beide leicht auf derselben Taste. Warengruppen mit fest hinterlegtem Steuersatz trennen die Umsätze schon bei der Bonierung. Die Umsatzsteuervoranmeldung stimmt damit ohne Nacharbeit.
Ohne Schnittstelle tippt das Steuerbüro Tagesabschlüsse und Belege ein zweites Mal ab, stellt den Aufwand in Rechnung. Ein Export im DATEV-Format überträgt Buchungssätze samt Belegbildern direkt in die Kanzleisoftware. Der Aufwand entfällt auf beiden Seiten, die monatliche Rechnung sinkt.
Technische Sicherheitseinrichtung, Belegausgabe und Archivierung sind Pflicht, geraten im Betrieb aber leicht ins Hintertreffen. Ein konformes System bindet die Sicherheitseinrichtung ein, bietet bei jedem Vorgang einen Beleg an, hält die Daten im DSFinV-K-Format prüfungsfest vor. Bei einer Kassennachschau steht der Nachweis damit bereit.
Welche Arten von Buchhaltungssoftware für die Gastronomie stehen zur Wahl?

Sieben Typen stehen zur Wahl, vom reinen Kassensystem mit Buchhaltungsübergabe bis zur quelloffenen Lösung auf dem eigenen Server. Die Grenzen verlaufen nicht scharf, viele Anbieter kombinieren mehrere Rollen. Entscheidend bleibt, welche Aufgabe im Betrieb den Ausschlag gibt.
Am Tresen beginnt die Kette mit dem Kassensystem. Solche Systeme erfassen Umsätze, erfüllen die Kassenpflichten mit technischer Sicherheitseinrichtung und DSFinV-K-Export, geben die Daten im DATEV-Format an die Buchhaltung weiter, bleiben dabei aber eine Kasse mit Buchhaltungsübergabe. Die eigentliche Verbuchung übernimmt entweder eine generalistische Cloud-Buchhaltung mit Gastro-Eignung, die EÜR, Umsatzsteuervoranmeldung und Bankabgleich abdeckt, oder ein Fibu-Kern mit Anbindung an die Kanzlei.
Rund um diesen Kern ordnen sich vier Spezialisten. Das Gastro-Backoffice rechnet Wareneinsatz, Rezepturen und Inventur, liefert damit die betriebswirtschaftliche Auswertung, die Kasse und Fibu allein nicht hergeben. Werkzeuge zur Belegerfassung lesen Eingangsrechnungen automatisch aus und buchen sie vor. Ein Branchen-ERP bildet zusätzlich Warenwirtschaft und Lohn ab, während quelloffene Programme auf dem eigenen Server laufen und die Verantwortung dafür beim Betrieb belassen.
Quer zu diesen Typen steht die Grundsatzfrage nach der Architektur. Eine Suite deckt Kasse, Buchhaltung und Lager aus einer Hand ab, während der Best-of-Breed-Ansatz die jeweils stärkste Kasse mit einer separaten Buchhaltung über eine Schnittstelle verbindet. Die folgende Gegenüberstellung ordnet beide Wege ein.
Erfassung und Sicherung des Umsatzes am Tresen, mit technischer Sicherheitseinrichtung, Belegausgabe und DSFinV-K-Export. Die Buchhaltung selbst leistet ein solches System nicht, sondern übergibt die Tagesdaten im DATEV-Format an das Steuerbüro. Passend für Betriebe, deren Fibu vollständig in der Kanzlei liegt.
Buchhaltung samt Faktura im Browser, mit Belegerfassung, Bankabgleich, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Umsatzsteuervoranmeldung. Gastro-Bausteine wie Wareneinsatz oder Rezepturen fehlen weitgehend. Geeignet für kleine Betriebe mit überschaubarer Kassenlast und Anbindung an ein separates Kassensystem.
Der Schwerpunkt liegt auf Wareneinsatz, Rezepturen, Inventur und betriebswirtschaftlicher Auswertung. Kasse und Buchhaltung hängen über Schnittstellen daran, statt im selben System zu stecken. Sinnvoll für Betriebe, die ihre Marge je Gericht und Warengruppe steuern wollen.
Eingangsrechnungen der Lieferanten werden per Texterkennung ausgelesen, vorkontiert und zur Zahlung vorbereitet. Als Ergänzung zur Buchhaltung nimmt diese Gattung dem Betrieb das Abtippen ab. Stark bei vielen Lieferanten mit hohem Rechnungsaufkommen.
Der Schwerpunkt liegt auf Buchführung, Kontenrahmen, Auswertungen und Jahresabschluss, oft im gemeinsamen Zugriff mit dem Steuerbüro. Kassen- und Gastro-Funktionen bleiben schmal. Passend, wenn die Kanzlei den Ton angibt und der Betrieb nur vorkontiert.
Vollständige Abbildung des Betriebs: Einkauf, Lager, Kasse, Finanzbuchhaltung, Controlling und Lohn. Einführung mit Beratung, Preis nach Arbeitsplätzen und Modulen. Sinnvoll für Systemgastronomie und Filialbetriebe mit mehreren Standorten.
Software ohne Lizenzgebühr, betrieben auf eigenem Server oder beim Dienstleister. Anpassbar bis in die Datenbank, dafür in der Verantwortung des Betriebs. Gastro-Funktionen wie Wareneinsatz oder Kassenanbindung fehlen meist und müssen ergänzt werden.
- Alle Daten liegen in einem System, doppelte Stammdaten entfallen
- Ein Ansprechpartner für Kasse, Buchhaltung und Support
- Einheitliche Protokollierung erleichtert den GoBD-Nachweis
- Einzelne Bausteine sind oft schwächer als spezialisierte Programme
- Der Wechsel wird aufwendig, weil der ganze Betrieb am System hängt
- Passend für Betriebe mit Standardabläufen, die den Aufwand bündeln wollen
- Für jede Aufgabe das jeweils stärkste Werkzeug, etwa an der Kasse
- Einzelne Bausteine lassen sich tauschen, ohne alles neu aufzusetzen
- Schnittstellen müssen gepflegt werden, Formatwechsel brechen sie
- Jede Übergabe zwischen Kasse und Buchhaltung gehört dokumentiert
- Mehrere Verträge, mehrere Rechnungen, mehrere Ansprechpartner
- Passend für Betriebe mit einer klaren Sonderanforderung im Ablauf
2026
Whitepaper:
Buchhaltung im Gastronomiebetrieb 2026
Der Leitfaden für Gastronomen: Kassenpflichten von der TSE bis zur Verfahrensdokumentation, Wareneinsatz und Kalkulation im Griff, Auswahlkriterien von der DATEV-Schnittstelle bis zur Filialfähigkeit sowie Preis- und Lizenzmodelle im Überblick.
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Worauf Sie bei der Auswahl achten müssen.

Acht Kriterien entscheiden über die Auswahl, und in der Gastronomie steht die Kassenkonformität an erster Stelle. Buchhaltungstiefe, Schnittstellen und Wareneinsatz folgen dicht dahinter. Prüfen Sie jedes Kriterium an einem echten Tagesabschluss der vergangenen Woche, nicht an einer Funktionsliste.
Die Kassenkonformität bündelt mehrere Pflichten. § 146a der Abgabenordnung samt Kassensicherungsverordnung verlangt eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die jeden Vorgang unveränderbar protokolliert, sowie die Ausgabe eines Belegs bei jedem Geschäftsvorfall an der elektronischen Kasse. Für die Belegausgabe kann auf Antrag eine eng gefasste Ausnahme greifen. Elektronische Aufzeichnungssysteme sind zudem dem Finanzamt über das Elster-Portal zu melden; die Kassennachschau nach § 146b der Abgabenordnung kann unangekündigt erfolgen.
Die übrigen Kriterien trennen die Angebote im Alltag. Bei der Buchhaltungstiefe zählt, ob ein Programm die Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügen lässt oder bilanziert. Wichtig bleibt außerdem der passende Kontenrahmen, dazu die saubere Trennung der beiden Steuersätze für Haus und Außer-Haus. Bei den Schnittstellen entscheiden die Anbindungen an Kasse, Bank, Steuerbüro, Lieferanten sowie an Liefer- und Reservierungsplattformen. Die Empfangspflicht für strukturierte Rechnungen zwischen Unternehmen gilt bereits, für den Versand greifen gestaffelte Übergangsfristen. Wareneinsatz und Kalkulation, Filialfähigkeit, Bedienbarkeit für Aushilfen sowie Datenschutz mit benanntem Serverstandort runden die Liste.
Für Betriebe in Österreich und der Schweiz kommen eigene Pflichten hinzu. Die Wirtschaftskammer Österreich verweist auf die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, die ab bestimmten Umsatzgrenzen greift. In der Schweiz nennt die Eidgenössische Steuerverwaltung einen Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8,1 Prozent und einen reduzierten Satz von 2,6 Prozent, in Kraft seit 2024; die Restauration vor Ort fällt unter den Normalsatz, Nahrungsmittel zum Mitnehmen unter den reduzierten. Die QR-Rechnung gilt in der Schweiz als verbindlicher Standard für den Zahlteil einer Rechnung.
§ 146a der Abgabenordnung samt Kassensicherungsverordnung verlangt für elektronische Kassensysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die jeden Vorgang unveränderbar protokolliert. Hinzu kommen die Belegausgabe bei jedem Geschäftsvorfall, der Export im DSFinV-K-Format und eine Verfahrensdokumentation. Prüfen Sie, ob das System diese Pflichten ohne Zusatzwerkzeug erfüllt.
Kleine Betriebe ermitteln den Gewinn oft über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, eine GmbH bilanziert. Entscheidend ist, ob das Programm den passenden Kontenrahmen führt, die Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt sowie die Steuersätze für Haus und Außer-Haus sauber trennt. Ein reines Kassensystem leistet das nicht, sondern übergibt die Daten an die Buchhaltung.
Fünf Verbindungen bestimmen den Alltag: der Export der Kassendaten, der Bankabgleich, die Übergabe an das Steuerbüro im DATEV-Format, die Eingangsrechnungen der Lieferanten sowie die Umsätze der Liefer- und Reservierungsplattformen. Fehlt eine dieser Verbindungen, bleibt die entsprechende Arbeit Handarbeit.
Der Wareneinsatz setzt die Kosten der verbrauchten Waren ins Verhältnis zum Umsatz; daraus wird sichtbar, ob Kalkulation, Portionierung und Einkauf zusammenpassen. Ein Gastro-Backoffice hinterlegt Rezepturen, stützt die Inventur und erfasst Schwund. Generalistische Buchhaltung kennt diese Bausteine meist nicht.
Ab dem zweiten Standort kommt die Konsolidierung ins Spiel: mehrere Kassen, mehrere Standorte, eine gemeinsame Auswertung. Rechtevergabe je Standort, ein zentraler Artikelstamm und ein konsolidierter Report trennen filialfähige Systeme von Einzelplatzlösungen. Prüfen Sie, ob die Lizenz je Kasse oder je Standort gerechnet wird.
Im Service wechselt das Personal häufig, und die Einarbeitung muss in Minuten gelingen. Große Schaltflächen, klare Wege und eine schnelle Bonierung entscheiden über die Akzeptanz an der Kasse. Funktionstiefe im Backoffice und Einfachheit am Tresen stehen dabei im Widerspruch zueinander.
Kassen- und Buchhaltungsdaten enthalten Umsätze, Zahlungsinformationen und bei eigener Lohnabrechnung Beschäftigtendaten. Bei Cloud-Betrieb tritt der Anbieter als Auftragsverarbeiter auf. Verlangen Sie einen Vertrag nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung, eine Liste der Unterauftragnehmer sowie eine klare Aussage zum Serverstandort.
Der Monatspreis je Kasse sagt wenig, solange Einrichtung, Hardware, Schulung und Zusatzkassen fehlen. Rechnen Sie über drei Jahre und mit der Kassenzahl, die Sie in zwei Jahren erwarten. Bei Kauflizenzen gehört die jährliche Wartung in dieselbe Rechnung, bei Cloud-Tarifen die Transaktionsgebühr beim Kartenumsatz.
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Wie Sie die Software im Gastronomiebetrieb erfolgreich einführen.

Sechs Phasen führen von der Bestandsaufnahme bis zum Regelbetrieb, und der erste saubere Tagesabschluss ist der Meilenstein dazwischen. Der Zeitbedarf hängt an der Zahl der Kassen und Standorte. Wer die Reihenfolge einhält, vermeidet die teuren Nacharbeiten aus dem folgenden Abschnitt.
Am Anfang stehen Bestandsaufnahme und Auswahl. Der Betrieb erfasst die Kassenlandschaft, die Belegwege und die heutige Arbeitsteilung mit dem Steuerbüro, danach kommen zwei bis drei Programme mit echten Tagesabschlüssen auf den Prüfstand. Erst der eigene Tagesabschluss im Testsystem zeigt, ob die Übergabe an das Steuerbüro trägt.
Danach folgen Stammdaten, Schnittstellen und Team. Speisenkarte, Warengruppen, Steuersätze und Kontenrahmen werden angelegt, bevor Kasse, Bank, Steuerbüro und Lieferanten angebunden werden. Im laufenden Service übernimmt eine Pilotphase den Echttest, bis der Regelbetrieb mit einem monatlichen Wareneinsatz-Report steht. Eine feste Ansprechperson sammelt die Fragen aus Küche und Service.
Bestandsaufnahme und Ziele
Der Betrieb erfasst die Kassenlandschaft, alle Belegwege und die heutige Aufgabenteilung mit dem Steuerbüro. Daraus entsteht eine Anforderungsliste mit Pflicht- und Wunschkriterien.
Auswahl und Test mit echten Tagesabschlüssen
Zwei bis drei Programme kommen in die engere Wahl und werden mit echten Tagesabschlüssen der vergangenen Wochen getestet. Bewertet wird nicht die Vorführung, sondern der eigene Betrieb im System.
Stammdaten und Datenübernahme
Speisenkarte, Warengruppen, Steuersätze und Kontenrahmen ziehen in das neue System um. Vorher wird ausgemistet, damit veraltete Artikel und Preise nicht mitwandern.
Schnittstellen einrichten
Kasse, Bank, Steuerbüro und Lieferanten werden angebunden, danach einmal vollständig durchgetestet. Erst ein eingelesener Buchungsstapel im Steuerbüro beweist, dass die Übergabe trägt.
Team einweisen und Pilotphase
Küche, Service und Büro werden getrennt eingewiesen, danach läuft der Betrieb einen Monat lang im neuen System mit engmaschiger Rückmeldung. Eine feste Ansprechperson sammelt die offenen Fragen.
Regelbetrieb und Wareneinsatz-Report
Ab dem Stichtag gilt ausschließlich das neue System. Monatlich stellt ein Wareneinsatz-Report die Kosten der verbrauchten Waren dem Umsatz gegenüber, quartalsweise werden Kalkulation und Preise überprüft.
Die häufigsten Fehler bei der Einführung.

Sieben Fehler tauchen bei der Einführung immer wieder auf; der teuerste trennt Kasse und Buchhaltung dauerhaft in zwei Welten. Die meisten lassen sich mit wenig Aufwand vermeiden. Jedem Fehler steht deshalb ein konkretes Gegenmittel gegenüber.
Die größten Fehler entstehen aus Trennung und Nachlässigkeit. Bleiben Kasse und Buchhaltung zwei getrennte Systeme ohne saubere Übergabe, verdoppelt sich die Arbeit; die Zahlen laufen auseinander. Werden Warengruppen und Steuersätze von Anfang an falsch angelegt, zieht sich der Fehler durch jede Voranmeldung. Fehlt die Verfahrensdokumentation, fehlt bei der Kassennachschau der Nachweis, wie Belege in den Betrieb gelangen und wie sie aufbewahrt werden.
Die zweite Gruppe betrifft Menschen und Daten. Werden Servicekräfte und Aushilfen nicht geschult, wird die Kasse umgangen; der Tagesabschluss stimmt dann nicht mehr. Bleibt der Tagesabschluss unregelmäßig, bleiben Kassendifferenzen undokumentiert und bei einer Prüfung schwer zu erklären. Wer Altdaten und Kassenarchiv nicht exportierbar sichert, verliert bei einem Anbieterwechsel den Zugriff. Wer allein auf den Preis schaut, zahlt später für fehlenden Wareneinsatz und fehlende Schnittstellen.
Die Kasse läuft für sich, die Buchhaltung für sich, und niemand führt die Zahlen zusammen. Belege werden doppelt erfasst, Kassendifferenzen fallen erst spät auf, der Monatsabschluss zieht sich.
Speisen im Haus und außer Haus landen in denselben Warengruppen, sodass der jeweils geltende Umsatzsteuersatz nicht sauber zugeordnet wird. Der Fehler wandert von der Kasse in jede Umsatzsteuervoranmeldung.
Die von den GoBD verlangte Beschreibung, wie Belege entstehen, verarbeitet und aufbewahrt werden, fehlt vollständig. Bei einer Kassennachschau fehlt damit der Nachweis der ordnungsmäßigen Kassenführung.
Wer die Kasse nicht sicher bedient, umgeht sie oder bucht falsch, gerade in Stoßzeiten. Umgangene Vorgänge reißen Lücken in Tagesabschluss und Aufzeichnung.
Der Tagesabschluss wird mal gemacht, mal vergessen, und Kassendifferenzen bleiben ohne Notiz. Bei einer Prüfung lassen sich die Lücken kaum noch erklären.
Alte Kassendaten und Buchungen bleiben nur im alten System, ohne exportierbare Sicherung. Bei einem Anbieterwechsel gehen Auswertungen und der Zugriff auf das Kassenarchiv verloren.
Der günstigste Tarif gewinnt, bis die erste Trennung der Steuersätze ansteht, der Wareneinsatz fehlt und keine Schnittstelle zum Steuerbüro bereitsteht. Die Nacharbeit kostet mehr als die teurere Lösung.
Was kostet Buchhaltungssoftware für die Gastronomie wirklich?

Die Preise reichen vom kostenlosen Einstieg bis zur lokalen Branchensoftware für mehrere tausend Euro, und der Monatspreis je Kasse sagt für sich genommen wenig. Vier Modelle prägen den Markt 2026. Über drei Jahre entscheiden Einrichtung, Hardware und Schnittstellen stärker als der Grundpreis.
Vier Preismodelle stehen nebeneinander. Kostenlose Apps und Free-Tarife decken Kasse und einfache Belegerfassung für kleine Betriebe ab, verzichten aber auf Wareneinsatz und tiefe Buchhaltung. Cloud-Systeme rechnen je Kasse oder Standort im Monat ab, generalistische Buchhaltung je Nutzer mit Modulpreisen obendrauf. Lokale Branchensoftware wird als Kauflizenz mit jährlicher Wartung finanziert, häufig als Anteil des Kaufpreises.
Der Grundpreis ist nur der Anfang. Technische Sicherheitseinrichtung mit Zertifikatslaufzeit, Kassenhardware und Bondrucker, Einrichtung, Datenübernahme, Schulung sowie zusätzliche Kassen summieren sich, dazu kommen Transaktionsgebühren beim Kartenumsatz. Software- und Hardwarekosten gehören dabei getrennt betrachtet, weil die Kasse als Gerät anders finanziert wird als das Programm. Die Anschaffung mindert als Betriebsausgabe den Gewinn, und vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe holen sich die Umsatzsteuer über die Voranmeldung zurück.
Kostenlose Kassen-Apps mit Grundfunktionen, Free-Tarife generalistischer Buchhaltung mit begrenzter Belegzahl sowie quelloffene Programme ohne Lizenzgebühr. Wareneinsatz, Rezepturen und tiefe Buchhaltung fehlen in dieser Stufe durchgehend.
Cloud-Kassensystem mit technischer Sicherheitseinrichtung, DSFinV-K-Export und Übergabe im DATEV-Format, abgerechnet je Kasse oder Standort. Die Spanne hängt an Funktionsumfang, Zahl der Kassen und Support, bleibt aber eine Kasse mit Buchhaltungsübergabe.
Generalistische Cloud-Buchhaltung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuervoranmeldung und Bankabgleich, dazu Gastro-Module für Wareneinsatz, Rezepturen und Inventur. Jedes Modul erhöht den Grundpreis, die Nutzerzahl ebenso.
Lokale Branchensoftware oder ein Gastro-ERP mit Warenwirtschaft, gekauft oder finanziert, mit jährlicher Wartung von häufig 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises. Server, Datensicherung, technische Sicherheitseinrichtung und Bondrucker gehören in dieselbe Rechnung.
Zur Lizenz kommen die technische Sicherheitseinrichtung mit begrenzter Zertifikatslaufzeit, Kassenhardware und Bondrucker, Einrichtungspauschalen, Datenübernahme nach Aufwand, Schulungen je Termin, zusätzliche Kassen sowie Transaktionsgebühren beim Kartenumsatz. Bei quelloffenen Programmen entfällt die Lizenz, dafür entstehen Hosting, Wartung und Eigenleistung. Software- und Hardwarekosten gehören getrennt kalkuliert; die Anschaffung mindert als Betriebsausgabe den Gewinn, vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe holen sich die Umsatzsteuer über die Voranmeldung zurück.
1 Wofür steht die Abkürzung TSE? Aufklappen ↓
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2 Was verlangt die Belegausgabepflicht? Aufklappen ↓
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3 Was misst der Wareneinsatz? Aufklappen ↓
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4 Wozu dient die DSFinV-K? Aufklappen ↓
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5 Wie behandelt das Einkommensteuergesetz freiwilliges Trinkgeld an Beschäftigte? Aufklappen ↓
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Glossar: die wichtigsten Begriffe der Gastronomie-Buchhaltung
Die Buchhaltung im Gastronomiebetrieb verbindet Kassenrecht, Umsatzsteuer und Warenwirtschaft in einem einzigen Zahlenwerk. Die folgenden zwanzig Stichworte tauchen in Kassenhandbüchern, Funktionslisten und Gesprächen mit dem Steuerbüro immer wieder auf. Wer sie kennt, prüft Angebote und Pflichten schneller.
- GoBD
Kurzform für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Das Bundesministerium der Finanzen verlangt darin, dass Aufzeichnungen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar vorliegen. Für Kassenführung und Belegablage in der Gastronomie folgt daraus unter anderem eine schriftliche Verfahrensdokumentation.
- TSE (technische Sicherheitseinrichtung)
Eine zertifizierte Komponente, die jeden Vorgang an einer elektronischen Aufzeichnungskasse fortlaufend und unveränderbar protokolliert. Die Signatur der Sicherheitseinrichtung macht nachträgliche Änderungen an Kassendaten erkennbar. Pflichtumfang und Fristen ergeben sich aus § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung.
- Kassensicherungsverordnung
Die Verordnung konkretisiert die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme aus § 146a AO. Geregelt sind unter anderem die zertifizierte Sicherheitseinrichtung, die abzusichernden Kassenvorgänge und der einheitliche Exportstandard für die Finanzverwaltung. Die Vorgaben gelten unabhängig vom eingesetzten Kassenprodukt.
- § 146a AO
Die Vorschrift verpflichtet Betriebe mit elektronischem Aufzeichnungssystem, jeden Geschäftsvorfall einzeln, vollständig und unveränderbar festzuhalten sowie mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung abzusichern. § 146a AO bildet die gesetzliche Grundlage für TSE, Belegausgabe und den standardisierten Datenexport. Einzelheiten regelt die Kassensicherungsverordnung.
- Belegausgabepflicht
Wer eine elektronische Kasse einsetzt, muss über jeden Geschäftsvorfall einen Beleg erstellen und ihn der Kundschaft anbieten. Ausgehändigt oder digital bereitgestellt werden muss der Beleg unabhängig von der Höhe des Betrags. Eine Befreiung ist nur auf Antrag und unter engen Voraussetzungen möglich, den aktuellen Stand regelt der Anwendungserlass zur Abgabenordnung.
- Kassennachschau (§ 146b AO)
Die Kassennachschau erlaubt der Finanzverwaltung, Kassenführung und Kassendaten ohne vorherige Ankündigung während der Geschäftszeiten zu prüfen. Prüferinnen und Prüfer dürfen Testkäufe vornehmen, den Kassenbestand zählen und den Datenexport verlangen. Bei Beanstandungen kann die Nachschau unmittelbar in eine Außenprüfung übergehen.
- Verfahrensdokumentation
Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie ein Betrieb Belege erfasst, verarbeitet, verbucht und aufbewahrt. Für die Kasse gehören der Ablauf von der Bestellung bis zum Tagesabschluss, die eingesetzten Geräte und die Zuständigkeiten hinein. Ohne diese Unterlage gilt eine Kassenführung schnell als formell mangelhaft.
- Z-Bon und Tagesabschluss
Der Z-Bon fasst die Umsätze einer Kasse für einen Geschäftstag zusammen und setzt die Tageszähler zurück. Der Tagesabschluss vergleicht den ausgewiesenen Soll-Bestand mit dem gezählten Bargeld und hält Kassendifferenzen fest. Beide Nachweise zählen zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen der Kassenführung.
- DSFinV-K
Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme legt ein einheitliches Format fest, in dem Kassendaten für Prüfung und Export bereitstehen. Über dieses Format übergibt ein Kassensystem Einzelaufzeichnungen, Stammdaten und Kassenabschlüsse strukturiert an die Finanzverwaltung. Der standardisierte Aufbau erspart bei einer Prüfung das manuelle Aufbereiten der Daten.
- Kassenbuch
Das Kassenbuch zeichnet alle Bareinnahmen und Barausgaben eines Betriebs in zeitlicher Reihenfolge auf. Für buchführungspflichtige Betriebe zählt das Kassenbuch zu den Grundaufzeichnungen und muss den tatsächlichen Kassenbestand jederzeit widerspiegeln. In der bargeldintensiven Gastronomie steht die ordnungsgemäße Kassenbuchführung besonders im Fokus einer Prüfung.
- EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Die einfache Form der Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben, erfasst nach dem Zufluss- und Abflussprinzip. Zulässig für viele kleinere gastronomische Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterhalb der Schwellen des § 141 AO. Die Übermittlung an das Finanzamt läuft elektronisch über die Anlage EÜR.
- Umsatzsteuervoranmeldung
Mit der Umsatzsteuervoranmeldung meldet ein Betrieb die vereinnahmte Umsatzsteuer und die abziehbare Vorsteuer regelmäßig an das Finanzamt. Die Übermittlung erfolgt elektronisch, der Voranmeldungszeitraum richtet sich nach der Höhe der Zahllast. In der Gastronomie fließen dabei Umsätze zu unterschiedlichen Steuersätzen für Speisen und Getränke ein.
- Kontenrahmen SKR 03/04
Ein Kontenrahmen ordnet alle Geschäftsvorfälle einheitlich vorgegebenen Konten zu. Die von DATEV gepflegten Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 unterscheiden sich vor allem in der Gliederung: SKR 03 folgt dem Geschäftsablauf, SKR 04 der Bilanzstruktur. Auf dieser Grundlage lassen sich Wareneinsatz, Personalkosten und Umsätze getrennt auswerten.
- DATEV-Schnittstelle
Eine DATEV-Schnittstelle exportiert Buchungsdaten in ein Format, das Steuerkanzleien direkt einlesen können. Kassenumsätze, Eingangsrechnungen und Zahlungen wandern so als fertige Buchungssätze in die Kanzleisoftware, ohne dass jemand die Zahlen ein zweites Mal eintippt. Der Standard gilt in Deutschland als verbreiteter Weg der Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Steuerbüro.
- Wareneinsatz (Food Cost)
Der Wareneinsatz beziffert die Kosten der tatsächlich verbrauchten Waren einer Periode und wird meist als Anteil am Umsatz ausgedrückt. Als Food Cost bezeichnet die Branche denselben Wert für den Speisen- und Getränkebereich. Ein steigender Wareneinsatz weist auf Themen bei Kalkulation, Portionierung, Einkauf oder Schwund hin.
- Inventur, Schwund und Bruch
Die Inventur erfasst den tatsächlichen Warenbestand durch Zählung zu einem Stichtag. Schwund und Bruch benennen Verluste durch Verderb, Diebstahl, Fehlmengen oder zerbrochenes Gut, die den Wareneinsatz erhöhen, ohne Umsatz zu bringen. Regelmäßige Inventuren decken die Differenz zwischen rechnerischem und gezähltem Bestand auf.
- Eigenverbrauch und Personalverpflegung (Sachbezugswert)
Als Eigenverbrauch gelten Speisen und Getränke, die Inhaberin oder Inhaber privat aus dem Betrieb entnehmen. Kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten an Beschäftigte zählen als Personalverpflegung und werden über amtliche Sachbezugswerte bewertet. Beide Positionen gehören erfasst, weil sie den Wareneinsatz mindern und steuerlich zu berücksichtigen sind.
- Trinkgeld (§ 3 Nr. 51 EStG)
Freiwilliges Trinkgeld, das Gäste den Beschäftigten zusätzlich und ohne Rechtsanspruch geben, ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Ein sogenanntes Bedienungsgeld, das dem Betrieb zufließt, gehört dagegen zum steuerpflichtigen Umsatz. Die saubere Trennung beider Zuflüsse entscheidet über die richtige Verbuchung.
- E-Rechnung (XRechnung und ZUGFeRD)
Eine E-Rechnung übermittelt Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinell auswertbaren Datensatz statt als Papier oder PDF. XRechnung nutzt ein reines XML-Format, ZUGFeRD kombiniert ein PDF mit eingebetteten strukturierten Daten. Für den Empfang solcher Rechnungen bereiten sich Betriebe rechtzeitig vor, die geltenden Übergangsfristen ergeben sich aus dem Einführungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen.
- Registrierkassensicherheitsverordnung (Österreich)
Die österreichische Registrierkassensicherheitsverordnung verlangt, dass Registrierkassen ihre Umsätze mit einer signaturbasierten Sicherheitseinrichtung gegen nachträgliche Manipulation absichern. Zusammen mit der Belegerteilungspflicht bildet die Verordnung das Gegenstück zur deutschen Kassensicherungsverordnung. Maßgeblich für Pflichten und Umsatzgrenzen sind die Vorgaben der österreichischen Finanzverwaltung.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um Buchhaltung, Kasse und Steuerpflichten in der Gastronomie, kompakt beantwortet.
Was ist eine Buchhaltungssoftware für die Gastronomie?
Eine Buchhaltungssoftware für die Gastronomie führt Kassenumsätze, Lieferantenrechnungen und Zahlungen eines Betriebs in einem einzigen Datenbestand. Aus diesen Daten bereitet das Programm die Auswertungen für Steuerbüro und Finanzamt auf, von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis zur Umsatzsteuervoranmeldung. Je nach Produkt kommen Kassenanbindung, Wareneinsatz und Belegerfassung hinzu.
Worin unterscheidet sich ein Kassensystem von einer Buchhaltungssoftware?
Das Kassensystem erfasst und sichert den Umsatz am Tresen, die Buchhaltungssoftware verbucht Einnahmen und Ausgaben, erstellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Bilanz und meldet die Umsatzsteuer voran. Das Kassensystem steht am Anfang der Belegkette, die Buchhaltung führt die Zahlen bis zum Jahresabschluss weiter. Verbunden werden beide Welten meist über eine Schnittstelle, häufig im DATEV-Format.
Brauche ich eine Gastro-Branchensoftware oder reicht eine allgemeine Buchhaltungssoftware?
Ausschlaggebend ist, wie viel Küchen- und Kassenlogik im Betrieb steckt. Ein kleiner Betrieb mit wenigen Artikeln, einer Kasse und Buchhaltung überwiegend beim Steuerbüro fährt mit generalistischer Cloud-Buchhaltung gut. Sobald Wareneinsatz, Rezepturen, Inventur, mehrere Kassen und zwei Steuersätze zusammenkommen, spielt eine Gastro-Branchenlösung ihre Stärken aus.
Was ist eine TSE, und ist sie Pflicht?
Die technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, ist eine zertifizierte Komponente, die jeden Vorgang an einer elektronischen Kasse unveränderbar protokolliert, und für elektronische Kassensysteme besteht dazu eine gesetzliche Pflicht. Welche Systeme im Einzelnen erfasst sind und welche Fristen gelten, richtet sich nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung. Diese Vorgaben sollten Betriebe vor der Anschaffung gegen die geltende Fassung prüfen.
Gilt die Belegausgabepflicht auch beim Kaffee für zwei Euro?
Grundsätzlich ja, der Beleg muss auch beim Kaffee für zwei Euro erstellt und angeboten werden, unabhängig von der Höhe des Betrags. Ob die Kundschaft den Beleg tatsächlich mitnimmt, bleibt ihr überlassen. Für eine Befreiung von der Belegausgabe gilt eine enge Ausnahme auf Antrag, den aktuellen Stand regelt der Anwendungserlass zur Abgabenordnung.
Muss ich mein Kassensystem dem Finanzamt melden?
Ja, für elektronische Aufzeichnungssysteme besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Finanzamt über das Elster-Portal. Gemeldet werden Art und Zahl der eingesetzten Kassen samt der zertifizierten Sicherheitseinrichtung. Die genauen Fristen für Alt- und Neusysteme ergeben sich aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, diesen Stand sollten Betriebe vor der Meldung prüfen.
Wie viel Umsatzsteuer fällt auf Speisen und Getränke an?
Der anzuwendende Umsatzsteuersatz hängt von Land, Leistung und Verzehrort ab. In Deutschland trennt die Regelung die Restaurationsleistung vor Ort vom Verkauf außer Haus, Getränke werden gesondert beurteilt. Weil der Satz für Restaurationsleistungen zuletzt bewegt worden ist, gehört die konkrete Prozentzahl erst nach einem Blick in § 12 UStG in der geltenden Fassung und in das einschlägige Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen in die Rechnung.
Wie werden Trinkgelder behandelt?
Freiwilliges Trinkgeld, das Gäste den Beschäftigten ohne Rechtsanspruch zuwenden, bleibt nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Anders liegt der Fall beim sogenannten Bedienungsgeld: Dieser Zufluss an den Betrieb gehört in den Umsatz und in die Buchhaltung. Für eine saubere Trennung sorgt die getrennte Erfassung im Kassensystem.
Was ist der Wareneinsatz, und warum steht er in jedem Gastro-Report?
Der Wareneinsatz setzt die Kosten der verbrauchten Waren ins Verhältnis zum Umsatz. Damit zeigt die Kennzahl, ob Kalkulation, Portionierung und Einkauf zusammenpassen. Als eine der wichtigsten Steuerungsgrößen im Gastgewerbe erscheint der Wert in nahezu jedem Report, ein schleichender Anstieg weist früh auf schwindende Margen hin.
Wie kommt der Tagesabschluss aus der Kasse ins Steuerbüro?
Der Tagesabschluss wandert über eine Schnittstelle als fertiger Buchungssatz ins Steuerbüro, häufig im DATEV-Format. So übernimmt die Kanzlei Umsätze und Zahlungen, ohne die Zahlen ein zweites Mal einzutippen. Voraussetzung ist ein sauber eingerichteter Export mit passenden Konten und Steuersätzen.
Was gilt in Österreich und in der Schweiz?
In Österreich kommen die Registrierkassen- und die Belegerteilungspflicht nach der Registrierkassensicherheitsverordnung hinzu, maßgeblich sind die Umsatzgrenzen der österreichischen Finanzverwaltung. In der Schweiz gelten die Schweizer Mehrwertsteuersätze für Restauration und Take-away, seit 2024 mit 8,1 Prozent für die meisten Leistungen und 2,6 Prozent für bestimmte Umsätze. Verbindlicher Standard im Zahlungsverkehr ist dort zudem die QR-Rechnung.
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