Microsoft Paint erzeugt KI-Bilder auf Wunsch lokal auf dem Rechner. Vor jeder Generierung holt die App eine 16 Byte lange Kennung bei einem Microsoft-Server ab und verteilt den Wert unsichtbar über die Pixel. Dieselbe Nummer steht signiert im C2PA-Manifest der fertigen Datei.

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Ein unsichtbares Wasserzeichen aus Microsoft Paint verändert in einem Testbild 193.376 der 262.144 Bildpunkte. Zu sehen ist davon nichts. Xusheng Li hat die beteiligten Windows-Bibliotheken zerlegt und den Weg dieser Kennung dokumentiert.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • Das unsichtbare Wasserzeichen in Paint und Fotos lässt sich nicht abschalten.
  • Die Kennung stammt aus der Prompt-Moderation auf Microsofts Servern, nicht vom Rechner.
  • Derselbe Wert steht signiert in den C2PA-Metadaten der Bilddatei.
  • Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt seit August 2026 eine maschinenlesbare Kennzeichnung, keine Kennung je Prompt.

Woher stammt die Kennung im lokal erzeugten Bild?

UV-Taschenlampe beleuchtet ein Foto, darauf fluoreszierender Code und Textetikett
Paint sendet Prompt und Stil zur Microsoft-Moderation, erhält geprüften Prompt und GUIDs zurück, bevor der KI-Beschleuniger lokal das Bild erzeugt

Serverseitige Vergabe. Vor dem Start des lokalen Modells schickt Paint Prompt und Stil an einen Moderationsdienst von Microsoft. Die Antwort enthält den geprüften Prompt und zwei GUIDs, eine für den Vorgang, eine für das Wasserzeichen. Erst danach erzeugt der KI-Beschleuniger das Bild.[1] Lokal erzeugt bedeutet damit nicht offline: Die Funktion verlangt ein Microsoft-Konto und eine Internetverbindung.

Abbruch statt Bild. Aus den 16 Byte der GUID baut die Bibliothek Watermarker.dll 18 Byte Nutzlast und verteilt deren 144 Bit über geeignete Bildblöcke, jedes Bit mindestens dreifach. Scheitert dieser Schritt, gibt Paint kein Bild heraus, die App Fotos dagegen liefert das Ergebnis ohne Markierung aus. Die Einstellung für das sichtbare Copilot-Logo steuert diese zweite Ebene nicht.[1]

Warum erinnert das an die gelben Punkte im Laserdruck?

Alter Bekannter. Farblaserdrucker setzen seit den 1980er Jahren ein Raster winziger gelber Punkte auf jede farbige Seite, das die Seriennummer des Geräts trägt. Öffentlich gemacht hat diese Praxis 2004 die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation.[2] Das Muster kehrt in schärferer Form wieder: Der Druckercode benennt ein Gerät, der Wert aus Paint einen einzelnen Vorgang, den Microsoft mit Konto und Prompt verknüpfen kann.

Halb offengelegt. Auf der Support-Seite zum Image Creator nennt Microsoft die C2PA-Metadaten und räumt ein, Geräte- und Nutzerkennungen zusammen mit den Prompts zu erfassen.[3] Der Zusammenhang zwischen Moderation, GUID und Pixeln fehlt dort. Wie fest die Markierung sitzt, zeigt Microsofts Forschungspapier zu InvisMark: über 97 Prozent Bitgenauigkeit nach gängigen Bearbeitungen.[4] Anthropic markiert inzwischen jede Antwort von Claude mit einem Textwasserzeichen, Meta umgeht bei der Kennzeichnung eigener KI-Inhalte den Industriestandard.

Was Microsoft Paint in ein lokal erzeugtes KI-Bild schreibt
Zahlen aus der Analyse der Windows-Bibliotheken und aus Microsofts InvisMark-Papier, Stand 24. August 2026.
144 Bit
Nutzlast im Bild
16 Byte GUID vom Server, dazu ein Präfix und eine Prüfsumme, verteilt auf 18 Byte
193.376
veränderte Bildpunkte
von 262.144 Pixeln eines Testbilds mit 512 mal 512 Punkten, ohne sichtbare Spur
über 97 %
Bitgenauigkeit nach Bearbeitung
Wert aus dem InvisMark-Papier von Microsoft für gängige Manipulationen am Bild
4 Formate
zur Auswahl beim Speichern
PNG, JPEG, GIF und das Paint-eigene Format tragen das C2PA-Manifest, BMP fehlt
Zwei Ebenen, ein Wert: Derselbe GUID steckt in den Pixeln und im signierten C2PA-Manifest der Datei. Ein Soft Binding führt beide Ebenen wieder zusammen, nachdem jemand die Metadaten entfernt hat.

Microsoft kennzeichnet nicht nur, dass ein Bild aus einer KI stammt, sondern auch, welcher einzelne Vorgang dahintersteckt. Genau diese Differenz gehört in die Freigabe, bevor ein Bild das Unternehmen verlässt.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was bedeutet das für Betriebe im DACH-Raum?

Mehr als die Pflicht. Artikel 50 Absatz 2 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026, dass synthetische Bilder maschinenlesbar als künstlich erzeugt erkennbar sind, mit Lösungen, die wirksam, interoperabel, belastbar und zuverlässig arbeiten.[5] Eine Kennung je einzelnem Prompt fordert der Wortlaut nicht.

Personenbezug möglich. Nach Artikel 4 Nummer 1 DSGVO gehört eine Online-Kennung zu den Merkmalen, über die sich eine Person identifizieren lässt. In einem Bild an den Kunden steckt damit ein pseudonymes Merkmal des erzeugenden Kontos. Dass Leser vom Aufmacherbild auf die Glaubwürdigkeit des Textes schließen, belegt eine Auswertung zu KI-Bildern im Blog.

Zwei Prüfungen. Vor der nächsten Auslieferung lohnt ein Blick in die C2PA-Metadaten sowie eine Festlegung, welche KI-Funktionen auf Kundenmaterial laufen dürfen. Das Löschen der Metadaten hilft nicht, weil das Wasserzeichen in den Pixeln bleibt und Artikel 50 die Kennzeichnung ohnehin verlangt. Weitere Beiträge sammelt die KI-Kategorie von Dr. Web.

Quellen

[1] Xusheng Li: „Microsoft Paint and Photos Embed Server-Issued GUIDs as Invisible Watermarks in Locally-Generated Images“, 20. August 2026

[2] Electronic Frontier Foundation: „Printer Tracking“

[3] Microsoft Support: „Use Image Creator in Paint to generate AI art“

[4] Rui Xu, Mengya Hu, Deren Lei und andere (Microsoft): „InvisMark: Invisible and Robust Watermarking for AI-generated Image Provenance“, WACV 2025

[5] Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50 Absatz 2

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