Apple hat OpenAI und zwei frühere Mitarbeiter wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen verklagt. Im Zentrum steht OpenAIs geplantes KI-Gerät und die Frage, wie ein längst ausgeschiedener Ingenieur monatelang Zugriff auf Apples internen Speicher behalten haben soll.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenApple verklagt OpenAI, und ein Satz aus der Klageschrift bringt den Vorwurf auf den Punkt: „LOL, ich habe herausgefunden, dass ich auf den [Netzwerkspeicher] zugreifen kann, so lustig.“ Verschickt haben soll sie ein früherer Apple-Ingenieur, lange nachdem er das Unternehmen verlassen hatte. Hinter der Anekdote steckt eine Schwachstelle, die jedes Unternehmen mit Wissensvorsprung betrifft.
Das Wichtigste in Kürze
- Apple hat am 10. Juli 2026 vor dem Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien gegen OpenAI und zwei Ex-Beschäftigte geklagt.
- Der Vorwurf lautet auf gezielte Abwerbung und Diebstahl vertraulicher Hardware-Unterlagen für OpenAIs geplantes KI-Gerät.
- Rund 400 frühere Apple-Mitarbeiter arbeiten heute bei OpenAI, zwei davon nennt die Klage namentlich.
- Für deutsche Firmen zählt vor allem, wie sich Geschäftsgeheimnisse beim Personalwechsel überhaupt schützen lassen.
Was wirft Apple OpenAI konkret vor?

Apple beschuldigt OpenAI, über ausgeschiedene Mitarbeiter vertrauliche Hardware-Unterlagen abgegriffen zu haben, um damit ein eigenes KI-Gerät zu bauen. Zwei frühere Apple-Beschäftigte sollen Codenamen, Bauteil-Spezifikationen und Projektdaten mitgenommen haben.
Namentlich beklagt sind laut Apples Klageschrift zwei prominente Wechsler. Tang Tan hat 24 Jahre lang das Produktdesign von iPhone und Apple Watch mitverantwortet und ist heute Chief Hardware Officer bei OpenAI, Chang Liu acht Jahre lang Elektroingenieur, bevor er Anfang 2026 gewechselt ist.
Besonders brisant ist der technische Zugriff. Liu soll seinen dienstlichen Laptop nach seinem Ausscheiden behalten und über eine Authentifizierungslücke weiter vertrauliche Hardware-Dateien aus Apples Netzwerkspeicher geladen und mit anderen OpenAI-Bewerbern geteilt haben. Tan wiederum soll dabei vertrauliche Codenamen genutzt und ausscheidende Kollegen zum Umgehen der Sicherheitsvorkehrungen angeleitet haben.
Den Hintergrund bildet OpenAIs Hardware-Ehrgeiz. Für rund 6,5 Milliarden US-Dollar (etwa 5,7 Milliarden Euro, Kurs Anfang Juli 2026) hat OpenAI 2025 die Gerätefirma io von Jony Ive übernommen und baut ein KI-Gerät, das Apps durch Assistenten ersetzen soll. Ein Warnschreiben Apples vom Februar blieb unbeantwortet, nun fordert der Konzern Unterlassung und Schadenersatz. Wie eng KI und eigene Chips zusammenhängen, zeigt Apples Strategie rund um On-Device-KI.
Warum Apple diesen Streit schon einmal geführt hat
Der Fall folgt einem bekannten Muster im Silicon Valley: Ganze Ingenieursteams wechseln zur Konkurrenz, der frühere Arbeitgeber klagt wegen Geheimnisverrats. Apple ist damit 2022 gegen das Chip-Start-up Rivos zunächst gescheitert, während Google gegen Uber 2018 einen Rekordvergleich erzielt hat.
Der eigene Präzedenzfall mahnt zur Vorsicht. Als 2022 rund 50 Chip-Ingenieure zum Start-up Rivos abgewandert waren, hat Apple ebenfalls wegen gestohlener Design-Dateien geklagt, ist mit den zentralen Vorwürfen aber zunächst gescheitert, weil sich konkret entwendete Geheimnisse nur schwer nachweisen lassen.
Zu einem ganz anderen Ende hat der Rekordvergleich zwischen Google-Tochter Waymo und Uber geführt. Anthony Levandowski hatte rund 14.000 Dateien zur Lidar-Technik mitgenommen; am Ende hat Uber etwa 244 Millionen US-Dollar (rund 212 Millionen Euro) gezahlt, und Levandowski wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt.
Dahinter steckt ein oft übersehener Mechanismus. In Kalifornien sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote weitgehend unwirksam, Talente wechseln also fast ungehindert zur Konkurrenz. Deshalb bleibt Konzernen dort nur der Weg über das Recht der Geschäftsgeheimnisse, statt einen Wechsel vertraglich zu verhindern.
Nicht die Klage ist die eigentliche Nachricht, sondern das Eingeständnis dahinter: Sobald ein Konzern wie Apple seine Geheimnisse nur noch vor Gericht schützen kann, hat das Offboarding längst versagt. Geheimnisschutz entscheidet sich am letzten Arbeitstag, nicht im Gerichtssaal.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind weitgehend unwirksam. Konzernen bleibt fast nur der Weg über das Recht der Geschäftsgeheimnisse, also die Klage.
Ein Wettbewerbsverbot ist zulässig, aber nur gegen eine Karenzentschädigung von mindestens 50 % des letzten Gehalts. Schutz greift nur bei aktiven Geheimhaltungsmaßnahmen.
Was der Fall für deutsche Unternehmen bedeutet?
In Deutschland sind Geschäftsgeheimnisse nur geschützt, wenn ein Unternehmen aktiv angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreift. Anders als in Kalifornien bleiben nachvertragliche Wettbewerbsverbote zulässig, allerdings nur gegen eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte des letzten Gehalts.
Grundlage ist das deutsche Geschäftsgeheimnisgesetz[2], das seit dem 26. April 2019 gilt und die EU-Richtlinie 2016/943[1] umsetzt. Schutz genießt ein Geheimnis nur dann, wenn es durch technische, organisatorische und vertragliche Maßnahmen erkennbar gesichert ist. Ohne dokumentierte Schutzmaßnahmen verliert selbst wertvolles Wissen seinen rechtlichen Status.
Genau hier liegt der deutsche Hebel. Anders als kalifornische Arbeitgeber dürfen deutsche bei Schlüsselrollen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren, sofern sie eine Karenzentschädigung zahlen. Der Preis dafür gehört in die Personalplanung, nicht erst in die Rechtsabteilung.
Für den Arbeitsalltag lassen sich daraus mehrere Konsequenzen ableiten:
- Geräte und Zugänge am letzten Arbeitstag technisch sperren, nicht erst Wochen später. Der Liu-Fall zeigt die Lücke.
- Zugriffsrechte und Cloud-Speicher konsequent widerrufen und das Deprovisioning aktiv auf Schlupflöcher prüfen.
- Vertrauliche Projektdaten kennzeichnen und die Schutzmaßnahmen dokumentieren, damit sie im Streitfall überhaupt als Geschäftsgeheimnis zählen.
- Bei kritischen Positionen ein bezahltes Wettbewerbsverbot prüfen, statt allein auf eine Verschwiegenheitsklausel zu vertrauen.
Der Streit zwischen zwei der wertvollsten Tech-Häuser läuft damit auf eine schlichte Erkenntnis hinaus: Wissensvorsprung schützt nur, wer ihn organisatorisch absichert. In der KI-Rubrik von Dr. Web finden sich laufend neue Fälle, und dass die Sicherheit von KI-Systemen selbst zur Angriffsfläche wird, zeigen die jüngsten Prompt-Injection-Angriffe auf KI-Agenten.
Quellen
[1] Amt für Veröffentlichungen der EU: Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen ↩
[2] Bundesministerium der Justiz: Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ↩
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