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Dr. Web » Webdesign » Zahlungsschwierigkeiten – Die Hilfe des Runden Tisches

Zahlungsschwierigkeiten – Die Hilfe des Runden Tisches

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Lesedauer: 4 Minuten
  • von Oliver Jensen
  • 9. Februar 2010

Inhaltsverzeichnis

Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise sind viele Unternehmer von Zahlungsschwierigkeiten betroffen. Ein kompetenter Berater könnte der Ausweg aus dieser Misere sein. Eben aus diesem Grund hat die KfW-Mittelstandsbank den Runden Tisch ins Leben gerufen. Das Beratungsangebot soll eine drohende Insolvenz abwenden.

Es ist der Alptraum eines jeden Unternehmers: die Gewinne schwinden dahin, die Verluste steigen an und eine Insolvenz wird immer wahrscheinlicher. Wenn die typischen Sparmaßnahmen, wie zum Beispiel Personalreduzierung, die Misere nicht abwenden können, wird ein Helfer von außen benötigt. Ein objektiver Berater mit Branchenkenntnissen ist oftmals dazu in der Lage, die Schwachstellen zu erkennen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Nun mag sich der finanzschwache Unternehmer die logische Frage stellen, wie man sich einen Berater leisten soll, wenn man nicht einmal mehr dazu in der Lage ist, die laufenden Kosten zu decken. Glücklicherweise gibt es für dieses Problem eine Lösung: Den Runden Tisch der KfW-Mittelstandsbank. Der Sinn und Zweck dieses Beratungsangebot besteht darin, Unternehmern mit finanziellen Schwierigkeiten beizustehen und ihnen wieder zu schwarzen Zahlen zu verhelfen. Und das Beste ist, dass diese Leistung zum großen Teil gefördert wird.

kfw mittelstandsbank Zahlungsschwierigkeiten - Die Hilfe des Runden Tisches

Wer darf den Runden Tisch in Anspruch nehmen?

Auf der Webseite der KfW-Mittelstandsbank heißt es: “Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.“ Laut der EU-Definition für kleinere und mittlere Unternehmen handelt es sich dabei um Firmen, die weniger als 350 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanz von höchstens 43 Millionen Euro. Die Gesellschaftsform (GmbH, GbR et cetera) ist wiederum irrelevant.

Der gewöhnliche Selbstständige ist also rein formell bei der KfW-Mittelstandsbank herzlich willkommen. Doch, was ist gemeint mit „obwohl sie gute Marktchancen haben“. Anja Schmidt-Boch, Programmreferentin für den Runden Tisch, erklärt: „Wir wollen natürlich keine Unternehmen fördern, die schon Insolvenz beantragt haben oder in nächster Zeit dazu gezwungen sein werden. Wenn ein Unternehmen Produkte anbietet, die der Markt einfach nicht mehr braucht, ist keine Förderung möglich.“

Randnotiz: Die Wirtschaftskrise hat sich auch bei der KfW-Mittelstandsbank bemerkbar gemacht. Im Jahre 2008 gab es insgesamt 2.400 Runde Tische, im Jahre 2009 waren es bereits 3.200 Runde Tische.

Inwiefern kann mir der Runde Tisch helfen?

Der Runde Tisch ist zunächst einmal ein Beratungsangebot. Ein kompetenter Berater führt eine Schwachstellenanalyse durch, wobei überprüft wird, warum das Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten ist. Anja Schmidt-Boch erklärt: “Die Ursachen der Probleme können sehr verschieden sein. Es können zum Beispiel Fehler in der Programmgestaltung, der Produktgestaltung oder auch im Rechnungswesen vorliegen. Der Berater wird also herausfinden, was im Unternehmen bisher schief gelaufen ist und welche Verbesserungen notwendig sind.”

Nach diesem Beratungsangebot kommt es im Regelfall zu dem eigentlichen Runden Tisch. Das heißt, der Unternehmer setzt sich mit seinem Berater und den Gläubigern beziehungsweise dem Hauptgläubiger zusammen. Je nach Fall könnte zudem ein Vertreter der Bank oder des Finanzamtes anwesend sein. Basierend auf den aufgestellten Finanzplan des Beraters wird gemeinsam eine Lösungsstrategie besprochen. Diese Strategien können sehr verschieden sein. Mögliche Lösungen wären zum Beispiel, dass die Bank die Kreditlaufzeit verlängert, dass die Gläubiger auf einen Teil der Schuldsumme verzichten oder dass das Finanzamt einen Zahlungsaufschub gewährt.

Welcher Berater wird mir zugewiesen?

Der Beraterpool der KfW-Mittelstandsbank enthält rund 2.200 Spezialisten aus verschiedenen Branchen und mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Der Unternehmer hat praktisch freie Wahl, vom welchem Experten er beraten werden möchte. Für die Auswahl steht die KfW-Beraterbörse zur Verfügung. Anhand der folgenden Kriterien kann per Internet nach dem geeigneten Berater gesucht werden:

  • Unternehmensphase (zum Beispiel Krise/Sanierung, Nachfolge, Existenzfestigung)
  • Branche (zum Beispiel Informationstechnik, Datenbanken und Multimedia)
  • Beratungsthema (zum Beispiel Finanz- und Rechnungswesen, Vertrieb/Export)
  • Einsatzgebiete (per PLZ und maximaler Entfernung)

Auf Befehl werden nun alle Berater aufgelistet, die den angegebenen Wunschkriterien entsprechen. Für die direkte Kontaktaufnahme ist auf dem jeweiligen Profil die Telefonnummer, die E-Mail Adresse, die Internetadresse et cetera zu finden.

beraterborse Zahlungsschwierigkeiten - Die Hilfe des Runden Tisches

Was kostet mich das Beratungsangebot?

In dem Beraterpool werden die üblichen Tagessätze der Berater angezeigt, die oft zwischen 500 und 1.000 Euro betragen. Aber keine Angst: Die pauschale Vergütung beträgt 160 Euro je Tag, und selbst dafür muss der Unternehmer nicht aufkommen. Stattdessen wird das Honorar von der KfW Mittelstandsbank und dem Europäischen Sozialfonds (kurz: ESF) übernommen. Der Unternehmer selbst muss lediglich die darauf anfallende Mehrwertsteuer sowie die Fahrtkosten für den Berater übernehmen. Aufgrund der hohen Anzahl an Beratern wird meist ein Spezialist aus der eigenen Umgebung gefunden, so dass die Fahrtkosten letztendlich sehr gering ausfallen.

Ich möchte das Beratungsangebot nun in Anspruch nehmen. An wen muss ich mich wenden?

Für die erste Kontaktaufnahme sind die Regionalpartner (Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern) zuständig. Die KfW-Mittelstandsbank ist zu Beginn wiederum nicht der geeignete Ansprechpartner. Mit der Regionalpartner-Suche lässt sich schnell herausfinden, welcher Ansprechpartner in der eigenen Umgebung zuständig ist. Zudem werden die Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail Adressen der zuständigen Personen angezeigt, so dass die Kontaktaufnahme direkt erfolgen kann. Im Regelfall wird ein Termin vereinbart, damit die Unternehmenssituation ausgiebig besprochen werden kann. Nur, wenn dabei eine Empfehlung für den Runden Tisch ausgesprochen wird, kann der Unternehmer sich an die KfW Mittelstandsbank wenden und das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Können die Leistungen auch über den Runden Tisch hinausgehen?

Ja, neben dem Runden Tisch bietet die KfW Mittelstandsbank auch die sogenannte Turn Around Beratung an. Diese kann einerseits an den Runden Tisch anschließen, andererseits aber auch separat in Anspruch genommen werden. Das Angebot richtet sich an die gleiche Zielgruppe wie der Runde Tisch (kleine sowie mittlere Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten), und Voraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse und eine positive Fortführungsprognose, die von einem unabhängigen Berater erstellt worden sein muss. Die Beantragung läuft auch hier über die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise Handwerkskammern.

Der Sinn und Zweck der Turn-Around-Beratung besteht darin, dass die entworfenen Maßnahmen (die zum Beispiel im Runden Tisch entwickelt wurden) mit Hilfe eines Beraters umgesetzt werden. Anja Schmidtboch erklärt: “Sollte im Runden Tisch zum Beispiel herausgekommen sein, dass das Unternehmen eine Liquiditätsplanung benötigt, kann in der Turn-Around-Beratung diese Planung vom Berater in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen erstellt werden.“ Dieses Angebot wurde erst im Mai 2009 wieder aufgenommen und wird seitdem gerne und oft wahrgenommen. Anja Schmidt-Boch erzählt, dass zwischen Mai und Dezember 2009 bereits 3.000 Unternehmer auf diese Art betreut wurden.

Für die Beratungskosten kann ein Zuschuss in folgender Höhe beantragt werden:

  • In den neuen Bundesländern: 75 Prozent
  • In den Phasing Out Regionen Halle, Südwestbrandenburg, Leipzig und Lüneburg: 75 Prozent
  • In den alten Bundesländern einschließlich Berlin: 50 Prozent

Die maximale Fördersumme beträgt 8.000 Euro. Die Mehrwertsteuer und die Fahrtkosten für den Berater muss der Unternehmer zudem alleine übernehmen.

(tm), (sl)

Oliver Jensen

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