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      Augsburg

      Blick auf die Mittlere Brücke in Basel bei Sonnenaufgang.

      Basel

      Berlin bei Nacht, Blick von oben Richtung Fernsehturm.

      Berlin

      Das Ruhrstadion in Bochum von oben, bei Sonnenuntergang.

      Bochum

      Bonn von oben, mit Blick auf den Rhein.

      Bonn

      Dortmund von oben Panoramafoto.

      Dortmund

      Blick auf die Elbufer-Promenade Dresdens sowie Frauenkirche und Zwinger.

      Dresden

      Duisburg Innenhafen bei Sonnenuntergang.

      Duisburg

      Düsseldorf von oben mit Blick auf den Fernsehturm.

      Düsseldorf

      Die Skyline von Essen von oben.

      Essen

      Blick von oben auf das Bankenviertel in Frankfurt am Main.

      Frankfurt am Main

      Freiburg Innenstadt vom Münster aus fotografiert mit Blick Richtung Schlossberg und Sonnenuntergang..

      Freiburg im Breisgau

      Hamburg bei Nacht, Blick auf die Speicherstadt.

      Hamburg

      Blick auf das Neue Rathaus, Hannover.

      Hannover

      Agenturen in Innsbruck von oben mit Blick auf die Alpen.

      Innsbruck

      Karlsruhe von oben

      Karlsruhe

      Sonnenuntergang in Köln mit Blick auf den Dom. Im Vordergrund die Hohenzollernbrücke.

      Köln

      Leipzig Innenstadt bei Sonnenuntergang und von oben.

      Leipzig

      München bei Fön mit Blick in die bayerischen Alpen.

      München

      Nürnberg Altstadt Stadtmauer von oben

      Nürnberg

      Blick auf das Flussufer der Innenstadt von Regensburg bei Nacht.

      Regensburg

      Agenturen Salzburg: Blick auf die Altstadt und die Hohensalzburg.

      Salzburg

      Stuttgart von oben.

      Stuttgart

      Wien von oben. Blick auf den Stephansdom.

      Wien

      Zürich von oben.

      Zürich

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Dr. Web » Webdesign » Websites vor Gericht

Websites vor Gericht

Es ist recht leicht, eine Website zu erstellen. Genauso leicht, wie sich in das Netz der Gesetze zu verstricken und Abmahnungen oder sogar Gerichtsverfahren zu riskieren. Das kann vermieden werden. Man kann später nicht sagen, "Das habe ich nicht gewußt",...

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Lesedauer: 5 Minuten
  • von Dirk Metzmacher
  • 26. Mai 2005
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Es ist recht leicht, eine Website zu erstellen. Genauso leicht, wie sich in das Netz der Gesetze zu verstricken und Abmahnungen oder sogar Gerichtsverfahren zu riskieren. Das kann vermieden werden.

Man kann später nicht sagen, „Das habe ich nicht gewußt“, denn Unwissen schützt nicht vor den Konsequenzen. Und die können teuer werden. Schon bei der Wahl des Domain-Namens muss man aufpassen.

Domain-Name
Es ist schwer, den richtigen Domain-Namen zu finden. Er darf nicht zu lang sein, sollte gesprochen genauso klingen wie man ihn auch schreibt und er darf nicht gegen das Gesetz verstoßen. Niemand macht bei der Registrierung darauf aufmerksam, ob der gewählte Name zum Beispiel gegen das Markenrecht verstößt.

Generell sollte man deshalb keine Namen von existierenden Firmen oder Prominenter registrieren, da diese immer geschützt sind. Genauso tabu sind Tippfehler-Domains wie „Googel“ oder „Mircosoft“. So würde ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen. Städte- und Behördennamen, sowie die Namen der Bundesländer sind auch verboten.

Grundsätzlich erlaubt sind dagegen der eigene Familienname, Fantasiennamen und Bezeichnungen und der eigene Firmenname, wenn dadurch in allen Bereichen keine Rechte anderer betroffen sind. Gattungsbegriffe wie Buch, Arzt oder Fernseher sind erlaubt, wenn sie nicht gegen das Marken- oder Wettbewerbsrecht verstoßen.

Screenshot
Denic muss die rechtliche Lage nicht prüfen

Inhalte der Website
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass man Inhalte anderer Seiten nicht einfach übernehmen darf. Wer nicht Schadensersatz zahlen möchte, sollte davon die Finger lassen, auch wenn die Verlockung groß ist. Die Alternative ist also „selber machen“.

Mit seinen Texten und Bildern muss man allerdings aufpassen, denn auch diese dürfen gegen keine Gesetze verstoßen. In Frage kommen hier Wettbewerbsverstöße und strafrechtliche Normen wie Drohungen oder Beleidigungen. Außerdem muss man sich an das Marken- und Urheberrecht halten.

Sofern die Seite Inhalte jugendgefährdender Natur, etwa pornographische Inhalte enthält, sind die Anforderungen des Jugendschutzes zu beachten. Insbesondere sind Altersverifikationssysteme einzusetzen und ein Jugendschutzbeauftragter zu ernennen.

Screenshot
Wer Inhalte klaut zahlt Schadensersatz

Impressum
Private Internetseiten brauchen kein Impressum, zumindest ist es nicht zwingend vorgeschrieben. Doch die Grenze ist flüssig, denn schon ein Werbebanner ist ein Beleg für kommerzielles Handeln. Für gewerbliche Angebote ist es allemal Pflicht.

Anzugeben sind dann eine verantwortliche Person mit Vor- und Nachnamen. „Vertretungsberechtigte“ sind übrigens nicht schon solche Personen, die „für den Inhalt verantwortlich“ sind. Die Benennung eines Prokuristen oder eines anderen Bevollmächtigten genügt aber. Die Angabe des Nachnamens zwischen dem Firmennamen und der Anschrift der Firma auf der Startseite genügt selbst dann nicht, wenn der vollständige Name im oberen Teil der AGBs abgebildet ist.

Die komplette Adresse (Postfach reicht nicht) muss ebenso angegeben werden wie die Telefonnummer, wobei ein Anrufbeantworter oder ein Formular mit Bitte um Rückruf nicht erlaubt sind. Die E-Mail-Adresse und, sofern vorhanden, die Faxnummer muss auch angegeben werden.

Es gibt ein paar Spezialitäten. So muss bei mehreren Niederlassungen die Hauptniederlassung genannt werden. Bei juristischen Personen eine vollständige Firmierung. Die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit die Website im Rahmen einer Tätigkeit angeboten wird, die der behördlichen Zulassung bedarf (Bauträger, Spielhallen, Maklern, Gastronomie) ist ebenso erforderlich wie die Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das die Anbieter eventuell eingetragen sind. Außerdem die entsprechende Registernummer.

Bestimmte akademische Berufe, wie Architekten, Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater müssen die jeweilige Kammer (Architektenkammer, Zahnärztekammer …), welcher der Diensteanbieter angehört, die jeweilige gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen, und wie diese zugänglich sind, angeben.

In Fällen, in denen Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzen, ist die Angabe zwingend. Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum!

An der unmittelbaren Erreichbarkeit fehlt es schon dann, wenn ein Nutzer nach einem Impressum suchen muss. Das Impressum sollte auf jeder einzelnen Webseite angebracht werden. Verlinkte Grafiken sind nicht erlaubt, da die Darstellung im Browser deaktiviert sein könnte. Ständige Verfügbarkeit setzt auch die Möglichkeit einer dauerhaften Archivierung voraus. Die Pflichtangaben müssen daher ausdruckbar sein.

Die vorherige Installation eines Plugins darf nicht erforderlich sein. Es reicht auch nicht, die geforderten Informationen in den AGBs aufzuführen. Eine gut lesbare Schriftgröße soll genutzt werden.

Man sollte den Link immer Impressum nennen. Zwar schreibt das Gesetzt nichts Bestimmtes vor, allerdings wurden so manche Begriffe schon als nicht genügend angesehen.

Bei Mediendiensten gibt es zusätzliche Anforderungen wie etwa ein Verantwortlicher mit Angabe des Namens und der Anschrift. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Mediendienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist.

Als Verantwortlicher kann nur benannt werden, wer seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, voll geschäftsfähig ist und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.

An der Anzahl der Bestimmungen kann man ablesen, das es schon viele Richtersprüche zum Thema Impressum gab. Umso wichtiger, dass man alles richtig macht.

Screenshot
Das Impressum – Eine Seite mit vielen Pflichten

Inhalte Dritter
Das Framing fremder Seiten in die eigene Seite ist aus urheberrechtlichen Gründen strikt zu unterlassen. Außerdem ist Werbung klar von redaktionellen Inhalten zu trennen und auch als Werbung zu kennzeichnen.

Screenshot
Einfach kopieren ist verboten

Externe Links
Auf nahezu jeder Website findet man Links, die auf andere Internet-Angebote verweisen. Verantwortlich ist man für diese Links besonders dann, wenn sie auf rechtwidrige Inhalte verlinken. Ein Hinweis auf Haftungsausschluss, zum Beispiel im Impressum, kann helfen. Der könnte dann so aussehen:

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Internet-Angebote, auf die wir verweisen. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Screenshot
Ein Haftungsausschluss schützt vor Ärger

Online-Shop
Wer einen Shop im Internet betreibt, braucht AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das ist für den Unternehmer unerlässlich. Mit den AGB hat der Unternehmer eine Informationspflicht. Online-Verkäufe etwa fallen unter das Fernabsatzrecht, so das der Käufer bei jedem einzelnen Bestellvorgang auf ihr Widerrufs- und Rückgaberecht hingewiesen werden müssen.

Preise müssen dem Verbraucher inklusive Mehrwertsteuer angezeigt werden. „Lock-Angebote“ in der Werbung, die mit einer willkürlichen Preisangabe zum Kauf bewegen sollen, sind nicht erlaubt. Damit würde man gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, was von der Konkurrenz oder von Verbraucherschutzorganisationen mit Abmahnungen gescholten werden kann.

Screenshot
AGB sind hier ein „Muss“

Dieser Artikel bietet nur einen Überblick über die größten Fallen, in die man treten kann. Er kann und will keine individuelle Rechtberatung ersetzen.

Erstveröffentlichung 26.05.2005

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Dirk Metzmacher

Dirk Metzmacher

ist der Herausgegeber des Photoshop-Weblogs, sowie Fachjournalist und Photoshop-Profi, dessen Tutorials seit über 12 Jahren Leser von Fachpublikationen wie Galileo Press, DigitalPhoto, Dr.Web, Print24, PSD-Tutorials oder Noupe von den Grundlagen zum Thema Photoshop bis hin zu professionellen Arbeitsweisen begleitet haben.

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