Das Honorar eines Steuerberaters steigt und fällt mit der Art und dem Umfang der Aufgaben, die Sie ihm übertragen. Die einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung eines Freelancer und das Ausfüllen des dazugehörigen Steuerformulars sind schon für ein paar Hundert Euro zu haben. Die komplette Buchführung inklusive Vertretung in sämtlichen privaten und geschäftlichen Steuerangelegenheiten kann hingegen ein richtig teures Vergnügen sein. Und wie überall im Geschäftsleben gibt es mehr oder weniger kompetente und kostspielige Anbieter für Buchhaltungssoftware. Doch zum Glück sind die Honorare von Steuerberatern frei verhandelbar.
Viele Freelancer sind zu Beginn ihrer Selbstständigkeit unsicher, welche Steuerberaterkosten auf sie zukommen. Aus Angst vor vermeintlich horrenden Honoraren erledigt so mancher Selbstständige seine Jahresabschlüsse und Steuererklärungen daher lieber eigenhändig – und das mit oft unverhältnismäßig großem Aufwand und zum Teil zweifelhaftem Ergebnis.
Zugegeben, wer sich mit den Grundzügen des Steuerrechts auskennt, seine Einkommensteuererklärung seit eh und je selbst erledigt und sich aus geschäftlichen Gründen ohnehin laufend über die wichtigsten Steueränderungen informieren muss, für den ist auch die Einnahmeüberschussrechnungeines Freiberuflers oder Kleingewerbetreibenden keine große Herausforderung. Zumal wenn es sich um eine überschaubare Anzahl von Geschäftsvorfällen handelt.
Alle anderen Freelancer sind aber gut bedient, wenn sie sich von einem Steuerexperten unterstützen lassen. Ein guter Steuerberater ist zwar nicht billig. Er holt sein Honorar aber wieder herein – sei es durch direkte Steuerersparnis oder die Vermeidung teurer Fehler. Erfahrungsgemäß müssen Solo-Selbstständige dabei allerdings mit beträchtlichen Preisunterschieden rechnen:
- Die Kosten für einen einfachen Jahresabschluss (Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung und Umsatzsteuererklärung auf Basis fertig gebuchter Belege – ohne private Einkommensteuererklärung) liegen etwa zwischen 500 Euro und 1.300 Euro pro Jahr.
- Die Preisspanne für die laufende Buchführung inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (bei monatlich etwa 30 Buchungen) liegt zwischen circa 480 Euro und 1.800 Euro pro Jahr.
Wichtig: Die genannten Werte dienen nur als ganz grobe Orientierung. Die Unterschiede machen aber deutlich, dass die Honorare von Steuerberatern Verhandlungssache sind. Von der amtlichen Gebührenverordnung dürfen die Beteiligten, anders als oft vermutet, sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.
Leistungsumfang klären
Bevor Sie auf den Endbetrag schauen, sollten Sie sich Klarheit über den gewünschten Leistungsumfang verschaffen. Schließlich ist es ein großer Unterschied, ob ein Berater bloß eine Einnahmenüberschussrechnung auf Basis bereits gebuchter Geschäftsvorfälle erstellt oder ob er ein “Rundum-sorglos-Paket” liefert, indem er …
- in Ihrem Auftrag sämtliche Belege kontiert und bucht,
- betriebswirtschaftliche Auswertungen erstellt, sie Ihnen erklärt und mit Ihnen die erforderlichen Maßnahmen bespricht,
- den Jahresabschluss mit Inventur, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung anfertigt,
- die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter erledigt,
- Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt,
- private und betriebliche Steuererklärungen erstellt,
- Sie persönlich gegenüber Finanzbehörden und Kreditinstituten vertritt und darüber hinaus
- jeden zweiten Tag steuerliche Fragen oder Zweifelsfälle mit Ihnen bespricht – und Ihnen im Vorbeigehen gleich noch die Grundzüge des Steuerrechts und der Buchführung erklärt …
Wer sparen will, erledigt die laufende Buchführung selbst oder überträgt sie einem Mitarbeiter beziehungsweise externen Buchführungshelfer. Indem Sie sich Ihre Buchführung vom Steuerberater einmalig einrichten lassen und klare Absprachen über die Belegorganisation und Datenübermittlung treffen, können Sie die Reibungsverluste dabei möglichst gering halten.
So rechnet die Gebührenordnung
Die offizielle Gebührenverordnung macht Aussagen darüber, welche Honorare ein Steuerberater ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarung höchstens verlangen darf, mehr nicht. Ähnlich wie bei Ärzten und Rechtsanwälten sind darin Honorare für die einzelnen Leistungsarten festgelegt. Wer böse Überraschungen vermeiden oder sich einen Eindruck vom Preis-Leistungsverhältnis seines Beraters machen will, findet in der Gebührenordnung aber brauchbare Anhaltspunkte.
Für “Beratungen”, “Abschlüsse”, “Buchführung” und “Rechtsbehelfe” gibt es am Ende der Vorschrift separate Tabellen, aus denen Sie die maximal zulässigen Gebühren ablesen können:
- Grundlage bildet jeweils der sogenannte Gegenstandswert. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sind das zum Beispiel die Betriebseinnahmen, bei einer Bilanz der Mittelwert aus Bilanzsumme und Umsatz, bei der laufenden Buchführung normalerweise der Jahresumsatz.
- Jedem Gegenstandswert ist eine volle Gebühr zugeordnet. Bei jährlichen Einnahmen (nicht: Gewinnen!) von zum Beispiel 50.000 Euro liegt die volle Gebühr für eine EÜR bei 210 Euro, die volle Buchführungsgebühr beträgt 110 Euro pro Monat.
- Diese Gebühr wiederum kann der Steuerberater je nach Schwierigkeitsgrad in einem bestimmten Rahmen ausschöpfen. Dieser Rahmen wird in Zehntel-Schritten angegeben, zum Beispiel “5/10 bis 20/10”. Bei durchschnittlicher Schwierigkeit gilt der Mittelwert als Anhaltspunkt. In diesem Fall also “12,5/10”. Bei der Anfertigung einer EÜR ist maximal das Doppelte (“20/10”) einer vollen Gebühr zulässig, bei einer Bilanz das Vierfache (“40/10”). Bei der Buchführung (inklusive Kontierung) gibt es eine Spannweite von “2/10” bis “12/10”.
Einmal angenommen, Sie hatten Betriebseinnahmen in Höhe von 50.000 Euro. Dann ergibt sich für das Erstellen der Einnahmenüberschussrechnung laut “Abschlusstabelle” eine “volle Gebühr” von 210 Euro. Bei durchschnittlicher Schwierigkeit beträgt die Mittelgebühr (12,5/10) in dem Fall 262,50 Euro. Bei besonders schwieriger Sachlage dürfte ein Berater für das Erstellen der Überschussrechnung demnach ohne besondere Vereinbarung bis zu 420 Euro verlangen. Für die Buchführung ergäbe sich im Schnitt eine Jahresgebühr von 924 Euro (110 Euro “volle Gebühr” gemäß Tabelle C, davon 7/10 multipliziert mit 12 Monaten).
Findet sich eine bestimmte Tätigkeit in den Gebührentabellen nicht wieder, dürfen Steuerberater auch nach Zeit abrechnen. Der Stundensatz liegt dann zwischen 19 Euro und 46 Euro je angefangene halbe Stunde. Zusätzlich zu Wert- und Zeitgebühren haben Steuerberater Anspruch auf Erstattung von Auslagen, wie zum Beispiel Porto-, Telefon- und Kopierkosten.
Nimmt ein Freelancer mit einem Jahresumsatz von 50.000 Euro die Leistungsbereiche …
- Buchführung inklusive Kontierung,
- Umsatzsteuervoranmeldungen,
- Umsatzsteuerjahreserklärung und
- Einnahmenüberschussrechnung
… in Anspruch, dann ergibt sich auf Grundlage des jeweiligen Mittelwertes laut Gebührenordnung also eine Jahresgebühr von insgesamt rund 1.600 Euro.
Bitte beachten Sie: Noch keine Berücksichtigung gefunden haben dabei Einzelberatungen in Zweifelsfragen, die Erstellung der (privaten) Einkommensteuererklärung sowie das Prüfen von Steuerbescheiden. ™
Links zum Thema
- O-Ton Gesetzgeber: Gebührenverordnung für Steuerberater
- Was macht eigentlich ein Steuerberater?
- Steuern für Selbstständige: Die Einkommensteuer
- Zusatzauftrag und Steuerprogression: Lohnt sich das?
- Das Finanzamt als Steuerberater: Ruf doch mal an!
- Steuererklärung: Die nächste, bitte!
- EÜR: Buchhaltung für jedermann
- Tax 2009 – Steuererklärung leicht gemacht?
0 Antworten
Soweit alles gut und relativ verständlich erklärt. Es kann sich lohnen, einen Steuerberater zu engagieren. Man sollte dennoch immer Rücklagen bilden, um bei Jahresabschlüssen oder Einkommenssteuererklärungen keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, wenn die Firma kleinerer Natur ist.
Es empfiehlt sich auch, dass man eine Vorauszahlung für den Jahresabschluss an den Steuerberater leistet. Dann werden die Beträge gegen einander aufgerechnet und im Regelfall eine kleinere Differenz gezahlt.
Wie ich auch in dem vorangegangenen Artikel zum “Steuerberaterartikel Teil 1” schrieb. Gilt es bei einer Vorauszahlung darauf zu achten, dass diese Beträge für 2 Jahre in der Regel im Voraus bezahlt werden und dann erst mit den Abschlüssen in zwei Jahren verrechnet werden.
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Eine kleinere Sache fiel mir beim Lesen des Artikels auf, was für mich keinen Sinn ergibt:
“…Jedem Gegenstandswert ist ……zum Beispiel 50.000 Euro liegt die volle Gebühr xxxXxxx für eine EÜR bei 210 Euro xxxXxxx, die volle Buchführungsgebühr beträgt 110 Euro pro Monat….”
das was in xxxXxxx xxxXxxx steht, ergibt irgendwie keinen Sinn, so wie es formuliert wurde.
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Guter Artikel, allerdings nach meinen Vermutungen geklaut? Wie sieht es denn mit dem UrhG aus? http://www.wiso-meinbuero.de/unternehmerwiki/index.php/Steuerberaterkosten ….
Hm, Wortzahl Wiso 729, Wortzahl Dr. Web 914. Sieht für mich nicht nach geklaut aus. Dass es inhaltlich weitgehend gleich sein muss, liegt ja in der Natur der Sache. Wenn ich wahrheitsgemäß berichte, dass 1+1=2 ist, habe ich das ja auch nicht bei anderen, die das Gleiche behaupten, geklaut…
Sie schreiben die Kosten eines Steuerberaters seien frei verhandelbar. Ich glaube mich jedoch zu erinnern, dass es vor Jahren auch mal eine Richtlinie dazu gab. Jedenfalls kann ich aus eigener Erfahrung zustimmen, dass es wesentliche Unterschiede in der Kompetenz der Steuerberater gibt, leider!
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