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Dr. Web » Webdesign » Über die Verwendung fremder Ideen und Inhalte

Über die Verwendung fremder Ideen und Inhalte

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  • Keine Kommentare
Lesedauer: 4 Minuten
  • von Oliver Jensen
  • 22. Juni 2009

Inhaltsverzeichnis

Jeder Künstler lässt sich gerne von Mitbewerbern inspirieren. Doch, nur wenige Leute wissen, wie sich die Rechtssprechung gestaltet. Darf man die Ideen und Inhalte eines Mitbewerbers selber verwenden oder drohen gleich Urheberrechtsklagen? Leider gestaltet sich die rechtliche Situation relativ kompliziert, sodass wir näher auf dieses Thema eingehen möchten.

Musiker tun es, Fernsehproduzenten tun es, Maler tun es und auch bei den Webdesigner ist es gang und gäbe. Man begutachtet die Arbeit der Mitbewerber und lässt sich davon inspirieren, sodass man die fremden Ideen und Inhalte in die eigenen Projekte mit einfließen lassen kann. Schnell stellt sich aber die Frage, inwiefern die Ideen anderer überhaupt verwendet werden dürfen und ob Schwierigkeiten mit dem Urheberrecht drohen. Schließlich möchte niemand das Risiko eingehen, eventuell von Mitbewerbern verklagt zu werden und eine hohe Geldstrafe zahlen zu müssen. Also verzichtet man lieber auf die Verwendung fremder Ideen beziehungsweise Inhalte, obwohl dieser Rückzieher vielleicht überhaupt nicht nötig gewesen wäre.

blumen Über die Verwendung fremder Ideen und Inhalte
Bildausschnitte dürfen unter Umständen verwendet werden

Das Urheberrecht gestaltet sich recht kompliziert und in manchen Fällen ist es tatsächlich erlaubt, die Arbeit der Mitbewerber zum eigenen Vorteil zu nutzen. Mit diesem Artikel möchten wir nun allen Lesern dabei helfen, die rechtliche Situation zu begreifen und zukünftig auf der sicheren Seite zu stehen.

Die Verwendung fremder Ideen

Wer eine gute und erfolgversprechende Idee hat, würde sich diese am liebsten schützen lassen, sodass man der alleinige Nutzer sein wird. Umso überraschter sind die Leute, wenn sie erfahren müssen, dass man auf eine Idee kein Patent anmelden kann. Schützen lässt sich lediglich die Ausgestaltung eines Projektes; das dahinter steckende Prinzip hingegen nicht. Das mag für viele überraschend erscheinen, doch tatsächlich ist der Ideenklau in der heutigen Zeit Alltag geworden und rechtlich absolut legal. Gute Beispiele findet man in der Fernsehwelt. Als im Jahre 2000 beispielsweise die Casting-Show “Popstars” erstmals auf Sendung ging, war das in Deutschland ein neues Konzept. Es dauerte aber nicht lange, bis mit “Deutschland sucht den Superstar”, “Star Search” und “Germany’s Next Topmodel” viele weitere Shows mit gleichem Prinzip entstanden waren. Liegt deswegen gleich eine Urheberrechtsverletzung vor? Keineswegs! Denn übernommen wurde lediglich das Prinzip. Die Ausgestaltung, und darauf kommt es letztendlich an, ist bei jeder Sendung verschieden.

Genauso verhält es sich auch im Webdesign. Wird man bei Sichtung einer Webseite auf eine fremde Idee aufmerksam, so darf man diese durchaus übernehmen. Erst, wenn man die Ausgestaltung übernimmt (es quasi kopiert), würde eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Rechtlich spricht also nichts dagegen, das Internet nach besonderen Ideen abzusuchen und die eigene Arbeit damit zu bereichern.

Die Verwendung fremder Multimedia-Dateien

Nicht nur fremde Ideen sorgen für Begeisterung. Auch Multimedia-Dateien können fesseln und den Wunsch entstehen lassen, die Foto-, Video-, oder Musikdateien selber zu verwenden. Doch jeder weiß, dass das Urheberrecht einen Strich durch die Rechnung machen wird. Möchte man Multimedia-Dateien 1 zu 1 übernehmen und für eigene Zwecke verwenden, benötigt man eine Genehmigung des Urhebers. Wichtig ist dabei der Umfang des Nutzungsrechtes. Wenn man ein Bild beispielsweise für die eigene Webseite verwenden darf, heißt es noch lange nicht, dass das Bild auch die Internetseiten der eigenen Kundschaft schmücken darf. Möchte man das Bild also für verschiedene Zwecke verwenden, muss dies auch vom Urheber genehmigt werden. Ebenso verlangt es eine Genehmigung, wenn das Werk im Nachhinein verändert wird. Zwar sind kleine Änderungen auch ohne Genehmigung möglich, doch bis zu welchem Maße die Änderung als klein gilt, ist Auslegungssache. Wer also auf der sicheren Seite stehen möchte, lässt jede Änderung absegnen.

Ebenfalls nicht ganz einfach gestaltet sich das Urheberrecht, wenn nur ein Ausschnitt eines fremden Bildes (zum Beispiel lediglich eine Blume aus dem Foto) verwendet wird. Anders als bei der Verwendung eines ganzen Bildes liegt dabei nicht zwangsweise eine Urheberrechtsverletzung vor. Bei einem gewöhnlichen Foto dürfte man also ruhig einen Ausschnitt verwenden. Doch Vorsicht: Handelt es sich um ein künstlerisches Foto, so könnten auch die einzelnen Details dem Urheberrecht unterliegen. Und leider ist es auch hier Auslegungssache, ob das Bild als künstlerisch gilt und ob die Details eine solch hohe Individualität aufweisen, dass auch diese urheberrechtlich geschützt sind.

Und es wird noch komplizierter. Bei der Verwendung fremder Bildausschnitte ist darauf zu achten, dass der fremde Inhalt nicht dominierend ist. Das heißt, wenn wir von einem gewöhnlichen Bild eine Blume verwenden, so könnten wir diesen Ausschnitt durchaus auf unserer Webseite veröffentlichen. Wir müssten nur darauf achten, dass letztendlich unsere Gestaltung das Gesamtbild prägt und die Blume lediglich durchschimmert. Würde hingegen die Blume das Gesamtbild prägen, so liegt grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung vor.

Die Verwendung freier Inhalte

Open-Content-Lizenzen erscheinen fast schon wie ein wahr gewordener Traum. Ohne Zahlung von Lizenzgebühren darf man fremde Bilder, Texte oder Sounds verwenden. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Seitenbetreiber beziehungsweise Webdesigner hier bedienen und die sonst anfallenden Gebühren einsparen. Aber Vorsicht: Wenn man die Grenzen der Lizenz nicht berücksichtigt, könnte man sich schnell strafbar machen. Es ist ein Irrglaube, dass Open Content-Lizenzen grundsätzlich die kommerzielle Nutzung gestatten. Oftmals ist genau dies untersagt, sodass man die Webseite eines Kunden mit den freien Inhalten nicht schmücken darf. Auch die eigene Internetseite dürfte dann nicht mit Open-Content bereichert werden, sofern die Webseite einen gewerblichen Zweck erfüllt.

Über die Verwendung fremder Ideen und Inhalte
Auf Connexions gibt es viele freie Inhalte

Dieses Beispiel zeigt, dass man unbedingt die Vorgaben der Open-Content-Lizenzen berücksichtigen muss. Das bezieht sich nicht nur auf die Erlaubnis einer kommerziellen Nutzung sondern auch auf sonstige Vorgaben. So kann es beispielsweise vorgeschrieben sein, dass die Inhalte nur unter Hinweis auf die jeweilige Lizenz genutzt werden dürfen oder dass es einen Urhebernachweis gibt. Welche Open-Content-Lizenzen es gibt und wo die Unterschiede liegen, ist auf ifross.de nachzulesen.

Fazit

Wer fremde Inhalte verwendet, begibt sich oftmals auf ein dünnes Eis. Gerade die Verwendung fremder Bildausschnitte ist als äußerst kritisch anzusehen, weil im Rechtsstreit von Fall zu Fall entschieden werden muss, ob eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt. Ein wenig einfacher gestaltet es sich mit den Open-Content-Lizenzen. Dass hier oftmals Fehler gemacht werden, liegt nicht an der mangelnden Transparenz sondern einzig und allein daran, dass die Vorgaben nicht genügend berücksichtigt werden.

Bei der Verwendung fremder Ideen kann man hingegen ganz beruhigt sein. Es spricht absolut nichts dagegen, sich von der Arbeit eines Konkurrenten inspirieren zu lassen und die Ideen in die eigenen Projekte mit einzubringen;  nur 1 zu 1 kopieren darf man nichts. Letztendlich aber ist es sowieso am schönsten, wenn man eigene Ideen hat und die Kunden damit überzeugen kann. ™

Oliver Jensen

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0 Antworten zu „Über die Verwendung fremder Ideen und Inhalte“
— was ist Deine Meinung?

  1. Martina sagt:
    14. August 2015 um 21:51 Uhr

    Wie verhällt es sich, wenn man ein Logo, oder ein anderes fertig ausgestaltetes Prdukt entworfen hat, dann aber jemand anderes ein Patent darauf anmeldet? Gibt es dafür einen Oberbegriff? Der Klau durch Patentanmeldungen ist ja durchaus auch eine Geschäftsidee…

    Antworten
  2. Dickel sagt:
    24. Juni 2009 um 10:14 Uhr

    Ja, wenn man sich eng an eine Vorlage hält ist das schon abkupfern und man braucht nicht mehr von Inspiration sprechen.
    Es ging mir, um den Begriff Inspiration.
    Seit dem Internet hat die Anzahl der „Quellen“ ja extrem zugenommen und die Problematik des „Abguckens“ wird größer.
    Aber die Diskussion würde hier zu weit führen und wie Du den Artikel hast gut enden lassen: „Letztendlich aber ist es sowieso am schönsten, wenn man eigene Ideen hat und die Kunden damit überzeugen kann.“

    Antworten
  3. oliver1983 sagt:
    22. Juni 2009 um 17:22 Uhr

    Ein interessanter Ansatzpunkt und sicherlich ist etwas Wahres dran. Dennoch ist es ein Unterschied, ob man sich von mehreren Quellen inspirieren lässt und dann ein neues Projekt formt, oder ob man sich lediglich von einer Quelle inspirieren lässt und sich eng an die Vorlage hält. Im Text behandeln wir Letzteres.

    Antworten
  4. Dickel sagt:
    22. Juni 2009 um 13:45 Uhr

    Ich glaube sowieso nicht daran, dass man eigene Ideen haben kann. Eine Idee entsteht immer nur durch Inspiration. Die Idee entsteht dann durch die Abstraktionsfähigkeiten des Gehirns.

    Antworten

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