Wir lieben das Finanzamt wie der Metzger den Vegetarier. Die vielen Steuern machen gerade Einsteigern zuschaffen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Was gezahlt werden muss lesen Sie hier.
Welche Steuern zu entrichten sind, hängt von der Tätigkeit, der Rechtsform des Unternehmens und den Einkünften ab. Mit den folgenden Steuerarten muss man rechnen.
Die Einkommensteuer
„Am schwersten auf der Welt zu verstehen ist die Einkommensteuer“, sagte schon Albert Einstein. Ihr Name verrät es schon: Sie richtet sich nach den Einkünften, von denen aber zuvor die Kosten privater Versicherungen sowie die persönlichen Freibeträge, etwa für Alleinerziehende mit Kindern, abgezogen wurden.
Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft hat man entweder Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit. Einkünfte sind der Gewinn, den man aus der Einnahme-Überschussrechnung oder der Bilanzierung ermittelt. Sie errechnet sich durch Abzug der Ausgaben von den Einnahmen.
Als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG bezieht man Gewinnausschüttungen (Dividenden) aus den Geschäftsanteilen. Diese zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, die zu 50 Prozent versteuert werden. Die Anrechnung der Körperschaftsteuer entfällt. Außerdem bezieht man als Geschäftsführer oder Vorstand ein Gehalt, das wie bisher versteuert wird. Für Gewerbetreibende, die im Gegensatz zu den Freiberuflern mit Gewerbesteuer belastet sind, verringert sich die Einkommensteuer durch eine pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer.
Im ersten Jahr der Selbstständigkeit geht das Finanzamt von den gemachten Angaben über den erwarteten Gewinn aus, der in der Finanzplanung genannt wurde. Man kann aber beim Finanzamt Widerspruch einlegen, wenn sich die Gewinnerwartungen reduzieren sollten.
Gefürchtet: Die Steuererklärung
Die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, besser bekannt unter dem Namen „Mehrwertsteuer“, muss bei allen Rechnungen aufgeschlagen werden. Sie beträgt derzeit 16% (bzw. 7% beispielsweise für Lebensmittel, Bücher oder Zeitschriften). Eine Ausnahme sind durch das Gesetz definierte steuerfreie Umsätze (zum Beispiel Briefmarken). Die Summe der Umsatzsteuer muss mit der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich, vierteljährlich oder jährlich an das Finanzamt abgeführt werden. Von diesem Betrag kann nur die Umsatzsteuer (auch Vorsteuer genannt) abgezogen werden, die im gleichen Zeitraum an Lieferanten gezahlt wurde.
Als Kleingewerbetreibender mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 16.361,34 Euro hat man die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Dann kann aber auch keine Vorsteuer-Erstattung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Interessant für den, der viel einkauft und deshalb nicht soviel Umsatzsteuer zahlt.
Kassiert, ob man will oder nicht
Die Gewerbesteuer
Gewerbesteuer zahlen gewerblich tätige Einzelunternehmer und Personengesellschaften sowie GmbHs und AGs an das Stadt- oder Gemeindesteueramt. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus dem Gewerbeertrag (Gewinn). Dieser Betrag wird mit der Steuermesszahl und mit dem Hebesatz multipliziert, der von Gemeinde zu Gemeinde variiert.
Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig, was bedeutet, dass sie den Gewinn und damit die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer mindert. Eine Besonderheit für gewerblich tätige Einzelunternehmer und Personengesellschaften bildet ein jährlicher Freibetrag bis 24.542,01 Euro und eine pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer.
Die Körperschaftsteuer
GmbHs und AGs zahlen Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Der Steuersatz beträgt hierfür 25 Prozent. Es wird kein Unterschied gemacht, ob der Gewinn ausgeschüttet wird oder für Investitionen im Unternehmen verbleibt.
GmbHs und AGs brauchen Kleingeld
Die Lohnsteuer
Wer Mitarbeiter beschäftigt muss die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten. Außerdem müssen die Sozialversicherungsbeiträge für die Angestellten ermittelt und an die Krankenkassen abgeführt werden.
Die Lohnsteuer wird nach dem Arbeitslohn so bemessen, dass sie der Einkommensteuer entspricht, die der Arbeitnehmer schuldet, wenn er ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen würde. Genaue Informationen zur Berechnung der Lohnsteuer findet man im Forum Rechnungswesen
Helfen und kosten
Ein Steuerberater kann besonders in der Gründungsphase helfen. Man selbst wird dann keine Zeit haben, alle Tricks und Kniffe auszunutzen, um Steuern zu sparen – wenn diese überhaupt bekannt sind.
Erstveröffentlichung 27.05.2005
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