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Dr. Web » Betriebliches » So holen Sie gebührenfreie Schufa-Selbstauskünfte ein

So holen Sie gebührenfreie Schufa-Selbstauskünfte ein

Wissen Sie, was die Schufa und deren Partner über Sie wissen - oder zu wissen glauben? Wenn nicht, ist es höchste Zeit für eine Selbstauskunft. Anderenfalls erleben Sie bei Finanzierungsvorhaben unter Umständen böse Überraschungen. Seit der jüngsten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes muss die Schufa Betroffenen grundsätzlich kostenlos über die gespeicherten Daten Auskunft geben. Wir erläutern, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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  • 6 Kommentare
Lesedauer: 5 Minuten
  • von Lukas Schlömer
  • 8. Juli 2010
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Wissen Sie, was die Schufa und deren Partner über Sie wissen – oder zu wissen glauben? Wenn nicht, ist es höchste Zeit für eine Selbstauskunft. Anderenfalls erleben Sie bei Finanzierungsvorhaben unter Umständen böse Überraschungen. Seit der jüngsten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes muss die Schufa Betroffenen grundsätzlich kostenlos über die gespeicherten Daten Auskunft geben. Wir erläutern, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Die Schufa („Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung“) kann Angaben über das Zahlungsverhalten von fast allen erwachsenen Deutschen machen. Die Bonitäts-Informationen stammen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und von mehreren tausend Schufa-Partnern – darunter:

  • Versandhändler,
  • Telefongesellschaften,
  • Banken und Sparkassen,
  • Versicherungen,
  • Kreditkarten-Organisationen,
  • Versorgungsunternehmen und
  • Vermieter.

Im Gegenzug stehen die Bonitätsauskünfte den anderen Partnern zur Verfügung.

Dürfen die das?

Zwar dürfen konkrete Informationen über laufende Einkünfte, Bankguthaben, Finanzanlagen und sonstige Vermögensverhältnisse von kommerziellen Auskunfteien nicht erhoben werden. Datenschutzrechtlich zulässig sind jedoch Datensammlungen mit folgenden Inhalten:

  • Name, Geburtsort und Geburtsdatum,
  • derzeitige und ehemalige Anschriften,
  • fällige unbezahlte Forderungen,
  • Eidesstattlichen Versicherungen (EV),
  • Eröffnung privater Insolvenzverfahren,
  • Abweisung und Einstellung von Verbraucherinsolvenzverfahren,
  • vorhandene Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten,
  • Kredit- oder Leasingverträge (inklusive Darlehenshöhe, Laufzeit sowie ggf. vorzeitiger Erledigung),
  • Missbrauch von Giro-, Kreditkarten- oder Kreditkonten.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Nicht jede Schufa-Auskunft ist von Nachteil. So erhöhen zum Beispiel pünktlich bediente Kredite die Bonität. Außerdem beschleunigt das standardisierte Auskunftsverfahren die Abwicklung von Darlehensanträgen und Lieferantenkrediten: Ohne die allgemeinen Bonitätsauskünfte von Schufa & Co. müssten Lieferanten und Dienstleister in jedem Einzelfall auf eigene Faust Informationen über ihre Kunden einholen. Das wäre für alle Beteiligten umständlicher und datenschutzrechtlich mindestens ebenso bedenklich wie die zentrale Datenhaltung der Schufa.

Wo gehobelt wird …

Bereits deren schiere Größe bringt jedoch ein Riesenproblem mit sich: Bei annähernd einer halben Milliarde Datensätze bleibt es nicht aus, dass zu vielen Personen fehlerhafte oder sogar völlig unzutreffende Informationen gespeichert werden. Nach einer aktuellen Untersuchung des Verbrauchermagazins Finanztest ist immerhin ein Prozent der Daten falsch.  Aus Sicht der Schufa handelt es sich um „lediglich“ ein Prozent – angesichts der massenhaften Datenhaltung bedeutet das jedoch, dass über Hunderttausende Bürger falsche oder unvollständige Bonitätsauskünfte gespeichert sind!

Unzutreffende Angaben müssen durch die Auskunftei zwar unverzüglich korrigiert oder gelöscht werden – nur: Wer von Fehlern nichts weiß, läuft Gefahr, bei Vertragsabschlüssen völlig unerwartet auf Widerstände bei Händlern, Kreditinstituten, Dienstleistern oder Vermietern zu stoßen. Grund genug also, regelmäßig über den Inhalt der eigenen „Schufa-Akte“ auf dem Laufenden zu sein.

Anspruch auf Selbstauskunft

Die gute Nachricht: Laut Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz haben Betroffene neuerdings Anspruch auf kostenlose Selbstauskünfte. In der Vergangenheit hat die Schufa unentgeltliche Auskünfte nur persönlich vor Ort in ihren regionalen Geschäftsstellen erteilt. Für eine Eigenauskunft per Post oder via Internet fielen hingegen happige Gebühren (von 7,80 Euro bis 15,60 Euro) an. Die Schufa sieht darin offenbar ein einträgliches Nebengeschäft, das sie nicht einfach aufgeben will: Anders ist nicht zu erklären, warum es der Anbieter Interessenten so schwer macht, ihr gutes Recht in Anspruch zu nehmen.

Das beginnt bereits bei der Namensgebung: Denn statt unter der allgemein verständlichen Bezeichnung „Selbstauskunft“ beziehungsweise „Eigenauskunft“ läuft die gebührenfreie Auskunft in eigener Sache neuerdings unter der kryptischen Produktbezeichnung Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz. Die findet sich gut versteckt unter den – selbstverständlich kostenpflichtigen – Angeboten „Schufa-Bonitätsauskunft“ und „Schufa-Auskunft online“:

Datenübersicht: Selbstauskunft zweiter Klasse?

Die Namensgebung „Datenübersicht“ suggeriert, dass es sich lediglich um eine Art Zusammenfassung einer vollständigen Schufa-Auskunft handelt und nur die „Schufa-Bonitätsauskunft“ wirklich „alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten enthält“ (Hervorhebung des Anbieters auf der allgemeinen Info-Seite zur „Datenübersicht“, die in Wirklichkeit Werbung für die teure „Schufa-Bonitätsauskunft“ macht: Kostenpunkt: happige 18,50 Euro.

Die "Datenübersicht" genannte kostenlose Selbstauskunft
Gut versteckt: Die "Datenübersicht" genannte kostenlose Selbstauskunft

Bitte beachten Sie: Die „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ muss sämtliche gespeicherten Informationen enthalten – anderenfalls würde der Anbieter gegen das Gesetz verstoßen. Das ist nicht der Fall – auch wenn die Schufa versucht, die gesetzlich garantierte Auskunft als zweitklassig erscheinen zu lassen (wie zum Beispiel mit Verweis auf ein fehlendes „Wasserzeichen“):

Produktvergleich? Irreführende Werbung statt neutraler Information!
Produktvergleich? Irreführende Werbung statt neutraler Information!

Zusammen mit der Datenübersicht können Sie übrigens auch die umstrittenen aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte anfordern, die unter der Bezeichnung Schufa-„Scoring“ bekannt sind. Die nach Branchen differenzierten Scoring-Werte basieren auf mathematisch-statistischen Rechenverfahren und sollen auf einen Blick die Wahrscheinlichkeit zum Ausdruck bringen, mit denen ein Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft voraussichtlich nachkommen wird.

Nur eine Auskunft pro Kalenderjahr?

Auch bei der möglichen Anzahl kostenloser Selbstauskünfte mauert die Schufa ohne Not. Der Anbieter interpretiert die neue Gesetzeslage so, als sei höchstens einmal pro Kalenderjahr eine gebührenfreie Auskunft möglich. Bei genauerer Lektüre von § 34 Abs. 8 BDSG trifft das aber nicht zu. Dort heißt es nämlich:

„(8) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene einmal je Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft in Textform verlangen. Für jede weitere Auskunft kann ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann.“

Mit anderen Worten: Soll durch eine wiederholte Datenübersicht innerhalb eines Jahres lediglich überprüft werden, ob die gespeicherten Daten richtig sind, darf die Schufa auch für weitere Selbstauskünfte keine Gebühren erheben.

Praxistipp: Um Gebühren zu vermeiden, sollten Sie bei wiederholter Anforderung von Auskünften innerhalb eines Jahres ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie die Datenübersicht nicht gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen werden, sondern sich auf diese Weise über neu hinzugekommene Daten informieren und mögliche Fehler korrigieren wollen.

Antrag per Post

Die eigentliche Antragstellung ist schnell erledigt. Da Sie zu Legitimierungszwecken die Kopie Ihres Personalausweises (oder Reisepass plus Meldebescheinigung) an die Schufa schicken müssen, ist eine Online-Anforderung der Datenübersicht jedoch nicht möglich. Das Bestellformular können Sie aber aus dem Internet herunterladen (PDF, 100 KB).

Sogar auf dem Bestellformular für die gebührenfreie "Datenübersicht" macht die Schufa Werbung für das kostenpflichtige Konkurrenzprodukt
Sogar auf dem Bestellformular für die gebührenfreie „Datenübersicht“ macht die Schufa Werbung für das kostenpflichtige Konkurrenzprodukt.

Nachdem Sie das Formular ausgedruckt, ausgefüllt und zusammen mit dem kopierten Ausweisdokument an die Schufa geschickt haben, erhalten Sie die gewünschte Selbstauskunft in der Regel binnen weniger Tage per Post.

Fazit

Obwohl der Anspruch auf kostenlose Selbstauskünfte endlich gesetzlich geregelt ist, macht es die Schufa den Betroffenen unnötig schwer, ihr Recht in Anspruch zu nehmen. Dabei enthält die vermeintlich zweitklassige „Datenübersicht“ alle Angaben darüber, welche Daten von der Schufa über Sie gespeichert werden, woher sie stammen und an wen sie weitergeleitet worden sind. Ihre Scoring-Werte können Sie sich bei Bedarf gleich mitschicken lassen. Nur wer ständig auf dem Laufenden sein möchte oder Schufa-Auskünfte zur Vorlage bei Dritten benötigt (etwa für Vermieter oder Arbeitgeber), ist mit den kostenpflichtigen Konkurrenzprodukten besser bedient.

(sl), (mm),

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Lukas Schlömer

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Lukas Schlömer ist ein pseudonymer Autor, der unter diesem Namen ausschließlich für Dr. Web schreibt.

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6 Antworten zu „So holen Sie gebührenfreie Schufa-Selbstauskünfte ein“
— was ist Deine Meinung?

  1. Max sagt:
    31. Juli 2015 um 8:32 Uhr

    Alles rund um die kostenlose Schufa Auskunft, welche ugs. auch als kostenlose Selbstauskunft bezeichnet wird: http://www.schufa-auskunft.de … siehe dritter Absatz (Datenübersicht).

    Antworten
  2. Jenny Weber sagt:
    27. Juni 2015 um 19:13 Uhr

    @max-300

    Ja, es gibt noch weitere Auskunfteien. Es kommt aber darauf an, mit welcher Auskunftei die Bank oder der Shop zusammenarbeitet. Es gibt zum Beispiel http://www.creditreform.de/index.html, diese Dienstleistung ist aber nur für Firmen und Geschäftskunden. Creditreform betreibt aber unter https://www.bonigo.de auch eine Auskunftei für Privatkunden.

    Das wäre dann beispielsweise eine „namhafte“ Firma, bei der sich eine Auskunft lohnen kann.

    Antworten
  3. Max sagt:
    12. Juni 2014 um 22:47 Uhr

    Hier sind allerhand Informationen zum Thema: http://www.schufa-bonitaetsauskunft.de. Gruß Max

    Antworten
  4. Melanie sagt:
    14. Juni 2013 um 14:20 Uhr

    Guten tag, ich wollte mir gerade ein Formular downloaden, da kommt aber nur „Dokument nicht gefunden…Error…
    Toll,große Hilfe =(
    Ich hätte wirklich gerne direkt so ein Formular gehabt, schade.

    Antworten
    1. Franziska sagt:
      19. Juni 2013 um 18:46 Uhr

      Hallo Melanie,
      hatte gerade das selbe Problem, hab eine funktionierende PDF dann hier gefunden: http://www.meiser-immobilien.de/Schufaauskunft.pdf
      VG, Franzi

      Antworten
  5. max-300 sagt:
    8. Juli 2010 um 12:37 Uhr

    Gibt es eigentlich noch andere „namhafte“ Gesellschaften, bei denen sich eine Auskunft lohnt?
    Danke

    Antworten

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