Die Frage „Welche Versicherungen braucht ein Selbstständiger?“ lässt sich immer nur im Einzelfall beantworten. Die Entscheidung ist abhängig von der individuellen Gefährdungs- und Vermögenslage, der Wahrscheinlichkeit von Schadensfällen, deren wirtschaftlichen Folgen sowie den Kosten einer möglichen Risiko-Vorsorge. Den Ausschlag beim nüchternen Kosten-Nutzen-Kalkül gibt letztlich das ganz persönliche Sicherheitsbedürfnis.
Dass hierzulande eine gewisse Vollkasko-Mentalität vorherrscht, ist eine Binsenweisheit. Entsprechend üppig ist denn auch die Auswahl an oft teuren Vorsorgepaketen der Versicherungswirtschaft. Gesetzlich vorgeschrieben ist bei Selbstständigen ein umfassender Versicherungsschutz keineswegs: Sieht man einmal von der Haftpflichtversicherung für den Geschäftswagen sowie den Berufshaftpflichtversicherungen in einigen besonders gefährlichen oder gefährdeten Branchen ab, gibt es zur Überraschung bisheriger Angestellter so gut wie keine staatlich verordnete Versicherung für Freiberufler und Unternehmer!
Theoretisch muss dieser Personenkreis noch nicht einmal für die Kosten medizinischer Versorgung vorsorgen. Wer pokern will, darf auf eine Krankenversicherung ganz verzichten. Das zeigt, wie groß der Spielraum für individuelle Entscheidungen bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes ist.
Zwar sollten Normalsterbliche an diese leicht ruinöse Option erst gar keinen Gedanken verschwenden. Andererseits: Für die als freiberufliche Webdesignerin arbeitende Multimillionärin, die planmäßige Krankenhausaufenthalte aus religiösen Gründen prinzipiell ablehnt und die in Gesundheitsfragen ausschließlich auf den Rat des mit ihr verheirateten indianischen Medizinmanns vertraut, kann der komplette Verzicht auf jede Form der Krankenversicherung gleichwohl eine rationale Entscheidung sein. Es kommt also – wie so oft – ganz darauf an.
Fragen nach Risiken und Folgen
Um mit Sachkenntnis entscheiden zu können, müssen Sie Klarheit über Ihre ganz individuellen privaten und betrieblichen Gefährdungslagen und damit den potenziellen Versicherungsbedarf haben. Nachdem Sie sich einen Überblick darüber verschafft haben, was Ihnen im Privat- und Geschäftsleben realistischerweise alles zustoßen kann, müssen Sie sich in jedem Einzelfall die folgenden Fragen stellen:
- Welche Folgen hätte der betreffende Schadensfall für mich?
- Wie wahrscheinlich ist ein solcher Schadensfall?
- Könnte ich die wirtschaftlichen Folgen aus eigener Kraft bewältigen?
- Bin ich bereit, Eigenvorsorge zu betreiben?
- Kann oder will ich ganz auf Vorsorge verzichten?
- Wie teuer ist ein wirksamer Versicherungsschutz? Welche Grenzen hat er? Welche Bedingungen müssen für eine „Schadens-Regulierung“ erfüllt sein?
- Welche Variante der möglichen Risikovorkehrung ist für mich vorteilhaft?
Anhand des oft vernachlässigten Problems einer möglichen Betriebsunterbrechung aus technischen, Krankheits- oder Auftragsgründen sollen diese Überlegungen illustriert werden.
Beispiel: Betriebsunterbrechung
Als IT-Dienstleister sind Sie bekanntlich auf Gedeih und Verderb von der Funktionstüchtigkeit Ihres Elektronik-Equipments abhängig. Angenommen, ein Gewitter sorgt dafür, dass auf einen (Blitz-)Schlag sämtliche Computer- und Telekommunikationsanlagen irreparabel beschädigt werden: Dann sind die reinen Wiederbeschaffungskosten vielfach das geringste Problem. Bevor der uneingeschränkte Betrieb wieder aufgenommen werden kann, gehen unter Umständen Wochen ins Land. Ungeachtet der Umsatz- und Gewinnausfälle fallen in der Zwischenzeit die laufenden betrieblichen Kosten in unveränderter Höhe an.
Sie müssen zunächst also abwägen,
wie wahrscheinlich ein solcher Fall ist,
wie Sie durch geeignete Vorsorge (technische Sicherungen, Notfallpläne, Vertragsgestaltung zu Ihren Gunsten) die Wahrscheinlichkeit des Eintretens und die Folgen des Schadensfalles minimieren können und
welche Kosten schlimmstenfalls auf Sie zukommen.
Im nächsten Schritt beurteilen Sie, ob das Betriebs- oder Privatvermögen ausreicht, um die eintretende Zwangspause überbrücken zu können. Dann prüfen Sie anhand von Vergleichsangeboten für – in diesem Fall – eine Betriebsunterbrechungsversicherung, wie teuer die Risikovorsorge wäre und ob sich ein Abschluss in Ihrem Fall lohnt. Was bei einem IT-Freelancer übrigens in aller Regel nicht der Fall sein dürfte. Zumal die Folgen schmerzhafter Auftragsstornierungen oder gar Vertragsstrafen wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferungen und Leistungen durch solche „Ertragsausfallversicherungen“ normalerweise nicht abgedeckt sind.
Entsprechende Überlegungen müssen Sie für den Fall von Auftragsflauten anstellen. Angenommen, dieser Tage sind Ihre Auftragsbücher leer und abrechenbare Projekte aufgrund langer Vorlaufzeiten trotz laufend intensiver Vertriebsbemühungen erst wieder ab Herbst zu erwarten. In der Zeit von April bis September herrscht also weitgehend Flaute. Bis dahin müssen Sie sämtliche laufenden betrieblichen Aufwendungen sowie privaten Lebenshaltungskosten aus Rücklagen finanzieren. Wenn Sie diese Rücklagen (noch) nicht aufgebaut haben und sich nicht verschulden wollen, könnte für Sie unter Umständen die neuerdings mögliche „Arbeitslosenversicherung für Selbstständige“ in Frage kommen.
Vergleichbares gilt drittens für Krankheitsfolgen: Die beschränken sich ja bekanntlich nicht nur auf die Kosten medizinischer Versorgung. Oft ist es beim besten Fall nicht möglich, die Zähne zusammenzubeißen und sich krank ins Büro oder gar zum Kunden zu schleppen. Je nach Dauer der Zwangspause kann der damit einhergehende Verdienstausfall an die Substanz gehen. Ob und unter welchen Umständen sich eine „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“ in Form von Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung) oder Krankentagegeld (private Krankenversicherung) für Sie als Selbstständigen rechnet, ist von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Erwartung abhängig, wie sich Ihre Gesundheit in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Ähnliche Prüfungen müssen Sie viertens in Bezug auf Unfallfolgen und erst recht fünftens hinsichtlich einer dauerhaften oder endgültigen „Betriebsunterbrechung“ aufgrund einer Berufs- oder gar Erwerbsunfähigkeit anstellen.
All diese Überlegungen hängen unmittelbar mit der Stellung im Betrieb zusammen: Im Freiberufler-Büro stehen unter Umständen sofort alle Räder still. Dagegen kann der Chef der gut eingeführten Agentur, der erfahrene und motivierte Mitarbeiter hat, die Geschicke seines Unternehmens notfalls wochenlang ohne größere Einbußen auch vom Krankenbett aus leiten.
Daran müssen Sie unbedingt denken!
Die wichtigsten Risiken und ihre Bedeutung für IT-Freiberufler im Überblick:
Gesetzliche Sozialversicherung: Love it or leave it!
Wer bislang als Angestellter Zwangsmitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung war, steht beim Wechsel in die Selbstständigkeit vor einer wichtigen Grundsatzentscheidung: Privat oder gesetzlich?
Kranken- und Pflegeversicherung
Bis auf ganz wenige Ausnahmen entfällt die Versicherungspflicht. Zwar liegen die Prämien der privaten Krankenversicherungen meist deutlich unter den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen. Auch in punkto Leistungen sind die Privaten in der Regel mindestens ebenbürtig oder überlegen.
Wichtig für Selbstständige, die Kinder und / oder Partner absichern müssen: Anders als bei der kostenlosen Familienversicherung in den gesetzlichen Kassen fallen für Angehörige zusätzliche Prämien an. Ähnliches gilt für ältere Umsteiger: Da die Prämien mit zunehmendem Alter rapide steigen, wird die private Krankenversicherung schnell zu einer erheblichen Belastung. Wichtig: Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (etwa aufgrund geänderter Familienverhältnisse) ist nur mit großen Schwierigkeiten möglich. Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs ist sie so gut wie ganz ausgeschlossen.
Sofern Sie sich entscheiden, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, werden Sie zugleich automatisch Pflichtmitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung. In jedem Fall lohnt sich ein Vergleich der Kranken- und Pflegekassen: Bei identischen Leistungen lassen sich pro Jahr leicht mehr als 500 Euro an Beiträgen sparen. Achten Sie außerdem auf unterschiedliche Beitragssätze: Je nachdem ob, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt Sie die Zahlung von Krankengeld vereinbaren, gilt der allgemeine Beitragssatz (KG ab der 7. Woche), ein ermäßigter Beitragssatz (ohne KG-Anspruch) oder ein erhöhter Beitragssatz (KG bereits ab der 4. Woche).
So willkommen eine Krankengeldzahlung im Notfall ist, Sie müssen sich unter Umständen auf eine böse Überraschung gefasst machen: Während die Beiträge unabhängig vom tatsächlichen Gewinn auf Basis eines fiktiven Mindesteinkommen berechnet werden, wird das Krankengeld grundsätzlich auf Basis des tatsächlichen Einkommens gezahlt! Wenn Sie also im Schnitt weniger als die Mindestbemessungsgrenze von zurzeit 1.837,50 Euro verdienen, machen Sie mit der Krankengeld-Option in aller Regel ein schlechtes Geschäft.
Wem für die Dauer einer Krankheit ein bestimmtes Mindesteinkommen wichtig ist, sollte auch als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter einer privaten Krankentagegeld-Versicherung den Vorzug geben. Deren Konditionen unterscheiden sich allerdings gravierend nach Geschlecht und Alter, sowie Fälligkeit und Höhe der gewünschten Leistung. Während ein männlicher Mittzwanziger einen Tagegeldanspruch ab der vierten Woche in Höhe von 150 Euro schon mit einer monatlichen Prämie von rund 65 Euro erwerben kann, muss eine Mittfünfzigerin für die gleiche Leistung schon über 160 Euro pro Monat auf den Tisch legen! Teures Vergnügen…
Renten- und Unfallversicherung
Die Entscheidung bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist vergleichsweise einfach: Jüngere Selbstständige setzen im Allgemeinen besser auf die private Vorsorge. Für den freiwilligen Verbleib in der gesetzlichen Rentenversicherung spricht ab einem bestimmten Alter vor allem die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
Obwohl statistisch gesehen jeder vierte Erwerbstätige lange vor der normalen Altersrente arbeitsunfähig wird, machen sich nur sehr wenige Selbstständige über diesen besonders gravierenden Ernstfall Gedanken. In welcher Form Sie für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorsorgen, ist dabei letztlich unerheblich – wichtig ist nur, dass Sie vor diese Gefahr nicht die Augen verschließen.
Am günstigsten lässt sich eine eventuelle Berufsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls finanziell kompensieren: Angesichts der hohen Leistungsstandards der Berufsgenossenschaften sollte eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung auf jeden Fall in Betracht gezogen werden. Die Jahresbeiträge der für IT-Dienstleister zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft liegen für Schreibtischtäter in der Regel bei unter 100 Euro.
Arbeitslosenversicherung
Ebenfalls eine Überlegung Wert ist die neuerdings mögliche Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Besonders günstig ist das Preis-Leistungsverhältnis für Gründer, die sich aus einem gut bezahlten Angestelltenverhältnis heraus selbstständig machen sowie für Hoch- und Fachschulabsolventen, die von der fiktiven Einkommensberechnung profitieren. Mit laufenden monatlichen Prämien von weniger als 40 Euro können Arbeitslosengeldansprüche von monatlich mehr als 1.350 Euro erworben werden! Je nach Lebensalter ergeben sich daraus Unterstützungs-Leistungen in einer Gesamthöhe von bis zu 16.000 Euro (bei 12-monatiger Arbeitslosigkeit) und bis zu 25.000 Euro (bei 18-monatiger Arbeitslosigkeit).
Exkurs: Künstlersozialkasse
Auch wenn es sich um eine Zwangsversicherung handelt: Für viele „kreative“ IT-Dienstleister ist die Künstlersozialversicherung eine feine Sache. Denn dabei übernimmt der Staat die Funktion eines fiktiven „Arbeitgebers“ und zahlt die Hälfte der Versicherungsbeiträge in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dabei ist die Künstlersozialkasse (KSK) nicht etwa eine spezielle Kranken- oder Rentenkasse: Es handelt sich vielmehr um eine reine Beitragseinzugs- und Verteilungsinstitution, die zudem für die Prüfung der Pflichtmitgliedschaft von Künstlern und Publizisten zuständig ist. Außerdem treibt die KSK die so genannte Künstlersozialabgabe von Auftraggebern („Verwertern“) ein, die den staatlichen Arbeitgeberanteil zu zwei Drittel mitfinanzieren müssen.
Je nachdem, in welcher Funktion die KSK gerade auftritt, legt sie an die Erfüllung der Künstler- oder Publizisteneigenschaft unterschiedliche Maßstäbe an: So kann beispielsweise die Vergabe von Webdesign-Aufträgen auf Seiten eines Verwerters eine Abgabepflicht begründen, während dem beauftragten Webdesigner umgekehrt die Anerkennung als Künstler verwehrt wird. Ob ein Webdesigner als Künstler oder Programmierer gilt, war in der Vergangenheit übrigens immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass nicht die technische Umsetzung, sondern die grafische Design-Leistung, die kreative Gestaltung der einzelnen Seiten im Mittelpunkt der Berufstätigkeit steht.
In einem Urteil vom Juli 2005 hat das Bundessozialgericht die Künstlereigenschaft von Webdesignern grundsätzlich bejaht: Demnach ist das Berufsbild – in Abgrenzung etwa zum Programmierer oder Webmaster – durch eine „eigenschöpferisch-gestalterische“ Tätigkeit geprägt, die mit denen „des künstlerischen Grafikers, des Fotodesigners, des Layouters und des Grafik-, Mode-, Textil- und Industriedesigners“ vergleichbar ist. Welche Ausbildung ein Webdesigner vorzuweisen hat, ist dabei unerheblich.
Versicherungs-Experten: Trau, schau wem!
Zurück zur Wahl des benötigten Versicherungsschutzes: Ohne die Unterstützung durch vertrauenswürdige Experten kann das persönliche Versicherungspaket kaum gepackt werden. Selbst wenn Sie Ihre Gefährdungslage kennen und eine ungefähre Vorstellung von Ihrem persönlichen Versicherungsbedarf haben, benötigen Sie noch eine verlässliche und möglichst neutrale Beratung beim Zuschnitt der Konditionen. Das gilt vor allem für Klarheit über den Ein- und Ausschluss bestimmter Risiken und / oder Leistungsansprüche sowie die Höhe versicherter Schadenssummen.
Hierzulande gibt es grundsätzlich drei verschiedene Arten von Versicherungsprofis:
- Beim Versicherungsvertreter handelt es sich um den Repräsentanten eines bestimmten Versicherungsunternehmens.
- Versicherungsmakler vermitteln die Produkte unterschiedlicher Anbieter.
- Die vergleichsweise selten anzutreffenden neutralen Versicherungsberater arbeiten auf Honorarbasis als Dienstleister für den Versicherungsnehmer. Von den Anbietern dürfen die Berater für die Vermittlung weder Provisionen noch Honorare annehmen.Darüber hinaus helfen Ihnen die Experten von Berufsverbänden und Kammern, die Publikationen der Stiftung Warentest sowie die Versicherungsberater der Verbraucherzentralen dabei, die sinnvollen und günstigsten Versicherungen ausfindig zu machen. ™
Die Links zum Thema:
- Wie man sich richtig versichert und dabei Geld spart, zeigt der kostenlose Verbraucherleitfaden „Gut und günstig versichert“ (PDF, 775 KB), der vom Bund der Versicherten herausgegeben wird. Der stellt auf seiner Website auch viele einzelne Merkblätter zu unterschiedlichen Versicherungsarten bereit.
- Eine gute Anlaufstelle für die Klärung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses von Versicherungen ist die Rubrik „Versicherung und Vorsorge“ der Stiftung Warentest.
- Gebührenpflichtige, dafür aber neutrale und vielfach sehr kompetente Versicherungsberatung für alle privaten Lebensbereiche bieten die Verbraucherzentralen.
- Auf der Website des Verbands Deutscher Versicherungsmakler finden Sie in der Rubrik „Für Kunden – Wo Sie uns finden“ ein bundesweites Verzeichnis der VDVM-Makler.
- Deutlich kürzer ist die handverlesene Mitgliederliste des Bundesverbands Versicherungsberater.
- Angesichts von Jahresmitgliedsgebühren ab 230 Euro aufwärts lohnt sich eine Mitgliedschaft im Deutschen Versicherungs-Schutzverband („Interessenvertretung der versicherungsnehmenden Wirtschaft“) nur für größere Unternehmen.
- Online-Versicherungsvergleiche können Sie zum Beispiel bei financescout24.de oder einsurance.de anstellen. Beim Online-Versicherungsmakler gutguenstigversichert.de verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über die Preise vieler Standardpakete.
- Die günstigsten gesetzlichen Krankenkassen ermitteln Sie mit dem Online-Tarifrechner von krankenkasseninfo.de.
- Weiterführende Informationen zu den wichtigsten Versicherungs-Vertragsarten bietet der Wikipedia-Artikel „Versicherung„.
- Ausführliche Informationen zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bietet der Artikel „Neu: Arbeitslosengeld für Freelancer“ hier bei Dr. Web.
- Auskünfte über eine eventuelle Pflichtmitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung finden sich in der Versicherten-Rubrik auf der Website der Künstlersozialkasse. Mit den weniger erfreulichen Folgen der KSK aus Sicht von Auftraggebern befasst sich Sven Lennartz‘ Beitrag „Unter Geiern: Die KSK“.
- Das Urteil des Bundessozialgerichts zur Künstler-Eigenschaft von Webdesignern (Aktenzeichen „B 3 KR 37/04 R“) steht auf der BSG-Website im Volltext zum Download bereit.
Erstveröffentlichung 10.04.2006
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