Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) entstand 2007 aus der Zusammenlegung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V. und des Bundesverbandes der Unfallkassen e.V. Neben der Betreuung und Versorgung von Opfern von Arbeitsunfällen sieht der Spitzenverband seine Aufgabe in der Vorbeugung vor Arbeitsunfällen und in der Gewährleistung der Arbeitssicherheit betrieblicher Anlagen. Dazu gehören Prüfungen der Einhaltung erlassener Vorschriften. Die DGUV Vorschrift 3 befasst sich mit der Sicherheit elektrischer Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel und hat gesetzlichen Charakter.
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 enthält Durchführungsanweisungen und Unfallverhütungsvorschriften. Sie bezieht sich jedoch nicht nur auf elektrische Geräte und Anlagen. Auch Tätigkeiten in der Nähe, die nicht direkt mit Elektrik zu tun haben, sind erfasst.
Elektrische Betriebsmittel sind in der DGUV Vorschrift 3 als Gegenstände definiert, die zum Anwenden elektrischer Energie oder zur Informationsverarbeitung in Betracht kommen. Dabei unterscheidet die Vorschrift vier Typen: ortsveränderliche oder ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie stationäre oder nicht stationäre Anlagen.
Aus der Vorschrift ergeben sich für den Unternehmer bestimmte Pflichten:
- Er darf die Verwendung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nur Elektrofachkräften oder in Anwesenheit von Elektrofachkräften erlauben.
- Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die anerkannten Regeln beim Betrieb solcher Anlagen und Betriebsmittel eingehalten werden.
- Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Nutzung mangelhafter Geräte zu untersagen und ohne Verzögerungen für die Mängelbeseitigung zu sorgen.
Der Unternehmer muss aber nicht nur die schnelle Beseitigung aufgetretener Mängel absichern. Er trägt auch die Verantwortung dafür, dass Mängel möglichst gar nicht erst auftreten. Dazu hat er nach DGUV Vorschrift 3 die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
DGUV V3 Prüfung
Die DGUV V3 Prüfung darf nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft durchführen. Sie muss dazu geeignete Mess- und Prüfgeräte verwenden. Die gesetzliche Grundlage für diese Aussage findet sich im § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Befähigung ergibt sich aus einer abgeschlossenen elektrotechnischen Berufsausbildung, Berufspraxis in der Ausführung dieser Prüfungen sowie durch die Absolvierung regelmäßiger Weiterbildungen.
Die elektrotechnische und elektronische Berufspraxis ist sehr vielfältig. Je nach Unternehmen und konkreten Aufgaben kann ein Facharbeiter der Elektrotechnik jahrelange Berufserfahrungen aufweisen, ohne dass er je mit den Anforderungen der DGUV V3 Prüfung in Berührung gekommen ist. Aus diesem Grund haben sich Fachbetriebe der Elektrotechnik genau auf diesen Aufgabenbereich spezialisiert. Ihre Mitarbeiter haben große Erfahrungen in der Durchführung der Prüfungen und in der Beurteilung möglicher Gefahrenquellen. Zu diesen Unternehmen gehört auch die Langguth GmbH in 06636 Laucha an der Unstrut. Die Firma bietet die DGUV V3 Prüfung sogar bundesweit an.
Um es noch einmal ganz klar zu sagen – die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht. Als Unternehmer oder Träger einer öffentlichen Einrichtung darfst du dich im Interesse der Sicherheit deiner Mitarbeiter und auch im eigenen Interesse dieser Pflicht nicht entziehen. Behörden wie das Gewerbeamt oder die Berufsgenossenschaften kontrollieren die Durchführung der Prüfungen und die Einhaltung der Prüfintervalle.
Die Prüfungen müssen mindestens vor der ersten Inbetriebnahme oder einer Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Reparatur erfolgen. Ansonsten sind die zeitlichen Abstände zwischen Prüfungen so zu wählen, dass erfahrungsgemäß entstehende Mängel rechtzeitig bemerkt werden. Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind die Fristen in den Durchführungsanweisungen der DGUV V3 genau festgelegt.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel betrifft Geräte, die ohne Probleme bewegt werden können und zum Betrieb mit elektrischem Strom aus dem Stromnetz versorgt werden müssen. Das sind zum Beispiel Drucker, Handbohrmaschinen und Akkuschrauber mit ihren Ladegeräten, Kaffeemaschinen oder Staubsauger.
Auch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist eine gesetzliche Pflicht. Damit soll Unfällen mit defekten Geräten vorgebeugt werden. Doch die Prüfung schützt auch den Unternehmer oder Träger öffentlicher Einrichtungen. Sollte ein Gerät Ursache für einen Schaden sein, müssen das letzte Prüfprotokoll und eventuell Nachweise für die fristgemäße Beseitigung eines Defektes vorgelegt werden.
Ansonsten verweigern Berufsgenossenschaften und Versicherer die Regulierung des Schadens. Betrieb oder Einrichtung müssen die Kosten selbst tragen. Das betrifft auch die Entschädigung des oder der Unfallopfer. Der verantwortliche Leiter des Betriebes oder der Einrichtung kann überdies strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss vor einer Erstinbetriebnahme oder vor einer Wiederinbetriebnahme nach Reparaturen erfolgen. Danach liegt der Prüfrhythmus je nach Gefährdungsklasse zwischen 12 und 24 Monaten. Dein Prüfdienstleister wird dir für deine Geräte eine entsprechende Empfehlung geben.
Die Prüfung darf nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte erfolgen, die entsprechende Weiterbildungen absolviert und in den letzten Jahren schon nachweislich derartige Prüfungen durchgeführt haben. Größere Unternehmen bilden oft eigene Fachkräfte heran und beschaffen auch die erforderliche Prüftechnik. Kleinere Unternehmen sind dazu in der Regel nicht in der Lage und greifen auf spezialisierte Fachbetriebe wie die Langguth GmbH zurück.
Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte erfolgt nach DIN VDE 0701 und 0702. Im Grunde geht es darum zu prüfen, ob der Nutzer das Gerät verwenden kann, ohne der Gefahr eines elektrischen Schlags oder der Entstehung eines Lichtbogens ausgesetzt zu sein.
Im Rahmen der Prüfung werden aktive und passive Messmethoden verwendet. Bei der aktiven Messung wird das zu prüfende Gerät in Betrieb gesetzt. Es erfolgt eine Schutzleiterstrom- und Berührungsstrommessung.
Im Verlauf der passiven Messung werden der Schutzleiterwiderstand, der Isolationswiderstand und der Ersatzstrom gemessen. Die dazu notwendigen Spannungen und Ströme liefert das Prüfgerät.
Der Ablauf der Prüfung ortsveränderlicher Geräte hängt von der Schutzklasse des jeweiligen Prüflings ab. Unterschieden wird in Schutzklasse 1 (SK1 – Geräte mit Schutzleiter), Schutzklasse 2 (SK 2 – Geräte ohne Schutzleiter) und Schutzklasse 3 (SK 3 – Geräte mit Schutzkleinspannung).
Prüfung nach BGV A3
Die Prüfung nach BGV A3 betrifft ortsfeste elektrische Maschinen und Anlagen. Seit 2014 sind diese Vorschriften ebenfalls in der DGUV V3 erfasst. Geprüft werden zum Beispiel Werkzeugmaschinen, Erdbaumaschinen, Maschinen zur Metallverarbeitung, Pressen, Winden, Hub- und Zuggeräte, Flurförderzeuge, aber auch Krankenhausbetten, kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster und anderes mehr. Im Rahmen der BGV A3 gelten im Grunde die gleichen Prämissen, wie bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Fazit
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlagen sind die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung. Bei Nichtbeachtung machst du dich als Unternehmer oder Träger öffentlicher Einrichtungen strafbar. Außerdem gefährdest du die Gesundheit deiner Mitarbeiter und riskierst teure Schäden an deinen Geräten und Ausstattungen. Darum nutze die Expertise spezialisierter Fachbetriebe wie der Langguth GmbH für die Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen.