Dr. Web Logo. Untertext: Seit 1997.
  • Beste Agenturen
  • Agentur-Standorte von A bis Z 🌇
  • Magazin
  • Newsletter 📩
  • Login
  • Agentur bewerben ✅
  • Kontakt
  • Werben 🎉
  • Sponsored Post
  • Jobs
Menü
  • Beste Agenturen
  • Agentur-Standorte von A bis Z 🌇
  • Magazin
  • Newsletter 📩
  • Login
  • Agentur bewerben ✅
  • Kontakt
  • Werben 🎉
  • Sponsored Post
  • Jobs
  • Werben
  • Gastbeitrag
  • Sponsored Post
  • Kontakt
  • Login
  • Newsletter
Suche
  • Beste Agenturen
  • Agentur-Standorte
      Beste Agenturen Augsburg Altstadt von oben.

      Augsburg

      Blick auf die Mittlere Brücke in Basel bei Sonnenaufgang.

      Basel

      Berlin bei Nacht, Blick von oben Richtung Fernsehturm.

      Berlin

      Das Ruhrstadion in Bochum von oben, bei Sonnenuntergang.

      Bochum

      Bonn von oben, mit Blick auf den Rhein.

      Bonn

      Dortmund von oben Panoramafoto.

      Dortmund

      Blick auf die Elbufer-Promenade Dresdens sowie Frauenkirche und Zwinger.

      Dresden

      Duisburg Innenhafen bei Sonnenuntergang.

      Duisburg

      Düsseldorf von oben mit Blick auf den Fernsehturm.

      Düsseldorf

      Die Skyline von Essen von oben.

      Essen

      Blick von oben auf das Bankenviertel in Frankfurt am Main.

      Frankfurt am Main

      Freiburg Innenstadt vom Münster aus fotografiert mit Blick Richtung Schlossberg und Sonnenuntergang..

      Freiburg im Breisgau

      Hamburg bei Nacht, Blick auf die Speicherstadt.

      Hamburg

      Blick auf das Neue Rathaus, Hannover.

      Hannover

      Agenturen in Innsbruck von oben mit Blick auf die Alpen.

      Innsbruck

      Karlsruhe von oben

      Karlsruhe

      Sonnenuntergang in Köln mit Blick auf den Dom. Im Vordergrund die Hohenzollernbrücke.

      Köln

      Leipzig Innenstadt bei Sonnenuntergang und von oben.

      Leipzig

      München bei Fön mit Blick in die bayerischen Alpen.

      München

      Nürnberg Altstadt Stadtmauer von oben

      Nürnberg

      Blick auf das Flussufer der Innenstadt von Regensburg bei Nacht.

      Regensburg

      Agenturen Salzburg: Blick auf die Altstadt und die Hohensalzburg.

      Salzburg

      Stuttgart von oben.

      Stuttgart

      Wien von oben. Blick auf den Stephansdom.

      Wien

      Zürich von oben.

      Zürich

  • Magazin
    • Content Marketing
    • CSS
    • E-Commerce
    • E-Mail-Marketing
    • Freelancer
    • Fotografie
    • HTML
    • Online-Marketing
    • Responsive Design
    • SEO
    • UX Design
    • Webdesign
    • Website erstellen
    • WordPress
    • Dr. Web Autoren
  • Jobs
Menü
  • Magazin
    • Content Marketing
    • CSS
    • E-Commerce
    • E-Mail-Marketing
    • Freelancer
    • Fotografie
    • HTML
    • Online-Marketing
    • Responsive Design
    • SEO
    • UX Design
    • Webdesign
    • Website erstellen
    • WordPress
    • Dr. Web Autoren
  • Jobs
Agentur eintragen →
Dr. Web Logo. Untertext: Seit 1997.
  • Beste Agenturen
  • Agentur-Standorte
      Beste Agenturen Augsburg Altstadt von oben.

      Augsburg

      Blick auf die Mittlere Brücke in Basel bei Sonnenaufgang.

      Basel

      Berlin bei Nacht, Blick von oben Richtung Fernsehturm.

      Berlin

      Das Ruhrstadion in Bochum von oben, bei Sonnenuntergang.

      Bochum

      Bonn von oben, mit Blick auf den Rhein.

      Bonn

      Dortmund von oben Panoramafoto.

      Dortmund

      Blick auf die Elbufer-Promenade Dresdens sowie Frauenkirche und Zwinger.

      Dresden

      Duisburg Innenhafen bei Sonnenuntergang.

      Duisburg

      Düsseldorf von oben mit Blick auf den Fernsehturm.

      Düsseldorf

      Die Skyline von Essen von oben.

      Essen

      Blick von oben auf das Bankenviertel in Frankfurt am Main.

      Frankfurt am Main

      Freiburg Innenstadt vom Münster aus fotografiert mit Blick Richtung Schlossberg und Sonnenuntergang..

      Freiburg im Breisgau

      Hamburg bei Nacht, Blick auf die Speicherstadt.

      Hamburg

      Blick auf das Neue Rathaus, Hannover.

      Hannover

      Agenturen in Innsbruck von oben mit Blick auf die Alpen.

      Innsbruck

      Karlsruhe von oben

      Karlsruhe

      Sonnenuntergang in Köln mit Blick auf den Dom. Im Vordergrund die Hohenzollernbrücke.

      Köln

      Leipzig Innenstadt bei Sonnenuntergang und von oben.

      Leipzig

      München bei Fön mit Blick in die bayerischen Alpen.

      München

      Nürnberg Altstadt Stadtmauer von oben

      Nürnberg

      Blick auf das Flussufer der Innenstadt von Regensburg bei Nacht.

      Regensburg

      Agenturen Salzburg: Blick auf die Altstadt und die Hohensalzburg.

      Salzburg

      Stuttgart von oben.

      Stuttgart

      Wien von oben. Blick auf den Stephansdom.

      Wien

      Zürich von oben.

      Zürich

Agentur eintragen →
Dr. Web » E-Business » Privat surfen am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund?

Privat surfen am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund?

Sozial sein
Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on xing
Share on whatsapp
Share on email
  • Keine Kommentare
Lesedauer: 2 Minuten
  • von Krunoslav Kopp
  • 22. Mai 2017
Bookmarke mich
Share on pocket

Alle machen es, manche mehr, manche weniger: Surfen am Arbeitsplatz. Kurz mal bei Spiegel Online reinschauen, Mails checken, Facebook checken und schnell etwas bei Amazon kaufen. Da kommt schnell eine halbe Stunde am Tag zusammen, manchmal erheblich mehr. Bei einem Arbeitnehmer, der in seinem Fall bis vor das Bundesarbeitsgericht zog (Az.: 2 AZR 198/16) waren es im Durchschnitt 45 Stunden im Monat, die er vor dem Firmenrechner privat surfend verbrachte. Darunter übrigens durchaus delikate Angebote wie poppen.de und sklavenmarkt.de. Das war seinem Arbeitgeber dann doch zuviel, und nach einer Auswertung des Dienstrechners kündigte er dem Lustmolch.

Soweit, so gut. Interessant in diesem Zusammenhang ist vor allem die Frage, ob der Arbeitgeber die Daten auf dem Firmenrechner auswerten durfte, denn zugestimmt hat der Arbeitnehmer nicht. Die ohne seine Einwilligung vorgenommene Auswertung des Browsers auf seinem Dienstrechner sei datenschutzrechtswidrig erfolgt, wehrte sich der gekündigte Arbeitnehmer, die Auswertung im Arbeitsgerichtsverfahren deshalb unverwertbar. Ob das so ist oder ob ihm trotzdem gekündigt werden durfte, hatte deshalb das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden, nachdem in den Vorinstanzen weder das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 21.01.2015, Az.: 37 Ca 4257/14) noch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 14.01.2016, 5 Sa 657/15) dieser Argumentation folgen wollte. Beide Instanzgerichte bewerteten die fristlose Kündigung daher als wirksam.

Um es vorwegzunehmen: Zu entscheiden hatte das Bundesarbeitsgericht letztlich nicht, die Streitparteien haben sich verglichen, weil es dem Arbeitnehmer vermutlich am Ende doch zu peinlich war, sein Surfverhalten in der Öffentlichkeit diskutiert zu wissen. Die Instanzgerichte hatten sich im Zusammenhang mit der Kündigung damit auseinanderzusetzen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des gekündigten Arbeitnehmers mit den berechtigten Interessen des Arbeitgebers an der Verwertbarkeit im Gerichtsverfahren zu berücksichtigen. Die Abwägung zwischen Nutzung von Daten und ihrer unrechtmäßigen Verwendung ist am Ende des Tages eine Frage, die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beantwortet, indem es für jede Datennutzung eine Ermächtigung verlangt.

Mangels wirksamer Betriebsvereinbarung oder Einwilligung des Arbeitnehmers kommt nur eine gesetzliche Legitimation in Betracht. Diese ist zu finden in § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG, der dem Arbeitgeber die Erhebung und Verwertung von Daten im Arbeitsverhältnis zur Missbrauchskontrolle erlaubt. Dies ist in dem konkreten Fall auch in einem erforderlichen Rahmen erfolgt, weil Missbrauch des dienstlichen Internetzugangs sich nur durch Auswertung der Verlaufsdaten feststellen lässt. Die Auswertung der im Firewall-Server protokollierten Volumina des Internetverkehrs reiche hierzu nicht aus, so die Vorinstanzen, die im Ergebnis ein datenschutzrechtskonformes Verhalten des Arbeitgebers bejaht haben.

Auch wenn es in dem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht zu einem Vergleich gekommen ist: Das Gericht hätte aller Voraussicht nach nicht anders entschieden als die Vorinstanzen. Vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Vorwürfe dürfte eine datenschutzrechtlich Auswertung gerechtfertigt gewesen sein, anderenfalls wären die Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt gewesen und bei einer Abwägung mit dem Interesse des Arbeitnehmers an seinem informationellen Selbsbestimmungsrecht auf null reduziert worden. Letztlich überwiegt daher das Beweisverwertungsinteresse gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Was lernen wir daraus? Selbst ein starkes Recht wie das auf informationelle Selbstbestimmung schützt im Ernstfall nicht davor, dass unser Surfverhalten zu Beweiszwecken vom Arbeitgeber ausgewertet und verwertet werden kann. Wenn also schon Surfen am Arbeitsplatz, dann nur im Rahmen des vom Arbeitgeber in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung Erlaubten. Und Schmuddelseiten sollten tabu sein, denn ansonsten könnte es dazu kommen, dass der Arbeitgeber darin eine Gefährdung der IT-Sicherheit sieht und dies als schwere Pflichtverletzung wertet.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Krunoslav Kopp

Krunoslav Kopp

Agenturpartner

VABELHAVT

Innsbruck

Warscher – Digital Experts

Horgen

Critch GmbH – Immobilienkanzlei FREITAG®

München

Carmen Hurst | Webdesign

Bad Homburg

Philipp Pistis – WordPress Agentur

Prittriching

Alle Agenturpartner

Jobs

Elektroinstallateur – Rechenzentrum

Karlsruhe

SEO Junior für Suchmaschinen­optimierung

Salzburg

Projektmanager – Vollzeit

Remote

WordPress Developer – Vollzeit

Remote

Frontend-Entwickler Angular, React

Bonn

Zum richtigen Job

Newsletter

Tipps, Tricks, Ratgeber. Unser Newsletter: Jeden Dienstag frisch gedruckt in Deinem Mail-Postfach.

Lust auf mehr? Wir empfehlen folgende Artikel:

Angebot schreiben: Diese 14 Punkte machen dein Angebot perfekt

Du willst ein perfektes, nahezu unwiderstehliches Angebot schreiben. Diese 14 Punkte werden dir dabei helfen:

 →   

Steuerrücklagen für Selbstständige: So vermeidest du böse Überraschungen

Auch Freelancer und Kleinunternehmer leisten regelmäßig Steuervorauszahlungen. Doch anders als bei Angestellten stellt sich die endgültige Höhe der Steuerbelastung oft erst mit großer zeitlicher Verzögerung heraus. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Steuerrücklagen für die unvermeidlichen Nachzahlungen zu bilden. Wir zeigen Dir, wie du auf Nummer sicher gehst.

 →   

Gute Texte schreiben lernen: So gehst Du besser mit Fachbegriffen um

Gute Texte schreiben. Auf den Punkt. SEO-optimiert. Zielgruppengerecht. Verträgt Deine Zielgruppe die Verwendung von Fachbegriffen?

 →   

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Dr. Web Logo weiss.

Pionier für Digitale Transformation. Seit 1997. ✅  Wissen, Tipps, Ratgeber, Dienstleister: Wir bringen wir die digitale Transformation von Unternehmen praxisnah voran.

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on xing
Share on whatsapp
Share on email

Wissen finden

  • Dr. Web Autoren
  • Amazon SEO
  • Content Marketing
  • CMS
  • CSS
  • Digitalisierung
  • E-Commerce
  • Freelancer
  • Jobs & Karriere
  • Online-Marketing
  • SEO
  • UX Design
  • Webdesign
  • Website erstellen
  • WordPress
  • WooCommerce
Menü
  • Dr. Web Autoren
  • Amazon SEO
  • Content Marketing
  • CMS
  • CSS
  • Digitalisierung
  • E-Commerce
  • Freelancer
  • Jobs & Karriere
  • Online-Marketing
  • SEO
  • UX Design
  • Webdesign
  • Website erstellen
  • WordPress
  • WooCommerce

Rechtliches

  • Datenschutzerklärung
  • Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Impressum
  • Kontakt
  • Nach oben ↑
Menü
  • Datenschutzerklärung
  • Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Impressum
  • Kontakt
  • Nach oben ↑

Für Agenturen & Unternehmer

  • Als Agentur eintragen
  • Beste Agenturen finden
  • Städte: von A bis Z.
  • Agenturen in Augsburg
  • Agenturen in Basel
  • Agenturen in Berlin
  • Agenturen in Bochum
  • Agenturen in Bonn
  • Agenturen in Bremen
  • Agenturen in Dortmund
  • Agenturen in Dresden
  • Agenturen in Duisburg
  • Agenturen in Düsseldorf
  • Agenturen in Essen
  • Agenturen in Frankfurt am Main
  • Agenturen in Freiburg
  • Agenturen in Hamburg
  • Agenturen in Hannover
  • Agenturen in Innsbruck
  • Agenturen in Karlsruhe
  • Agenturen in Köln
  • Agenturen in Leipzig
  • Agenturen in München
  • Agenturen in Münster
  • Agenturen in Nürnberg
  • Agenturen in Offenbach am Main
  • Agenturen in Regensburg
  • Agenturen in Salzburg
  • Agenturen in Stuttgart
  • Agenturen in Wien
  • Agenturen in Zürich
  • Digitalagentur finden
  • Webdesign-Agentur finden
  • Werbeagentur finden
Menü
  • Als Agentur eintragen
  • Beste Agenturen finden
  • Städte: von A bis Z.
  • Agenturen in Augsburg
  • Agenturen in Basel
  • Agenturen in Berlin
  • Agenturen in Bochum
  • Agenturen in Bonn
  • Agenturen in Bremen
  • Agenturen in Dortmund
  • Agenturen in Dresden
  • Agenturen in Duisburg
  • Agenturen in Düsseldorf
  • Agenturen in Essen
  • Agenturen in Frankfurt am Main
  • Agenturen in Freiburg
  • Agenturen in Hamburg
  • Agenturen in Hannover
  • Agenturen in Innsbruck
  • Agenturen in Karlsruhe
  • Agenturen in Köln
  • Agenturen in Leipzig
  • Agenturen in München
  • Agenturen in Münster
  • Agenturen in Nürnberg
  • Agenturen in Offenbach am Main
  • Agenturen in Regensburg
  • Agenturen in Salzburg
  • Agenturen in Stuttgart
  • Agenturen in Wien
  • Agenturen in Zürich
  • Digitalagentur finden
  • Webdesign-Agentur finden
  • Werbeagentur finden
Das große Dr. Web Icon-Set: 970+ Icons, im SVG-Format​

Lade Dir jetzt das Icon-Set
kostenlos herunter ↓

Über 970 Dr. Web-Icons, kostenlos.
Danke nein, ist nichts für mich.
Invalid email address
Vielen Dank! Bitte schau noch in Dein Postfach und bestätige die Anmeldung.