von Sven Lennartz
Wer seine Seiten selbst vermarktet, darf anbieten was er will. Vorschriften kann niemand machen. Doch es kann sich lohnen auf etablierte Formate und die Empfehlungen der Verbände zu achten.
Organisationen wie der Bundesverband Digitale Wirtschaft haben sich gemeinsame Standards gegeben. Das betrifft nicht nur die Formate von Bannern, sondern auch deren technische Spezifikation. Wer nicht Mitglied ist, muss sich nicht daran halten, dennoch lohnt es sich, die Orientierung anzunehmen.
Dafür gibt es zwei Gründe. Potenzielle Kunden haben ihre Werbemittel bereits an solche Standards angepasst und werden nur für die Werbung auf Ihren Seiten keine neuen Grafiken oder Filme erstellen wollen. Exakte Angaben im Media Kit wirken professioneller. Zudem beugen sie Rückfragen vor oder sorgen gar erst dafür, dass Ihr Angebot überhaupt in Frage kommt.
Für ein klassisches Banner ist das nichts Neues, 468×60 Pixel gelten seit „Großvaters Zeiten“. Doch sogar für das PopUp gibt es eine Richtschnur, diese gibt 300×200 oder 250×250 Pixel an.
Besonders beliebt bei Werbetreibenden sind die so genannten FlashLayer. Ein in der Regel freigestellter Film, der sich direkt über Inhalte legt. Seine Ausmaße sind flexibel und nicht vom Seitenlayout abhängig. Empfohlen werden unter anderem:
- Die Animation des Flash Layers darf 10 Sekunden betragen.
- Ein Close-Button ist notwendig.
- Der Close-Button muss klar erkennbar sein. Der Surfer muss die Kontrolle haben, eine Anzeige jederzeit schließen zu können.
- Nur sichtbare Elemente dürfen klickbar sein. Transparente Bereiche dürfen nicht mit Schaltflächen versehen werden.
Natürlich müssen Sie keinen Auftrag ablehnen, nur weil Ihr Kunde seinen Skyscraper gern mit 40 Kilobyte beladen würde. Es würde jedoch schädlich, die maximale Breite auf 100 Pixel festzulegen, weil das Layout nicht mehr hergibt.
Folgende Standards gibt es von Seiten des BVDW und dessen Online-Vermarkterkreises:
Natürlich sparen die Formate auch Kosten, wenn es an die Entwicklung eigener Kampagnen geht. Man weiß ganz genau wie die Werbemittel ausgelegt sein müssen. Genau so sind sie dann über die verschiedenen Vermarkter buchbar. Nur Websites, die sich nicht daran halten, scheiden aus.
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